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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Carmen Wegge

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

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  1. Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen. Die Zivilgesellschaft, die ganze Bevölkerung wartet händeringend auf einen besseren Schutz für sie. Was sind denn die für Sie persönlich wichtigsten Dinge, die dieser Gesetzentwurf auch enthält?

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Aktuell genießt der Rechtsstaat auch zu Recht hohes Vertrauen. Trotzdem fehlt zum Beispiel Personal. Ich bin sehr froh darüber, dass bei der Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vor einigen Wochen beschlossen wurde, dass es einen erneuten Pakt für den Rechtsstaat geben soll. Können Sie darlegen, wie das den Rechtsstaat – das interessiert mich – noch mal stärken kann und in welchen Säulen?

    PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Wenn man also ernsthaft das Grundgesetz ändern will, dann entspricht es den Gepflogenheiten hier im Parlament, erst mal auf alle demokratischen Fraktionen zuzugehen; denn für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus. Um das Grundgesetz zu ändern, müsste man eben mit uns sprechen, und das ist bei diesem Thema leider nicht geschehen. Ich danke Ihnen trotzdem für die Gelegenheit, über das Thema und das sicherlich gemeinsam verfolgte Ziel eines starken Rechtsstaats zu debattieren. Also gut, dass wir heute die Debatte geführt haben. Ein ernstgemeinter Versuch, das Grundgesetz zu ändern, ist dieser Gesetzentwurf aber leider nicht. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Marlene Schönberger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema. Das Recht auf anwaltliche Unterstützung darf nicht eingeschränkt werden, weder durch unmittelbare Eingriffe in die Selbstverwaltung noch durch schleichende Gefährdungen, etwa über ökonomischen Druck oder politisch motivierte Repressionen. Deshalb müssen wir prüfen, ob die verfassungsrechtliche Funktion der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und Garant des Zugangs zum Recht zusätzlich im Grundgesetz abgesichert werden muss. Ich will trotzdem erklären, warum dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit finden wird. Grundgesetzänderungen sind für uns Rechtspolitiker/-innen heilig.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Neben der Linksfraktion hier mit diesem Gesetzentwurf hat sich auch die Bundesrechtsanwaltskammer für ein neues Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Hilfe im Grundgesetz ausgesprochen. Sie argumentiert, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sei bislang vor allem einfachgesetzlich geschützt und damit politisch leichter veränderbar. Angesichts weltweiter rechtsstaatlicher Erosion brauche es darum eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz, um den freien Zugang zum Recht dauerhaft abzusichern. Gut ist, dass wir bereits heute ein gutes verfassungsrechtliches Schutzniveau haben: das Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20, die Berufsfreiheit des Artikels 12, die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst. Wir haben die Initiative im Europarat für eine Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs unterstützt, genauso wie die Bundesregierung. Deutschland hat sich dieser Konvention ausdrücklich verpflichtet. Unsere Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sie persönlich vor Ort unterzeichnet. Eine Ratifizierung durch den Bundestag befindet sich bereits in Vorbereitung. Damit sichern wir international anwaltliche Kernwerte wie Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und freie Berufsausübung völkerrechtlich ab und stärken so den Zugang zum Recht.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rede ausschließlich zur Grundgesetzänderung, die hier vorgeschlagen worden ist. Unser Rechtsstaat steht unter Druck. Verfassungsfeinde im In- und Ausland arbeiten gezielt daran, staatliche Institutionen zu delegitimieren, unabhängige Gerichte zu schwächen und Vertrauen in demokratische Verfahren zu zerstören. In einer solchen Lage dürfen wir nicht naiv sein. Wir müssen unseren Rechtsstaat widerstandsfähiger und resilienter machen gegenüber diesen schleichenden Angriffen. Ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaates ist die freie, unabhängige Anwaltschaft. Ohne Anwältinnen und Anwälte, die sich allein ihrem Mandat und dem Recht verpflichtet fühlen, würde unser Rechtssystem nicht funktionieren.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Wir als SPD-Bundestagsfraktion und wir als Partei haben diesen Willen definitiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ein paritätisches Wahlrecht in Deutschland einführen! Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ulle Schauws.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Und klar: Wenn wir jetzt paritätisch besetzte Landeslisten im Koalitionsausschuss beschließen, dann nehme ich die; selbstverständlich. Natürlich machen sie einiges besser. Aber wenn ich mir was wünschen dürfte, dann wäre das eine echte 50/50-Parität. Dann müssten wir über die Erststimme reden, über die Wahlkreise oder darüber, dass wir das bestehende Wahlrecht einfach über einen Zuteilungsmechanismus ergänzen, um bei 50/50 zu landen. Deswegen, liebe Linke, war ich einfach ein bisschen erstaunt; denn bei „Wünsch dir was“ sind wir hier einfach noch nicht angekommen. Wir als Gesetzgeber können ein Gesetz schreiben, das im Einklang mit der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit der Parteien steht. Ein paritätisches Wahlrecht ist rechtlich möglich. Jetzt braucht es nur noch den nötigen politischen Willen, es auch einzuführen.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Im Gegenteil, es hat anerkannt, dass hier gleichrangige Verfassungsgüter aufeinandertreffen: Parteienfreiheit und Gleichstellungsauftrag. Es hat die Tür für ein Paritätsgesetz nicht geschlossen, es hat sie explizit offengelassen. Und wer die Protokolle zur Entstehung des Artikels 3 Grundgesetz liest, der weiß: Schon damals wurde das Wahlrecht mitgedacht. Frau Kollegin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Storch aus der AfD-Fraktion. Nein, danke. Die Frage, ob wir Parität wollen, wird nicht im Gerichtssaal entschieden. Sie wird hier entschieden, im politischen Raum, durch den Gesetzgeber, durch uns. Daher danke für den Antrag der Fraktion Die Linke zum heutigen Aktionstag für Parität! Aber ich bin schon ein bisschen verwundert; denn Oppositionsanträge sind eigentlich immer „Ich wünsch mir was“-Anträge.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Von der Justizministerin über die Sprecherinnen unserer Koalition werden hier die Perspektiven von Frauen in wirksame und unterstützende Gesetze gegossen. Gewalt gegen Frauen wird endlich mit der Priorität bekämpft, mit der sie bekämpft werden muss, weil diese Politik von Frauen gemacht wird. Und ja, ich verstehe alle, die auf die juristische Debatte zu Parität hinweisen, die Wahlrechtsgrundsätze, das freie Mandat, die Parteienfreiheit und das Demokratieprinzip anführen. Ja, Gerichte in Thüringen und Brandenburg haben Paritätsgesetze verworfen. Aber wenn man die Sache juristisch analysiert, dann bitte auch vollständig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 deutlich gemacht: Es gibt kein Verbot solcher Gesetze.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. – Frauen, die bereits heute öfter in Teilzeit sind, wissen, dass um 16:30 Uhr die Kita schließt, sie mit Abholen dran sind und sie eben nicht noch ein Stündchen dranhängen können, weil dann das Kind nicht betreut wird, dass ihre Zeit geteilt ist in Erwerbsarbeit und Care-Arbeit und die Ausweitung der Arbeitszeit eben zulasten der anderen geht. Dass wir alle auf Care-Arbeit angewiesen sind und die Wirtschaft nur läuft, weil es sie gibt, diese Perspektive bringen Frauen dann eben doch häufiger in die politische Diskussion ein, als das die Männer machen. Zweitens. Warum liefern wir in der aktuellen Wahlperiode so viele Gesetzespakete gegen Gewalt gegen Frauen: elektronische Fußfessel, verpflichtende Täterarbeit, digitales Gewaltschutzgesetz? Weil die Rechtspolitik fest in weiblicher Hand ist.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Denn: Wenn fast nur eine Gruppe dominiert, besteht das Risiko, dass ihre Erfahrungen als Normalfall behandelt werden und andere Sichtweisen zu kurz kommen. Das sagt im Übrigen auch die Wissenschaft. Einen Moment, Frau Kollegin. – Ich würde vorschlagen, dass auch Sie von der AfD jetzt den Ton runterfahren, damit wir auch jetzt die Chance haben, der Kollegin zuzuhören. Es spricht ja einiges dafür, die Argumente beider Seiten anzuhören. – Frau Kollegin. Danke. – Ich habe jetzt auch zwei Beispiele für alle mit dabei: Erstens. Warum geht so ein Aufschrei durch unser Land, wenn wir aktuell von einer Erhöhung der Arbeitszeit sprechen? Na, weil die meisten Männer da automatisch von der bezahlten Erwerbsarbeitszeit ausgehen und sich denken: Ein, zwei Stündchen mehr sind doch kein Problem. Das braucht der Wohlstand in unserem Land.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wer sich auf einen aussichtsreichen Listenplatz als Kandidat bewerben will, der oder die braucht Zeit. Wer hat diese Zeit häufig nicht? Frauen. Frauen wenden pro Tag im Durchschnitt 76 Minuten mehr Zeit für Sorgearbeit auf als Männer. Wer mehr Frauen in Parlamenten will, der muss also auch dafür sorgen, dass Sorgearbeit endlich fair verteilt wird. Aber das nur am Rande. Frauen sind also sowohl in Parteien als auch in der Gesellschaft strukturell benachteiligt. Und unser Grundgesetz sagt hier ganz klar: Das darf nicht sein. Es wird immer viel über die Politik geschimpft und gefragt, ob wir hier in Berlin in der Lage sind, gute Politik zu machen. Ich sage: Natürlich sind wir das. Aber mit mehr Frauen im Parlament wird die Qualität der Entscheidungen deutlich besser.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Ja, auch ein Mann kann gute Politik für frauenspezifische Belange machen. Aber gleichzeitig ist Geschlecht in unserer Gesellschaft eine große Trennlinie, eine Linie, die maßgeblich prägt, welche Erfahrungen wir im Laufe unseres Lebens machen, wie wir von anderen behandelt werden oder welche Chancen uns offenstehen. Deshalb ist das Geschlecht kein Unterscheidungskriterium wie jedes andere und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein Ziel von Verfassungsrang. Wie steht es aber aktuell um die Chancen von Frauen, gewählt zu werden und dann hier im Bundestag mitbestimmen zu dürfen? Wer aufgestellt wird und zur Wahl antreten darf, entscheiden in diesem Land Parteien. Unsere Parteienlogik belohnt aktuell Menschen mit viel Zeit – Zeit für Abend- und Wochenendtermine, für unvorhersehbare Sitzungen und ausgiebige Wahlkampftermine.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Seit 32 Jahren präzisiert das Grundgesetz einen Auftrag, den wir leider immer noch nicht erfüllen. 1994 wurde Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ergänzt durch den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Liste der Nachteile, die Frauen in diesem Land noch erdulden müssen, ist lang. Eine davon ist die Repräsentation in diesem Haus. Frauen machen etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus. Im 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil jedoch nur 32,4 Prozent. Ja, jeder Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes und sollte an sich auch den Anspruch haben, mehr als seine Partikularinteressen zu vertreten.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Begleitung, Information und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung – das schulden wir diesen Frauen. Die SPD-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich mit, bedankt sich bei der Ministerin, sendet liebe Grüße an die JuMiKo. Wir freuen uns auf die weiteren konstruktiven parlamentarischen Beratungen. Tobias Matthias Peterka erhält das Wort für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Die Pauschalen steigen deutlich, von der Voruntersuchung bis zur Nachbetreuung. Dieser Gesetzentwurf steht im Übrigen auch nicht für sich allein. Er ist Teil einer Gesamtstrategie, die wir konsequent vorantreiben: Schutzunterkünfte, Beratungsstellen, Prävention, all das ist notwendig. Aber genauso notwendig ist ein Strafverfahren, das Betroffene nicht ein zweites Mal zum Opfer macht. Kein Opfer soll im Gerichtssaal allein sein. Der Gesetzentwurf setzt zugleich die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um und stärkt Deutschland in seiner Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention. Wer Gewalt erlebt hat und trotzdem den Schritt geht, Anzeige zu erstatten, der verdient unseren vollen Rückhalt. Keine Behörde, kein Gericht, kein Verfahren darf dafür sorgen, dass dieser Mut sich nicht lohnt.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Was konkret passiert: Opfer gravierender häuslicher Gewalt – bei Körperverletzung, bei Stalking – erhalten erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und zusätzlich auf anwaltliche Nebenklagevertretung. Das ist ein Meilenstein; aber über das Wort „gravierend“ werden wir bestimmt noch mal reden müssen. Polizei und Staatsanwaltschaft werden verpflichtet, Betroffene aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen, nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Die Prozessbegleitung wird über Verhandlungstermine und Ausgang des Verfahrens informiert, damit sie ihre Arbeit kontinuierlich wahrnehmen kann: von der ersten Vernehmung bis nach dem Urteil. Und wir sorgen dafür, dass die Fachkräfte, die diese unverzichtbare Arbeit leisten, endlich angemessen vergütet werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Seit 2017 gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung: eine qualifizierte, nichtrechtliche Begleitung von Opfern während und nach der Hauptverhandlung. Sie stabilisiert, baut Belastungen ab, verhindert sekundäre Viktimisierung, also die zusätzliche Belastung, die ein Opfer durch das Strafverfahren selbst erlebt. Das ist wichtig, das ist richtig. Aber die Evaluierung von Bund und Ländern zeigt ein Problem: Das Angebot kommt nicht bei allen an, die es brauchen. Erwachsene Betroffene mussten bisher ihre besondere Schutzbedürftigkeit eigens darlegen und begründen. Das ist eine Zumutung, und diese Hürde schaffen wir jetzt ab.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Frau hat den Mut aufgebracht, Anzeige zu erstatten gegen den Mann, der ihr Gewalt angetan hat, vielleicht gegen den Mann, mit dem sie noch zusammenlebt, vielleicht gegen den Mann, von dem sie finanziell abhängig ist. Sie hat Angst, und sie weiß nicht, was sie erwartet. 19 von 20 Betroffenen häuslicher Gewalt erstatten keine Anzeige, 19 von 20! Das riesige Dunkelfeld ist eine Schande, und es zeigt: Wer diesen Schritt wagt, darf im Strafverfahren nicht alleingelassen werden. Genau das ändert dieser Gesetzentwurf. Es ist mehr als ein technisches Update im Strafverfahrensrecht. Es ist ein klares Versprechen: Der Staat steht an eurer Seite, auch im Gerichtssaal.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wir werden diesem Gesetz insgesamt heute so zustimmen. Vielen Dank. – Filiz Polat ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Dieses Gesetz enthält noch eine zweite Korrektur, die fachlich erst mal nichts damit zu tun hat. Ich möchte sie der Vollständigkeit halber trotzdem einmal hier erwähnen. Ende letzten Jahres trat eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft, die leider zu Herausforderungen führte. Vorschriften zu Strom- und Gassperren wurden aus den Verordnungen ins EnWG überführt, und damit fiel plötzlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte weg. Stattdessen: Landgericht, Anwaltszwang, höhere Kosten für Menschen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können. Das ist nicht nur bürokratisch widersinnig, das trifft Menschen in echten Notlagen. Rund 4 Millionen Haushalte in Deutschland haben Zahlungsrückstände bei Energieversorgern. Das Amtsgericht war für diese Fälle genau das Richtige, und das stellen wir heute wieder richtig.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Wer seit Jahren arbeitet, Beiträge zahlt, integriert ist und eine klare aufenthaltsrechtliche Perspektive hat, soll nicht pauschal unter Zustimmungsvorbehalt gestellt werden. Die Absenkung der Melderegisterfrist von 18 auf 14 Monate führt ebenfalls dazu, dass deutlich weniger in das Zustimmungsverfahren gehen müssen. Und die Klarstellung des § 1598 BGB war schlicht notwendig, um Widersprüche mit dem Abstammungsrecht zu vermeiden. Ein Gesetz, das strukturell mit dem Verdacht auf Missbrauch operiert, trägt eine besondere Verantwortung. Es muss präzise wie verhältnismäßig sein und sicherstellen, dass keine echten Familien in bürokratische Verfahren gezogen werden, nur weil Lebensumstände auf dem Papier einem Muster ähneln. Ob das in der Praxis gelingt, wird sich zeigen. Wir werden die Umsetzung genau beobachten und evaluieren.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Es waren Bedenken, die auch wir als SPD-Fraktion geteilt und ernst genommen haben. Es ging um die Frage, wie weit ein Zustimmungsvorbehalt der Ausländerbehörde reichen darf. Und es ging um den Grundsatz, dass der Verdacht auf Missbrauch nicht zur Regel werden darf, während das familiäre Band zur Ausnahme verkommt. Letzteres greift das Gesetz auf, indem es klar formuliert: Wer in einer gelebten sozialen Beziehung lebt, der fällt nicht in den Anwendungsbereich. Das Gesetz soll genau dort greifen, wo Vaterschaft als aufenthaltsrechtliches Instrument eingesetzt wird, nicht mehr und nicht weniger. Daran muss es sich auch messen lassen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir deshalb noch mal nachgebessert und den Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt. Die Ausnahme für Personen mit Beschäftigungsduldung ist ein wichtiger Schritt.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Wir beschließen heute ein Gesetz, das einen realen Missstand adressiert. Niemand bestreitet, dass es missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gibt, Fälle, in denen die Anerkennung nicht der Fürsorge für ein Kind dient, sondern der Umgehung aufenthaltsrechtlicher Regeln. Das ist ein Problem, und der Gesetzgeber darf das nicht ignorieren. Dieses Gesetzgebungsverfahren war kein einfaches. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hat auch außerhalb des Parlaments – bei Verbänden, bei Praktikerinnen und Praktikern, bei Beratungsstellen – erhebliche Bedenken ausgelöst, obwohl ich mir die Bemerkung erlauben darf: Dieser Regierungsentwurf war deutlich besser als der, den wir damals in der Ampelkoalition verhandelt haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/84 · 2026-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Meinungsfreiheit endet dort, wo die Menschenwürde gezielt angegriffen wird, um Menschen aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben. Wer das nicht sehen will, verharmlost den massiven Druck, dem Kommunalpolitiker/-innen mancherorts ausgesetzt sind. Ich will aber schon auch sagen: Wir sind jederzeit bereit, über kluge, verständliche Grenzen bei den Beleidigungsdelikten zu sprechen, etwa darüber, ob man den § 188 nicht als Antragsdelikt ausgestalten sollte, so wie Herr Moser das gerade schon gesagt hat. Aber wir werden nicht zulassen – um das auch noch mal deutlich zu sagen –, dass unter dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“ diejenigen im Stich gelassen werden, die vor Ort unsere Demokratie tragen. Vielen lieben Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Was sie nicht schützt, sind gezielte Ehrverletzungen, Verleumdungen und Hetzkampagnen, die darauf zielen, Personen mundtot zu machen und andere davon abzuschrecken, überhaupt noch Verantwortung zu übernehmen. Eine Mehrheit von kommunalpolitisch Aktiven hat bereits Beleidigungen, Bedrohungen oder andere Aggressionen erlebt, und ein relevanter Teil denkt danach ernsthaft über den Rückzug aus der Kommunalpolitik nach. In manchen Kommunen findet sich schon heute niemand mehr, der oder die für das Bürgermeisteramt kandidieren will. Der Ruf nach Abschaffung der sogenannten Politikerbeleidigung kommt zur falschen Zeit. Wenn die Angriffe zunehmen, wäre es politisch völlig verkehrt, ausgerechnet dann den strafrechtlichen Schutz zurückzufahren. Das wäre ein fatales Signal, das wir an die Ehrenamtlichen in den Gemeinden senden.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Wer so tut, als ginge es hier um ein elitäres Privileg, verschweigt bewusst, dass rund 200 000 Menschen in Deutschland ehrenamtlich in kommunalen Räten und Rathäusern tätig sind. Natürlich kennen wir alle die Debatten um Begriffe wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“. Man kann darüber streiten, ob jede dieser Einlassungen gleich mit einem Strafverfahren beantwortet werden muss; aber das ist nicht der Kern von § 188. Dieser Paragraf greift bei öffentlichen Angriffen, die das politische Wirken einer Person erheblich erschweren, bei systematischen Hasskampagnen, bei Verleumdungen, die Menschen gezielt aus dem Amt drängen sollen. Die Meinungsfreiheit schützt scharfe, polemische und auch unbequeme Kritik, gerade an uns Politikern und Politikerinnen.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die AfD legt uns heute zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf vor, mit dem § 188 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll, und verkauft das als Stärkung der Meinungsfreiheit. Dabei will die AfD keine fachliche Debatte über die konkrete Ausgestaltung eines Paragrafen; ihr Ziel ist vielmehr der Angriff auf den Schutz derer, die unsere Demokratie tagtäglich am Laufen halten, gerade an der Basis, in den Kommunen. § 188 StGB schützt nicht nur die Mächtigen, er schützt Menschen im politischen Leben – vom Bundeskanzler, ja, bis zur ehrenamtlichen Gemeinderätin im ländlichen Raum. Es geht um die, die nach Feierabend noch im Stadtrat sitzen, sich im Kreistag engagieren oder als Bürgermeisterin Verantwortung übernehmen.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Warum schützt das AGG nicht, wenn eine KI entscheidet, dass eine Frau zwischen 30 und 35 Jahren nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Wie können wir die Antidiskriminierungsstellen und -beauftragten noch besser stärken? Ferda Ataman macht einen fantastischen Job. Wir müssen uns überlegen, wie wir nicht nur sie, sondern auch alle anderen Beauftragten noch besser ausstatten können. Das AGG ist ein Schutzschild. Aber es schützt nur vor Diskriminierung, wenn wir es auch nutzen und es dementsprechend ausgestalten. Ich bin Stefanie Hubig und Karin Prien sehr dankbar, dass sie gemeinsam dafür gekämpft haben, dass wir dieses Update des AGG nun im Parlament beraten können; denn jede Verbesserung ist ein Schritt nach vorne. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Awet Tesfaiesus.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Der Schutz, nach dem man Ansprüche nach dem AGG geltend machen kann, gilt künftig auch für den Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule. Bis jetzt galt der Schutz des AGG bei sexueller Belästigung nur am Arbeitsplatz. Auch bei allen Arten von Verträgen ist eine Benachteiligung nach Geschlecht künftig verboten. Bislang gilt das nur bei Massengeschäften. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als SPD noch viel mehr hätten vorstellen können, über die Ausweitung des Anwendungsbereichs, zusätzliche Merkmale zum sozialen Status oder chronischen Erkrankungen wie Endometriose bis hin zum Verbandsklagerecht. Und es gibt viel, über das wir noch reden müssen, zum Beispiel: Warum schützt das AGG nicht, wenn ich wegen meiner israelischen Staatsbürgerschaft aus dem Flugzeug gewiesen werde?

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Dabei geht es nicht allein um Diskriminierung selbst, sondern auch darum, wie man gegen sie vorgehen kann. Ganz wichtig dabei: Wir verdoppeln die Frist, binnen der man sich gegen erfahrene Diskriminierung rechtlich zur Wehr setzen kann, von zwei auf vier Monate. Darüber hinaus nehmen wir vor allem ein Merkmal in den Blick: die Diskriminierung wegen des Geschlechts. Zum Beispiel stellen wir jetzt im Gesetz etwas klar, was für uns alle auf der Hand liegen müsste: Kündigungen sind im Kontext von Mutterschaft nicht nur eine moralische Bankrotterklärung, sondern auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und damit ein rechtliches No-go. Aber noch viel wichtiger: Sexuelle Belästigung ist endlich in jeder Lebenslage eine Diskriminierung.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Als Schutzschild gegen Diskriminierung gibt es seit 20 Jahren das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Früher konnte man in Anzeigen lesen: „Vermiete nur an Deutsche“ oder: „Suche einen jungen, dynamischen Mitarbeiter.“ All das wird heute selbstverständlich nicht mehr gemacht; weil es diskriminierend ist und das AGG davor schützt. Am Ende schützt das AGG uns alle. Denn selbst wenn man weiß ist, männlich und heterosexuell geboren ist, also zu der Gruppe gehört, die statistisch gesehen die wenigsten Diskriminierungserfahrungen macht: Alt wird man im besten Fall trotzdem. Irgendwann haben also wir alle ein Merkmal, dessentwegen man potenziell diskriminiert werden kann, und dann braucht man eben das AGG. Nach 20 Jahren verpassen wir dem AGG nun zum ersten Mal ein Update.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Deswegen will ich das, was Sie uns unterstellen, nämlich wir würden das Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht achten, sehr deutlich zurückweisen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie können darauf gerne antworten.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Herr Kollege Valent, Sie haben gerade auf meinen Redebeitrag im Rechtsausschuss Bezug genommen. Ich möchte das auch hier gerne wiederholen: Die Frau ist zu jedem Zeitpunkt Herrin des Verfahrens, auch im Gewaltschutzgesetz. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau ist die Grundlage des Gewaltschutzgesetzes. Das Gericht kann nur handeln, wenn ein Antrag vorliegt. Die Frau kann ihren Gewaltschutzantrag zu jedem Zeitpunkt zurückziehen, und dann ist auch vom Gericht keine Maßnahme mehr anzuordnen. Tatsächlich haben wir es bezüglich der Fußfessel, die wir jetzt einführen, sogar so gemacht, dass die Frau, um zum Beispiel psychischen Druck zu vermeiden, jederzeit sagen kann, dass sie die zweite Komponente nicht tragen möchte. Zu jedem Zeitpunkt ist die Frau Herrin des Verfahrens.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Der Staat und wir haben die Pflicht, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Mir reicht es. Uns Frauen reicht es. Deshalb handeln wir. Und ich bin sehr froh, dass wir einen Koalitionspartner an unserer Seite haben, der das ganz genauso sieht. In drei Jahren werden wir sagen können: Wir haben dieses Land für Frauen deutlich sicherer gemacht. Heute ist ein guter Tag für Frauen. Vielen lieben Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Rainer Galla das Wort.

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  40. Es kommt ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Es kommt die härtere Bestrafung beim Einsatz von K.-o.-Tropfen. Es kommt die Strafbarkeit von Catcalling. Es kommt die Reform des Sorge- und Umgangsrechts, damit Gewalt im Familienrecht endlich konsequent berücksichtigt wird. Wir werden auch über das Sexualstrafrecht reden müssen. Und ja, wir als SPD setzen uns dafür ein, dass ein Femizid auch als das bestraft wird, was er ist: Mord. Wir liefern Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz. Denn die Frauen in diesem Land haben lange genug gewartet. Sie haben lange genug gehofft, gezittert, erklärt, bewiesen und gelitten. Sie haben lange genug ein System ertragen müssen, das ihnen nicht geglaubt hat. Das ändert sich jetzt. Frauen sind nicht die hilflosen Opfer eines Systems, das über sie entscheidet. Frauen handeln. Frauen bestimmen selbst.

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  41. Es ist die Aufgabe des Staates, Täter zu stoppen. Und das tun wir jetzt. Verpflichtende Täterarbeit, Behörden, die künftig direkt mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, eine Warnzone bei der Fußfessel, wodurch eine Warnung ausgegeben wird und eingegriffen werden kann, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt, Betroffene, die künftig eine Vertrauensperson mit in die Gerichtsverhandlung nehmen dürfen, weil kein Mensch in solch einer Situation allein vor Gericht stehen sollte – das ist ein Systemwechsel, und er ist längst überfällig. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Uns als SPD-Fraktion reicht es, von Betroffenen immer wieder hören zu müssen, dass der Staat sie mal wieder im Stich gelassen hat. Deswegen hören wir an dieser Stelle nicht auf. Wer unseren Koalitionsvertrag gelesen hat, der weiß: Das ist erst der Anfang.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und uns alle, ein Angriff auf die Würde, ein Angriff auf diesen Rechtsstaat selbst. Was beschließen wir heute? Wir führen die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild ein. Das Annäherungsverbot wird jetzt in Hochrisikofällen kontrolliert – mit Alarm, mit Konsequenzen, mit Schutz für die Betroffenen. Wir heben das Strafmaß bei Verstößen gegen Schutzanordnungen an. Wir verpflichten Täter zu Antigewalttrainings. Aber lassen Sie mich sagen, was mir im parlamentarischen Verfahren besonders wichtig war: Wir richten den Blick endlich auf die Täter. Jahrzehntelang hat sich die Politik fast ausschließlich gefragt: Was müssen Frauen tun, um sicher zu sein? Flüchten, sich verstecken, sich schützen? Als wäre das ihre Aufgabe! Nein.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mir reicht es. Mir reicht es, von von Gewalt betroffenen Frauen immer wieder hören zu müssen, dass der Staat sie mal wieder alleingelassen hat. Ich habe Frauen getroffen, die alles richtig gemacht haben, die zur Polizei gegangen sind, die Anzeige erstattet haben, die zum Gericht gegangen sind und die trotzdem Angst haben mussten – jeden Tag, jeden Abend, jede Nacht –, weil der Täter trotzdem vor der Haustür stand, weil das Annäherungsverbot nur ein Stück Papier war. Das ist jetzt vorbei. Mit dem heutigen Beschluss macht dieser Staat, machen wir einen unmissverständlichen Schritt: Wir stellen uns auf die Seite der Frauen, und zwar nicht aus Mitgefühl, sondern weil das unsere gesellschaftliche Pflicht ist.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Und wir werden ebenfalls gemeinsam ausloten, wie wir auch im nationalen Recht vorankommen können. Denn ob unser Strafrecht dem Schutz sexueller Selbstbestimmung wirklich gerecht wird, ist nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage, es ist auch eine Frage darüber, wie viel Schutz wir Betroffenen schulden. Die Antwort der SPD auf diese Fragen ist klar. Sie war es schon lange, und sie bleibt es auch. Den Schluss in dieser Debatte macht Johannes Wiegelmann für die Unionsfraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Es ist deutlich besser als zuvor, aber trotzdem ist es aus meiner Sicht ein Recht, das wir weiterentwickeln müssen. Sexualisierte Gewalt ist perfide. Sie funktioniert über Macht, über Überrumpelung, über Druck, über Grenzverletzung. Sie hinterlässt Menschen, die oft nicht mehr handeln können, obwohl gerade ihre Grenzen längst überschritten wurden. Schweigen ist keine Zustimmung, Erstarrung ist keine Zustimmung. Und was das für das nationale Recht bedeutet, werden wir sorgfältig prüfen. Die europäischen Entwicklungen sind ein wichtiger Bezugspunkt, den wir bei der Gestaltung der nationalen Rechtslage im Blick behalten müssen. Und wir werden gemeinsam ausloten – das ist ja auch schon angeklungen –, dass es auch gute Argumente für eine „Ja heißt Ja“-Regelung gibt.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Und ich will es hier auch einmal deutlich sagen: Es war ein Erfolg, als wir damals die „Nein heißt Nein“-Regelung eingeführt haben. Viele Frauen haben sich hier fraktionsübergreifend genau dafür eingesetzt. Und trotzdem: Noch immer wird von Betroffenen erwartet, dass sie sich wehren, kämpfen, schreien, fliehen, als ob Angst, Schock oder Erstarrung nicht auch zeigen, dass hier kein Einverständnis vorliegt. Und ich weiß, es gibt auch dafür Regelungen im Strafgesetzbuch. Aber trotzdem führt diese Regelung dazu, dass wir zum Beispiel erst letztes Jahr in Thüringen ein Urteil eines Gerichtes hatten: Es wurde ein Mann freigesprochen, der eine Frau in ein Gebüsch gezogen hatte. Sie hatte sich vor Angst versteift, und der Richter befand, ein klares Nein hätte zu einer Verurteilung geführt. – Das ist das Recht, das wir heute haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Das Europäische Parlament hat im Juni 2025 mit großer Mehrheit seine Position beschlossen. Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission laufen. Und das Bundesjustizministerium, geführt von unserer Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, setzt sich in diesen Verhandlungen für die Bundesregierung ausdrücklich für eine „Ja heißt Ja“-Regelung ein. Das unterstützen wir. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich seit Langem und aus tiefer Überzeugung für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht aus. Sexuelle Handlungen dürfen generell nur dann stattfinden, wenn beide Beteiligten ihnen freiwillig zustimmen. Wer etwas will, muss sich vergewissern, dass das Gegenüber es ebenfalls wirklich will. Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Unser Rechtssystem in Deutschland erfordert aktuell ein Nein und kein Ja.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Ich bin außerdem froh, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner sehr einig sind, dass wir am Ende dieser Legislatur sagen können: Dieses Land ist zu einem deutlich sichereren Ort für Frauen geworden. Und dabei schauen wir uns alle Formen von Gewalt an, sei es digitale, verbale oder körperliche Gewalt. Nun liegt uns heute der Entwurf der Kolleginnen und Kollegen der Grünen vor. Wir nehmen diesen Vorschlag sehr ernst. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen: Diese Debatte findet in einem wichtigen europarechtlichen Rahmen statt. Die Europäische Kommission hat schon vor einer Weile einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern vorgelegt, der für Jugendliche über dem Schutzalter einen Vergewaltigungstatbestand im Sinne einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung vorsieht.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die steigenden Zahlen bei Sexualdelikten, insbesondere bei den Vergewaltigungen, sind erschreckend und besorgniserregend. Sie zeigen, dass wir noch mehr tun müssen, um Frauen zu schützen. Die in Verbindung mit der PKS 2025 veröffentlichte SKiD-Studie verdeutlicht aber auch, dass die Sensibilisierung der Gesellschaft größer geworden ist und sich mehr Betroffene trauen, zur Polizei zu gehen. Das ist begrüßenswert; denn unser Anspruch als Regierungskoalition ist es, einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hinzubekommen, der sich klar an die Seite der Betroffenen stellt und sie deutlich wissen lässt, dass der Staat ihr Verbündeter ist. Ich bin sehr froh, dass unsere Justizministerin Stefanie Hubig den Bereich „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ in ihrem politischen Handeln an die erste Stelle stellt.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Ich danke unserem Koalitionspartner mal wieder für die hervorragenden Verhandlungen. Wir machen heute mit diesem Gesetz das Leben der Menschen in diesem Land ein Stückchen besser. Vielen lieben Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Stephan Brandner das Wort. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/72 · 2026-04-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD