Carmen Wegge
SPD · Germany
“Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.”
“Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.”
“Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?”
“Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?”
“Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.”
“Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.”
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“Anders, als es hier gerade gesagt wurde, lassen wir uns bei diesem Gesetz aus unserer Sicht von dem Grundgedanken leiten, dass unverheiratete binationale Paare vor einem pauschalen Generalverdacht geschützt werden müssen und keine Ungleichbehandlung stattfinden darf. Das wäre aus meiner Sicht im Übrigen auch nicht mit der Verfassung vereinbar. Deswegen ist der Kern des Entwurfs das neue Zustimmungsmodell. Dort, wo ein klares Aufenthaltsrechtsgefälle und kein Ausnahmefall besteht, wird eine Vaterschaftsanerkennung nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde vorher zustimmt. Das ist richtig, weil gerade in diesen Konstellationen ein Anreiz für Missbrauch besteht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man etwas Positives über diese Debatte sagen kann, dann doch, dass wir uns alle einig sind, dass es Missbrauch ist, wenn Männer in Einzelfällen Vaterschaften nur deshalb anerkennen, weil sie ausländischen Kindern oder deren Müttern ein Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit verschaffen wollen. Dieser Missbrauch schadet echten Familien und untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Deswegen hat der vorliegende Gesetzentwurf eine klare Linie. Wir wollen familiäre Beziehungen schützen und Scheinvaterschaften verhindern.”
“Scharfe Kritik an Handlungen oder Entscheidungen ist geschützt, auch polemische. Beleidigungen hingegen diffamieren Personen grundlos mit Fäkalsprache oder Demütigungen. Man kann Politiker/-innen hart kritisieren, ohne sie zu diffamieren. § 188 ist essenziell gegen Hassattacken, verletzt die Meinungsfreiheit nicht, sondern sichert und wahrt Vielfalt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Ein Weniger an Schutz für Kommunalpolitiker/-innen – und ich bin sicher, da ist die Union der gleichen Meinung – geht mit uns auf jeden Fall nicht. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Stephan Brandner das Wort.”
“28 Prozent wollen nach Anfeindungen nicht mehr kandidieren. Mehr als jeder vierte bedrohte Bürgermeister erwägt den Rücktritt. Das zerstört das Fundament unserer Demokratie, und genau das ist es ja, was die AfD will. Armin Grassinger, Bürgermeister von Dingolfing in Bayern, trat im November 2025 zurück, da er und seine Familie wiederholt Bedrohungen ausgesetzt waren. Dirk Neubauer, Landrat des Landkreises Mittelsachsen, kündigte 2024 seinen vorzeitigen Rücktritt an, weil er monatelang bedroht wurde. § 188 greift nur bei öffentlichen Angriffen, die das Wirken erheblich erschweren. Bloße Unhöflichkeiten, Kritik oder Polemik reichen nicht. Gerichte prüfen Kontext, Reichweite und Wirkung einer Äußerung. Die Schwelle ist höher als bei normaler Beleidigung. Artikel 5 Grundgesetz schützt Meinungsäußerungen, nicht die Freiheit zur Beschimpfung.”
“Vielerorts wird es auch immer schwieriger, Freiwillige für die Gemeinderatslisten zu finden. Ein Grund dafür ist auch, dass Menschen, die sich ehrenamtlich nach Feierabend noch für die Gemeinschaft engagieren, immer häufiger mit Anfeindungen zu kämpfen haben. Dieser AfD-Entwurf ignoriert die Realität massiver Hasskampagnen, besonders in sozialen Medien. Ohne § 188 werden diese nicht wirksam bekämpft. Menschen in politischen Ämtern verdienen Schutz. Zum einen, weil Angriffe nicht nur die Person betreffen, sondern auch das Amt und damit unsere Institutionen beschädigen. Zum anderen werden Personen davon abgebracht, sich überhaupt politisch für ihren Staat zu engagieren. Sechs von zehn Politiker/-innen wurden schon Opfer von Aggressionen, jeder zweite von Beleidigungen. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker/-innen sind am vulnerabelsten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dieser Gesetzentwurf ist ein Angriff auf den Schutz unserer Demokratie. Die AfD spricht von Meinungsfreiheit. Am Ende des Tages will sie Andersdenkende ungestraft diffamieren können, aus dem politischen Diskurs drängen und mundtot machen. Wenn man § 188 StGB ersatzlos streichen würde, dann wäre das einfacher möglich. Denn § 188 schützt nicht nur Bundes- oder Landespolitiker/-innen, sondern explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker/-innen, Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeister/-innen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht zugunsten mächtiger Personen, ist schlicht falsch. In meinem Bundesland Bayern stehen bald Kommunalwahlen an. Und es gibt Kommunen, da hat sich bisher kein einziger Kandidat für das Bürgermeisteramt gefunden.”
“Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit mit der Union, und ich wünsche noch einen schönen Abend. Für die AfD-Fraktion darf ich Knuth Meyer-Soltau das Wort erteilen.”
“Wir haben uns aus guten Gründen gegen die Einführung eines solchen Rechtsbehelfs entschieden. Dieser Rechtsbehelf würde ins Leere laufen; denn die Entscheidung über die Herausgabe der Daten wird durch ausländische Gerichte getroffen, die an ein deutsches Urteil nicht gebunden wären. Auch im Ausland kann man Rechtsbehelfe einreichen. Mit der Anpassung des Eurojust-Gesetzes setzen wir europäisches Recht verbindlich um und verbessern den Informationsaustausch in Terrorismusfällen. Denn effektive Strafverfolgung endet eben nicht an nationalen Grenzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses umfangreiche und sehr wichtige Gesetzespaket ist gerade in der heutigen Zeit der zunehmenden Angriffe auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von besonderer Wichtigkeit. Wir machen Ernst, wenn es um die Bedrohung unserer Gesellschaft geht.”
“Mit der Umsetzung des europäischen E-Evidence-Pakets stellen wir sicher, dass digitale Beweise grenzüberschreitend viel einfacher und schneller erhoben werden können. Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren mit dem Rechtsschutz und dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern tiefgehend auseinandergesetzt. Um den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärztinnen und Ärzten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu sichern, müssen die Behörden prüfen, ob Ablehnungsgründe, also Einwände gegen die Herausgabe von Daten, bestehen. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass bei Unklarheiten oder Zweifeln über solche Einwände Auskünfte bei den Diensteanbietern eingeholt werden können. Diskutiert wurde auch ein Rechtsbehelf gegen die Prüfung solcher Einwände.”
“Unser Strafrecht kann diese Taten bislang nicht alle angemessen erfassen. Wer im Auftrag eines fremden Staates rechtswidrige Taten begeht – etwa durch Bedrohung, Nötigung oder Einschüchterung –, kann bislang nicht angemessen bestraft werden, wenn keine klassischen Spionage- oder Sabotagetatbestände erfüllt sind. Das ist aus unserer Perspektive unbefriedigend. Mit dem neuen § 87a Strafgesetzbuch schließen wir diese Lücke. Wir schaffen einen eigenen Straftatbestand, der genau das erfasst: die vorsätzliche Begehung rechtswidriger Taten im Auftrag einer fremden Macht. Geschützt wird dabei die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Ich möchte aber auch noch einmal ganz kurz zu den weiteren Punkten dieses Gesetzespaketes kommen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über Sicherheit, über konkrete Bedrohungen und über die Frage, ob unser Rechtsstaat darauf die richtigen Antworten hat. Und ich kann es schon mal verraten: Ja, das haben wir. Der jüngste Fall einer mutmaßlichen russischen Spionin hier in Berlin macht deutlich, worüber wir reden. Deutschland ist einer hybriden Bedrohung ausgesetzt. Das ist Teil einer gezielten Strategie staatlicher Einflussnahme von außen. Außerdem gehen ausländische Geheimdienste immer stärker gegen Dissidenten in Deutschland vor, sei es mit Bedrohungen, Nötigungen oder, wie im Fall des getöteten tschetschenisch-stämmigen Georgiers im Tiergarten, mit Auftragsmord.”
“Das ist für uns inakzeptabel. Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion hat mich gebeten, zur Kenntnis zu geben, dass in der AfD-Fraktion niemand gelacht hat. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Marlene Schönberger das Wort erteilen.”
“Als Sozialdemokratinnen und -demokraten in diesem Hohen Haus haben wir in der Vergangenheit in dieser Sache deswegen immer Verantwortung übernommen. Unsere fantastische Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat in der letzten Legislatur tatsächlich dafür gesorgt, dass es die Gedenkstunde hier im Deutschen Bundestag zum ersten Mal auch zu Ehren von queeren Opfern im Nationalsozialismus gegeben hat. Und wir haben staatliches Unrecht benannt. Wir haben 2002 – ja, viel zu spät – die Urteile der NS-Zeit aufgehoben. Viele weitere Dinge, die wir hier gemacht haben, wurden schon benannt. Ich möchte auch etwas in Richtung der Fraktion sagen, die hier ganz rechts sitzt: Was Sie hier täglich mit Ihrer Rhetorik betreiben, ist kein legitimer Ausdruck einer Meinungsverschiedenheit. Es ist eine Politik der Abwertung von Menschen in diesem Land.”
“Für schwule Männer galt der § 175 StGB weiter – ein Paragraf, der im Nationalsozialismus verschärft wurde und der in der Bundesrepublik noch Jahrzehnte Bestand hatte: bis 1969 in seiner NS-Fassung, vollständig abgeschafft erst 1994. Während andere Opfergruppen schrittweise Anerkennung erfuhren, wurden queere Menschen auch nach dem Ende des NS-Regimes weiter kriminalisiert. Viele schwiegen aus Angst, viele beantragten keine Entschädigung, viele blieben unsichtbar. Das ist das zweite Unrecht, über das wir heute sprechen. Der vorliegende Antrag erinnert an diese verdrängte Geschichte. Er benennt zu Recht, dass queere NS-Opfer über Jahrzehnte ausgeschlossen wurden von Anerkennung, Entschädigung und Sichtbarkeit. Diese Feststellung teilen wir ausdrücklich.”
“1940 wurde sie verhaftet – nicht wegen einer Tat, sondern wegen ihrer Identität. Im Konzentrationslager Ravensbrück notierte ein Lagerarzt auf ihrem Häftlingsfoto zwei Worte: „Lustige Lesbe“, zwei Worte, die zeigen, wie tief die Entmenschlichung reichte. – Und da hat gerade, glaube ich, jemand gelacht. – 1942 wurde Henny Schermann in der Tötungsanstalt Bernburg ermordet. Sie war 30 Jahre alt. Henny Schermann steht stellvertretend für viele – für queere Menschen, die im Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet und ermordet wurden und deren Leid auch nach 1945 lange keinen Platz hatte. Denn das Unrecht endete nicht mit der Befreiung.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wollte leben. Sie wollte lieben. Henny Schermann! Ich möchte Ihnen ihre Geschichte erzählen: Henny Schermann wurde 1912 in Frankfurt am Main geboren. Sie arbeitete im Schuhgeschäft ihrer Familie, hatte Freundinnen und Freunde, Hoffnungen und Pläne. Sie führte ein ganz normales Leben. Und sie liebte Frauen. Im nationalsozialistischen Deutschland reichte das aus für Ausgrenzung, Misshandlung und für den Tod. Henny Schermann war Jüdin. Und sie war lesbisch. Beides machte sie zur Zielscheibe eines Regimes, das entschied, wessen Leben Wert hatte und wessen nicht. Sie weigerte sich, den Zwangsnamen „Sara“ anzunehmen. Sie weigerte sich, sich zu verstecken.”
“Der nächste Redner ist Stefan Möller für die AfD-Fraktion.”
“Und wir verbieten manipulative Onlinedesignmuster beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, also Oberflächen, die bestimmte Auswahloptionen einseitig hervorheben und Verbraucher/-innen zu einer für das Unternehmen günstigen Entscheidung drängen. Das ist Bürokratieabbau für Bürger/-innen. Rechte werden einfacher ausübbar, nicht komplizierter. Wer online etwas abgeschlossen hat, das nicht hält, was es versprochen hatte, soll sich nicht mehr fragen müssen: „Warum dürfen die das eigentlich?“, sondern mit einem Klick widerrufen können. Wir schaffen europaweit einheitliche, faire Wettbewerbsbedingungen, die ehrlich mit Nachhaltigkeit werben. Vielen Dank, Sebastian Steineke und Nadine Heselhaus, für dieses hervorragende Verhandlungsergebnis. Vielen Dank auch Ihnen. So kann es weitergehen. Ich werbe um Zustimmung.”
“Wer sein Produkt als umweltfreundlich anpreist, muss künftig eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen oder transparente Kriterien zugrunde legen. Pauschale Versprechen wie „klimaneutral durch Kompensation“ werden untersagt. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem echten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein. Der Urwald aus beliebigen Logos wird gelichtet, und ehrliche Unternehmen werden geschützt. Wir nehmen außerdem die geplante Obsoleszenz und Irreführung bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit ins Visier. Irreführende Aussagen zu Software-Updates, zur Lebensdauer eines Produkts oder zur Reparierbarkeit gelten künftig als unzulässige geschäftliche Praktiken.”
“Wer online einen Vertrag schließt, soll ihn künftig über eine gut sichtbare Funktion mit wenigen Klicks widerrufen können – kein E-Mail-Pingpongspiel mehr, sondern ein klarer digitaler Weg. Zugleich begrenzen wir das bisher existierende ewige Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen auf maximal 12 Monate und 14 Tage und passen die Informationspflichten im Versicherungsvertragsrecht an. Wir beraten heute zwei Gesetze, die auf den ersten Blick nach Detail-Verbraucherrecht klingen, in Wahrheit aber das Vertrauen in unseren Rechtsstaat im Alltag stärken. Damit sorgen wir dafür, dass Menschen fair informiert und in der digitalen Welt nicht manipuliert werden und ihr Recht genauso einfach durchsetzen können, wie sie mit einem Klick Verträge schließen. Wir setzen auch Greenwashing und Dark Patterns klare Grenzen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer kennt es nicht? Es gibt Momente im Leben, da möchte man Geschehenes einfach gerne rückgängig machen. Ein paar Beispiele: Elon Musk kauft Twitter: Wo ist der Widerrufsbutton? Der dritte „Matrix“-Film: Wo ist der Widerrufsbutton? Fußball-WM 2006, Halbfinale, Italien führt mit zwei Toren gegen Deutschland kurz vor Ende der Verlängerung: Widerrufsbutton! Die letzte Staffel „Game of Thrones“: Natürlich Widerrufsbutton! Und die AfD im Bundestag: Wo ist der Widerrufsbutton? In vielen Lebenslagen ist das leider nicht möglich. Es gibt keinen Widerrufsbutton für das Leben; aber bald gibt es wenigstens einen im Internet. Denn wir schaffen den großen Bruder des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons, den Widerrufsbutton.”
“Vielen Dank. – Ich freue mich schon mal, dass Sie offen sind, darüber zu diskutieren; genau so sollte es auch sein. Vielleicht schaffen wir es dann ja auch, Sie zu überzeugen. Ich bin ja eine Frau, und wenn ich mich hier so umgucke, sehe ich ganz schön viele Männer. Der Frauenanteil hier ist in dieser Legislatur auch niedriger als in der Legislatur davor. Sie haben gerade gesagt, die Parteien müssten das vielleicht auch klären. Deswegen wäre meine Nachfrage: Was können wir denn über ein Paritätsgesetz hinaus dafür tun, dass viel mehr Frauen hier in diesem Parlament sitzen?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Sie haben Ihr Kabinett paritätisch besetzt. Das ist in der Bevölkerung sehr positiv wahrgenommen worden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auch darauf verständigt, dass wir ein Paritätsgesetz für den Deutschen Bundestag prüfen wollen. Deswegen frage ich Sie, wie Sie ganz persönlich zu den Themen „Gleichberechtigung“ und „Parität“ stehen.”
“Dafür setzen wir uns im Zusammenspiel mit unseren Kabinettsmitgliedern und der Parteispitze weiterhin ein. Die Abstimmung über die Aufnahme gefährdeter Afghaninnen und Afghanen ist für mich und für uns keine einfache Entscheidung. Mit Blick auf die oben beschriebenen Fortschritte bei der Aufnahme und die Bemühungen der Bundesregierung, eine Lösung für alle Menschen in den Programmen zu finden, sind die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen allerdings in Teilen überholt.”
“Das BMI hat bereits Unterstützungsoptionen angeboten: finanzielle Unterstützung ebenso wie Sachleistungen, Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung sowie medizinischer und psychosozialer Versorgung usw. bei Rückkehr nach Afghanistan oder Ausreise in einen anderen Drittstaat. Einige der Menschen haben bereits Aufnahme in Drittstaaten gefunden. Das BMI ist dabei, weitere Gespräche mit den Betroffenen über die verschiedenen Möglichkeiten zu führen. Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt allerdings klar, dass das abgegebene Versprechen für die Gesamtgruppe der afghanischen Staatsbürger/-innen mit Aufnahmezusage eingehalten werden muss. Wenn eine Aufnahme in Deutschland nicht möglich ist, muss zumindest eine sichere Lösung für die Betroffenen gefunden werden.”
“Alle anderen afghanischen Staatsbürger/-innen in Pakistan besitzen jedoch Aufnahmezusagen nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz, die die Gerichte bislang nicht eindeutig als Verwaltungsakt und somit rechtlich bindend anerkennen. Hierzu ist zurzeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die sich dieser Frage und insbesondere der des Vertrauensschutzes widmen wird. Verbunden mit der Verfassungsbeschwerde ist auch ein Eilantrag, daher wird eine Entscheidung zeitnah erwartet. Politisch konnte bisher nur für die Ortskräfte die Zusicherung des BMI erreicht werden, dass die in Aussicht gestellten Aufnahmen tatsächlich stattfinden. Allerdings ist das BMI dabei, für die übrigen Afghaninnen und Afghanen Lösungen zu finden, die nicht zwingend in einer Aufnahme in Deutschland liegen müssen.”
“Gestützt auf die Urteile des OVG Berlin zählt das BMI allerdings nur Begünstigte des Bundesaufnahmeprogramms zu dieser Gruppe, da nur diese Personen eine Aufnahmezusage nach § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz besitzen. Für diese Gruppe plant die Bundesregierung bis zum Jahresende die Einreise nach Deutschland. Am 2.12. landete erstmals seit dem Regierungswechsel ein Charterflug in Erfurt – 192 Menschen konnten nun endlich die lange zugesagte Aufnahme erreichen. Bereits zuvor war die Einreise über Linienflüge wieder aufgenommen worden. 186 gefährdete Afghaninnen und Afghanen sind seit dem Amtsantritt der schwarz-roten Koalition mit verschiedenen Flügen bereits in Deutschland angekommen. Sie alle sind in Sicherheit.”
“Sowohl unsere Kabinettsmitglieder als auch unsere Fraktion haben gegenüber Bundesinnenministerium und Auswärtigem Amt wiederholt deutlich gemacht, dass alle Personen mit Aufnahmezusage auch tatsächlich von Deutschland aufgenommen werden müssen – und zwar unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem der vier Programme. Das gebietet unsere Verantwortung für die bedrohten Menschen. Es ist auch Teil unseres Selbstverständnisses eines verlässlichen und verbindlichen Auftretens Deutschlands als internationaler Akteur. Das Bundesinnenministerium hat inzwischen bestätigt, dass Personen, die eine rechtsgültige Aufnahmezusage haben – nach Abschluss eines Sicherheitsinterviews – nach Deutschland kommen können.”
“Deutschland hat in den vergangenen Jahren bisher gut 20 000 Ortskräfte und etwa 16 000 bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten aufgenommen – jeweils inklusive ihrer Familienangehörigen. Mit Stand 10. Oktober 2025 befinden sich noch insgesamt 1 901 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage in Pakistan. Von ihnen sind 219 Personen Ortskräfte oder Angehörige von Ortskräften, 60 Personen sind Teil der „Menschenrechtsliste“, 595 Personen haben eine Aufnahmezusage im Rahmen des „Überbrückungsprogramms“ und 1 027 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms.”
“Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sollen wissen: Der Staat steht an ihrer Seite und bietet ihnen schnell und unabhängig Hilfe. Das ist ein sehr gutes Gesetz. Vielen lieben Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Stefan Möller das Wort erteilen.”
“Das schützt Ratsuchende und sorgt für eine vertrauensvolle, professionelle Begleitung in schwierigen Lebenslagen. Darüber hinaus geben wir mit der Entschließung der Koalitionsfraktionen einen wichtigen Impuls. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein nachhaltiges Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Dabei sollen eine verstärkte Beteiligung privater Gläubiger, Verfahrensvereinfachungen, Modernisierung im Verbraucherinsolvenzrecht und Digitalisierungspotenziale geprüft werden. Ziel ist eine zukunftsfähige und ausreichend finanzierte Schuldnerberatung. Was wir heute beschließen, ist mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Es ist ein Signal sozialer Verantwortung und ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit.”
“Ich habe mich wirklich sehr gefreut, dass Sie das hier im Parlament erreicht haben. Beratung darf kein Luxus sein, den sich nur wenige leisten können. Daher haben wir im parlamentarischen Verfahren klargestellt, dass Beratung künftig kostenlos anzubieten ist. Ein begrenztes Entgelt ist nur in eng definierten Ausnahmefällen zulässig und darf nicht zu einer unzumutbaren Belastung für Ratsuchende werden. Zudem definieren wir klar, wer Beratung anbieten darf: Beratungsstellen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen, Kommunen oder spezialisierte Vereine. Sie stehen für Qualität und Unabhängigkeit. Anbieter mit möglichen Interessenkonflikten, zum Beispiel Banken oder Inkassounternehmen, sind ausgeschlossen.”
“Hinter diesen Zahlen stehen Lebensgeschichten, in denen Menschen plötzlich ihre Existenz bedroht sehen, oft vollkommen unverschuldet. Rund 5,5 Millionen Menschen gelten aktuell als überschuldet. Sie kämpfen nicht nur mit finanziellen Schwierigkeiten, sondern auch mit sozialer Ausgrenzung und psychischem Druck. Unser Gesetzentwurf setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie vom Oktober 2023 um. Verbraucherinnen und Verbraucher mit finanziellen Schwierigkeiten erhalten Zugang zu unabhängigen, professionellen Schuldnerberatungsdiensten, die grundsätzlich kostenfrei sind. Das ist eine große Errungenschaft dieser Gesetzesverhandlungen. Vielen Dank an die Berichterstatterin Nadine Heselhaus und auch an den Kollegen von der Union, Sebastian Steineke. Vielen lieben Dank für das großartige Verhandeln!”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute ein Gesetz, das für viele Menschen in Deutschland eine große soziale Bedeutung hat: das Schuldnerberatungsdienstegesetz. Überschuldung ist ein ernstes Problem. 2024 suchten rund 182 000 Menschen in etwa 1 380 Schuldnerberatungsstellen bundesweit Hilfe. Die durchschnittliche Verschuldung lag bei fast 33 000 Euro. Ältere Menschen sind dabei oft stärker betroffen als jüngere. Besonders häufig betroffen sind Menschen zwischen 35 und 45 Jahre. Aber auch Alleinlebende und Alleinerziehende suchen verstärkt Beratung. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von plötzlichem Jobverlust über Scheidung und Krankheit bis hin zu gesundheitlichen Belastungen.”
“Vielen lieben Dank. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Christian Moser.”
“Witzigerweise geht es um zwei identische Gesetzentwürfe. Ich frage mich, wer die geschrieben hat, ich vermute: der Freiheitsfonds. Liebe Grüße an dieser Stelle an den Freiheitsfonds! Sie sind wirklich identisch. Der Rechtsstaat muss eben unterscheiden zwischen Not und Niedertracht. Wer fälscht, täuscht, gewerbsmäßig missbraucht, muss selbstverständlich im Fokus des Strafrechts bleiben. Aber Armut ist kein Delikt. Wir wollen daher eine Entkriminalisierung, die die Justiz entlastet, soziale Schieflagen bekämpft, aber gleichzeitig auch den ÖPNV stärkt. In den Koalitionsverhandlungen war dieser Punkt sehr lange offen. Auf Fachebene habe ich durchaus Einigungskorridore gesehen. Wir werden bei der Strafrechtsreform, die ansteht, das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen; denn unser Arbeitsprogramm ist der Koalitionsvertrag.”
“Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde, dass man § 265a hier nicht mit § 242 StGB vergleichen kann, weil es, wie ich vorhin ausgeführt habe, hier ja um einen zivilrechtlichen Vertragsbruch geht, also um einen Fremdkörper im Strafrecht, und wir sehen, dass beim § 265a StGB die Fallkonstellationen, die ich gerade geschildert habe, überproportional häufig auftreten. Deswegen finde ich, dass wir uns in der Koalition – dazu komme ich später noch in meiner Rede – mal genau und in Ruhe mit diesem Problem auseinandersetzen sollten. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grünen, wie Sie höchstwahrscheinlich sehen und auch wissen, sind wir da inhaltlich nicht auseinander. Ich freue mich auch für die SPD-Fraktion, dass wir hier unseren Punkt und unsere Haltung noch mal klarmachen konnten.”
“Das ist natürlich ein Thema, aber das ist auch bei anderen Straftatbeständen ein Thema, beispielsweise beim Diebstahl. Ich frage Sie: Wenn ich hungrig bin, aber kein Geld in der Tasche habe, darf ich dann in den Supermarkt gehen und mir einfach etwas einstecken, damit ich meinen Hunger stillen kann, ohne dass das strafrechtlich verfolgt wird? – Da kommt: „Ja!“ – Ich bin gespannt, wie Sie das sehen. Wenn Sie das genauso sehen, dann müssten wir wegen Armut immer wieder zu einer Strafverhinderung oder was auch immer kommen.”
“Das ist unverhältnismäßig und feuert die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land noch weiter an. Wir als SPD-Fraktion wollen das Ganze natürlich in einem Gesamtkonzept: ersatzlose Streichung des § 265a, keine halbgare Ordnungswidrigkeit, klare zivilrechtliche Durchsetzung statt Strafrecht, sozialpolitischer Flankenschutz – – Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion gestatten? Ich schätze den Kollegen natürlich sehr. Aber ich hätte gedacht, wir könnten das bilateral machen. – Na gut. Frau Kollegin, Sie verwirren mich. Ich muss doch Ihre Redezeit anhalten. Ja. Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Frau Kollegin Wegge, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hätte nur eine Frage, weil Sie das Thema Armut angesprochen haben.”
“Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Schande. Über genau solche Fälle reden wir heute hier: über Menschen, die wegen einer sozialen Notlage kriminalisiert werden, und über die Frage, ob das eigentlich noch gerecht ist. Für uns als SPD ist die Linie klar: Fahren ohne Fahrschein gehört raus aus dem Strafrecht. § 265a StGB ist ein Fremdkörper im Strafrecht. Er wurde 1935 vom nationalsozialistischen Terrorregime eingeführt, und er kriminalisiert bis heute letztlich einen zivilrechtlichen Vertragsbruch, etwas, wofür es sonst keine Strafnorm gibt. Unsere Justiz ist überlastet, und ausgerechnet ein – es tut mir leid, Carl-Philipp – Bagatelldelikt wie Schwarzfahren bindet massiv Kapazitäten, verursacht Aktenberge und treibt Ersatzfreiheitsstrafen in die Höhe.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich eine junge Frau vor – nennen wir sie mal Franzi –, Mitte 20, alleinerziehend, die versucht, mit Minijobs über die Runden zu kommen. An einem kalten Wintermorgen steigt sie in die Bahn, ohne Ticket, weil sie es sich einfach nicht leisten kann. Sie wird kontrolliert, und ein paar Wochen später kommt Post vom Amtsgericht: Geldstrafe, Mahnung und, weil sie es sich nicht leisten kann, schließlich Ersatzfreiheitsstrafe. Plötzlich gilt sie als Straftäterin. Das ist Fakt. Das passiert in Deutschland. Die Frage an Sie alle hier im Plenum: Ist sie jetzt eine Straftäterin, weil sie jemandem aktiv, also bewusst, geschadet hat? Nein, sie ist eine Straftäterin, weil sie schlicht arm ist.”
“Ein weiteres Element ist die Erweiterung der Strafprozessordnung, die künftig die Telekommunikationsüberwachung bei gewerbs- oder bandenmäßiger Sprengstoffkriminalität ermöglicht. Diese Maßnahme gibt der Polizei und den Staatsanwaltschaften ein entscheidendes Instrument an die Hand, um Täternetzwerke frühzeitig aufzudecken und aufzulösen. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass diese Eingriffe in Grundrechte stets durch richterliche Kontrolle und verhältnismäßig erfolgen. Insgesamt sendet dieser Gesetzentwurf ein richtiges Signal. Wir schützen unsere Bürger/-innen, stärken die Rechtsstaatlichkeit und sorgen für mehr Sicherheit, ohne die Balance zum Schutz unserer Grundrechte zu verlieren. Ich kann nur um Zustimmung werben. Vielen Dank.”
“Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zum Zweck des Diebstahls wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren deutlich schärfer bestraft. Für banden- und gewerbsmäßige Taten, zum Beispiel beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, wird der Strafrahmen ebenfalls angehoben. Damit bestrafen wir solche Taten angemessen und stärken gezielt die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz. Begrüßenswert ist auch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für unerlaubten Umgang, Erwerb, Einfuhr oder Verbringen dieser gefährlichen Substanzen. Denn damit kann nicht mehr nur die vollendete Tat sanktioniert werden, sondern bereits der Versuch – ein wichtiger Schritt zur Prävention und zum Schutz der Allgemeinheit.”
“Dank intensiver Ermittlung gelingt es zwar immer wieder, Täter festzunehmen, doch die Gefahr und die Verunsicherung in der Bevölkerung bleiben hoch. Diese aktuellen Vorfälle verdeutlichen eindrücklich, warum unser Gesetzentwurf nötig ist. Er ist ein klares Signal gegen diese organisierten Tätergruppen und stattet unsere Strafverfolgungsbehörden mit wirksamen Instrumenten aus, um der Sprengstoffkriminalität wirkungsvoll zu begegnen. Die Sprengstoffkriminalität, allen voran die Geldautomatensprengungen, gefährdet nicht nur unser Gemeinwesen, sondern vor allem Menschenleben von Unbeteiligten und Einsatzkräften gleichermaßen. Mit dem vorliegenden Entwurf reagieren wir auf den stark gestiegenen Missbrauch explosiver Stoffe und die immer perfideren Methoden der Täter. Neu ist der eigenständige Qualifikationstatbestand im Strafgesetzbuch.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2025 wurden allein in meinem Heimatbundesland Bayern bereits mindestens 16 Geldautomaten gesprengt. Im Landkreis Ansbach sprengten beispielsweise Mitte Juli mehrere Täter in den frühen Morgenstunden einen Geldautomaten in einer Bank am Marktplatz, was bei Anwohnerinnen und Anwohnern für großen Schrecken sorgte. Die Täter flüchteten und hinterließen einen hohen Sachschaden. Intensive Fahndungsmaßnahmen einschließlich Hubschrauberunterstützung wurden eingeleitet. Der Fall ist exemplarisch für die Gewalt und Professionalität der Täter und steht stellvertretend für die anhaltende Bedrohungslage durch organisierte Sprengstoffkriminalität.”
“Es gab ja schon mal den Pakt für den Rechtsstaat. Und damals gab es Kritik, weil die Länder das Geld dafür verwendet haben, Stellen zu verrechnen, und es in manchen Bundesländern gar keinen tatsächlichen Stellenaufwuchs gab. Deswegen die Frage, die natürlich auch dieses Haus interessiert: Wie wollen Sie dieser Kritik begegnen? Oder: Gibt es Maßnahmen, die das verhindern sollen?”
“Danke, Frau Präsidentin. – Frau Bundesministerin Dr. Hubig, für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist eine funktionierende und bürgernahe Justiz sehr, sehr wichtig. Denn Bürgerinnen und Bürger sollen in diesem Land schnell recht bekommen, wenn sie im Recht sind. Und Sie haben in Ihrem Eingangsstatement erfreulicherweise erwähnt, dass die Bundesregierung plant, eine halbe Milliarde Euro für den Pakt für den Rechtsstaat auszugeben. Deswegen würde mich interessieren: Wofür konkret wird dieses Geld dann tatsächlich verwendet?”
“Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort Rebecca Lenhard.”
“Wir brauchen Medienbildung, Beratung und internationale Zusammenarbeit. Unsere Fraktion hat hierzu umfangreiche Vorschläge erarbeitet, die den Schutz von Kindern wirksam verbessern, ohne die Grundrechte der Bevölkerung zu missachten. Der Schutz der Kinder und das Recht auf sichere, vertrauliche Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist unbestritten und von höchster Bedeutung. Doch der Weg, den die dänische Ratspräsidentschaft nun vorschlägt, ist nicht der richtige. Er ist überzogen und gefährdet die Grundrechte aller Menschen in Europa. Stattdessen brauchen wir einen sensiblen, rechtsstaatlich abgesicherten und technologisch fundierten Ansatz, der genau dort ansetzt, wo Kinder geschützt werden müssen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen! Vielen Dank.”
“Die Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz braucht moderne Technologien, jedoch innerhalb klarer rechtlicher Grenzen und mit Kontrolle und Transparenz, nicht mit einer flächendeckenden und automatisierten Überwachung der Kommunikation aller Bürger/-innen. Es ist gut, dass die Unionsfraktion unsere Kritik teilt und diese Haltung auch auf europäischer Ebene konsequent vertreten wird. Die SPD steht fest dazu, die Vertraulichkeit privater Kommunikation zu schützen. Anlasslose Überwachung ist ein Tabu in einem Rechtsstaat. Wir dürfen aber auch nicht vergessen: Drei Viertel aller sexualisierten Gewalttaten an Kindern finden im privaten Umfeld statt. Der Schutz von Kindern muss daher vor allem dort ansetzen: durch Prävention, Aufklärung, stärkere Unterstützung von Opfern und eine bessere Vernetzung der zuständigen Institutionen.”