Carmen Wegge
SPD · Germany
“Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.”
“Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.”
“Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?”
“Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?”
“Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.”
“Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.”
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“Das Anliegen der Abtreibungsgegner/-innen ist es, die Missbilligung von Schwangerschaftsabbrüchen auszudrücken und insoweit an der öffentlichen Meinungsbildung teilzuhaben. Die Kundgebung ihrer Meinung kann überall und zu jeder Zeit sinnvoll den Zweck einer Versammlung erfüllen. Das Anliegen, explizit auf schwangere Frauen zuzugehen und auf sie einzuwirken, ist übrigens nicht durch Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz geschützt. Im Parlament haben wir uns noch mal sehr intensiv über den Entwurf gebeugt und innerhalb der verfassungsrechtlichen Leitplanken das Selbstbestimmungsrecht der Frau noch einmal gestärkt und ihn zum Beispiel mit der Streichung von § 8 Absatz 2 Nummer 4 dogmatisch stringenter gemacht. Deswegen ist dieses Gesetz ausgewogen. Normalerweise halte ich übrigens nicht so rechtstechnische Reden.”
“Den Frauen wird im Grunde die eigene Meinung „aufgedrängt“, sodass im Rahmen einer Abwägung durchaus von einem gewissen Bedeutungsverlust gesprochen werden kann. Allgemeiner ausgedrückt: Um einen Schwangerschaftsabbruch straffrei vornehmen lassen zu können, sind Frauen gezwungen, sich beraten zu lassen. Damit sind sie de facto auch gezwungen, sich den Protesten der Abtreibungsgegner/-innen auszusetzen. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist hingegen eher punktuell, da diese primär durch eine Orts- oder Zeitverlegung erfolgt. Eine solche Versammlung, die im Übrigen natürlich nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz geschützt ist, würde durch eine solche Verlegung auch nicht gegenstandslos werden.”
“eine Schutzpflicht, schwangeren Frauen die Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechts zu ermöglichen, insbesondere dann, wenn er sie verpflichtet, an einer Beratung teilzunehmen. Mit der Bannmeile von 100 Metern und der Benennung der Verhaltensweisen, die beim Zugang oder auch beim Verlassen gegenüber Frauen nicht möglich sein sollen, kommen wir diesem Schutzauftrag nach. Die Regelung ist in Bezug auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Abtreibungsgegner/-innen auch verhältnismäßig. Bei der Meinungsfreiheit ist zu beachten, dass die Meinungsäußerungen der Abtreibungsgegner/-innen selbstverständlich zur Meinungsbildung beitragen können und damit auch nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz geschützt sind. Allerdings erfolgt die Meinungskundgabe gerade nicht im neutralen Raum um ihrer selbst willen.”
“Nun folgt das juristische Grundlagenseminar, zum Beispiel auch für Herrn Müller: Der Bund ist selbstverständlich zuständig, und zwar nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz. Das ist eine Annexkompetenz, eine Kompetenz kraft Sachzusammenhangs. – Da kann man noch mal schön die Anhörung nachhören. Eine Schwangerschaft ist der Intimsphäre der Frau zuzuordnen. Die Entscheidung darüber, ob ich eine Schwangerschaft erhalten oder beenden möchte, ist Ausdruck der Selbstbestimmung und damit der Privatsphäre zuzuordnen. All dies fällt unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Grundgesetz; es besteht ein sehr hohes Schutzniveau für die Frau. Der Staat hat aus verfassungsrechtlicher Perspektive also einen Schutzauftrag bzw.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute schieben wir radikalen Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern und ihrem grenzüberschreitenden Verhalten endlich einen Riegel vor. Mit diesem Gesetz beenden wir einen immer wieder vorkommenden unfassbaren Spießrutenlauf für Frauen in einer der schwierigsten Situationen ihres Lebens. Wir bringen die Grundrechte, die hier in einem Widerstreit stehen, endlich in ein ausgewogenes Verhältnis. Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die das Recht hat, frei über ihren Körper und ihre Familienplanung zu entscheiden.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, bitte sprechen Sie mit Ihren Landräten! Sprechen Sie mit Markus Söder! Nehmen Sie die Verantwortung des Schutzes von gewaltbetroffenen Frauen so ernst, wie wir das als SPD- Bundestagsfraktion tun! Wir dulden keine Grenzüberschreitungen, keinen Angriff auf die Selbstbestimmtheit jeder einzelnen Person. Jeder Person, die schon einmal von Gewalt betroffen war oder sie noch immer erleben muss, möchte ich klar sagen: Wir stehen eng an Ihrer Seite. Wir werden alles dafür tun, dass Ihr Schutz und Hilfe für Sie oberste Priorität in unserem Land haben. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion Tobias Matthias Peterka.”
“Es kann nämlich nicht sein, dass jedes Jahr knapp 16 500 Frauen mit oder ohne Kinder aus Kapazitätsgründen Schutz in Einrichtungen verwehrt wird. 16 500 Frauen: 16 500 Fälle, in denen auch das Leben von Frauen auf dem Spiel steht. Genau aus diesem Grund müssen wir hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir haben im gesamten Land eine chronische Unterfinanzierung von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen, in den konservativ regierten Ländern noch mal um einiges mehr. In Bayern, wo ich herkomme, gibt es aktuell 735 Schutzplätze. Nach der Istanbul-Konvention bräuchten wir über 3 300 Schutzplätze in Bayern. Für über 6,6 Millionen Frauen in Bayern stehen 735 Schutzplätze zur Verfügung. Damit gehört Bayern mal wieder zu einem der Schlusslichter in der Bundesrepublik.”
“Gut, dass wir bald über ein digitales Gewaltschutzgesetz in diesem Hause verhandeln werden. Zum Opferschutz gehört aber auch ein klares Verbot von Belästigungen und Bedrängung von Frauen in einer der schwersten Situationen ihres Lebens vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Kliniken und Praxen. Genau das werden wir morgen hier in diesem Plenum debattieren und dann auch beschließen und verbieten. Gewalt sollte erst gar nicht passieren. Doch wenn sie passiert, dann müssen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen verlässlichen Schutz vorfinden. Wir werden deshalb einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem auch zeitnah bedarfsgerecht ausbauen.”
“Sie neigen häufiger zum Drogenmissbrauch und werden häufig selbst Opfer von Gewalt. Diese negativen Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wurden in zahlreichen Studien belegt. Zum Opferschutz gehört zudem aber vor allem auch der Schutz vor digitalen Übergriffen im Netz. Wir müssen nicht nur gegen einzelne rechtswidrige Inhalte vorgehen, sondern auch gegen ganze Accounts. Zur Durchsetzung des digitalen Gewaltschutzes müssen wir ein gerichtliches Verfahren schaffen, in dem Betroffene und Opferschutzorganisationen zeitweilig oder dauerhaft die Sperrung von anonymen Accounts in sozialen Netzwerken erreichen können, wenn mit diesen rechtswidrige Taten begangen werden. Auch bildbasierte Gewalt wie Deep Fakes muss unter Strafe gestellt werden.”
“Aus diesem Grund müssen Fälle von häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht zwingend berücksichtigt werden. Das elterliche Umgangsrecht darf nicht länger die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erst vor zwei Wochen die wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema noch einmal zusammengetragen und festgestellt: Diese Erfahrungen hinterlassen Spuren in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Auswirkungen sind hierbei vielfältig. So haben Kinder, die Partnerschaftsgewalt miterleben, ein höheres Risiko für posttraumatische Belastungsstörungen, für aggressives Verhalten, für Angstzustände, für Entwicklungsstörungen oder für Schwierigkeiten im Umgang mit Gleichaltrigen. Darüber hinaus bestehen bei ihnen häufiger schulische Probleme.”
“Schutz von Betroffenen aber ist so viel mehr, als Sie vorgeschlagen haben, liebe Union. Wir müssen es ganzheitlich und umfassend denken. Jetzt komme ich zu den Dingen, die wir hier im Parlament noch debattieren und hoffentlich dann auch beschließen werden. Zum Beispiel gehört auch die Sensibilisierung von Entscheidungsträger/-innen in der Justiz und bei den Strafverfolgungsbehörden dazu: Wie oft höre ich, dass Familienrichter/-innen die Istanbul-Konvention nicht kennen oder sich weigern, diese zu berücksichtigen? Zum Opferschutz gehört die ausnahms- und vorbehaltslose komplette Umsetzung der Istanbul-Konvention. Gewalttätige Vorfälle zu Hause in den eigenen vier Wänden treffen neben den direkten Opfern ebenso die Kinder, die Sie laut Ihrem Entwurf auch schützen wollen.”
“Wir sind aber der Auffassung, dass das der nächste Schritt ist; der erste Schritt ist die Fußfessel. Da frage ich mich: Wenn Sie dafür sind und offenbar auch andere dafür sind, warum gibt es noch keinen Gesetzentwurf aus der Bundesregierung oder aus Ihrer Fraktion heraus, diese Fußfessel einzuführen in Deutschland? Wie gesagt, an Ihrem Gesetzentwurf freut mich, dass Sie da auch auf die App eingehen – ich hatte das nicht gesehen –; denn ich finde, die Ausgestaltung in Spanien ist hervorragend. Wenn ich jetzt in meiner Rede fortfahre, werde ich darauf eingehen, was wir als Bundesregierung eigentlich so machen. Wir haben relativ viele Gesetzesvorhaben, die wir in den nächsten Monaten hier im Parlament im Bereich Gewaltschutz noch debattieren werden, und dann werden wir ja sehen, ob sich diese Forderung dort auch wiederfindet.”
“In Spanien erlangt das potenzielle Gewaltopfer hierdurch auch einen konkreten Vorteil, nämlich dass die Frau beispielsweise über eine App alarmiert wird, wenn sich ihr der potenzielle Täter unerlaubt nähert. Dazu habe ich in Ihrem Entwurf jetzt aber, glaube ich, nichts gelesen. – Doch? Okay, sehr gut; dann habe ich es überlesen. – Ich teile auf jeden Fall die Auffassung, dass Spanien ein sehr gutes Beispiel ist, wenn es um den Gewaltschutz geht. Frau Wegge, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Krings aus der CDU/CSU-Fraktion? Gerne. Herr Krings, Sie haben das Wort. Danke, dass Sie es zulassen – Ich habe mich nur gemeldet, um Ihren Erkenntnisgewinn noch zu steigern. In der Tat haben wir in der Begründung genau diese spanische Variante aufgenommen, sagen aber, dass das natürlich noch in der Praxis erprobt werden muss.”
“So wie Sie das hier vorschlagen, würden wir dem aber definitiv nicht zustimmen. Aber nicht nur in der Zielsetzung beim Mordmerkmal sind wir uns einig. Ich möchte auf eine Forderung hinweisen, bei der wir sogar einer Meinung sind: Gerade dann, wenn die Frau es geschafft hat, dem Gewalttäter zu entkommen und dabei ist, sich ein gewaltfreies Leben aufzubauen, muss man sie präventiv vor weiteren Übergriffen schützen. Dies ist bis jetzt nicht gut möglich. Die Einführung von Fußfesseln, so wie sie in Spanien erfolgt ist, ist zwar nicht das Allheilmittel, aber aus meiner Sicht ein geeignetes Mittel von vielen für den Schutz vor Partnerschaftsgewalt, wobei ich hier betonen möchte, dass es auf die konkrete Ausgestaltung ankommt.”
“Deswegen komme ich jetzt gleich in meinem nächsten Absatz dazu, dass die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs, also über neue Mordmerkmale zu sprechen, durchaus etwas ist, auch wenn es um Frauen geht, was wir tatsächlich teilen. Ich fahre jetzt einfach mal fort. Wie gesagt, ich will durchaus betonen, dass wir in der Zielrichtung generell einig sind. Zum ganzheitlichen Opferschutz gehört vor allem auch eine konsequente und angemessene Bestrafung von Täter/-innen. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, dann ist das keine Beziehungstat, dann ist es kein Familiendrama. Es ist Mord. Es ist ein Femizid. Wir sind als SPD-Fraktion durchaus bereit, darüber zu reden, dass wir für Fälle, in denen das Besitzdenken über den menschlichen Körper zu Gewalt und Tötung führt, ein neues Mordmerkmal brauchen.”
“Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich selber stehe kritisch zu diesem Entwurf, aber ich möchte Ihnen eine Frage stellen: Unter welches Mordmerkmal möchten Sie die Tötung eines Säuglings beispielsweise unmittelbar nach der Geburt durch die Mutter subsumieren? Oder ist das für Sie kein Mord? Ich kann zu Ihnen sagen, dass wir sehr gerne den Mordparagrafen reformieren würden, weil wir durchaus Handlungsbedarf sehen. Das wäre jetzt tatsächlich auch der nächste Absatz meiner Rede. Ich fände es gut, wenn man das zum Beispiel mit unter das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ subsumieren kann. Wir wissen, da ist die Rechtsprechung vom BGH manchmal nicht das, was wir uns wünschen würden.”
“Und was Sie komplett ausklammern, ist die Problematik der psychischen Gewalt. Gewalt muss nicht zu blauen Flecken führen. Psychische Gewalt ist ein Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein eines Menschen. Wer psychische Gewalt ausübt, will sein Opfer kleinmachen, demütigen, verstören oder verängstigen und vor allem Kontrolle und Macht über den Menschen gewinnen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob man körperlich über- oder unterlegen ist. Mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Qualifikations- bzw. Mordmerkmal bringen Sie meiner Meinung nach daher vor allem Ihre Unwissenheit zum Thema Gewalt zum Ausdruck und stigmatisieren mit Ihrem Wortlaut die Betroffenen von Gewalt auf eine inakzeptable Art und Weise. Frau Wegge, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Müller aus der CDU/CSU-Fraktion? Ja.”
“Es widerspricht auch allem, was ich im Austausch mit Betroffenen von Gewalt und Menschen, die diese begleiten, erfahren habe. Gewalt richtet sich vor allem gegen die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Und nein, liebe Union, diese Taten treffen nicht nur körperlich unterlegene Menschen, wie Sie das gerne definieren würden. Sie treffen aus meiner Sicht sogar ganz klar starke Menschen, selbstbestimmte Frauen, queere Menschen und auch Betroffene mit Mehrfachdiskriminierungen. Alle diese Taten sind meistens geprägt von patriarchalem Besitzdenken von Männern. Es wird Gewalt ausgeübt, weil der Mann der Auffassung ist, dass ihm die Frau gehört, dass er über sie bestimmen kann. Die Gewalt ist geprägt von widerlicher Feindlichkeit gegenüber Menschen, die zumeist nicht männlich-privilegiert sind.”
“Wobei, wenn ich Ihren Gesetzentwurf so lese, dann bin ich mir unsicher, ob wir zu dem Teil mit dem Patriarchat die gleiche Analyse haben; denn Sie schreiben in Ihrem Entwurf: „Bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord wird als neues Qualifikations- bzw. Mordmerkmal ‚unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheitʼ eingefügt. Damit können künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden.“ Ich übersetze das mal: Was haben aus Ihrer Sicht Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen gemeinsam, wenn sie Opfer von Gewalt werden? Sie sind körperlich unterlegen. Das ist ein Menschenbild, das ich so nicht teilen kann.”
“Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Carmen Wegge. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede dritte Frau hat in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt erfahren, weil sie eine Frau ist. Jede vierte Frau ist in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt in der Partnerschaft ausgesetzt. Alle zweieinhalb Tage wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner ermordet. Das Dunkelfeld ist deutlich größer. Daher kann man das Thema nicht häufig genug auf die Tagesordnung setzen. Das Thema „Gewalt gegen Frauen“ muss endlich als das anerkannt werden, was es ist: ein systemisches und strukturelles Problem in unserer Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist eine Manifestation des Patriarchats. Gut, dass die Union dieses mit uns bekämpfen will.”
“Leider kann er heute aus privaten Gründen nicht dabei sein. Gut, dass wir alle schon die Gelegenheit hatten, ihm bei der ersten Lesung zur Debatte des Bundesdatenschutzgesetzes auch persönlich Danke zu sagen. Vielleicht nur so viel: In seiner Amtszeit hat er alles richtig gemacht. Er hat den Schutz der Bürger/-rinnen und ihre Rechte immer an die erste Stelle gestellt – komme, was wolle. Ich wünsche mir, dass Professor Dr. Louisa Specht-Riemenschneider eine genauso kraftvolle Kämpferin für den Datenschutz wird und bleibt, wie es Uli Kelber war. Ich bin da sehr zuversichtlich und freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Marc Henrichmann das Wort.”
“Auf meine Nachfrage hin haben zum Beispiel die Gautinger Schüler/-innen gesagt, dass mit ihnen noch nie jemand über das Thema Grooming gesprochen hat. In den wenigsten Bundesländern gibt es an den Schulen ein Fach „Medienkompetenz“. All das wären konkrete Schritte der Prävention und des Kinderschutzes, ohne den Datenschutz komplett auszuklammern. Erst letzten Mittwoch hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Und so leisten auch wir unseren Beitrag, Kindesmissbrauch besser und effektiver zu bekämpfen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht 2023 war der letzte Tätigkeitsbericht in der Amtszeit von Professor Ulrich Kelber, unserem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.”
“Nicht nur das Bauchgefühl von 140 Schülerinnen und Schülern des Gautinger Gymnasiums hat da gesagt: Das kann doch so nicht richtig sein. Deshalb ist letzte Woche in Brüssel eine wichtige Entscheidung gefallen: Deutschland lehnt den Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft zur CSA-Verordnung ab. An dieser Entscheidung hatten viele einen Anteil: Parlamentarier/-innen, Minister/-innen, aber auch die Datenschutzbeauftragten wie Uli Kelber, die nicht müde geworden sind, zu betonen, dass die CSA-Verordnung so nicht kommen darf. Und für die, die jetzt innerlich unruhig werden: Wir müssen mehr gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder tun, ohne Frage; aber bei gesellschaftlichen Problemen hilft nie nur die Technik allein.”
“Aber jeder Gesetzgeber muss abwägen zwischen dem Grundrecht, sichere und private Kommunikationskanäle zu haben, und dem Bedürfnis, deren missbräuchliche Nutzung zu bekämpfen. Wenn wir die Verschlüsselung von Messengerdiensten aufbrechen, gibt es keine vertrauliche Kommunikation mehr, für niemanden: nicht für die Sozialarbeiterin, die mit einem Opfer von Missbrauch chattet und mit diesem überlegt, wie es eine Anzeige erstatten kann; nicht für die Jugendliche, die einer Freundin zum ersten Mal von ihrer Depression erzählt; nicht für eine einfache Schülerin aus Gauting. Mit dem Ziel, Verbrecher/-innen zu finden, würden wir allein bei Whatsapp sämtliche Fotos, Texte und Audiodateien von 60 Millionen Deutschen anlasslos überwachen.”
“Habt ihr zum Beispiel schon davon gehört, dass die EU alle eure Textnachrichten mitlesen will und alle eure Fotos, die ihr verschickt, scannen möchte? – Und dann ist die Aufregung groß. Sie ist zu Recht groß; denn was kann es Persönlicheres geben als Nachrichten und Bilder, die ich privat austausche? Nachdem die Unruhe im Raum dann abgeklungen war, fragte ein Schüler zu Recht: Aber warum wollen die das denn machen? Ich erkläre dann, dass man so Abbildungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder finden will und man außerdem Textnachrichten finden will, bei denen Erwachsene sich Jugendlichen annähern, mit dem Ziel, ihnen Gewalt anzutun. Wir waren uns schnell einig, dass wir das Ziel, den Missbrauch von Kindern aufzuhalten, uneingeschränkt teilen.”
“Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen, nämlich der sogenannten CSA-Verordnung, die Professor Ulrich Kelber in seinem Tätigkeitsbericht erwähnt und zu Recht kritisiert. Manche kennen es unter dem Stichwort „Chatkontrolle“, und manche haben gar nicht mitbekommen, was zu diesem Thema in den letzten Jahren passiert ist. Erst letzte Woche habe ich das Gymnasium in Gauting besucht und erklärt, was eine Bundestagsabgeordnete eigentlich so macht. Wenn ich dann sage, dass ich im Innenausschuss für den Datenschutz zuständig bin, passiert es häufig, dass die Gesichter der Schüler/-innen eher leer als begeistert sind. Das ändert sich dann aber, wenn ich sage: In der Politik kämpft man häufig für etwas, aber manchmal muss man auch gegen etwas kämpfen.”
“Mein Alltag produziert und hinterlässt also permanent eine Datenspur, eine ganz persönliche Datenspur. Ich habe das Recht, dass diese Daten geschützt sind, dass die Firmen, die mit meinen Daten arbeiten, sich an die Datenschutz-Grundverordnung halten und dass das, was ich in einem verschlüsselten Chat schreibe, niemand außer dem Empfänger und mir lesen kann. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wacht besonders über den Schutz der Daten im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat. Er muss dabei parteiisch sein. Er darf sich einzig und allein für das Grundrecht auf Datenschutz einsetzen, und er darf uns Politiker/-innen anmahnen, dass wir dieses Grundrecht in unseren Gesetzen verhältnismäßig berücksichtigen. Diese Abwägung ist nicht immer leicht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten aus dem letzten Jahr. Dieser Bericht ist quasi ein Grundrechtereport. Er zeigt uns, wie es um unser Recht auf Privatsphäre und auf geschützte Kommunikation steht. Dieses Recht müssen wir jedes Jahr stärker verteidigen. Warum ist das so? Weil unser Alltag immer mehr von digitalen Hilfsmitteln und Anwendungen durchdrungen ist. Ich helfe bei der Organisation der Kitafeier in der Whatsapp-Gruppe der Eltern, oder ich lade eine Arztrechnung in der App meiner Krankenkasse hoch, oder ich kaufe mir das 49-Euro-Ticket in der App der Deutschen Bahn, oder, oder, oder.”
“Jemand, der sich um dieses Grundrecht in den letzten Jahren besonders gut gekümmert hat, ist Professor Ulrich Kelber. Ich persönlich und auch meine Fraktion haben mindestens zwei weinende Augen, dass Sie bald nicht mehr der Bundesdatenschützer sein werden; denn man sucht lange in Deutschland, um jemanden zu finden, der auf europäischer Ebene und auch hier so renommiert ist. Die ganze Datenschutz-Bubble hat sich sogar Fan-T-Shirts von Ihnen gemacht. Das soll schon was heißen. Das heißt nämlich: Sie haben das Recht auf Datenschutz an allererste Stelle gestellt, egal wem Sie begegnet sind. Das war genau richtig. Vielen lieben Dank. Das Wort erhält für die Gruppe Die Linke Dr. André Hahn.”
“Wir schreiben außerdem vor – das ist im Sinne der Transparenz ganz wichtig –, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch in verständlicher Form informiert werden, wie ihre Daten denn genutzt werden. Der neue § 37a BDSG ist damit also erst mal ein guter Aufschlag, über den wir im Gesetzgebungsverfahren sicherlich noch diskutieren werden. Neben der Regelung zum Scoring enthält der Gesetzentwurf aber noch einige Punkte für Datenschutzliebhaber/-innen wie die Stärkung der Datenschutzkonferenz, die Vereinheitlichung von Prozessen, zielgenauere Zuständigkeiten und die Stärkung der Datenschützer/-innen vom Betrieb bis hin zum BfDI. Sie alle kümmern sich um nicht mehr und nicht weniger als um die Kontrolle und Durchsetzung eines Grundrechts.”
“Jetzt gibt es aber ein Recht in der DSGVO, das besagt: Jeder Mensch hat das Recht, nicht einer rein automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein. So ein Score kann aber eine automatisierte Entscheidung sein. Das hat der EuGH in einem Urteil Ende letzten Jahres noch mal klargestellt. Deswegen nutzen wir dieses Urteil jetzt, um die Situation der Verbraucher/-innen zu verbessern, und wollen neue Regeln für solche Scores einführen: Wir legen fest, welche Daten nicht in einen Score einfließen dürfen, zum Beispiel sämtliche Daten von Personen unter 18 Jahren oder Geodaten wie die Adresse. Denn gerade Adressdaten können bei der Bewertung der Zahlungsfähigkeit einen diskriminierenden Charakter haben. Das lassen wir in Zukunft nicht mehr zu.”
“– Das liegt dann höchstwahrscheinlich daran, dass deine Daten von einer Wirtschaftsauskunftei bewertet wurden und der Onlineshop oder die Bank diese Bewertung nutzt. Wer nicht weiß, was eine Wirtschaftsauskunftei ist: Das sind Unternehmen wie zum Beispiel die Schufa und andere. Diese berechnen mit persönlichen Daten einen Score und empfehlen damit, wie wahrscheinlich man seine Zahlungen auch erfüllen kann. Und wir alle produzieren permanent Daten – darüber, was wir einkaufen, ob wir einen Kredit aufnehmen oder wie oft wir umziehen. So einen Score zu nutzen, erscheint auch erst mal sinnvoll. Es ist ein gutes Anliegen von Onlineunternehmen und Banken; denn sie wollen ja wissen, mit wem sie es zu tun haben. Wenn sie diese Einschätzung nicht hätten, würde das Geschäft für sie riskanter und die Dinge somit teurer oder die Kreditzinsen höher.”
“Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lieber Professor Ulrich Kelber! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht eines vorweg, vor allem in Richtung Union: Ich würde mir wirklich wünschen, dass Sie diesen Gesetzentwurf noch mal lesen, vielleicht, Herr Henrichmann, auch noch mal Artikel 22 DSGVO. Ich glaube, dann könnten wir kompetentere Auseinandersetzungen führen. Ich konzentriere mich in meiner Rede jetzt aber erst mal aufs Scoring. Wer kennt folgende Situationen? Du machst Onlineshopping und wolltest auf Rechnung bestellen, das geht dann aber nicht. Du gehst zu einer Bank und willst einen Kredit aufnehmen, bekommst aber einen anderen Zinssatz vorgeschlagen als deine Freundin?”
“Vielen Dank. – Herr Minister Buschmann, wir haben hier in diesem Hohen Hause ja schon über die anlasslose IP-Adressen-Speicherung diskutiert. Zu einem Antrag der Union, der eine sechsmonatige Speicherung der IP-Adressen gewollt hat, hat die Anhörung im Rechtsausschuss ergeben, dass die überwiegende Mehrheit der Expertinnen und Experten davon ausgeht, dass das ein rechtswidriger Vorschlag ist, weil die Speicherungsfrist viel zu lang ist. Deswegen – das hat mich jetzt ein bisschen getriggert – will ich Sie fragen: Was halten Sie als Justizminister denn von diesem möglicherweise seriösen oder doch unseriösen Vorschlag?”
“Ich kann Ihnen aber versichern: Das bewirkt sehr viel für die Menschen, die im Ausländerzentralregister stehen. Ich als Datenschützerin finde: Dieses Gesetz ist herausragend gelungen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Ich kann diesem Gesetz heute guten Gewissens zustimmen. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Detlef Seif.”
“Wir gehen noch einen Schritt weiter. Wir nehmen auch die Kritik auf, dass die Speicherung von Asylbescheiden und aufenthaltsrechtlichen Gerichtsentscheidungen im AZR im Volltext erfolgen kann. Aus diesem Grund werden wir in Zukunft bei stattgebenden Asylbescheiden und gerichtlichen Entscheidungen nur noch den Tenor im AZR zugänglich machen. Asylbescheide, die eine Rückkehrentscheidung enthalten, werden zwar weiterhin im Volltext gespeichert, aber in diesen Fällen schränken wir den Kreis der zugriffsberechtigten Behörden stark ein und gewährleisten so einen verfassungskonformen Datenschutz. Jetzt merken vielleicht die Zuhörerinnen und Zuhörer, dass es im Saal ein bisschen ruhiger geworden ist. Dass wir den Datenschutz stärken, erhitzt die Gemüter nicht so sehr.”
“Das BAMF überprüft durch regelmäßige Stichprobenkontrollen die ordnungsgemäße Nutzung des automatisierten Abrufverfahrens, und diese Stichprobenkontrollen intensivieren wir nun durch diesen Gesetzentwurf. Doch auch das ist noch nicht alles. Neben besserer Transparenz und effektiver Prävention von Datenmissbrauch erleichtern wir auch die Ahndung, wenn es dennoch zu einem Missbrauch kommt. Mit der Möglichkeit, für alle öffentlichen Stellen am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen, wird der Kreis der zugriffsberechtigten Behörden steigen. Bisher wird Datenmissbrauch allerdings nur auf Antrag hin verfolgt. Das ändern wir nun zu einem Offizialdelikt. Für eine effektive Ahndung datenschutzrechtlicher Verstöße wird das Antragserfordernis gestrichen. Verstöße sind dann von Amts wegen zu verfolgen. Aber auch das ist noch nicht genug.”
“Ein solches Datenschutzcockpit kennen wir bereits aus der Verwaltungsmodernisierung, wie wir es zum Beispiel im Onlinezugangsgesetz für deutsche Staatsbürger/-innen geschaffen haben. Die Lösung in diesem Gesetz wird allerdings zunächst eine rechtlich und technisch eigenständige Lösung sein und vom BfDI begleitet werden. Neben mehr Transparenz schaffen wir aber auch effektive Vorsorge, um Datenmissbrauch zu verhindern. AZR-Zugriffe sind nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen möglich, und jede Behörde kann nur auf Daten zugreifen, die sie auch wirklich braucht. Alle Zugriffe im automatisierten Verfahren werden außerdem protokolliert und lassen sich im Nachhinein nachvollziehen.”
“Denn Datenschutz gilt nicht nur für Deutsche, sondern für alle, die sich in unserem Land befinden. Mit rund 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen ist das Ausländerzentralregister eines der größten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung. Tausende öffentliche Stellen von Bund, Ländern und Kommunen haben Zugriff. Es ist also sehr wichtig, dass Missbrauch von Daten bestmöglich verhindert wird und die Datenflüsse transparent sind. Wir möchten größtmögliche Transparenz herstellen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Deshalb ist es richtig, dass wir nun ein Ausländerzentralregister-Datenschutzcockpit schaffen. Immer wenn die Daten einer Person zwischen Register und Behörden übermittelt werden, kann die betroffene Person das im AZR-Datenschutzcockpit nachverfolgen.”
“Außerdem erweitern wir die abrufberechtigten Behörden und vergrößern den Datenkranz. All das soll die Behörden entlasten und ihre Arbeit beschleunigen. Da dies Wünsche der MPK waren, die auch wir hier im Parlament für sinnvoll erachtet haben, haben wir sie durch dieses Gesetz selbstverständlich gerne umgesetzt. Trotzdem muss ich als Parlamentarierin sagen, dass es kein Gesetz geben kann, das nicht auch ein Gesetz des Parlaments ist. Schließlich sind wir der Gesetzgeber in diesem Land. Daher freue ich mich besonders, dass wir dieses Gesetz dazu genutzt haben, nicht nur das Arbeiten zwischen den Ausländerbehörden und Leistungsbehörden zu existenzsichernden Leistungen zu verbessern, sondern auch den Schutz der Menschen, die im Ausländerzentralregister zu finden sind.”
“Dann wird man feststellen: Das Problem sind gar nicht die Menschen, die zu uns kommen, sondern veraltete und bürokratische Verfahren. Manuelle Abfragen zwischen Behörden, Einzelfallrecherchen, unnötige Behördengänge und zeitintensive behördeninterne Kommunikationsprozesse – all das führt zu Verzögerungen und bindet Kapazitäten. Die Arbeit der beteiligten Behörden muss endlich digitaler werden. Und genau das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. Der digitale Datenaustausch ersetzt künftig Brief, Fax und sogar die Mail. Das Ausländerzentralregister ist bereits jetzt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht. Hierüber tauschen die verschiedenen Behörden Informationen aus und halten so ihre Datenbestände aktuell. Wir machen nun das automatisierte Verfahren zum Abruf von Daten zum neuen Regelfall.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rede jetzt zum Datenschutz, fange aber trotzdem mit den Ausländerbehörden an. Die Ausländerbehörden sind überlastet; ich glaube, darüber sind wir uns hier im Saal einig. Es gibt aber unterschiedliche Herangehensweisen an dieses Problem. Natürlich kann man monatelang unsägliche Migrationsdebatten im Tenor „Das Boot ist voll“ lostreten. Das hilft ausgelasteten Behörden aber kein Stück weiter. Vor allem würde man dann bewusst gegen eines der zentralen Menschenrechte auf dieser Welt verstoßen wollen, das Recht auf Asyl. Viel wichtiger ist daher, sich die Probleme genau anzuschauen und dann praxistaugliche Lösungen zu finden.”
“Wir bitten deshalb die Bundesregierung, zu prüfen, welche europarechtlichen Möglichkeiten es gibt, eine Kontaktierbarkeit auf anderem Wege als durch die Angabe der Wohnadresse sicherzustellen. Insgesamt sind wir also auf einem sehr guten Weg, der aber noch lange nicht zu Ende ist. Ich freue mich, auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsbereich in den nächsten Wochen diesen Weg weiterzugehen. Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die Gruppe Die Linke Anke Domscheit-Berg.”
“Jetzt wissen wir: Das Internet funktioniert nicht wie die analoge Welt, sondern kann alles potenzieren. Gutes und Schlechtes wird online schneller und für viel mehr Menschen zugänglich gemacht als offline. Deshalb macht es einen Unterschied, ob meine private Wohnadresse nur in einem Register auf dem Amt steht oder in einem öffentlichen Blog, in dem ich, zum Beispiel als Journalistin, über Rechtsextreme schreibe. Aber: Alle Betreiberinnen und Betreiber von Internetseiten müssen gemäß Europarecht ein Impressum haben. Die Wohnadresse im Impressum ist ein Einfallstor für digitale Gewalt wie Stalking, Identitätsdiebstahl bis hin zu Bedrohung. Die harmlosere Form ist, dass da jemand Pizzas auf meinen Namen und zu meiner Adresse bestellt, die ich zahlen muss. Die schlimmere Form ist, dass mir jemand vor der Haustür auflauert.”
“Die Vorteile einer Stelle innerhalb des Landes liegen natürlich auch auf der Hand: Die Betroffenen von digitaler Gewalt können schnell und ohne große Hürden ihre Beschwerden einreichen, haben eine klare Kontaktmöglichkeit, es entstehen keine Kosten für Übersetzungen, und die Zustellung geht schneller, als wenn sie erst ins Ausland geschickt oder sogar gefaxt werden muss. Deshalb bin ich froh, dass die bisherigen Eckpunkte des BMJ für das digitale Gewaltschutzgesetz die Verpflichtung zur Benennung einer solchen Stelle auch beinhalten. Wir prüfen gerade intensiv, wie dies mit den europarechtlichen Vorgaben auch weiterhin möglich sein wird. Drittens, aber nicht zuletzt. Ich als Nutzerin, ich will nicht gefährdet werden in der analogen Welt.”
“Wir legen im Gesetz heute fest: Ein Anbieter mit einem Sitz außerhalb der EU muss einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland bestimmen, der gerichtliche Schreiben annimmt. Wir wollen in Zukunft aber gerne alle Plattformen, auch die großen Plattformen mit einem Sitz in Irland, wie Youtube oder Meta, dazu verpflichten, Rechtsdokumente von Betroffenen von digitaler Gewalt auch in Deutschland entgegenzunehmen. Das hatten wir im NetzDG bereits eingeführt, und das war für die Nutzer/-innen ein voller Erfolg.”
“Alle Anbieter müssen Meldewege einrichten, über die Nutzer/-innen Hass oder illegale Inhalte melden können. Das betrifft zum Beispiel beleidigende und bedrohende Kommentare, aber auch gefälschte Produkte auf Onlinemarktplätzen. Die Anbieter müssen diese Meldung nach dem DSA zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv bearbeiten und eine Entscheidung treffen: Ist dieser Inhalt illegal, und muss er gelöscht werden, oder darf er stehen bleiben? Auch das wäre eine Möglichkeit. Der Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur wird die Pflichterfüllung für die deutschen Anbieter kontrollieren. Wir haben mit dem Änderungsantrag festgelegt: Wenn die Anbieter wiederholt keine Entscheidung treffen, dann kann ein Bußgeld fällig werden. Das ist gut. Zweitens. Ich als Nutzerin, ich will jemanden auch erreichen können.”
“Das gilt umso mehr, weil digitale Gewalt in Form von Beleidigung oder Bedrohung im Netz nichts weniger als unsere Demokratie gefährdet: Menschen beteiligen sich weniger an Diskussionen auf Plattformen, bringen sich weniger ein, weil sie Angst vor Hass und Hetze haben. Das können wir nicht akzeptieren! Mit dem Digital Services Act haben wir endlich eine europäische Verordnung, um digitale Dienste in ihre Verantwortung zu nehmen. Manche sprechen vom Grundgesetz des Internets. Ich würde eher sagen: Der DSA ist quasi die Straßenverkehrs-Ordnung des Internets. Gut, dass wir sie jetzt haben. Wir wollen den Nutzerinnen und Nutzern Instrumente an die Hand geben, um ihre Grundrechte auch im digitalen Raum ausleben zu können. Was ist dabei wichtig? Erstens. Ich als Nutzerin, ich will eine wirksame Meldung machen können.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zahlreiche Internetseiten, soziale Plattformen, Onlinemarktplätze und Hostingdienste formen unsere digitale Welt, in der wir heute wie selbstverständlich unterwegs sind. Ähnlich wie es am Anfang des vergangenen Jahrhunderts, als nur wenige Autos auf den Straßen unterwegs waren, noch keine Straßenverkehrs-Ordnung gab, gab es auch für unser digitales Umfeld lange noch keine Regulierung. Aber je mehr wir uns darin bewegen, unser Leben ins Netz verlagern, Geschäfte dort abschließen, Reisen buchen, uns dort informieren und Medien lesen, uns sozial engagieren und mit Freundinnen und Freunden und Fremden politisch diskutieren, umso wichtiger wurde es, diese Infrastruktur nach unseren Regeln zu gestalten.”
“Ich habe eine Nachfrage. – Im Koalitionsvertrag haben wir auch vereinbart, das Waffenrecht zu evaluieren. Das hat das Innenministerium jetzt gemacht. Welche Schlüsse ziehen Sie denn aus dieser Evaluation? Beziehungsweise: Kann man die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vielleicht sogar noch mal verbessern?”