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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Carmen Wegge

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Deswegen meine Frage an Sie: Was tut die Bundesregierung dafür, um diesem legalen Waffenbesitz einen Riegel vorzuschieben?

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesinnenministerin Nancy Faeser, meine Frage geht in folgende Richtung: Wir erleben immer wieder, dass wir bei Durchsuchungen und Razzien – gerade im rechtsextremen Milieu – feststellen müssen, dass Waffen gefunden werden. Viele von denen sind legale Waffen, und viele von denen sind illegale Waffen. Gerade bei legalen Waffen müssen wir uns natürlich fragen – und das machen die Bürgerinnen und Bürger auch –, wie es sein kann, dass Rechtsextreme legal eine Waffe besitzen, also eine Erlaubnis dafür bekommen. Die Länder und auch der Bund arbeiten natürlich schon lange daran, Rechtsextreme konsequent zu entwaffnen – auch durchaus mit Erfolg. Nichtsdestotrotz müssen wir immer wieder feststellen, dass es Regelungslücken im Waffenrecht gibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/159 · 2024-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Liebe Frauen, lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir irgendwann frei sein werden – mit gleichen Chancen für Träume und Ziele, mit dem gleichen Recht, Fehler zu machen, mit der Gewissheit, dass auch deine und unsere Stimme zählt. Dafür braucht es Mut. Dafür braucht es den Willen, nicht aufzugeben. Ich habe den. Ihr auch? Frauen, Leben, Freiheit! Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Ich bin nicht frei, solange Frauen dafür sterben müssen, wenn sie sich dafür entscheiden, ihr Kopftuch nicht mehr zu tragen. Ich bin nicht frei, solange sogenannte Frauenberufe immer noch schlechter bezahlt werden. Ich bin nicht frei, solange das Gesicht von Altersarmut immer noch weiblich ist. Und ich sage auch eins: Ich bin nicht frei, solange queere Menschen in unserer Gesellschaft nicht auch frei sind. Wenn jemand zusammenhalten muss, dann sind das ja wohl wir. Und letztendlich bin ich genau hier, an diesem Ort, in diesem Plenum, auch nicht frei. Ich bin nicht frei, weil hier in diesem Hohen Hause 109 Frauen fehlen, 109 Frauenstimmen, 109 Frauenperspektiven, 109 Plätze, die uns Frauen zustehen würden, wenn wir wirklich die Hälfte der Macht haben würden.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Sehr geehrte Frau Bär, ich bin selbstverständlich bereit, Ihren Antrag zu diskutieren; denn ich glaube, im Bereich der Sexarbeit gibt es viele Frauen, die unfrei sind, die ausgebeutet werden und dort in menschenunwürdigen Verhältnissen sind. Deswegen bin ich gerne bereit, über Ihren Antrag zu diskutieren, und ich finde es auch gut, dass Sie ihn stellen. Es gibt noch viel mehr Gründe, warum ich nicht frei bin. Denn ich bin nicht frei, solange Jugendämter und Familiengerichte nicht wissen, was die Istanbul-Konvention ist und Frauen und ihre Kinder immer wieder in einen retraumatisierenden und erzwungenen Umgang mit Gewalttätern schicken. Ich bin nicht frei, solange Männer denken, dass Frauen hinter den Herd gehören und Kinder zu bekommen haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Frau Wegge, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von Frau Bär? Gerne. Frau Bär, Sie haben das Wort. Vielen herzlichen Dank, Frau Kollegin Wegge, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich finde es sehr beeindruckend und sehr schön von Ihnen, dass Sie sagen, dass Sie selber nicht frei sind, wenn es Frauen schlecht geht. Dafür danke ich Ihnen sehr. Deswegen einfach nur die kurze Frage: Sind Sie dann beispielsweise mit Ihrer Kollegin Leni Breymaier und anderen aus Ihrer Fraktion auch für unseren Antrag „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden“ und unterstützen unseren Weg?

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Aber ich will es mit den Worten der Schriftstellerin und Aktivistin Audre Lorde sagen: „Ich bin nicht frei, solange noch eine einzige Frau unfrei ist, auch wenn sie ganz andere Fesseln trägt als ich.“ Und diese Aussage, die gilt auch für mich. Ich bin nicht frei, solange es Frauen gibt, die in einer der schwersten Situationen ihres Lebens, einem Schwangerschaftskonflikt, vor Beratungsstellen und Kliniken von religiösen Fanatikerinnen und Fanatikern bedrängt und beleidigt werden. Ich bin nicht frei, solange es Menschen gibt, die denken, die Strafbarkeit für Frauen bei einem Schwangerschaftsabbruch würde einen gesellschaftlichen Kompromiss darstellen, den wir nicht aufkündigen können. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu stärken, das ist das, was Frauen in dieser Gesellschaft wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Frauen! Wie häufig habe ich, habt ihr diesen Satz schon gehört: Frauen sind doch gleichgestellt in Deutschland, das steht doch im Grundgesetz. – Ich habe diesen Satz sehr häufig gehört, und oft ist er der Startpunkt einer Debatte mit Menschen, die das auch wirklich glauben. Wir Frauen wären in Deutschland gleichberechtigt, hätten die gleichen Chancen, unsere Träume und Ziele zu erreichen, die gleichen Chancen wie Männer. Aber, liebe Frauen, wir wissen doch, dass das nicht stimmt. Wir müssen härter arbeiten. Wir müssen mehr arbeiten. Wir müssen uns verbiegen, um unsere Ziele und Träume zu erreichen. Ja, manche von uns hatten bessere Startchancen als andere.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Die von der Bundespolizei haben gesagt: Wenn ihr dieses Bundespolizeigesetz anfasst, dann wünschen wir uns an erster Stelle, dass wir es schaffen können, Menschen zu retten – Menschen, die geschleust werden, die in Lastwagen sitzen, keine Luft mehr haben, ihre Familien kontaktieren und sagen: Ich sitze hier drin; ich weiß nicht, wo ich bin; jemand muss uns retten. Aber sie hatten bis jetzt keine Befugnis, herauszufinden, wo diese Menschen sind. Ich denke, darüber werden wir – wir sind ja in der ersten Lesung; auch das muss man hier vielleicht auch noch mal häufiger sagen – reden. Es ist ein guter Tag für moderne und bürgernahe Polizeiarbeit in diesem Land. Ich schließe, wie ich begonnen habe. Martina Renner für die Gruppe der Linken ist die nächste Rednerin.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem polizeiexterne Personen an die hinter einer Kennzeichnung stehenden privaten Daten gelangt sind. Die Erwartungen der Gesellschaft an die Transparenz und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sind in den letzten Jahren gestiegen. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Dienstkräfte ist durch die verstärkte Bürgernähe und Transparenz gerechtfertigt. So hat es im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht bereits beurteilt. Ich selber besuche natürlich auch die Bundespolizei – in Garmisch, am Flughafen in München; das Präsidium in München habe ich auch schon besucht –, und eine Geschichte ist mir da sehr hängen geblieben.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Nur so wird eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts ermöglicht, und alle rechtmäßig handelnden Beamtinnen und Beamten – und das ist die Mehrzahl – werden von Ermittlungsmaßnahmen gegen sie verschont. Wir sind mit dem Wunsch nach einem transparenten Staat nicht allein. In den meisten EU-Staaten besteht eine Pflicht der Kennzeichnung zum Zweck der persönlichen Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. In 10 von 16 deutschen Bundesländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht für die Landespolizeien. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Michael Brand? – Nein, danke. Die Erfahrungen aus Bundesländern und EU-Staaten zeigen, dass die Einführung einer Kennzeichnungspflicht nicht zu einem Anstieg von Falschbeschuldigungen führt.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Ich erkläre es gerne auch noch mal ganz langsam für die Union zum Mitschreiben: Die Kennzeichnungspflicht drückt kein Misstrauen aus – aber das haben wir heute ja schon häufiger gehört –; vielmehr steht die Kennzeichnungspflicht für einen transparenten Staat, der gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern mit einem offenen Visier auftreten will. Denn sobald Polizistinnen und Polizisten eine Uniform anlegen, repräsentieren sie diesen deutschen Staat. Und der Staat verhält sich rechtskonform, jederzeit. Die Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates übernehmen selbstverständlich Verantwortung für staatliches Handeln. Genau deshalb muss es für Bürgerinnen und Bürger nach einem Einsatz, dessen Rechtmäßigkeit sie anzweifeln wollen, möglich sein, ein vermeintliches Fehlverhalten von einzelnen Beamtinnen und Beamten genau anzeigen zu können.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Einen Aspekt dieses Gesetzentwurfs möchte ich dabei besonders hervorheben – das wird die Union jetzt auch freuen –, und zwar die sogenannte Kennzeichnungspflicht. In diesem Gesetzentwurf sehen wir vor, dass alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten künftig bei Amtshandlungen eine Kennzeichnung an der Dienstkleidung tragen werden, entweder in Form des Familiennamens oder einer fünfstelligen Dienstnummer und in Einsatzeinheiten in Form einer taktischen Kennzeichnung. Ich weiß – und man merkt es ja auch –, über diese Kennzeichnungspflicht gibt es einigen Unmut. Aber es gibt auch einen Grund, warum sich viele jahrelang für eine solche Kennzeichnungspflicht eingesetzt haben, und zwar nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch aus der Polizei heraus.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst Folgendes voranstellen: Heute ist ein guter Tag für die moderne und bürgernahe Polizeiarbeit in diesem Land. Denn später am heutigen Tag werden wir erstmals einen Polizeibeauftragten des Bundes wählen – ein wichtiger und richtungsweisender Schritt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizeien des Bundes weiter zu stärken. Die Gesetzesgrundlage für den Beauftragten haben wir vor Kurzem hier in diesem Plenum beschlossen. Auch die Gesetzesgrundlage für die Arbeit der Bundespolizei möchten wir nun endlich modernisieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. In anderen europäischen Staaten konnten wir ja beobachten, wie rechte und rechtsextreme Kräfte an die Macht gekommen sind und ganz schnell etwas getan haben, was hier in Deutschland nicht passieren darf, und zwar haben sie die Unabhängigkeit der Gerichte unterhöhlt, haben die Freiheit der Presse eingeschränkt. Deswegen meine Nachfrage an Sie: Was können wir als Deutschland denn daraus lernen? Wie können wir resilienter werden? – Das würde ich gerne wissen.

    PLENARPROTOKOLL 20/156 · 2024-03-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, unsere Demokratie steht unter Druck. Seit Jahren versuchen rechtsextreme Kräfte, den politischen Diskurs zu vergiften. Dabei richten sie sich auch häufig gegen rechtsstaatliche Institutionen. Die Bundesinnenministerin hat jetzt ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus vorgelegt. Gleichzeitig gehen Hunderttausende Menschen jede Woche auf die Straße, um für Demokratie und für Vielfalt zu kämpfen. Diese Menschen erwarten – meiner Meinung nach auch zu Recht –, dass wir den Staat, die Demokratie gegen die Feindinnen und Feinde verteidigen. Deswegen meine Frage an Sie und die Bundesregierung: Was kann die Bundesregierung tun, um dieses Land und diese Demokratie noch wehrhafter zu machen?

    PLENARPROTOKOLL 20/156 · 2024-03-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Und, liebe Union, es gibt diesen einen Moment, den Sie in dieser Legislatur noch nutzen können, um hier im Parlament für echten Kinderschutz zu stimmen. Das ist der Moment, in dem Sie mit uns Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben. Geben Sie endlich Ihren Widerstand auf! Denn das ist wirklich lächerlich. Vielen Dank. Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort hat Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Für Cyberverbrechen, bei denen die Prozesse unserer Strafverfolgungsbehörden noch nicht so schnell sind wie bei der sexualisierten Gewalt gegen Kinder, bräuchten wir aktuell wesentlich längere Speicherfristen, eben von mehreren Monaten. Aber die hohen grundrechtlichen Hürden wären hier dann wohl einfach nicht eingehalten. Drittens. Kinder schützt man mit Prävention, mit kindgerechten Unterstützungsangeboten, mit altersgerechter Aufklärung, aber sicherlich nicht nur mit Technologie. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein gesellschaftliches Problem, und gesellschaftliche Probleme löst man mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Gemäß dieser Strategie, die einen umfassenden Kinderschutz in den Blick nimmt, handeln wir übrigens auch.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Was haben uns denn die Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung, um die hier lange gekämpft wurde, zum Antrag der Union gesagt? Erstens. Ein Großteil der IP-Adressen sind mittlerweile dynamische IP-Adressen, die von Providern mehrfach vergeben werden und nur in Verbindung mit weiteren Daten wie Portnummern und Zeitstempeln einem konkreten Nutzer zugeordnet werden können. Deren Vorratsspeicherung bedeutet aber logischerweise eine höhere Eingriffsintensität in die Freiheitsrechte als eine reine IP-Adressen-Speicherung und ist aktuell höchstrichterlich noch nicht geklärt. Zweitens. Es gibt keine eindeutige Empfehlung für die Dauer einer verhältnismäßigen Speicherfrist. Sie muss aber – das hat der Kollege Emmerich gerade ausgeführt – so kurz wie möglich sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Gesetzgeber/-innen müssen sorgfältig abwägen zwischen der Freiheit des Einzelnen, sich im Netz zu bewegen, und dem Interesse des Staates, Kriminalität im Internet zu verfolgen. Ich habe es in meiner letzten Rede bereits gesagt: Wenn wir immer wieder nur Lösungen diskutieren, die leicht erscheinen, aber nicht leicht sind, laufen wir in die Falle des Populismus. Es gibt eine große Sehnsucht nach einfachen Lösungen; das kann ich verstehen. Aber die Welt ist leider kompliziert. Wir haben im Parlament die Verantwortung, auf komplexe Probleme echte Lösungen zu finden, keine Scheinlösungen. Und eine IP-Adressen-Speicherung von bis zu sechs Monaten wäre eine solche Scheinlösung. Die Bürger/-innen haben es verdient, dass wir echte Problemlösungen anbieten, dass wir hier Gesetze machen, die wirklich etwas verändern.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Union hat eine lange Geschichte hinter sich. Wir diskutieren ihn heute zum vierten Mal im Plenum. Heute schließen wir ihn aber endlich ab. Die Anzahl und die Dauer dieser Debatten ist auf jeden Fall charakteristisch für das Thema „IP-Adressen-Speicherung“; denn seit Jahren wird die Vorratsdatenspeicherung, von der die IP-Adressen-Speicherung ein Teil ist, als Allheilmittel für die Strafverfolgung von Onlinekriminalität immer wieder aufs Podest gehoben. Dabei gelten Grundrechte und rechtliche Hürden, die die Speicherung einschränken.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Die Strafprozessordnung lässt gemäß § 474 Absatz 2 Auskünfte aus Akten an öffentliche Stellen zu, und der Polizeibeauftragte des Bundes ist eine solche öffentliche Stelle im Sinne der Strafprozessordnung. Viele Menschen haben jahrelang für die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten gekämpft. Heute wird dieser Einsatz belohnt. Und ich freue mich schon, wenn wir demnächst hier in diesem Deutschen Bundestag eine herausragende, dafür geeignete Person in dieses neue Amt wählen werden. Vielen lieben Dank. Die fraktionslose Abgeordnete Martina Renner ist die nächste Rednerin.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Es ist gerade dieser abstrakte Blick auf die Strukturen, den wir mit Disziplinarverfahren und Staatsanwaltschaften bisher nicht leisten können. Von einer neutralen Stelle wird systematisch untersucht werden können. Die Ergebnisse werden uns auch in unserer politischen Arbeit hier weiterhelfen; denn wir können Missstände gesetzgeberisch nur beheben, wenn wir sie auch kennen. Der Polizeibeauftragte darf daher – und das wurde heute schon häufiger gesagt – kein zahnloser Tiger sein. Wir haben deshalb in diesem Gesetz in § 6 Absatz 7 klargestellt, dass dem Polizeibeauftragten Auskunftsrechte und Akteneinsicht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gewährt werden, die für seine Untersuchungen erforderlich sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Und auch aus diesem Grund führen wir das Amt eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag ein: eine unabhängige Anlaufstelle für alle rechtschaffenen Polizistinnen und Polizisten, denen wir eine Vertrauensperson zur Seite stellen – so wie die Soldatinnen und Soldaten sie mit der Wehrbeauftragten jetzt bereits haben – und auch eine Anlaufstelle für alle Bürger/-innen, die dort auf ein fachkundiges offenes Ohr treffen werden. Ein unabhängiger Polizeibeauftragter des Bundes wird das Verhältnis zwischen Polizei und Gesellschaft stärken. Diese neue Institution trägt dazu bei, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Fehler und Fehlverhalten in Einzelfällen werden untersucht, um aus ihnen auf strukturelle Mängel schließen zu können.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Mehr noch: Sie engagieren sich Tag für Tag für die Demokratie und für die Freiheit. Und dafür sind wir ihnen dankbar. Es liegt also auch im Interesse aller rechtschaffenen Polizistinnen und Polizisten, dass wir diejenigen, die sich extremistisch betätigen, aus dem Dienst entfernen. Da darf es keine Nachsicht geben. Deshalb haben wir bereits mit der Beschleunigung von Disziplinarverfahren für eine schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst gesorgt. Doch wir dürfen nicht nur reagieren, sondern müssen auch präventiv für bessere Strukturen arbeiten. Deshalb müssen wir besser darin werden, falsche Entwicklungen zu erkennen, extremistische Strukturen aufzudecken und nachhaltige Präventionsmaßnahmen zu etablieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Sie stellen sicher, dass alle ihre Grundrechte wahrnehmen können. Sie wenden Gefahren für die Demokratie ab und bekämpfen Verfassungsfeindinnen und -feinde. Sie schwören einen Diensteid, das Grundgesetz und unsere Gesetze zu wahren. Die Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten fordert eindeutige Distanzierung von Gruppen und Bestrebungen, die Staat und Verfassung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Von Beamtinnen und Beamten wird erwartet, Staat und Verfassung als einen hohen positiven Wert anzuerkennen, für den es sich einzutreten lohnt. Es schließt sich also logischerweise aus, dass ein Verfassungsfeind als Polizist arbeiten kann. Und ich möchte betonen, dass die überwältigende Mehrheit aller Polizistinnen und Polizisten fest auf dem Boden der Verfassung steht.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. In den letzten Jahren haben wir leider viel zu häufig solche Schlagzeilen lesen müssen – hier nur ein Ausschnitt –: „Polizistin schreibt heimlich Briefe an Attentäter von Halle“, „Kegeln unterm Hakenkreuz – zehn Polizisten in NRW suspendiert“, „Mehr als 100 Ermittlungsverfahren wegen Extremismus bei Berliner Polizei eingeleitet“, „Rassismus in der Polizei: Mehr als nur Einzelfälle?“, „Reichsbürger bei der Polizei in Bayern“ usw. usf. Allein zwischen 2014 und 2020 sind über 400 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in den deutschen Polizeien bekannt geworden. Jedes Mal, wenn neue Fälle von rechtsextremen Umtrieben in der Polizei bekannt werden, fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht, wie so etwas überhaupt möglich ist. Polizistinnen und Polizisten repräsentieren unseren Staat.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Plattform „FragDenStaat“ und das „ZDF Magazin Royale“ haben vor Kurzem einen Whatsapp-Chat von Polizistinnen und Polizisten eines Frankfurter Polizeireviers veröffentlicht. Es ist eine Sammlung unzähliger widerwärtiger Bilder, Videos und Aussagen, die den Holocaust und den Nationalsozialismus verherrlichen und Minderheiten diskriminieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/147 · 2024-01-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Immer wenn die Daten einer Person zwischen Behörden übermittelt werden, kann die betroffene Person das im Datenschutzcockpit nachverfolgen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns auch alle weiteren datenschutzrechtlichen Regelungen genau ansehen. Denn so sieht verantwortungsvolle Migrationspolitik aus. Ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland braucht Einwanderung, und dafür brauchen wir effektive Ausländerbehörden.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Zum einen gibt es die technischen und organisatorischen Hürden, die wir auch aus anderen Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung kennen, und zum anderen müssen wir genau darauf achten, dass wir den Datenschutz sicherstellen. Mit rund 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen ist das Ausländerzentralregister eines der großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung. Tausende öffentliche Stellen von Bund, Ländern und Kommunen haben Zugriff. Es ist also sehr wichtig, den Missbrauch von Daten bestmöglich zu verhindern und die Datenflüsse transparent zu machen. Deshalb finde ich es beispielsweise richtig, dass wir nun das im Registermodernisierungsgesetz geschaffene Datenschutzcockpit auch ins Ausländerzentralregistergesetz aufnehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Und genau das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. Der digitale Datenaustausch ersetzt künftig Brief, Fax oder Mail. Das Ausländerzentralregister ist bereits jetzt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht. Hierüber tauschen die verschiedenen Behörden Informationen aus und halten so ihre Datenbestände aktuell. Wir machen nun das automatisierte Verfahren beim Abruf von Daten zum neuen Regelfall. Außerdem erweitern wir die abrufberechtigten Behörden und vergrößern den Datenkranz. All das soll die Behörden entlasten und ihre Arbeit beschleunigen. Gleichzeitig stehen wir beim Ausländerzentralregister vor der Herausforderung, den richtigen Mittelweg zwischen Verfahrenserleichterungen und ausreichendem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu finden. Und das ist gar nicht so einfach.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Die Ausländerbehörden sind überlastet. Ich denke, darüber besteht hier im Saal große Einigkeit. Es gibt aber unterschiedliche Herangehensweisen, wenn es um dieses Problem geht. Natürlich kann man eine monatelange unsägliche Migrationsdebatte im Tenor „Das Boot ist voll“ lostreten. Das hilft den ausgelasteten Behörden aber kein Stück weiter. Viel wichtiger ist es, sich die Probleme genau anzuschauen und dann praxistaugliche Lösungen zu finden. Dann wird man feststellen: Das Problem sind gar nicht die Ausländer/-innen, sondern veraltete und bürokratische Verfahren. Manuelle Abfragen zwischen Behörden, Einzelfallrecherchen, unnötige Behördengänge und zeitintensive behördeninterne Kommunikationsprozesse: All das führt zu Verzögerungen und bindet Kapazitäten. Die Arbeit der beteiligten Behörden muss endlich digitaler werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Abschließend möchte ich all den Männern, die Frauen geringschätzen, zurufen: Wir sind noch lange nicht am Ende mit dem Kampf gegen euch. Wir werden Gehsteigbelästigungen verbieten, Femizide nicht akzeptieren, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe stellen, den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren und Gewalt gegen Frauen als das brandmarken, was sie ist: inakzeptabel. Liebe Frauen, wir stehen an eurer Seite! Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Melanie Bernstein.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die laufen versteckt im Hintergrund, ohne Wissen und Einverständnis der betroffenen Personen. Das Abhören einer anderen Person ohne deren Wissen und ohne Einverständnis ist eine Straftat. Ein Produkt zu diesem Zweck dürfte eigentlich gar nicht auf dem Markt sein. Warum finden wir es trotzdem so einfach bei Google? Die Firmen vermarkten ihre Apps öffentlich vor allem als Trackingsoftware für besorgte Eltern, die immer wissen wollen, wo ihre Kinder sind und was sie auf dem Smartphone machen. Für Erziehungsberechtigte ist die Installation einer solchen App auf dem Handy nämlich erlaubt. Ich frage mich: Warum fragen die Hersteller solcher Apps nicht regelmäßig das Einverständnis des Gerätebesitzers ab, zum Beispiel mit einer Pushbenachrichtigung? Wir fordern daher, dass eine solche Herstellerverpflichtung eingeführt wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Ich bin froh, dass wir das in unserer Familienrechtsreform klarstellen werden, und ich hoffe, dass wir das bald auch hier im Parlament beraten können. Kommen wir zum zweiten langen Arm der häuslichen Gewalt: das Stalking mittels digitaler Geräte wie GPS-Tracker oder AirTags, mit denen der Expartner die Frau aus der Ferne weiter verfolgen kann, oder über Spionage-Apps, die der Täter auf dem Handy des Opfers installiert hat. Ja, solche Apps gibt es. Solche Stalkerware ermöglicht dem Täter, das gesamte Gerät aus der Ferne zu überwachen, das heißt Suchanfragen im Internet, Standorte, Textnachrichten, Fotos, Sprachanrufe und vieles mehr. Die dafür nötigen Programme sind sehr einfach zu bekommen und zu installieren, hier in Deutschland, einfach im App-Store.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Deswegen ist für mich und übrigens auch für die Istanbul-Konvention klar: Die Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts darf nicht die Rechte und die Sicherheit des Gewaltopfers oder der gemeinsamen Kinder gefährden. Schon längst ist in der Wissenschaft klar, dass auch die Kinder immer mittelbares Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt sind. Deswegen schreibt uns Artikel 31 der Istanbul-Konvention vor, dass dies im Sorge- und Umgangsrecht zwingend Berücksichtigung finden muss. Es ist längst an der Zeit, dass dies überall in Deutschland auch so umgesetzt wird. Denn allzu oft urteilt die Rechtspraxis in Deutschland leider immer noch anders und eben nicht im Sinne der Istanbul-Konvention und im Sinne der Opfer häuslicher Gewalt. Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Und auch wenn die Frau es schafft oder geschafft hat, sich vom Gesicht dieses Menschen abzuwenden, den Täter zu verlassen, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen oder zu bewirken, dass der Täter die Wohnung verlassen muss, auch dann ist die Gewaltspirale oft noch nicht durchbrochen. Ich möchte über zwei besonders perfide Arten sprechen, mit denen die Gewalt gegen Frauen fortgeführt wird: über das Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern und über das Tracking und Stalking von Frauen mittels digitaler Mittel. Jedes Mal, wenn eine Frau gezwungen ist, den Gewalttäter nach einer Trennung wiederzusehen, wird sie retraumatisiert, nicht nur sie, sondern im Zweifel auch das Kind, das sie in dem Moment an den Täter übergeben muss.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. In den allermeisten Fällen hat sie leider ein bekanntes Gesicht, ein Gesicht, das der Frau einmal viel bedeutet hat, das ihr liebstes Gesicht von allen Gesichtern dieser Welt war. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder ein Expartner, eine Frau zu töten. 25 Prozent aller Frauen erleben körperliche oder sexuelle Gewalt in ihrer Partnerschaft. Jede Stunde werden mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Diese Zahlen sind unvorstellbar hoch. Die Gewalt wohnt mitten unter uns.

    PLENARPROTOKOLL 20/137 · 2023-11-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Aber ich bin mir sicher, dass wir auch dafür noch eine gute Lösung finden werden, und ich freue mich auf die Verhandlungen. Vielen lieben Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Petra Nicolaisen das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Um den Handlungsspielraum aber auch wirklich ausschöpfen zu können, müssen Kompetenzen und Aufgaben rechtlich gut eingebettet werden. In den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen werden wir also noch einigen Gesprächsbedarf haben. Ich als Juristin bin beispielsweise davon überzeugt, dass wir eine Klarstellung des Verhältnisses der Rechte des unabhängigen Polizeibeauftragten zu den Vorschriften in der Strafprozessordnung brauchen. Darauf werden wir – wir! – einen Schwerpunkt in der Anhörung legen. Denn für das Akteneinsichtsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht gelten speziell gesetzlich geregelte Voraussetzungen. Nur wenn die spezialgesetzlichen Befugnisse auch tatsächlich Anwendung finden, können die unabhängigen Polizeibeauftragten ihre Aufgabe erfüllen.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Was mich besonders freut, ist, dass der Polizeibeauftragte des Bundes eben kein Kummerkasten ohne Kompetenzen sein wird. Wir ermöglichen unabhängige Untersuchungen über mögliche strukturelle Mängel bei der Polizei. Fehlverhalten, das auf eine Verletzung von Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten oder Diskriminierungsfreiheit schließen lässt, kann untersucht werden. Ganz wichtig dabei: Er wird nicht weisungsgebunden sein, weder durch die Polizeien noch durch das Innenministerium. Wir schaffen eine Stelle, die hier im Bundestag angesiedelt sein wird. Der Beauftragte erhält für seine Arbeit darüber hinaus unter anderem Zugang zu Polizeidienststellen und das Recht auf Akteneinsicht. Damit wird dieser Polizeibeauftragte so ausgestaltet sein, dass er seinesgleichen sucht. Wir können also sehr stolz auf diesen Gesetzentwurf sein.

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  42. Deshalb liegt es in unser aller Interesse und ganz besonders auch im Interesse aller rechtschaffenen Polizistinnen und Polizisten, wenn Fehlverhalten von einer neutralen Stelle systematisch untersucht werden kann. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass wir heute diesen Gesetzentwurf für eine Stelle für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundestagspolizei hier beraten. Denn der Polizeibeauftragte des Bundes soll eine Stelle sein, an die sich sowohl Bürger/-innen als auch Polizistinnen und Polizisten mit Hinweisen und Beschwerden wenden können, sei es wegen des Kollegen, der rassistische Kommentare in Chatgruppen schreibt, was aktuell übrigens nicht strafbar wäre, oder die Bürgerin, die sich bei einer Kontrolle nicht korrekt behandelt fühlt. Sie alle können sich an den Polizeibeauftragten oder die Polizeibeauftragte wenden.

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  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erwarten von Polizistinnen und Polizisten in Deutschland, dass sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Mehr noch: Wir erwarten, dass sie mit ihrer Arbeit jeden Tag für Demokratie und unseren Rechtsstaat eintreten. Sie übernehmen eine sehr wichtige Rolle in einem liberalen Staat. Aus diesem Grund sind die Erwartungen der Gesellschaft an sie auch so hoch. Fehlverhalten von einzelnen Polizistinnen und Polizisten kann daher eine fatale Wirkung für das Vertrauen in den Staat haben. Denn Vertrauen in den Staat kann verloren gehen.

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  44. Ich freue mich, dass wir das mit diesem Gesetz schaffen und es heute mit breiter Unterstützung der Linken, der SPD, der Grünen, der FDP, der CSU und der CDU verabschieden. Das sind die, die sich ganz sicher angesprochen fühlen, wenn ich von „demokratischen Fraktionen“ rede, im Gegensatz zu Ihnen da. Der nächste Redner ist Michael Frieser für die CDU/CSU-Fraktion.

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  45. Wenn ich hier zu Beginn der Rede die demokratischen Fraktionen begrüße, dann geht bei Ihnen das Geschrei los – das war gerade auch wieder so –, weil Sie sich offenbar ausgeschlossen fühlen, weil Sie sich offenbar nicht mal mehr selbst als demokratisch empfinden. Wie sehr kann man sich eigentlich selbst entlarven! Und wenn wir in diesem Gesetz Verfassungsfeindlichkeit als Ausschlussgrund definieren, dann beziehen Sie das wieder nur auf sich. Ich halte fest: Sie sehen sich ja selbst als Verfassungsfeindinnen und -feinde. Aber das ist keine Lex AfD. Es geht nicht immer nur um Sie; es tut mir wirklich leid. Es geht hier um mehr. Es geht um die Demokratie, und diese gilt es zu schützen.

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  46. Sie behaupten, Verfassungsschutz und Verfassungsgericht könnten nicht objektiv darüber entscheiden, wo die Grenzen des Grundgesetzes sind. Wer Angst hat vor Demokratieförderung, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung für willkürlich hält, wer die Gewaltenteilung infrage stellt, wer diejenigen diskreditiert, die die Verfassung schützen, wer selbst entscheiden möchte, was extremistisch ist und was nicht, der sollte sich vielleicht einmal selbst die Frage stellen, wie fest man noch auf dem Boden von Rechtsstaat und Demokratie steht. Aber alles, was Sie hier tun, ist, sich künstlich aufzuregen und mit Falschinformationen, Halbwahrheiten und kruden Unterstellungen zu arbeiten. Und ich sage Ihnen auch, warum das so ist: weil Sie sich angesprochen fühlen.

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  47. Was haben die Vertreter der AfD hier bei der ersten Lesung für ein Schauspiel abgezogen! Heute ja auch wieder. Dabei wollen Sie doch in Ihrem eigenen Gesetzentwurf die Gelder für die politische Bildungsarbeit massiv zusammenstreichen, da Ihnen Institutionen, die sich für ein demokratisches Zusammenleben starkmachen, ein Dorn im Auge sind. Sie haben hier bei der ersten Lesung des Gesetzes so getan, als würden die Sicherheitsbehörden mit Willkür arbeiten. Sie nennen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein „willkürliches Förderkriterium“. Sie haben hier außerdem dem Verfassungsgericht unterstellt, es würde nicht unabhängig von der Bundesregierung entscheiden. Sie bezichtigen das Bundesamt für Verfassungsschutz der Verleumdung.

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  48. Wenn es in diesem Land zum Beispiel junge Menschen gibt, die vollkommen geschichtsvergessen „Heil Hitler!“ ins Gästebuch schreiben oder sich SS-Befehle einrahmen und an die Wand hängen, dann haben wir solche Leute offensichtlich als Gesellschaft mit politischen Bildungsangeboten nicht erreicht. Eher wurden solche Menschen von ganz anderen Angeboten erreicht und eingebunden, von Kräften, die sich eben nicht für unsere Verfassung engagieren, von Kräften, die in einem anderen Staat leben wollen, in dem Menschenrechte und Minderheitenschutz keine Rolle mehr spielen. Die Diskussion über die Fördervoraussetzungen und darüber, wie über diese entschieden wird, ist übrigens nicht neu. Es gibt sie schon seit Jahrzehnten. Es ist also vollkommen lächerlich, so zu tun, als handle es sich um ein Gesetz speziell für die AfD und die Erasmus-Stiftung.

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  49. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die der Stiftung nahestehende Partei in mindestens drei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist. So definieren wir die Dauerhaftigkeit einer Grundströmung. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Es sollen nämlich eben keine politischen Grundströmungen gefördert werden, die gegen unsere Demokratie kämpfen. Die Stiftungen arbeiten mit an der Demokratieförderung und Meinungsbildung in diesem Land. Es wäre kontraproduktiv und widersinnig, Verfassungsfeindinnen und -feinde zu fördern, die eben genau das Gegenteil tun.

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  50. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über die Finanzierung der politischen Stiftungen aus dem Staatshaushalt diskutieren, stellt sich nicht nur die Frage, warum wir die Stiftungen finanziell überhaupt fördern, sondern auch die Frage, wann wir eine Stiftung fördern und wann eben nicht. Auf das Zweite möchte ich den Fokus legen. Mit dem neuen Gesetz regeln wir die Voraussetzungen, wann eine politische Stiftung aus dem Staatshaushalt finanziell gefördert werden kann und wann sie eben nicht gefördert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht legt fest, es sollten „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen“ Deutschlands gefördert werden. Festlegen könne man das über die wiederholte Vertretung im Bundestag.

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