Carmen Wegge
SPD · Germany
“Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.”
“Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.”
“Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?”
“Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?”
“Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.”
“Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.”
The complete record
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“Wir machen uns in unserer Entschließung stark für alle Krebsüberlebenden: für die junge Frau, der nach dem Mammakarzinom keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr angeboten wird, für den Mann, der nach der Leukämie im Jugendalter keinen Immobilienkredit bekommt, für das Paar, dem nach einer Krebserkrankung der Adoptionswunsch verwehrt wird, für alle, die geheilt sind und trotzdem nicht loslassen können, weil das System sie nicht lässt. Sie haben ein Recht auf vollständige gesellschaftliche Teilhabe. Hierfür fordern wir die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit Krebsüberlebende in Zukunft einen einklagbaren Rechtsanspruch haben. Denn wer den Krebs besiegt hat, darf nicht ein Leben lang von ihm verfolgt werden. Wer den Krebs besiegt hat, der verdient Unterstützung.”
“Wir schreiben außerdem vor: Wer einen Score über Sie erstellt, muss Ihnen sagen, welche Daten verwendet wurden, wie Sie gewichtet sind und wer diesen Score bekommen hat. Auskunfteien können sich nicht länger hinter dem Geschäftsgeheimnis verstecken. Nur wer seine Daten kennt, kann eine Entscheidung auch anfechten. Das ist ein starkes Recht, gerade im Zeitalter der Algorithmen. Wir tun noch mehr. Dieser zweite Teil liegt mir besonders am Herzen. Stellen Sie sich vor, Sie haben Krebs gehabt. Sie haben gekämpft, gelitten und am Ende gewonnen. Mehr als 80 Prozent der jungen Krebspatientinnen und -patienten überleben heute ihre Erkrankung. Das ist ein Triumph der modernen Medizin. Die Ärztin sagt Ihnen: Sie sind geheilt.”
“Und so ein Algorithmus, so ein Score kann rechtlich als eine solche automatisierte Entscheidung gesehen werden. Wenn ich als Unternehmen ein Scoring nutze oder als Auskunftei wie die Schufa eines erstelle, muss sich dieses Scoring deshalb an bestimmte Schutzmechanismen halten. Mit unserem Gesetz setzen wir genau hier an. Wir legen fest: In einen Score dürfen künftig keine Daten mehr von Kindern und Jugendlichen einfließen, nicht welches Geschlecht sie haben, wie alt sie sind oder wo sie wohnen. Denn eine Postleitzahl sagt nichts darüber aus, ob jemand seine Rechnungen bezahlen kann, sie sagt höchstens etwas über die Nachbarschaft, und das als Entscheidungsgrundlage zu nehmen, ist Diskriminierung, keine Risikobewertung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Manche fragen sich ja, wofür hier eigentlich Abgeordnete sitzen. Heute kann ich das wieder mal voller Stolz beantworten. Denn heute verabschieden wir etwas, das Menschen ganz konkret schützt: beim Kreditvertrag, beim Versicherungsabschluss und nach überstandenem Krebs. Diese Koalition liefert. Lassen Sie mich erklären, warum. Die Datenschutz-Grundverordnung hat bei einigen einen schlechten Ruf. Ich hingegen bin ein sehr großer Fan, weil sie etwas erkannt hat, das heute wichtiger ist denn je: Algorithmen beeinflussen unser Leben. Sie entscheiden, ob ich auf Rechnung zahlen darf oder ob ich einen Kredit bekomme. Die DSGVO sagt jetzt aber: Ich habe das Recht, keiner rein automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass wir uns im Ältestenrat darauf geeinigt haben, nicht einzelne Fraktionen, Besucherinnen und Besucher an irgendwelchen Bildschirmen oder sonst wo zu begrüßen, sondern ausschließlich das Präsidium, die Präsidentin und die anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Das Wort hat jetzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka.”
“Die beiden Gesetzentwürfe von Grünen und Linken, die heute zur Abstimmung stehen, lehnen wir dennoch ab. Sie formulieren zwar dasselbe Ziel; wir werden aber lieber an einer eigenen Lösung mit unserem Koalitionspartner arbeiten. Und wer die letzten Wochen verfolgt hat, der konnte sehen: Wir sind inhaltlich häufig sehr weit auseinander. Aber das Wochenende hat doch jetzt gezeigt, dass sich die Union für die Übergewinnsteuer ausspricht und wir uns für die Spritpreissteuersenkung ebenfalls einsetzen. Und deswegen: Manchmal stellt man vielleicht fest, dass man weit auseinander ist, aber kann doch zusammenkommen. Das ist das Wesen der Demokratie, und so wollen wir es bei diesem Thema auch handhaben. Vielen Dank.”
“Sozial ausgewogene Tarifsysteme können dafür sorgen, dass Mobilität bezahlbar und der Griff zum Schwarzfahren gar nicht erst nötig ist. Wirksame Sozialtickets, also stark vergünstigte Tickets für einkommensarme Menschen, sind dabei ein zentrales Element, um Mobilität als soziale Grundversorgung auszugestalten. Und auch unbürokratische Ratenzahlungen für erhöhte Beförderungsentgelte können helfen. All diese Instrumente stehen bereit. Wir müssen sie nur entschlossen nutzen, statt das Strafrecht vorzuschieben. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es sehr, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Gesetzesänderung derzeit prüft und sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausgesprochen hat. Wir als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen sie ausdrücklich dabei, diesen Schritt jetzt zu gehen.”
“Wer Leistungen in betrügerischer Absicht erschleicht, wer Sicherheitsvorkehrungen gezielt umgeht, der soll im Fokus des Strafrechts bleiben. Aber die große Mehrheit derjenigen, die wegen Schwarzfahrens verurteilt werden, fällt eben nicht in dieses Raster. Mobilität ist Teilhabe. Wer sich Fortbewegung nicht leisten kann, ist vor allem in Städten faktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Gerade für Menschen mit wenig Geld ist der öffentliche Nahverkehr essenziell für soziale Teilhabe. Ein moderner Staat, der Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe begreift, darf Mobilitätsnot nicht mit dem Strafrecht beantworten. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist bereits heute ein starkes Instrument, um auf nicht bezahlte Fahrten zu reagieren. Es schafft einen klaren finanziellen Anreiz, Tickets zu lösen, ohne Menschen zu kriminalisieren.”
“Genau deshalb setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion seit Langem dafür ein, das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden. § 265a kriminalisiert Vertragsbrüche, die in anderen Bereichen des Lebens rein zivilrechtlich behandelt werden, und er führt dazu, dass ein Viertel der Ersatzfreiheitsstrafen auf dieses Massendelikt zurückgeht. Wer Bürokratieentlastung ernst meint, der muss auch sagen: § 265a StGB gehört in dieser Form zumindest nicht mehr in ein modernes Strafrecht! – Dieser Paragraf stammt aus dem Jahr 1935 und ist ein Relikt einer Zeit, in der Alltagsarmut kriminalisiert wurde. Heute wissen wir es besser: Strafrecht ist Ultima Ratio. Es soll schweres Unrecht sanktionieren, aber doch nicht Armut, nicht Mobilitätsnot.”
“Der Richterbund fordert, § 265a so zu ändern, dass nur noch strafbar ist, wer Zugangssperren oder Kontrollmechanismen gezielt umgeht, also etwa Sperren überklettert. In all den Fällen, in denen Menschen einfach in Bus oder Bahn einsteigen, sei das Strafrecht nicht das richtige Mittel. Hier reiche die zivilrechtliche Inanspruchnahme durch die Verkehrsunternehmen, etwa über das erhöhte Beförderungsentgelt. Zugleich warnt der Richterbund davor, die Justiz zu einem Inkassobüro für Unternehmen zu machen und ihre ohnehin knappen Ressourcen weiter mit Bagatellfällen zu blockieren. Ich sage nur: der Deutsche Richterbund. Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, ist aus unserer Sicht nicht kriminell. Armut sollten wir als Staat niemals bestrafen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist bereits eine zivilrechtliche Sanktion.”
“Wer jeden Euro zweimal umdrehen muss, wer auf Tafeln, Suppenküchen oder Flaschensammeln angewiesen ist, hat oft schlicht kein Geld für ein Monatsticket und gerät dadurch in eine Spirale aus Anzeigen, Geldstrafen und am Ende Gefängnis. Sie führt zu Gefängnisaufenthalten wegen Bagatellschäden. Menschen sitzen wochen- oder monatelang ein, weil ein paar Fahrkarten nicht bezahlt wurden, während jeder Hafttag den Staat im Schnitt weit über 100 Euro kostet. Und sie bindet Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit Tausenden Verfahren, die in einer überlasteten Justiz dringend gebraucht würden, um schwere Kriminalität konsequent zu verfolgen. Auch der Deutsche Richterbund – er ist nicht unbedingt für seine progressiven Haltungen bekannt – sagt, das einfache Einsteigen ohne Ticket, ohne Umgehen von Kontrollen erscheine nicht strafwürdig.”
“Es geht dabei um Bagatellschäden im Wert eines Einzelfahrscheins, und es trifft vor allem Menschen, die sich ein Ticket schlicht nicht leisten können. In vielen Fällen sind die Betroffenen obdachlos, langzeiterwerbslos oder psychisch krank. Die Hamburger Straßenzeitung „Hinz&Kunzt“ berichtet etwa von einem obdachlosen Mann, der zwölfmal ohne Fahrschein erwischt wurde, 480 Euro zahlen sollte und schließlich 120 Tage ins Gefängnis musste, weil er diese Summe nicht aufbringen konnte. Initiativen wie der Freiheitsfonds haben inzwischen Hunderte Menschen aus der Haft freigekauft, die nur deshalb einsaßen, weil sie Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht zahlen konnten – überwiegend wohnungslose oder hochverschuldete Menschen. Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens trifft überproportional Menschen in Armut.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Straftatbestand, der längst nicht mehr in ein modernes Strafrecht passt: § 265a des Strafgesetzbuches, die sogenannte Beförderungserschleichung. Wer ohne Ticket Bus oder Bahn fährt, dem drohen zunächst Geldstrafen, oft in Form von Tagessätzen, die sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. Wer diese Geldstrafe nicht bezahlen kann, muss sie im schlimmsten Fall absitzen. Jeder nicht gezahlte Tagessatz wird in einen Hafttag umgewandelt; das ist die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. So werden aus ein paar nicht bezahlten Fahrten ohne Ticket schnell 30, 60 oder sogar 120 Tage Gefängnis.”
“Frau Ministerin, ich wollte mir einfach etwas von Ihnen bestätigen lassen. Können Sie bestätigen, dass das Vorhaben, ein digitales Gewaltschutzgesetz zu machen, bereits im Koalitionsvertrag steht, der vor ungefähr einem Jahr verhandelt worden ist? Können Sie vielleicht auch bestätigen, dass Ihr Haus bereits nach Ende der letzten Legislatur einen Diskussionsentwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz veröffentlicht hat?”
“Vielen Dank. – Ich fand die Debatte jetzt leicht seltsam. Deswegen aufsetzend da noch mal zum Thema Gewalt meine Frage an Sie, Frau Hubig: Wie ist es denn im deutschen Recht eigentlich? Wie funktioniert das denn? Ist das generell abstrakt, oder unterscheidet ein Strafrecht zwischen Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft? Wie ist das in unserem Rechtsstaat hier in Deutschland geregelt?”
“Ich würde da gern noch mal nachhaken. Digitale Gewalt findet ja vor allem auf Plattformen statt, sei es X, Instagram oder auch Messenger wie Telegram. Das heißt: Man muss eigentlich die Plattformbetreiber regulieren. Deswegen dazu meine Nachfrage: Was sieht denn dieser Gesetzentwurf zur Regulierung von Plattformen vor?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Justizministerin Hubig, in den letzten Wochen wurde in diesem Land sehr, sehr viel über digitale Gewalt gegen Frauen gesprochen. Das ist auch gut; denn digitale Gewalt gegen Frauen ist selbstverständlich inakzeptabel. Wir arbeiten natürlich schon deutlich länger an diesem Thema. Wir als SPD haben uns schon in der letzten Legislatur dafür eingesetzt, dass wir endlich ein schlagkräftiges digitales Gewaltschutzgesetz bekommen. Sie haben gerade ausgeführt, dass der Gesetzentwurf jetzt auf der Zielgeraden ist; so würde ich es formulieren. Können Sie mir sagen, wann wir damit rechnen können, dass dieser Gesetzentwurf hier im Deutschen Bundestag behandelt wird? Wie gehen wir konkret gegen digitale Deepfakes gerade von Frauen vor?”
“Gewalt hat viele Formen – das haben wir heute gehört –; aber oft hat sie denselben Ursprung: Macht und Kontrolle. Und ich will auch deutlich sagen: Dass der Schutz von Frauen vor Gewalt jetzt eine Priorität der Bundesregierung ist, hat auch etwas damit zu tun, dass Rechtspolitik aktuell vor allem von Frauen gemacht wird. Deswegen kann ich abschließend nur noch mal sagen: Liebe Frauen in diesem Deutschen Bundestag, lasst uns Banden bilden, lasst uns zusammenhalten und für das Recht der Frauen kämpfen! Und, liebe Männer, es wäre schön, wenn ihr da solidarisch an unserer Seite wärt. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Ronja Kemmer.”
“Ich komme jetzt noch mal zum digitalen Gewaltschutzgesetz – ich habe schon einiges gesagt –: Bald wird der Gesetzentwurf hoffentlich auch in die Länder- und Verbändeanhörung gehen. Es ist wirklich wichtig, zu sagen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und schon gar kein Schutzraum für widerliche Taten. Ich bin sehr dankbar dafür, dass es Organisationen wie HateAid gibt, die an der Seite der Betroffenen stehen. Und was macht HateAid? HateAid steht an der Seite der Betroffenen und hilft ihnen bei der Rechtsdurchsetzung, bei der Erlangung des Rechts, das wir hier im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Denn wir haben gesagt: Diese Dinge sind strafbar; davor müssen wir die Menschen schützen. – Deswegen will ich auch ganz deutlich sagen: Wir als SPD-Bundestagsfraktion stehen selbstverständlich an der Seite von HateAid.”
“Wer von Ihnen erinnert sich noch an den Fall, als zwei Frauen in der Sauna gefilmt worden sind und das nicht strafbar war? Auch das wird Teil des digitalen Gewaltschutzgesetzes sein. Ebenfalls Teil dessen ist das digitale Tracking. Wie häufig passiert es, dass Frauen überwacht werden durch Apps oder andere digitale Endgeräte, die ihnen mitgegeben werden? Das ist ein umfassendes Konzept, das hier in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht wird, und deswegen kann uns hier niemand sagen, dass wir nicht an der Seite der Frauen in diesem Land stehen. Ich will es deutlich sagen: Am Ende dieses Jahres wird dieses Land ein sicherer Ort für Frauen sein. Es ist ein klares Signal, das wir setzen wollen: Der Täter kann sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen. Wir stehen an der Seite von Frauen; wir stehen an der Seite der Betroffenen.”
“Da will ich gar nicht nur auf die letzte Legislatur verweisen, sondern man kann vielleicht auch mal einen Blick in unseren Koalitionsvertrag werfen. In den nächsten Monaten wird es Gesetzentwürfe geben, und zwar nicht nur für ein digitales Gewaltschutzgesetz, sondern wir verhandeln schon jetzt auch über die Reform des Gewaltschutzgesetzes. Es wird auch einen Gesetzentwurf zum Sorge- und Umgangsrecht geben und eine Reform des FamFGs. Daneben werden wir einen Gesetzentwurf zum Einsatz von K.-o.-Tropfen sehen und auch einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung verbaler sexueller Belästigung im öffentlichen Raum. Und ich möchte auch sagen: Beim digitalen Gewaltschutzgesetz geht es nicht nur um Deepfakes, sondern es geht zum Beispiel auch um voyeuristische Aufnahmen.”
“Sie wird immer dann noch schlimmer, wenn Frauen sich dazu entscheiden, besonders mutig zu sein und ihren gewalttätigen Partner zu verlassen. Auch hier haben wir in Deutschland Herausforderungen. Warum ist es so, dass die Frau, die sich traut, den Täter zu verlassen, ihr Haus verlassen und sich auf den Weg in ein ganz neues Leben machen muss? Hier muss der Rechtsstaat handeln. Es muss möglich sein, dass die Frau zu Hause bleibt und der Täter geht. Es muss möglich sein, dass eine Frau, wenn sie geht, aus dem Mietvertrag herauskommt. Das alles sind Dinge, die wir im Bereich der Rechtspolitik in den nächsten Monaten angehen werden. Deswegen möchte ich an dieser Stelle schon auch noch mal sagen, dass ich es ein bisschen unredlich finde, wenn hier unterstellt wird, die Bundesregierung würde nichts machen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist kein Randthema, sondern Alltag. Alle zwei Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Und dabei ist der gefährlichste Ort für Frauen nicht, wie manche vielleicht denken, die Straße, sondern das eigene Zuhause. Und die Täter? Die sind zu Hause – und sie sind arm, sie sind reich, sie sind unterschiedlicher Herkunft; es sind Hausmeister, CEOs oder Künstler. Aber sie alle haben eines gemeinsam: Sie sind Männer. Wer Gewalt gegen Frauen als Einzelfall verharmlost, der macht sich zum Teil des Problems. Denn Gewalt gegen Frauen – das sind keine Einzelfälle in diesem Land, sondern es geht um ein strukturelles Problem in Deutschland. Die Gewalt findet nicht nur zu Hause statt.”
“Deswegen habe ich Bauchschmerzen mit diesem Antrag, freue mich aber auch auf die weitere Debatte. Ich darf das Wort erteilen Simone Fischer.”
“Dann will man auch feststellen, welche konkreten Auswirkungen dieser Test auf die Geburtenrate hat. Ich finde, auch das ist höchst persönlich. Wenn wir so wenige Daten haben, gibt es – das habe ich hier heute auch in der Debatte häufig erlebt – Unterstellungen, von denen ich gar nicht weiß: Ist das denn so? Ist es wirklich so, dass schlecht beraten wird? Ist es wirklich so, dass Frauen sich aus diesen Gründen entscheiden? Deswegen frage ich mich auch: Ist es angemessen für uns, die Entscheidung zu treffen, ab wann eine Zahl hoch genug ist, um zu sagen: „Das ist eine problematische Entwicklung“? Ist es nicht immer eine individuelle Entscheidung, die wir nicht zu bewerten haben, – Kollegin Wegge. – weil sie allein in der Intimsphäre der Frau und ihres Partners liegt?”
“Aber ich habe mich sehr bewusst dafür entschieden, es wissen zu wollen. In dieser Debatte hier ist es, glaube ich, wichtig, zu sagen: Frauen, aber auch Männer, die Väter werden, haben ein Recht darauf, es zu wissen. Sie haben gleichzeitig auch ein Recht darauf, es nicht zu wissen. Ich persönlich finde es wichtig, dass es diesen Test gibt. Und ich habe einfach Sorge, wenn ich mir anschaue, was in dem Antrag steht. Da heißt es: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein Monitoring […] zu implementieren […].“ Das ist erst mal gut. Ich bin auch dafür, mehr Daten zu haben. Aber dann steht da eben auch, dass man schauen will, warum eine Frau einen solchen Test gemacht hat. Ich finde, das ist höchst persönlich. Ich weiß gar nicht, ob ich das irgendwem mitteilen möchte.”
“Warum gibt es so viele falsch-positive Befunde? Was macht das mit den Frauen? Deswegen: Da bin ich schon sehr dabei. Der Grund, warum mein Name trotzdem nicht unter diesem Antrag steht, ist: Ich habe Bauchschmerzen mit der grundsätzlichen Intention des Antrags. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir in einer Welt leben sollten, die inklusiv ist, und wir alles dafür tun sollten. Es ist selbstverständlich nicht in Ordnung, wenn Frauen sich in einer Gesellschaft enormem Druck ausgesetzt sehen, sich zu rechtfertigen, warum sie etwas machen oder warum sie etwas nicht machen. Ich will aber auch für mich persönlich sagen: Ich bin selber Mutter. Ich habe mich für den Test entschieden – in einer Alterskohorte, in der man das nicht machen müsste. Ich bin da vollkommen frei und gut von meiner Gynäkologin beraten worden.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie den Antrag anschauen, dann werden Sie meinen Namen dort nicht finden. Umso glücklicher bin ich darüber, dass ich heute trotzdem die Gelegenheit bekomme, hier zu reden. Mein Name steht nicht deshalb nicht unter dem Antrag, weil ich ihn grundsätzlich ablehne. Tatsächlich unterstütze ich einige Punkte. Ich finde es gut, wenn wir bessere Datengrundlagen haben, gerade im Gesundheitsbereich. Ich finde es auch wichtig, gerade hier hinzuschauen, ob es tatsächlich so ist, wie in dem Antrag formuliert: dass die Rate falsch-positiver Befunde viermal höher ist als eigentlich erwartet. Natürlich ist ein falsch-positiver Befund ein sehr, sehr großer Stressfaktor. Das heißt, wir müssen da genau hinschauen und fragen: Wie findet die Beratung statt?”
“Damit Frauen wissen, dass sie sagen können, was sie wollen, dass sie tragen können, was sie wollen, dass sie sein können, wer sie wollen. Weil Frauen die Hälfte der Macht gehört. Weil Frauen gleichberechtigt sein sollten. Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? – Sie sind schon am Ende Ihrer Rede? Das ist noch vor Ende Ihrer Redezeit. Ich bin eigentlich fertig, genau. Dann muss ich sagen: Es ist keine Zwischenfrage mehr möglich. – Danke schön. Nun hat für die AfD der Abgeordnete Herr Martin Reichardt das Wort. Bitte.”
“Ein Mann macht einen sexistischen Spruch. Einige lachen, andere finden es nicht witzig, sagen aber nichts. Niemand widerspricht. Niemand sagt: Das ist falsch. – Und am Ende gehen neun Männer nach Hause und denken: Ich bin einer von den Guten. – Aber genau dieses Schweigen hält das System am Leben – ein System, in dem Frauen nicht gleichberechtigt sind, ein System, in dem wir kleingemacht werden und um jeden Millimeter Freiheit kämpfen müssen. Wenn wir dieses System durchbrechen wollen, wenn wir ernsthaft möchten, dass Frauen gleichberechtigt sind in diesem Land, dann müssen auch wir genau hier in diesem Haus bei uns selbst anfangen. Ich sehe hier 630 Stühle. Auf 315 sollten Frauen sitzen. Hier sollten 111 Frauen mehr sein als jetzt. Warum?”
“Wollen Frauen Kinder haben, dann aber bitte nicht zwischen 28 und 40. Will man keine Kinder, ist man übrigens eine kalte Karrierefrau. Und Männer? Ach ja, die haben einfach Kinder, aber niemanden interessiert’s. Übrigens: Männer verursachen doppelt so viele Autounfälle wie Frauen in Deutschland. Trotzdem gibt es Tausende Witze darüber, dass Frauen schlecht Auto fahren würden. Hä? Frauen wird gesagt, sie sollen sich schützen: Selbstverteidigung, kein „provokantes“ Verhalten, im Zweifel Pfefferspray. Und wenn dann etwas passiert, fragen wir die Frauen: Was hattest du an? – Wir als Gesellschaft reden nie über die, die angegriffen haben. Stattdessen geben wir den Opfern die Verantwortung. Und das Ganze hat, wie man jetzt sieht, System – ein System, das vor allem von Männern gestützt wird. Ein weiteres Beispiel: Zehn Männer sind in einem Raum.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die heutige Debatte eignet sich wunderbar dafür, um hier mal in die Runde zu fragen: Wer von Ihnen hier im Raum glaubt wirklich, dass Frauen gleichberechtigt sind? Gerne einfach mal Hand hoch! – Ach! Niemand meldet sich. Und genau das ist richtig: Wir sind es nicht. Und das ändern wir auch nicht durch Gesetze. Das Problem sitzt tiefer und beginnt schon bei unserem Denken. Hier einfach mal ein paar Beispiele: Wenn eine Frau mit vielen Männern schläft, wird sie als „Schlampe“ bezeichnet. Tut ein Mann dasselbe mit vielen Frauen, nennt man ihn „Casanova“. Postet ein Mann ein Foto ohne Shirt im Fitnessstudio, denkt man sich: Wow, der hat aber gut trainiert. – Tut eine Frau das Gleiche und zeigt etwas Haut, dann will sie – seien wir mal ehrlich – doch eigentlich nur Aufmerksamkeit.”
“– Die letzte Rede in dieser Aussprache hält Helge Lindh für die SPD-Fraktion.”
“Und – das hatten wir gerade, das möchte ich hier sehr deutlich klarstellen – das Auftauchen eines Namens in Dokumenten begründet keinen Anfangsverdacht. Wer schon den bloßen Namen in einem Dokument für einen Verdacht hält – und das tun Sie in Ihrem Antrag –, der ersetzt Rechtsstaatlichkeit durch abstruse Internetgerüchte. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt verdient vernünftige und sachliche Aufklärung, aber ganz sicher keine inszenierte politische Show. Ich bin froh darüber, dass wir in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung leben, in dem strafrechtliche Ermittlungen nach festen gesetzlichen Regeln erfolgen und nicht nach politischen Kampagnen. Und es sei mir in einer außenpolitischen Debatte mit USA-Bezug erlaubt, zu sagen: – Vielen Dank. – Da können sich einige Länder von Deutschland eine Scheibe abschneiden. Vielen Dank.”
“Strafrechtliche Ermittlungen führt nicht eine Sonderkommission der Bundesregierung; das tun Staatsanwaltschaft und Polizei als Teil der Justiz. Das hat auch einen guten Grund, den ich hier erkläre: die Gewaltenteilung. Ich erkläre der AfD gerne, wie der deutsche Rechtsstaat funktioniert. In Deutschland gilt das sogenannte Legalitätsprinzip. Das beschreibt die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat, von Amts wegen – also ohne Strafanzeige – Ermittlungen aufzunehmen. Der Anfangsverdacht ist die erste Stufe des Tatverdachts und liegt nach § 152 Absatz 2 StPO vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“, dass eine verfolgbare Straftat möglich erscheint.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Der Fall Epstein steht für schwerste Verbrechen, für sexualisierte Gewalt, Menschenhandel und ein System, in dem junge Mädchen ausgebeutet wurden, während reiche Männer glaubten und glauben, dass Geld, Kontakte und gesellschaftlicher Status sie vor Konsequenzen schützen würde. Wenn es Hinweise auf solche Straftaten gibt, dann müssen sie konsequent aufgeklärt werden – ohne Rücksicht auf Vermögen, Einfluss oder gesellschaftliche Stellung der Täter. Aber es ist wichtig, zwischen berechtigtem Aufklärungsinteresse und politischer Instrumentalisierung zu unterscheiden. Das, was die AfD hier fordert, gibt es im deutschen Rechtssystem schlicht nicht. Und ich will deutlich sagen: Das braucht es auch nicht.”
“Die Frau, mit der ich gesprochen habe, wollte nicht alleine sein. Sie wollte, dass jemand eingreift. Unser Anspruch muss sein, dass niemand sich alleine durchkämpfen muss, dass Schutz verlässlich ist und dass Täter wissen: Sie kommen damit nicht davon. Deswegen will ich zum Abschluss auch noch mal sagen: In Deutschland haben wir das Legalitätsprinzip. Selbstverständlich ist es so, dass auch hier, wenn es in den Epstein-Files Verbindungen nach Deutschland gibt, die die mögliche Strafbarkeitsschwelle überschreiten, ermittelt wird. Das erwarten wir von einer unabhängigen Justiz, und ich habe vollstes Vertrauen, dass das dann auch passieren wird. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Dr. Konstantin von Notz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich will es einmal deutlich sagen: Gerade verhandeln wir in Bayern vor Gericht einen ähnlichen Sachverhalt. Das ist auch hier in Deutschland passiert, es passiert hier jeden Tag. Und die Täter sind Männer. Deshalb brauchen wir verpflichtende und hochwertige Programme für Täter, die bundesweit verfügbar sind, eng mit Justiz und Opferschutz zusammenarbeiten und deren Wirkung überprüft wird. Gleichzeitig müssen wir Machtmissbrauch dort bekämpfen, wo er strukturell verankert ist. Wir brauchen verbindliche Schutzkonzepte, mehr Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und starke unabhängige Beschwerdestellen. Wir brauchen auch eine andere Perspektive in der Politik; das will ich sagen. Wenn die Hälfte der Macht von Frauen ausgeübt wird, dann haben wir vielleicht auch eine andere Arbeit in diesem Bereich.”
“Gewalt speist sich aus Anspruchsdenken, aus Besitzvorstellungen, aus tief verankerten Mustern von Kontrolle und Dominanz. Wenn wir diese Muster nicht systematisch angehen, dann riskieren wir die Wiederholung, und das bedeutet noch mehr Betroffene. Wir haben es heute schon gehört: Epstein ist ein solches Beispiel. Epstein hat ein riesiges Netzwerk aus Machtstrukturen geschaffen. Und wer hat dieses Netzwerk stabilisiert, wer hat es gestaltet? Es waren vor allem Männer. Das Netzwerk, das Epstein hatte, ist ein Ausdruck patriarchalen Besitzdenkens gegenüber Frauen. Und wir haben heute in diesem Hause auch schon über Gisèle Pelicot gesprochen, die gesagt hat: „Die Scham muss die Seite wechseln“. Auch das, was ihr widerfahren ist durch Männer, die sie betäubt, systematisch verkauft und vergewaltigt haben, ist Ausdruck eines Systems gewesen.”
“Wir reden hier immer über Schutzräume, über Beratungsstellen, über bessere Ermittlungsverfahren und spezialisierte Staatsanwaltschaften. Ja, all das ist notwendig. Und wir haben in dieser Legislatur mit unserer Justizministerin bereits sehr wichtige Schritte unternommen. Erst heute haben wir hier die erste Lesung zum Gewaltschutzgesetz gemacht, und es werden noch weitere Gesetze folgen. Trotzdem: Wenn wir es ernst meinen mit „Kein Wegschauen“, dann dürfen wir uns nicht darauf beschränken, nur die Folgen von Gewalt zu verwalten. Wir müssen an die Ursachen ran. Das heißt, wir müssen über die Täter sprechen. Täterarbeit ist kein weicher Ansatz und keine pädagogische Nebenlinie des Strafrechts. Täterarbeit ist ein zentrales Instrument des Opferschutzes. Wer Gewalt ausübt, tut dies nicht im luftleeren Raum.”
“Sie standen dort mit ihren Namen und ihrer Geschichte: Lena Jensen, Katha Rosa, Aliena Bartel, Jenny Kuschel, Florina Rehfeldt. Sie standen dort, weil sie öffentlich machten, was ihnen als Mädchen widerfahren ist: sexueller Missbrauch. Ich will hier in diesem Hohen Hause ganz offen sagen: Danke, dass Sie Ihre Geschichten öffentlich gemacht haben! Wir hier im Parlament sehen Sie und Ihre Geschichten; das hat die Debatte, glaube ich, sehr deutlich gezeigt. Als ich diese mutigen Frauen dort sah, musste ich an mein Gespräch zuvor denken. Denn was diese Frauen verbindet, ist nicht nur das Erlebte. Es ist der Ausdruck von Strukturen, von Machtverhältnissen, von Rollenbildern, die Gewalt ermöglichen und stabilisieren.”
“Herr Präsident! Vor einiger Zeit saß ich in einem Gespräch mit einer Frau, die jahrelang Gewalt erlebt hat. Nicht einmal, nicht zweimal, sondern immer wieder. Sie hat mir nicht zuerst von Schlägen erzählt. Sie hat mir erzählt, wie sie leiser wurde, wie sie aufgehört hat, Freundinnen und Freunde zu treffen, weil „es sonst daheim nur wieder Streit gibt“, wie sie begann, ihre Kleidung zu ändern, ihre Worte abzuwägen, ihre Schritte zu kontrollieren. Und irgendwann, so sagte sie, habe sie sich selbst nicht mehr wiedererkannt. Und dann fiel dieser Satz: Am schlimmsten war nicht die Gewalt. Am schlimmsten war, dass niemand sie gestoppt hat. – Dieser Satz lässt mich nicht los. Er beschreibt nicht nur Leid, sondern auch unsere Verantwortung. Und letzte Woche? Da standen andere starke Frauen vor dem Kanzleramt; wir haben es schon gehört.”
“Damit schaffen wir nun vieles für den Schutz von Frauen in diesem Land. Und ich freue mich sehr, dass die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig dieses Thema wirklich an die erste Stelle stellt. Ich freue mich auch schon auf die zahlreichen Gesetzentwürfe, deren Grundlagen schon im Koalitionsvertrag zu finden sind, um den Schutz von Frauen in diesem Land deutlich zu verbessern. Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau.”
“Wir brauchen klare Standards und eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Und hier will ich sagen: Da geht es um eine Bund-Länder-Koordinierung und -Arbeit; denn alles kann der Bund nicht richten. Ich würde mir das manchmal wünschen; aber hier ist das tatsächlich leider nicht der Fall. Jeder Femizid – und da sind wir uns hoffentlich einig – ist einer zu viel. Hinter jedem Fall steht ein Mensch, der hätte geschützt werden müssen. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine Nebenfrage; er ist Kernaufgabe des Rechtsstaats, und er ist Ausdruck dessen, was wir unter Freiheit verstehen: ein Leben ohne Angst, auch und gerade im eigenen Zuhause. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt. Ich freue mich auf den nun anstehenden parlamentarischen Prozess.”
“Diese elektronische Fußfessel wird Leben retten; denn es sind im Einzelfall oft Minuten, die über die Sicherheit entscheiden können. Es bedeutet, dass Schutzanordnungen nicht nur auf dem Papier stehen; es bedeutet: Der Staat schaut nicht weiter weg. Gleichzeitig setzen wir auf verpflichtende Täterarbeit. Wer Gewalt ausübt, muss sich mit seinem Verhalten auseinandersetzen. Antigewalttrainings und Beratungsangebote sind kein Bonus, sondern ein notwendiger Bestandteil wirksamer Prävention. Wer Wiederholungstaten verhindern will, muss auch bei den Ursachen ansetzen. Aber wir wissen: Kein technisches Instrument ersetzt ein starkes Hilfesystem. Wir brauchen ausreichend finanzierte Frauenhäuser, verlässliche Beratungsstellen und verbindliche Gefährdungsanalysen in Hochrisikofällen.”
“Es ist die Frau, die in den begleiteten Umgang mit dem Täter gezwungen wird. Es ist die Frau, die sich ein neues Leben aufbauen muss. Und der Täter? Der macht einfach weiter. Das ist inakzeptabel, und daran ändern wir jetzt was. Denn für uns entscheidet sich genau an dieser Stelle, ob der Rechtsstaat funktioniert. Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz schaffen wir ein zusätzliches, wichtiges Schutzinstrument für Hochrisikofälle. Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter eine elektronische Fußfessel tragen; der Blick geht also hin zum Täter. Bei Annäherungsverstößen wird die betroffene Person gewarnt; Behörden können sofort eingreifen. Also: Sie wird nicht alleingelassen. Das will ich hier schon noch mal sagen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt, und meistens sind es Frauen. Diese Zahl ist nicht nur erschütternd; sie zeigt auch: Der gefährlichste Ort für Frauen ist nicht die Straße, sondern das eigene Zuhause. Die aktuelle Dunkelfeldstudie zeigt erneut, wie groß das Ausmaß ist. Viele Betroffene erleben Gewalt über Jahre hinweg, und besonders gefährlich wird es in dem Moment, in dem sie gehen. Wenn eine Frau den Mut fasst, sich zu trennen, wenn sie sagt: „Ich halte das nicht mehr aus“, dann eskaliert die Gewalt häufig. Es ist oft die Frau, die ihr gewohntes Umfeld verlässt und trotzdem nicht aus dem Mietvertrag kommt.”
“Wir werden in den Beratungen darüber hinaus auch noch mal genau prüfen müssen, ob weitere typische Konstellationen aufgenommen werden müssen, damit Familien eben nicht unnötig belastet werden. Zugleich begrenzen wir durch eine Entscheidungsfrist die Belastung für die Betroffenen. Die Ausländerbehörde hat grundsätzlich vier Monate Zeit für ihre Entscheidung. Danach gilt die Zustimmung als erteilt. Deswegen ist das ein guter erster Aufschlag. Wir werden in den parlamentarischen Beratungen wie immer bestimmt noch mal für Verbesserungen sorgen. Vielen Dank.”
“Auch wenn eine Missbrauchsprüfung stattfindet, müssen wir die vielen redlichen Familien schützen, die ungerechtfertigterweise in diese Missbrauchsprüfung kommen, und die Belastung möglichst gering halten. Deswegen wollen wir sicherstellen, dass die Kriterien für die Missbrauchsprüfung eng gefasst und transparent sind. Der Entwurf arbeitet mit klaren gesetzlichen Vermutungen. Gibt es deutliche Anhaltspunkte für eine sozial-familiäre Beziehung, dann soll es keine vertiefte Missbrauchsprüfung geben. Solche Anhaltspunkte sind zum Beispiel gemeinsames Wohnen, regelmäßige Unterhaltszahlungen, regelmäßiger Umgang mit der werdenden Mutter und später mit dem Kind, eine spätere Eheschließung oder ein Geschwisterkind.”
“Zugleich werden die Fälle aber ausgenommen, bei denen eine echte Beziehung naheliegt, etwa bei einer nachgewiesenen leiblichen Vaterschaft, einer bestehenden Ehe oder einem gemeinsamen Haushalt. In diesen Fällen findet eben keine Missbrauchsprüfung statt. Eine wesentliche Verbesserung im Entwurf der Bundesregierung ist die neue Ausnahme bei einem gemeinsamen Hauptwohnsitz von mindestens 18 Monaten. Auch in diesen Fällen ist keine Zustimmung nötig, sodass Vaterschaften rechtzeitig vor der Geburt geklärt werden können. Dieser Gesetzentwurf versucht also schon, so viele Missbrauchsprüfungen wie möglich zu verhindern, weil man eben Fallgruppen hat.”