Carmen Wegge
SPD · Germany
“Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.”
“Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.”
“Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?”
“Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?”
“Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.”
“Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.”
The complete record
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“Dies geht auch aus der Folgeabschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments hervor. Es gibt derzeit zu wenig Verbündete im Rat der Europäischen Innenminister/-innen für eine menschenrechtsorientierte und evidenzbasierte Geflüchtetenpolitik. Dies liegt auch an einem jahrelangen Rechtsruck in Europa, der nur mit echten Lösungen bekämpft werden kann, nicht mit neuen Scheinlösungen. Es bedarf einer gemeinsamen demokratischen Kraftanstrengung in ganz Europa, um diesen Trend umzukehren. Bei den weiteren Verhandlungen im Rahmen des Trilogverfahrens zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission müssen wesentliche Nachbesserungen erfolgen, um das individuelle Recht auf Schutz und rechtsstaatliche Standards in den Asylverfahren sicherzustellen.”
“Eine verbindliche Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb der EU, die eine faire Verteilung ermöglichen würde, ist nicht Teil der Einigung. Es bleibt bei einer rein freiwilligen Verteilung, wobei einige Mitgliedstaaten bereits angekündigt haben, sich nicht daran zu beteiligen. Mit den Vereinbarungen werden die Bedingungen an den Außengrenzen weiter verschlechtert, indem zusätzliche Inhaftierungsmöglichkeiten in den verpflichtenden Grenzverfahren geschaffen werden und die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Genfer Flüchtlingskonvention geschwächt werden. Eine große Anzahl der schutzsuchenden Menschen in Europa könnte in Zukunft von rechtsstaatlichen und fairen Verfahren ausgeschlossen sein, wenn die Reform die Ausweitung sicherer Drittstaaten und sicherer Herkunftsstaaten umfasst.”
“Obwohl die Ergebnisse des Rates der Innen- und Justizministerinnen und ‑minister der Europäischen Union begrüßenswerte Vorschläge enthalten, wie beispielsweise die Ersetzung des Dublin-Systems, die Schaffung eines verbindlichen Solidaritätsmechanismus oder einer neuen Screening-Verordnung, ist die vorgelegte GEAS-Reform in keiner Weise zufriedenstellend. Die Position zur GEAS-Reform im Rat berücksichtigt nicht ausreichend das individuelle Recht auf rechtsstaatliche Verfahren und den Schutz von Kindern. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die Bedingungen an den Außengrenzen durch schlechtere Standards und Grenzverfahren verbessert werden. Schlechtere Bedingungen und haftähnliche Zustände haben bereits in der Vergangenheit zu Leid und Chaos geführt.”
“Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition auf eine Flüchtlingspolitik verständigt, die auf Menschenrechten basiert. Das Ziel ist es, die Situation an den Außengrenzen zu verbessern, eine gerechte Verteilung der Geflüchteten unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen und für geordnete und rechtsstaatliche Verfahren zu sorgen. Es besteht dringender Bedarf an einer Reform der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik, die die Situation der Geflüchteten verbessert, Humanität und Ordnung gewährleistet und die Kommunen entlastet. Dabei sollten nicht die Geflüchteten bekämpft werden, sondern die Ursachen für irreguläre Migration.”
“Ich kann künftig freiwillig beim Rathaus meine Mailadresse hinterlegen, um über Serviceangebote informiert zu werden oder um eine Info zu bekommen, dass mein Perso bald abläuft. Viele kleine Rädchen, aber richtige, wichtige und notwendige Schritte der Verwaltungsmodernisierung. Ich freue mich nun auf die anstehenden Verhandlungen um das Gesetz, wie immer, noch ein bisschen besser zu machen.”
“Zu einer modernen Verwaltung gehören natürlich die großen Rahmenbedingungen, wie wir sie beispielsweise mit der Registermodernisierung oder dem Onlinezugangsgesetz schaffen. Aber zusätzlich müssen wir auch an den kleinen Stellschrauben drehen. Und deshalb freue ich mich über diesen Gesetzentwurf zum Pass- und Ausweiswesen. Denn wir müssen das Zeitalter von Faxgeräten, PIN-Briefen und dem händischen Übertragen von Daten hinter uns lassen. Notwendige Behördengänge sollten auf ein Minimum reduziert werden. Ämter müssen einfacher und schneller miteinander kommunizieren und Daten austauschen können. Wir werden künftig seltener aufs Amt müssen. Ein neuer Pass oder Personalausweis muss nicht mehr abgeholt werden, sondern kann direkt nach Hause geschickt werden. Aufenthaltstitel schaffen ihren Weg weg vom Klebeetikett hin zum Onlineausweis.”
“Für eine gelungene Modernisierung und vor allem Digitalisierung der Verwaltung reicht es nicht aus, bisher analoge Prozesse eins zu eins ins Digitale zu übersetzen. Wir müssen ganze Prozesse neu denken und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Dazu gehört es auch, Abläufe zu vereinfachen, die bisher unnötig kompliziert sind. Viele Vorgänge sind schlicht nicht mehr zeitgemäß. Und sie erfordern hohen finanziellen und personellen Einsatz. Unser Prozess der Modernisierung der Verwaltung ist vor allem auch eine Entlastung: eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger – zeitlich wie finanziell – und eine Entlastung für die Beschäftigten in den Behörden. Verbesserungen der standardisierten Arbeitsabläufe schaffen dort mehr Kapazitäten für andere wichtige Aufgaben.”
“So machen auch wir im Bund die Verwaltung nun transparenter und partizipativer; denn es geht um so viel mehr als reine Akteneinsicht. Wir wollen die Verwaltung zur proaktiven Veröffentlichung von Verwaltungsdaten und Informationen von allgemeinem Interesse verpflichten. Dafür soll es ein einfach zugängliches Transparenzportal im Internet geben. So werden staatliche Entscheidungen nachvollziehbarer. Denn es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, dass sich Bürger/-innen Informationen des Staates einklagen müssen. Ich glaube, das ist nicht akzeptabel. Die SPD-Bundestagsfraktion hat erstmals bereits 2013 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts hin zu proaktiver staatlicher Transparenz vorgelegt, und aktuell arbeitet das Bundesinnenministerium an Eckpunkten zur Umsetzung unseres Vorhabens.”
“Der Beschäftigtendatenschutz ist die Grundlage, auf dem das Vertrauen wachsen kann und die Beschäftigten den Wohlstand unseres Landes weiter voranbringen. Deshalb: Vielen Dank, lieber Uli, für deine Arbeit und dein stetiges Mahnen und Kämpfen für den Datenschutz auch in diesem Bereich. Natürlich möchte ich beim Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch etwas über Informationsfreiheit sagen; denn wir werden auch ihre Stellung durch ein neues Gesetz stärken. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, das bisherige Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Einige Bundesländer haben uns diesen Schritt bereits erfolgreich vorgemacht.”
“Jetzt wissen wir noch viel mehr, dass wir mehr Rechtsklarheit für die Beschäftigten und Arbeitgeber/-innen brauchen. Insbesondere wollen wir den Schutz der Persönlichkeitsrechte von allen Beschäftigten gewährleisten, die ihn benötigen. Vor allem die immer größer werdenden technischen Möglichkeiten des Leistungstrackings und der automatisierten Verarbeitung von verschiedenen Daten erfordern es, unser Recht für das Zeitalter der Digitalisierung fit zu machen. Wenn wir es gut machen – das ist wie immer das Ziel in der Koalition –, schaffen wir damit eine neue Grundlage für den Schutz der Beschäftigten in der Transformation. Deshalb hoffe ich auch, dass alle hier im Raum bald verstehen, dass Beschäftigtendatenschutz kein Hemmschuh ist. Der Beschäftigtendatenschutz wird ein neues Grundgesetz für gute Arbeit in der Digitalisierung.”
“Der Europäische Gerichtshof hat Ende März in einem Urteil entschieden, dass die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in § 23 des Hessischen Datenschutzgesetzes nicht mit der DSGVO vereinbar sind. Da die Regelung nahezu wortgleich mit § 26 BDSG ist, betrifft die Entscheidung mittelbar auch die Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch Unternehmen in Deutschland. Mit seiner Entscheidung unterstreicht der EuGH, dass der nationale Gesetzgeber bei der Nutzung der Öffnungsklauseln zum Beschäftigtendatenschutz deutlich mehr ins Detail gehen muss. Deshalb haben auch wir im Koalitionsvertrag unseren Anspruch formuliert, eigenständige Regeln für den Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. Wir freuen uns sehr, dass die FDP damals in den Verhandlungen an unserer Seite stand – die Grünen natürlich auch.”
“Nun ist es nicht so, dass wir uns im Bereich rund um die Verarbeitung von Informationen von Beschäftigten und Bewerberinnen und Bewerbern im rechtsfreien Raum bewegen. „Demokratie endet nicht am Werkstor“, das sagen wir von der SPD und die Gewerkschaften immer sehr gerne. Aber wir müssen auch sagen können: Datenschutz endet nicht am Werkstor. Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes haben wir nach einer Öffnungsklausel der DSGVO als nationale Vorschrift den § 26 BDSG formuliert. § 26 BDSG hat acht Absätze, die die nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis darstellen. Acht Absätze als Rechtsgrundlage für den Beschäftigtendatenschutz sind – das sage ich als Juristin – wirklich nicht so viel. Das sieht nicht nur die Datenschutzkonferenz so, sondern auch der EuGH.”
“Vertrauen in die Digitalisierung bekommen wir aber nur hin, wenn digitale Anwendungen für die Menschen keine Blackboxes sind und wir alle verstehen können, was mit unseren Daten passiert, wenn wir jederzeit einwilligen oder widersprechen können, wenn wir genau einstellen können, welche Daten wir wann mit wem teilen wollen, und wenn Menschen und ihre Leistung nicht permanent überwacht werden. Das gilt insbesondere für die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsleben. Die Datenschutzkonferenz hat im vergangenen Jahr unter dem Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz schwerpunktmäßig eine Entschließung zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet. Sie fordert uns, den Gesetzgeber, darin auf, zeitnah ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen.”
“Wie immer ist der Bericht ein ganz schönes Pflichtenheft für uns als Gesetzgeber, das aufzeigt, was im Bereich Datenschutz noch nicht rundläuft, ein Pflichtenheft, das wir abarbeiten sollten; denn Datenschutz schafft Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in digitale Anwendungen. Und dieses Vertrauen brauchen wir; denn den Fortschritt, den unser Land so dringend braucht, die Transformation in eine digitale Industriegesellschaft, werden wir nur schaffen, wenn wir Zuversicht und Vertrauen haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz ist kein verzichtbarer Schnickschnack, sondern essenzielles Grundrecht. Datenschutz ist auch nichts, was etwas verhindert, sondern ein wichtiges Instrument, um Rechte zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass wir den Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, heute diskutieren. Von dieser Stelle schöne Grüße nach Venedig, wo er den deutschen Datenschutz vertritt!”
“In diesem Sinne: Lasst uns gemeinsam mutig sein! Letzte Rednerin in der Debatte ist Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Ansonsten beraten wir heute ein ganz großartiges Gesetz, das wir nun zügig durch den Bundestag bringen wollen. Und da die Fristen auch schon angesprochen worden sind: Wir wissen doch alle, was wir hier beraten. Das ist jetzt meine dritte Rede dazu, und die vierte wird kommen. Es überrascht jetzt alle nicht so sehr, was in diesen Gesetzen steht. – Danke, Herr Kollege. Deswegen ist eine Fristverkürzung meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung. Wir sind angetreten als Fortschrittskoalition, die Gesellschaft ein Stück weit besser zu machen. Whistleblower/-innen leisten einen Dienst für unsere Gemeinschaft, an unserer Gesellschaft. Genau dieses Verfahren zeigt, dass wir es sind, wir als Fortschrittskoalition, die an eurer Seite steht, liebe Whistleblower/-innen. Rückschritt werden wir da, wo wir können, nicht zulassen, liebe Union.”
“Jetzt also ein neuer Versuch ohne die Regelungen für Landesbeamte! Auch die Regelungen über die Meldung und Offenlegung von Äußerungen von Beamtinnen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen, werden ausschließlich auf Äußerungen von Bundesbeamten beschränkt. Am Ende führt das Gebaren der Union also dazu, dass Beamtinnen nicht geschützt sind, wenn sie rechte Chatgruppen melden wollen. Wir sprechen hier von Nachrichten, von Bildern in Chatgruppen, in denen Beamtinnen Umsturzfantasien und Staatsfeindlichkeit äußern. Leider sind solche Chatgruppen kein Einzelfall; das wissen wir alle. Umso wichtiger ist es, dass wir davon erfahren. Schade, dass die Union das wohl anders sieht! Letztendlich bleibt uns also nur die Hoffnung, dass die Union das beim zweiten Versuch anders bewertet.”
“Wenn man sich die beiden Gesetzentwürfe anschaut, dann stellt man fest, dass es besonders absurd wird, sobald man sich einmal klarmacht – das haben wir heute auch schon ein paarmal gehört –, was wir jetzt wegen der unionsgeführten Länder aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf herauslösen müssen. Wir verzichten auf die Änderungen des § 37 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes, also die Ausnahme von der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, die notwendig ist, um auch Hinweise insbesondere von Landesbeamten nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz zu ermöglichen. Die Ausnahme von der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht – auch das will ich betonen – ist sogar von der Hinweisgeberschutzrichtlinie gefordert. Wir wollten hier mit dem damaligen Entwurf also einfach eine Umsetzung der Richtlinie erreichen.”
“Wer sich die Gründe für die Ablehnung mal anschaut – einige haben wir heute auch schon gehört –, der wird schnell feststellen, dass diese sich zum Großteil nicht auf den zustimmungspflichtigen Teil des Gesetzes beziehen. Aber was in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und ob es anonymisierte Meldewege gibt oder nicht, das liegt eben nicht in der Hoheit der Länder, sondern in unserer, und diese werden wir uns auch nicht nehmen lassen. Entmutigen lassen wir uns schon lange nicht. Es mag vielleicht ein etwas ungewöhnlicher Weg sein; aber wir werden das, was in unserer Zuständigkeit liegt, jetzt auch ohne Zustimmung des Bundesrates auf den Weg bringen und eben zwei Gesetze machen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hinweisgeber/-innen werden in ihren Unternehmen drangsaliert, gekündigt und müssen um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten – Hinweisgeber/-innen, die der Gesellschaft einen großen Dienst erweisen, indem sie zum Beispiel den Dieselskandal oder den Wirecard-Skandal aufdecken. Genau deswegen habe ich hier an diesem Pult am 16. Dezember letzten Jahres gesagt: „Habt Mut! Der Staat wird euren Mut von heute an schützen.“ Heute stehe ich hier und muss sagen: Der Bund wollte euch schützen, die Länder bzw. die unionsgeführten Länder leider nicht. Das Gesetz ist im Bundesrat abgelehnt worden.”
“Gerade an dieser Debatte wird ja deutlich, wie hoch der Klärungsbedarf noch ist. Dafür gibt es dann die Ausschussarbeit. Parlamentarische Minderheitenrechte sind wichtig. Parlamentarische Beratungen sind wichtig. Aber parlamentarische Mehrheiten haben die Mehrheit, um über den Zeitpunkt der Beratung im Ausschuss zu entscheiden. So einfach ist das. Wir werden Ihren Antrag also weiter im Ausschuss beraten, und wir werden ihm einen eigenen Gesetzentwurf entgegenstellen. Eine letzte Bemerkung sei mir noch erlaubt. Wir hoffen, dass wir als Parlament nicht mehr allzu lange auf eine Einigung der Bundesregierung warten müssen – das geht dann auch an Sie, Herr Buschmann –, damit wir in zehn Wochen nicht all unsere Reden von heute aus der Schublade ziehen müssen, um erneut Bericht zu erstatten. Vielen Dank.”
“Mit viel Mühe und Arbeitsaufwand werden die Anhörungen vom Ausschusssekretariat vorbereitet. Zahlreiche Sachverständige werden eingeladen, die mit all ihrer Expertise schriftliche Stellungnahmen erarbeiten und zu uns nach Berlin reisen. Die Abgeordneten nehmen sich Zeit, um ihre Fragen zu stellen und die Einschätzungen der Expertinnen und Experten einzuholen. Die Öffentlichkeit ist vor Ort im Ausschusssaal und über den Livestream im Internet dabei; meistens berichten sogar die Fachmedien über die Erkenntnisse der Anhörung. Bei all diesem Aufwand finde ich es gerechtfertigt, Anträge zum gleichen Thema gemeinsam zu behandeln und so die verschiedenen politischen Lösungsmöglichkeiten zu bewerten, die gemeinsam auf dem Anhörungstisch liegen. Das erhöht die Qualität der parlamentarischen Beratungen, und das ist uns ein Anliegen.”
“Das EuGH-Urteil hat auch ergeben, dass eine Möglichkeit besteht, IP-Adressen anlasslos zu speichern, allerdings nur unter engsten Voraussetzungen wie ausschließlich für schwerste Straftaten und in einem sehr engen zeitlichen Rahmen. Quick Freeze ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument für die Strafverfolgung. Das sind die Fakten, und alles andere ist eine politische Entscheidung, die aktuell bei der Bundesregierung liegt. Wenn wir den Gesetzentwurf hierzu im Parlament haben werden, werden wir ihn gern auch mit Ihrem Antrag im sachlogischen Zusammenhang beraten. Daher finde ich es überhaupt nicht unredlich, dass wir zu Ihrem Antrag noch keine öffentliche Anhörung terminiert haben. Öffentliche Anhörungen dienen ja nicht der Show und der Selbstbespaßung eines Ausschusses.”
“– Wir haben unabhängige und freie Ausschussberatungen, und diese werden bestimmt von der Mehrheit im Ausschuss. Das ist klug so, weil der Ausschuss die Mehrheitsverhältnisse im Plenum darstellen soll und Entscheidungen des Plenums vorbereitet. Die letzte Bundestagswahl hat uns als Ampelkoalition als Mehrheit in diesem Plenum legitimiert, und unser Arbeitsprogramm für diese Legislaturperiode steht. Die Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir nach dem EuGH-Urteil die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.”
“September 2022, in erster Lesung hier im Hohen Hause sachlich und fachlich diskutiert. Wir scheuen also nicht die inhaltliche und auch die öffentliche Debatte über Ihren Antrag, liebe Union. Der Antrag wurde nach der ersten Debatte, wie üblich, an den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen. Im Rechtsausschuss hat die Union einen Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung gestellt. Dass wir eine solche öffentliche Anhörung machen, dem haben wir als Ampelkoalition zugestimmt. – Das haben Sie gerade unter den Tisch fallen lassen, Herr Krings. Dem Grunde nach haben wir dem zugestimmt. Nun möchte die Unionsfraktion einen Termin für die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss bestimmen. Hier haben wir noch keinen Termin im Rechtsausschuss beschlossen. – Ich erkläre Ihnen jetzt, wie das im Ausschuss funktioniert.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Union debattieren wir nach § 62 der Geschäftsordnung den Bericht über den Stand der Beratungen im Rechtsausschuss zu ihrem Antrag zur IP-Adressenspeicherung. § 62 der Geschäftsordnung des Bundestages besagt: Wenn eine Vorlage im Plenum behandelt wurde, dann kann man, wenn sie zehn Sitzungswochen in einem Ausschuss lag, verlangen, dass der Bericht über den Stand der Beratungen wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Gerne berichte ich Ihnen über den Stand der Beratungen. Das ist vielleicht auch nicht schlecht, um das einmal einzuordnen. Die Unionsfraktion hat am 27. September 2022 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir haben über ihn zwei Tage später, also am 29.”
“Erst vor wenigen Monaten haben wir hier im Plenum über den gewaltsamen Tod von Transmann Malte gesprochen, und es ist traurige Realität, dass die Zahlen seit Jahren immer weiter steigen. Ich habe jetzt viele Zahlen genannt. Aber eins ist damit hoffentlich klar geworden: Die aktuellen Zustände in der Gesellschaft sind nicht zu tolerieren und müssen vom Gesetzgeber beantwortet werden. Der Aufschlag zu § 46 StGB ist ein sehr guter Aufschlag, der Gesetzentwurf ebenfalls. Wir freuen uns auf die parlamentarischen Beratungen. Vielen Dank.”
“Sensibilisierung der Rechtsprechungspraxis erhoffen. Denn bis heute werden Femizide häufig nicht als Mord, sondern als Totschlag abgeurteilt, weil die Trennung durch die Frau als emotionale Notlage des Täters begriffen wird und zur Annahme mildernder Umstände führt. Aus unserer Sicht ist das eine unzulässige Täter-Opfer-Umkehr. Da sich die Rechtsprechung auch an § 46 StGB orientiert, wenn es um niedrige Beweggründe geht, hat das mit dieser Rechtsänderung dann hoffentlich ein Ende. Aber auch eine weitere Gruppe ist zunehmend Opfer von Hasskriminalität und Gewalt- und Tötungsdelikten: queere Menschen; wir haben es gerade vom Kollegen Lehmann gehört. Im Jahr 2020 wurden 578 Fälle von Hasskriminalität wegen der sexuellen Identität polizeilich erfasst; 114 davon waren Gewaltdelikte. Im Jahr 2021 waren es 870 Fälle.”
“Schon jahrelang kämpfen wir als Frauen in der SPD Seite an Seite mit vielen Verbänden genau dafür. Dieser Kampf ist nicht nur unsere Pflicht; denn die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018, geschlechtsbezogene Diskriminierung und Gewalt zu bekämpfen. Die Konvention verpflichtet nicht nur zur rechtlichen Gleichstellung, sondern auch zu deren tatsächlicher Verwirklichung. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden wir mit dem hier vorgelegten Gesetz nun endlich einen ersten wichtigen Schritt machen. Wir schaffen eine klare rechtliche Grundlage, wir ergänzen § 46 StGB und werden den Hass an Frauen als strafschärfendes Motiv endlich im Gesetz festschreiben. Ich möchte auch nicht verhehlen, dass wir uns durch diese Ergänzung auch eine Änderung bzw.”
“Für mich als Frau und bayerische Abgeordnete sind die folgenden Zahlen besonders erschreckend und traurig: Allein in Bayern wurden im Jahr 2021 laut Polizeilicher Kriminalstatistik 49 Frauen Opfer eines versuchten oder vollendeten Femizids, 23 Frauen überlebten nicht. Fast ein Viertel aller Femizide im Jahr 2021 fand damit in Bayern statt. Doch damit noch nicht genug: Während die Kriminalität, was uns erst mal sehr freut, in Deutschland insgesamt seit Jahren rückläufig ist, nimmt die Zahl der partnerschaftlichen Gewaltdelikte und insbesondere der Femizide stetig zu. Es ist höchste Zeit, dass wir als Gesellschaft die Taten als das begreifen, was sie sind, und endlich handeln. Wir müssen sicherstellen, dass Femizide nicht nur als potenzieller Mord, sondern auch als Hassverbrechen betrachtet werden.”
“Die fast ausschließlich männlichen Täter stellen durch die Taten ihren Wunsch, die Beziehung zu einer Frau fortzusetzen oder die Frau an einer neuen Beziehung zu hindern, über das Lebensrecht des Opfers. Die Frauen müssen sterben, damit die Täter die Kontrolle über sie zurückgewinnen. Dieses Phänomen muss ganz klar benannt werden: Es handelt sich um Femizide. Es sind keine Dramen, es sind keine Beziehungstaten, sondern Tötungen aus besonders verachtenswerten Gründen. Im Jahr 2021 wurden laut der BKA-Statistik mehr als 300 Frauen Opfer von partnerschaftlichen Tötungsdelikten. 113 Frauen wurden im Jahr 2021 von ihren aktuellen oder ehemaligen Partnern vorsätzlich getötet. Zum Vergleich: Die Anzahl der männlichen Todesopfer von partnerschaftlicher Gewalt lag bei 14. Tötungsdelikte in Partnerschaften betreffen also zu knapp 90 Prozent Frauen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle 72 Stunden wird in Deutschland eine Frau vorsätzlich getötet, weil sie eine Frau ist. Jeden Tag entgeht eine Frau einem entsprechenden Tötungsversuch. Frau Hierl, ich finde, das ist schon ausreichend schwer, damit wir mal über den § 46 StGB sprechen. Die Schlagzeilen, die es dann immer gibt, lauten in aller Regel „Familiendrama“, „schreckliche Beziehungstat“ oder „Vorfall in den eigenen vier Wänden“. Aber diese Schlagzeilen sind verharmlosend und verschleiern, welches Motiv hinter den Taten wirklich steckt, nämlich die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist.”
“Es entbehrt allerdings nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet diese Fraktion sich in ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht auf das Demokratieprinzip berufen hat und damit gescheitert ist, weil sie sich trotz des Hinweises durch das Bundesverfassungsgericht in ihrem Antrag nicht auf Artikel 38 Grundgesetz gestützt hat, wo der Schutz der parlamentarischen Opposition ansetzt. Abschließend bleibt mir daher nur zu sagen: Ein Blick ins Grundgesetz würde Ihnen – wie so häufig – guttun. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Philipp Amthor für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Eine andere Fraktion, die AfD-Fraktion, ist dagegen mit ihrem Antrag gescheitert. Zu Recht; denn dieser Fraktion geht es nicht darum, die parlamentarische Demokratie und die Rolle der Parteien als Vermittlerinnen zwischen Staat und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Anliegen dieser Fraktion ist es, diese parlamentarische Demokratie zu schwächen und unsere pluralistische Gesellschaft zu spalten. Dazu nutzt sie die Mittel unseres Rechtsstaats, die – und das ist Teil unserer Demokratie – ihr auch zustehen.”
“Die Parteienfinanzierung ist ein elementares demokratisches Anliegen. Deshalb müssen wir als demokratische Fraktionen uns das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz genau ansehen, es gemeinsam analysieren und die ohnehin geplante Überarbeitung des Parteiengesetzes daran ausrichten. Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens auch festgestellt, dass wir als Gesetzgeber dort auch einen erheblichen Gestaltungsspielraum haben. Denn es ist wichtig, dass die demokratischen Parteien es den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland auch weiterhin ermöglichen, ihrem politischen Willen Ausdruck zu verleihen und ihn umzusetzen. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Antwort auf einen Normenkontrollantrag der demokratischen Fraktionen von FDP, Grünen und Linken.”
“Das Bundesverfassungsgericht hat uns gestern auch zugestimmt: Die Digitalisierung der Kommunikationswege und die vermehrte Verwendung teurer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente wie Mitgliederbefragungen und Parteitage sind entscheidende Veränderungen der Verhältnisse. Und diese entscheidenden Veränderungen rechtfertigen eine Anhebung der Obergrenze. Das Bundesverfassungsgericht hat uns gestern das Signal gesendet: Die Anhebung der absoluten Obergrenze ist verfassungsrechtlich zulässig; aber sie muss noch besser begründet werden. Die Mehrkosten, die eine Anhebung erforderlich machen, müssen genau beziffert werden und den Einsparpotenzialen gegenübergestellt werden. Das werden wir in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren – das ist schon häufiger von fast allen Parteien angeklungen – auch beachten.”
“Neben dieser relativen Obergrenze gibt es auch eine absolute Obergrenze: Die Finanzierung durch den Staat darf nicht höher sein als das, was für die Erfüllung des Verfassungsauftrags der Parteien unerlässlich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat uns gestern an diesen Rahmen erinnert. In seiner Entscheidung hat es uns aber auch darin bestätigt, dass die Parteienfinanzierung so ausgestaltet sein muss, dass die Parteien ihren unverzichtbaren Verfassungsauftrag erfüllen können. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die absolute Obergrenze nicht erhöht werden darf. Das Gericht hat klargestellt: Wenn sich die Verhältnisse für die Parteien entscheidend verändern, darf und muss die absolute Obergrenze daran angepasst werden. Das gebietet der Verfassungsauftrag der Parteien. Das gebietet die Demokratie.”
“In unserer parlamentarischen Demokratie sind die Parteien die Vermittlerinnen zwischen Staat und Gesellschaft; das hat mein Kollege Herr Thomae gerade auch schon gesagt. Das Grundgesetz schreibt das in Artikel 21 fest. Es erkennt die Parteien als essenziell für die politische Willensbildung an und gibt ihnen den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution. Damit die Parteien diesen Verfassungsauftrag erfüllen können, müssen sie finanziell abgesichert sein. Das Grundgesetz gibt dafür einen Rahmen vor: den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Danach darf der Staat den Parteien nicht mehr zuwenden, als sie durch ihre Mitglieder und nahestehenden Bürgerinnen und Bürger selbst erwirtschaften.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Spannung haben wir am Dienstag auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet. Und am Ende ging es nicht um relative oder absolute Obergrenzen, sondern darum, wie Parteien in unserer Demokratie ihre Aufgabe wahrnehmen können. Das Grundgesetz gibt uns in diesem Hohen Hause einen wichtigen Auftrag dazu: Es ist unsere Aufgabe als demokratisch gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten aller Menschen in Deutschland, die Parteien rechtlich in die Lage zu versetzen, ihren Verfassungsauftrag zu erfüllen. Die demokratischen Parteien sind essenziell für die politische Willensbildung des Volkes.”
“Die Entkriminalisierung von Cannabis ist daher Teil unserer großen Gesundheits- und Gerechtigkeitsoffensive, auf die wir uns dieses Jahr freuen können. Dieses Jahr wird ein Jahr voller mutiger Entscheidungen sein. Begleiten Sie uns dabei gerne! Vielen Dank, Frau Kollegin Wegge. – Das Wort hat nunmehr der Kollege Ingmar Jung, CDU/CSU-Fraktion.”
“Und da können manche bayerischen CSU-Fürsten noch so laut schreien – die Prohibitionspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte ist gescheitert. Punkt! Mindestens 10 Prozent der deutschen Bevölkerung konsumieren regelmäßig Cannabis, eine Droge, die laut Studienlage keine Einstiegsdroge ist, sondern eine, die im Vergleich mit Alkohol und Tabak das geringste Suchtpotenzial hat. Jedes Jahr werden um die 230 000 Strafverfahren geführt, und das fast ausschließlich gegen Konsumentinnen und Konsumenten und nicht gegen illegale Händler/-innen. Trotz Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 wird auch bei geringen Mengen in manchen Bundesländern nicht von Strafe abgesehen, und seit Neuestem werden die CBD-Shops ausgeräumt und geschlossen. Das ist ungerecht, und Ungerechtigkeiten müssen beendet werden.”
“Werden Taten wegen des Geschlechts oder wegen der sexuellen Orientierung des Opfers begangen, werden wir das in Zukunft nicht nur klar benennen, sondern es wird nach einer Änderung des § 46 StGB auch strafverschärfend wirken; das hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Lassen Sie mich abschließend noch auf ein letztes Thema eingehen. 2023 ist das große Jahr des Strafrechts. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass es ausschließlich das große Jahr des StGB ist. Denn es finden sich auch ungerechte Strafvorschriften außerhalb des Strafgesetzbuches. 2023 wird das Jahr, in dem wir im Betäubungsmittelgesetz endlich für Gerechtigkeit sorgen und ein Stück weit Geschichte schreiben werden: Wir entkriminalisieren Cannabis. Wir legalisieren Cannabis.”
“Zu einer gerechten und solidarischen Rechtspolitik gehört es aber auch – das habe ich vorhin schon anklingen lassen –, die Rechte aller Menschen gleichermaßen zu schützen und jede Person mit den Mitteln des Rechtsstaates zu unterstützen. Hier spreche ich vor allem auch über unsere Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn und Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich von frauen- und/oder queerfeindlichen Straftaten betroffen sind. Die zunehmenden gewalttätigen Übergriffe auf queere Menschen in den letzten Jahren und die weiterhin erschreckend hohe Zahl an Gewalttaten von Männern gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen richten sich gegen das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen und allen queeren Menschen.”
“Eine steigende Zahl von Menschen befindet sich wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft. Diese sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe trifft viel zu oft bereits benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die nicht etwa unwillig sind, die ihnen auferlegte Geldstrafe zu zahlen, sondern schlicht nicht dazu in der Lage sind, dieses Geld aufzubringen. Die Ersatzfreiheitsstrafe sorgt dafür, dass die Schwächsten in unserer Gesellschaft wegen geringer Geldstrafen, oft von unter 1 000 Euro, inhaftiert werden. Die Ersatzfreiheitsstrafe muss daher reformiert werden. Ein erster Entwurf ist bereits im Kabinett beschlossen, und ich bin mir sicher, dass wir hier im Parlament den Entwurf wie immer noch ein bisschen besser machen werden. Ihre Anregungen nehmen wir da gerne mit.”
“Eine solche ist jedoch nicht verhindert, wenn wir die RiStBV oder das StGB, wie vorgeschlagen, ändern. Deshalb an dieser Stelle eine kurze Anmerkung: Schon im Jahr 2016 wurde das französische Gesetz zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung erlassen. Nach diesem Vorbild könnten auch wir die Menge an weggeworfenen Lebensmitteln drastisch reduzieren, indem wir ganz konkret eine am Allgemeinwohl orientierte Spendenverpflichtung der Lebensmittelläden ins Visier nehmen. Auf diese Weise reduzieren wir auch die Zahl derer, die im Kontext des Containerns wegen Diebstahls und/oder Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden, weil es dann keinen Grund mehr für das Containern gibt. 2023 wird aber auch das Jahr, in dem wir mehr Gerechtigkeit bei strafrechtlichen Sanktionen, insbesondere gegen Kleinstkriminalität, schaffen.”
“Die beiden Minister Özdemir und Buschmann haben sich deshalb darauf verständigt, die Bundesratsinitiative aus Hamburg, die bei den RiStBV ansetzt, zu unterstützen – ein erster wichtiger Schritt. Die Linken würden mit ihrem Vorschlag Ähnliches im StGB regeln. Aus meiner Sicht kann es bei dem Themenkomplex des Containerns jedoch nicht nur um das Absehen von Strafverfolgung gehen. Das eigentliche Gerechtigkeitsdefizit hier ist, dass es zu einer massiven Lebensmittelverschwendung kommt. Lebensmittel sind als Teil der natürlichen Lebensgrundlage in Artikel 20a Grundgesetz besonders geschützt. Wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, uns für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen und der Lebensmittelverschwendung den Kampf anzusagen.”
“Wie Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigt hat, wird das Jahr 2023 das Jahr, in dem wir das Strafrecht umfassend modernisieren und jeden Paragrafen anhand des Ultima-Ratio-Prinzips und seiner tatsächlichen Wirksamkeit evaluieren. Wir werden unsere Kriminalpolitik genau unter die Lupe nehmen und uns an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung orientieren. Diese Herangehensweise hat zum Beispiel schon jetzt dazu geführt, dass sich die Exekutive in den vergangenen Wochen mit der Frage beschäftigt hat, ob das sogenannte Containern im Jahr 2023 strafbar sein sollte. Wenn Menschen weggeworfenes Essen aus Containern retten, weil man es noch essen kann, und sie genau dafür bestraft werden, löst das ein Störgefühl aus: Das ist ungerecht.”
“Eine Streichung mit ganz großer Wirkung für die Frauen und ihr reproduktives Selbstbestimmungsrecht in unserem Land! Aber natürlich reicht das noch nicht. Wir wollen weitermachen. Wir sind noch lange nicht fertig mit der Umsetzung einer fortschrittlichen Rechtspolitik, wie wir sie uns vorstellen. Es freut mich außerordentlich, dass die Linke uns heute mit ihren Anträgen die Gelegenheit gibt, über einige ausstehende Projekte zu reden, die wir in den nächsten Monaten angehen werden und bei denen wir bereits im laufenden Verfahren sind, Projekte, die gerade für uns als SPD unter der Überschrift „mehr Gerechtigkeit“ stehen, eine Überschrift, die auch über den Vorlagen der Linken stehen könnte; denn gerade Gerechtigkeitsdefizite sind es, die wir abschaffen wollen und die sich leider häufig im Bereich des Strafrechts manifestieren.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor etwa einem Jahr stand ich bereits hier vorne und durfte in diesem Hause meine erste Rede halten zum Thema Mut, zum Mut der SPD und der Fortschrittskoalition, gesellschaftliche Ungerechtigkeiten nicht nur zu benennen, sondern sie auch zu überwinden, unter anderem auch in der Rechtspolitik. Was soll ich sagen? Wir haben bereits im ersten Jahr diesen Mut mit verschiedenen Gesetzesänderungen unter Beweis gestellt. Dabei will ich eine ganz besonders herausgreifen. Wir haben mit der Abschaffung des § 219a StGB eine althergebrachte Strafrechtsnorm überwunden, Ärztinnen und Ärzten endlich die Möglichkeit gegeben, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren und so die Rechte Schwangerer gestärkt.”