Carmen Wegge
SPD · Germany
“Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.”
“Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.”
“Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?”
“Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?”
“Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.”
“Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.”
The complete record
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“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Häufig hört man den Satz: „Es gibt zu viele Juristinnen und Juristen im Bundestag!“ Ich will dieser Aussage auch nicht grundsätzlich widersprechen. Was bei solchen Aussagen aber leider meistens auch mitschwingt, ist das Unverständnis darüber, wofür man Juristinnen und Juristen in diesem Parlament eigentlich braucht. Hier will ich gerne Aufklärungsarbeit leisten. Das Recht ist das Fundament jedweden gesellschaftlichen Handelns. Egal ob ich ein paar Semmeln beim Bäcker um die Ecke kaufe, meinen Arbeitsvertrag kündigen will, ein Windrad an der Ostsee bauen möchte oder jemanden im Internet beleidige: Das Recht ist schon da und beschreibt genau, was ich dort tue und was ich machen darf.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wenn die Demokratie bedroht ist, dann ist es unsere Pflicht, zu handeln. Dazu gehört auch, die Mittel der wehrhaften Demokratie zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam die Tür nach Karlsruhe öffnen. Wir haben nicht mehr viel Zeit. Das Wort hat der Kollege Konstantin Kuhle.”
“Inzwischen sitzen meine Freundinnen und Freunde an Küchentischen und reden nicht mehr nur im Scherz darüber, wohin wir eigentlich flüchten müssen, wenn die AfD Macht bekommt in diesem Land. Und von diesen Geschichten gibt es viele, viel zu viele. Und in einer solchen Welt will ich nicht leben. Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitmenschen, es gibt heute diese Debatte, weil wir Ihnen Folgendes sagen wollen: Sie sehen hier heute Abgeordnete in diesem Parlament, die für Sie kämpfen, die für die Demokratie kämpfen, die ganz genau wissen, was die AfD mit diesem Land und den Menschen anstellen will. Wir sind Abgeordnete, die für eine Mehrheit kämpfen, ob in dieser Legislatur oder in der nächsten – und das ist ein Versprechen.”
“Darauf können Sie sich seit 161 Jahren verlassen. Und wir haben uns als Gruppe gemeinsam dazu entschieden, heute diese Debatte zu führen und das parlamentarische Verfahren zu starten; denn viele Menschen in diesem Land haben Angst: vor der AfD, vor dem Rechtsruck. Erst letzte Woche habe ich eine alte Dame in Germering an der Haustür getroffen, die sagte, dass sie seit 35 Jahren nicht wählen war. Aber sie habe nun solche Angst vor der AfD, dass sie sich am 23. Februar auch durch jeden Schneesturm kämpfen wolle, um wählen zu gehen. Auch erst letzte Woche hat mir eine Bekannte erzählt, dass sie nun schon zweimal davon geträumt hat, dass sie und ihre kleine Tochter deportiert werden. Sie ist Deutsche mit Migrationshintergrund und fühlt sich in diesem Land nicht mehr sicher.”
“Das OVG Münster stellte erst letztes Jahr fest, dass die AfD Positionen vertritt, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind; denn sie sind rassistisch, muslimfeindlich, antisemitisch, antiziganistisch und LGBTIQ-feindlich. Sie offenbaren ein ethisch-kulturelles Volksverständnis, das der elementaren Rechtsgleichheit zuwiderläuft. Das Wort „Remigration“ geht der AfD-Bundesvorsitzenden inzwischen leicht über die Lippen, während der AfD-Bundesvorsitzende im Sommer noch sagte: „Die SPD gehört aufs Schafott.“ Ich bin Sozialdemokratin. Von uns sind schon viele ermordet worden, weil sie für die Demokratie gekämpft haben. Das hat uns damals nicht aufgehalten, und das wird es auch heute nicht. Faschistinnen und Faschisten, Demokratiefeindinnen und Demokratiefeinde haben in der SPD immer einen Gegner.”
“Die Demokratie muss wehrhaft sein. Und dass nun der Moment ist, an dem unsere Demokratie wehrhaft sein muss, das merken wir nicht nur daran, dass sich der Spruch „Nie wieder!“ inzwischen zu „Nie wieder ist jetzt!“ weiterentwickelt hat. Wir sehen es an den Verstrickungen der AfD mit terroristischen und gewaltbereiten Gruppen, seien es die Sächsischen Separatisten, die zum Großteil aus AfD- und JA-Mitgliedern bestanden, sei es die Terrorgruppe um Prinz Reuß mit einer ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten, die diesen Bundestag stürmen und Menschen ermorden wollten. Wir sehen es daran, dass sich Abgeordnete und Mitglieder der AfD an Treffen beteiligen, an denen es um Deportationen auch von deutschen Staatsangehörigen geht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die AfD verfolgt das Ziel, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Das zeigt sie uns nicht nur durch ihren Hass, ihr Menschenbild, sondern auch durch ihr Handeln. Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie. In Deutschland ist die Demokratie bereits einmal durch eine demokratisch gewählte Partei abgeschafft worden. Nur weil eine Partei auf einem Wahlzettel steht, heißt es nicht, dass sie auch demokratische Ziele verfolgt. Und genau deswegen gibt es Artikel 21 Absatz 2 unseres Grundgesetzes; denn die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben im Lichte des Dritten Reiches gesagt: So etwas darf uns nie wieder passieren.”
“Ich gehöre – zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen in diesem Bundestag – zu den Hauptinitiatorinnen und -initiatoren eines Antrags auf Entscheidung des Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Grundgesetz. Unterstützt werden wir bereits von über 120 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen in diesem Haus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Demokratie ist wehrhaft. Dazu gehört der Verfassungsschutz, der uns wichtige Hinweise geben kann, aber auch Artikel 21 Grundgesetz. Lassen Sie uns nicht wie die AfD Angst haben, sondern lassen Sie uns mutig sein. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Hendrik Hoppenstedt.”
“Eine Hochstufung vom Verdachts- zum Beobachtungsfall, die beispielsweise 2021 in Thüringen erfolgte, erfüllte diese Voraussetzung. Und der Verfassungsschutz ist verpflichtet, die Öffentlichkeit zeitnah zu informieren, zu welchen Bewertungen das Amt gekommen ist. Das gilt übrigens aktuell auch wieder. Wie wir wissen, wird es zeitnah ein neues Gutachten zur AfD als Gesamtpartei geben. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens kann ich für mich sagen, dass ich es unerträglich finde, mitzubekommen, wie die AfD hier im Plenum ihren Hass und ihre Hetze verbreiten darf. Dort, wo sie Einflussmöglichkeiten erhält, nutzt sie diese, um parlamentarische Prozesse zu blockieren und verächtlich zu machen – wie in Thüringen. Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen.”
“Der Verfassungsschutz hat die AfD im Visier, aber doch nicht, um sie zu drangsalieren oder einen politischen Mitbewerber auszuschalten, sondern aufgrund ihrer glasklaren Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Die Bürger/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wo und von wem Bedrohungen für unsere Demokratie ausgehen. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die Bevölkerung regelmäßig über die Ergebnisse seiner Arbeit zu informieren. Das Bundesverfassungsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten zu informieren ist, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen.”
“Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz wie auch der Landesämter ist es unter anderem, Informationen zu extremistischen Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Das ist zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit aller in Deutschland lebenden Menschen unerlässlich. Die Gründung des Verfassungsschutzes war eine Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur. Seine Arbeit ist ein wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie. Der Verfassungsschutz ist politisch neutral. Er wird nicht parteipolitisch gesteuert. Seine Arbeit wird nach strengen Maßgaben kontrolliert, und seine Arbeit bewegt sich in klaren gesetzlichen Grenzen. Ja, es stimmt.”
“Dasselbe gilt auch für die Vorfeldorganisation und den Jugendverband. Die Netzwerke der AfD in der Neonaziszene werden genauso aufgedeckt wie die Verbindungen in verschiedenste Diktaturen und Schurkenstaaten dieser Welt. Mittlerweile versucht die AfD, ihren Rechtsextremismus ja nicht mal mehr zu verstecken. Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla forderte ganz öffentlich, dass die SPD aufs Schafott gehört, also auf eine Bühne für öffentliche Enthauptungen. Denken wir beispielsweise an den Listenparteitag der AfD zur Europawahl im vergangenen Jahr. Dort haben die Verfassungsfeinde die Partei endgültig übernommen. Dort wurden am laufenden Band Positionen geäußert, die mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Von den sogenannten Gemäßigten war dort keine Spur mehr.”
“Schließlich scheint es der AfD ein großes Anliegen zu sein, davon abzulenken, was die Verfassungsschutzämter alles über diese Partei herausgefunden haben. Die AfD ist voll mit Rechtsextremen, Verschwörungsgläubigen, Rassisten, Menschenfeinden, Chauvinisten, Putin-Jüngern und Verfassungsfeinden. Die Wahrheit ist doch: Die AfD hat Angst vor dem Verfassungsschutz. Die Strategie ist also durchschaubar. Durch Kompromittierung und Diffamierung möchte die AfD die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Präsidentinnen und Präsidenten beschädigen. Sie will erreichen, dass die Bürger/-innen das Vertrauen in die Behörden verlieren und ihnen keinen Glauben mehr schenken. Schließlich haben die Ämter einiges zur AfD zu sagen. In mehreren Bundesländern sind die Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute wieder Zeuge einer typischen Strategie der AfD. Sie versucht, mit falschen Vorwürfen und absurden Unterstellungen staatliche Institutionen und ihre Amtsträger/-innen verächtlich zu machen. Damit möchte sie das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen und unseren demokratisch verfassten Staat immer weiter aushöhlen. Wer also noch Anhaltspunkte für die Bestrebungen der AfD gegen das Demokratieprinzip sucht, muss ihr nur zuhören. Das hat im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht in Münster so gesehen. Im Fokus der Verächtlichmachung durch die AfD steht heute zum wiederholten Male der Verfassungsschutz. Und das verwundert auch nicht.”
“Wir werden uns als Bund in einem erheblichen Umfang an den entstehenden Kosten für die Länder beteiligen. Wir werden mit dem Gesetz ermöglichen, dass betroffene Frauen nun auch bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen können. Deshalb appelliere ich an alle demokratischen Fraktionen hier in diesem Haus: Lassen Sie uns gemeinsam dieses Gewalthilfegesetz zum Abschluss bringen! Lassen Sie uns zusammenarbeiten und ein starkes Signal setzen! Und an jede Person in diesem Land, die schon einmal Gewalt erfahren hat oder sie auch noch immer erleben muss: Wir stehen eng an Ihrer Seite. Wir werden alles dafür tun, dass Ihr Schutz und Ihre Hilfe oberste Priorität in diesem Land haben. Als Nächste hat das Wort für die FDP-Fraktion Katja Adler.”
“Wir müssen die Beratungsstellen und Frauenhäuser in Bayern und überall im ganzen Land stärken und ausbauen. Der Bund greift – das habe ich gerade ausgeführt – nun mit diesem Entwurf den Ländern unter die Arme. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht vergessen: Jede dieser abgewiesenen Frauen hat eine Geschichte, hat Träume und Hoffnungen. Sie alle verdienen unseren staatlichen Schutz. Wir müssen uns fragen: Wie viele Frauen müssen noch abgewiesen werden, bevor wir endlich handeln? Wir müssen sicherstellen, dass jede Frau einen sicheren Ort hat, an dem sie sich vor Gewalt schützen kann. Aus diesem Grund wollen wir bundesweit einen kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Das vorliegende Gesetz sichert diesen Zugang durch einen Rechtsanspruch ab.”
“In jedem Gespräch, das ich mit Frauenhäusern geführt habe – auch mit der Frauenhauskoordinierungsstelle –, wurde uns gesagt: Wir können damit umgehen, wenn Transfrauen zu uns kommen. Wir haben noch nie Probleme gehabt. Wir finden immer eine Lösung. – Die Lösung, die sich diese Frauenhäuser wünschen, sind Apartmentlösungen; denn das wäre etwas, womit man diesem Problem – dem vermeintlichen Problem – begegnen könnte. Dafür braucht es Geld. Und dafür braucht es dieses Gewalthilfegesetz. Denn wir als Bund sind bereit, einzusteigen und dieses Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen zu stärken und zu unterstützen. Viele der Frauen im ländlichen Raum müssen zum Beispiel stundenlang fahren, um überhaupt Unterstützung zu erfahren. Das ist nicht tragbar.”
“Es ist – wenn man die Zahlen betrachtet – fünf nach zwölf. Genau deswegen ist es so wichtig, dass wir dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschließen. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eintreten. Jede Frau hat das Recht auf Sicherheit und Unterstützung, und zwar genau dort, wo sie lebt. Als bayerische Abgeordnete weiß ich, wie die Realität in meinem Bundesland ausschaut. Mit nur 735 Schutzplätzen für über 6,6 Millionen Frauen stehen wir am Ende der Liste der Bundesrepublik. Das ist, mit Verlaub, mehr als nur beschämend, weil sie vorne und hinten nicht ausreichen. Ich habe in den letzten Jahren einige Frauenhäuser und Beratungsstellen in ganz Bayern besucht, im letzten halben Jahr über 20. Ich möchte dazu schon noch mal was sagen: Für mich persönlich sind Transfrauen Frauen.”
“Wir müssen als Gesetzgeber stärker tätig werden, als wir es bis jetzt getan haben. Und ja, liebe Union, da gebe ich Ihnen recht: Auch ich persönlich hätte mir gewünscht, dass wir schon längst dabei gewesen wären, das sogenannte Catcalling unter Strafe zu stellen, endlich die Istanbul-Konvention umzusetzen, im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts, im Bereich der Migrationspolitik. Vieles davon war vorbereitet. Der Bruch der Koalition hat dafür gesorgt, dass wir das jetzt nicht mehr durch dieses Parlament bringen können. Aber es gibt etwas, was wir durch dieses Parlament bringen können, und das ist das Gewalthilfegesetz; denn es wird nun endlich nicht mehr im Finanzministerium blockiert, sondern ist nun im Kabinett beschlossen und auch von den Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht worden.”
“180 715 Frauen und Mädchen sind Opfer von häuslicher Gewalt geworden; das sind 5,6 Prozent mehr als im Vorjahr. 938 Frauen und Mädchen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten; das ist 1 Prozent mehr als im Vorjahr. Und 360 Frauen und Mädchen wurden getötet. Sie wurden getötet, weil sie weiblich waren. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, gab es fast jeden Tag in diesem Land einen Femizid. Diese Zahlen sind nicht nur Zahlen. Sie sind das Spiegelbild einer tief verwurzelten gesellschaftlichen Haltung, einer Haltung, die patriarchal ist, die wegschaut, die Gewalt gegen Frauen lächerlich macht und die Gewalterfahrungen delegitimiert mit Sätzen wie: „Stell dich doch nicht so an, ich habe es doch nur nett gemeint“, Sätzen wie: „Das war doch nur ein Kompliment.“ Und vor diesen Sätzen stand die verbale sexuelle Gewalt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute stehe ich hier, um eine klare Botschaft zu senden: Die Gewalt gegen Frauen in unserem Land ist ein untragbares Problem, das wir mit aller Kraft bekämpfen müssen. Und sie ist nicht nur ein untragbares Problem, sie ist eine Bedrohung der inneren Sicherheit. Wir dürfen es nicht akzeptieren, dass der gefährlichste Ort für Frauen ihr eigenes Zuhause ist. Die Zahlen, die uns das Bundeskriminalamt mit dem vor wenigen Wochen vorgelegten Bundeslagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ vorgelegt hat, sind erschreckend und beschämend: Über 52 000 Frauen und Mädchen wurden Oper von Sexualstraftaten; das sind 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr.”
“Das ist … ein ausgewogener, moderater und alle Rechte berücksichtigender Entwurf ...“ Deswegen will ich hier noch einmal sehr deutlich sagen: Der Schutz des ungeborenen Lebens liegt sowohl mir als auch der Gruppe am Herzen, und wir bringen mit diesem Gesetzentwurf beide Rechte in Einklang. Sie haben auch gesagt, das Selbstbestimmungsrecht der Frau ist Ihnen wichtig, und deswegen möchte ich diese Unterstellung zurückweisen. Möchten Sie antworten? – Ja. Bitte.”
“Sehr geehrte Frau Bär, ich wollte mich noch mal äußern, weil Sie mich direkt angesprochen haben und gleichzeitig unterstellt haben, wir hätten das Kind nicht erwähnt und der Schutz des ungeborenen Lebens wäre uns nicht wichtig. Deswegen möchte ich einfach nur noch mal aus meiner Rede zitieren. Ich sagte in meiner Rede: „Die Beratungspflicht der Frau als zentraler Bestandteil des Konzeptes zum Schutz ungeborenen Lebens bleibt erhalten. Selbst der § 218 bleibt bestehen, um die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens in der Systematik des Strafgesetzbuches zu betonen.”
“Denn wie kann das ein Wahlkampfthema sein, wenn doch die Mehrheit aller Wählerinnen und Wähler aller Parteien hier in diesem Haus für eine Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sind? Sollten wir uns da nicht vielmehr einig sein? Machen wir stattdessen die Entscheidung über die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu einer Sternstunde des Parlaments. Nutzen wir den Moment, um tatsächlich eine wichtige Verbesserung für ungewollt Schwangere und Ärztinnen herbeizuführen – mutig und in dem Wissen, dass wir von der Mehrheit der Gesellschaft getragen werden. Sie kommen zum Ende, bitte. Um nicht mehr und nicht weniger bitte ich alle Abgeordnete. Vielen Dank. Das Wort hat Elisabeth Winkelmeier-Becker.”
“Das zeigen nicht nur die Umfragen der letzten Wochen, sondern auch die zahlreichen Verbände und Organisationen, die sich an uns gewandt haben: vom Deutschen Frauenrat bis hin zu den Evangelischen Frauen. Selbst die katholischen Frauen erkennen Versorgungslücken bei Frauen an und fordern uns zu einer ausgewogenen und sachorientierten Debatte auf. Und genau das ist es, was wir wollen. Wir, das sind 328 frei gewählte Abgeordnete dieses Hauses – fast schon eine Mehrheit. Ich möchte sagen: Ich bin auch allen Kolleginnen und Kollegen der FDP sehr dankbar, die sich ebenfalls positiv für eine grundsätzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und für eine breite Debatte ausgesprochen und sich in der Öffentlichkeit positioniert haben. Und mir ist wichtig, eins zu betonen: Das hier ist kein Wahlkampfthema.”
“Wir wollen die praxisferne Wartefrist von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch streichen. Ansonsten bleibt alles gleich: Der Abbruch nach der zwölften Woche bleibt strafbar. Die Beratungspflicht der Frau als zentraler Bestandteil des Konzeptes zum Schutz ungeborenen Lebens bleibt erhalten. Selbst der § 218 bleibt bestehen, um die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens in der Systematik des Strafgesetzbuches zu betonen. Das ist kein „Ich wünsch mir was“-Gesetzentwurf, sondern ein ausgewogener, moderater und alle Rechte berücksichtigender Entwurf, der unter uns Abgeordneten mehrheitsfähig sein sollte. Denn auch wir in diesem Haus bilden einen Querschnitt der Gesellschaft ab, einer Gesellschaft, die die Frage längst für sich entschieden hat.”
“Die überwiegende Mehrheit der befragten Ärztinnen und Ärzte gibt an, aufgrund der Regelung im Strafgesetzbuch keine Schwangerschaftsabbrüche zu erlernen und/oder durchzuführen. Deshalb muss sich das Strafgesetzbuch ändern, wenn wir die Versorgungslage von Frauen sicherstellen wollen. In den vergangenen drei Jahren ist in Debatten hier im Bundestag immer wieder die Befürchtung geäußert worden, dass wir mit dem Thema nicht sorgsam umgehen würden, dass wir den Schutz des ungeborenen Lebens außer Acht lassen oder einen gesellschaftlichen Konsens aufkündigen würden. All das ist bei diesem Gesetzentwurf nicht der Fall. Wir schlagen eine reine Entkriminalisierung der Frau vor. Wir wollen eine Entkriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten beim Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche.”
“Das, worüber wir heute reden, ist keine theoretische Debatte über Regelungsorte oder die Frage, ob wir Frauen und Ärztinnen und Ärzte beim Schwangerschaftsabbruch nun lieber vermeintlich kriminalisieren wollen oder nicht. Denn das Strafrecht führt nicht nur zur Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten, sondern hat auch dramatische Auswirkungen auf die Versorgungslage von Frauen in diesem Land. Die Ergebnisse der ELSA-Studie zeigen, dass 4,5 Millionen Menschen in Deutschland außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch leben. In 85 von 400 Landkreisen werden nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt. Denn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Frauen. Heute ist ein guter Tag für Ärztinnen und Ärzte. Heute ist ein guter Tag für die Frauen und Männer, die seit Jahrzehnten darum kämpfen, dass wir genau diese Debatte endlich im Plenum des Deutschen Bundestages führen. Jetzt ist es so weit! Denn das, worüber wir heute reden, ist niemandem spontan in den letzten drei Wochen eingefallen, sondern ist das Ergebnis einer gesellschaftlichen und auch parlamentarischen Auseinandersetzung über das Selbstbestimmungsrecht von Frauen beim Schwangerschaftsabbruch und darüber, welchen Rahmen der Staat für diese Entscheidung vorgibt.”
“Es wurden insbesondere bei den Regelungen für die biometrischen Befugnissen viele Verbesserungen zur Absicherung eines verhältnismäßigen Einsatzes erreicht, wenn auch nicht alle meine Bedenken mit den Änderungsanträgen aus dem Weg geräumt werden. Trotzdem sind diese Gesetzentwürfe für mich nicht zustimmungswürdig. Ich habe heute aus nur einem Grund zugestimmt: Ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, diese Koalition, die in vielen Bereichen noch so viel Gutes vor hat, scheitern zu lassen.”
“Gemeinsam mit vielen meiner Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen habe ich mich in den vergangenen Wochen innerhalb des Bundestages eingebracht und gegen den vorgeschlagenen Ausschluss von Sozialleistungen und den Abgleich biometrischer Daten argumentiert. Ich respektiere die parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzentwürfen und sehe, dass wir uns als Koalitionsfraktionen den notwendigen Raum genommen haben, um das Paket grundlegend zu überprüfen und punktuell zu verbessern. Dazu haben insbesondere die Sachverständigenanhörung, die Detailarbeit vieler Kolleginnen und Kollegen und die intensiven Verhandlungen beigetragen. Auch die öffentliche Diskussion und die zahlreichen zivilgesellschaftlichen Eingaben haben bei der Überarbeitung der Gesetzentwürfe geholfen.”
“Die betroffenen Personen wären somit der Obdachlosigkeit ausgesetzt und könnten nur noch im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung über Nacht untergebracht werden. Auch bei den geplanten biometrischen Befugnissen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei zur Feststellung einer Identität mittels eines biometrischen Abgleichs öffentlicher Daten aus dem Internet habe ich Bedenken, dass diese Befugnisse unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Privatsphäre eingreifen und die technische Umsetzbarkeit nicht mit der europäischen KI-Verordnung vereinbar ist.”
“Gleichzeitig wurden mit den zwei Gesetzentwürfen des Sicherheitspakets inhaltlich asylrechtliche Maßnahmen mit der Bekämpfung von Terror verknüpft. Diese Verknüpfung lehne ich ab. Sicherheitspolitische Fragen dürfen nicht unzulässig mit Migrationspolitik vermischt werden. Ich finde das Signal, das wir mit den Leistungsausschlüssen gegenüber den Grundrechten von Geflüchteten aussenden, falsch. Für mich gilt der Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Auch wer im Rahmen der europäischen Regelungen Deutschland gegebenenfalls wieder verlassen muss, muss menschenwürdig versorgt werden. Der vollständige Ausschluss von Sozialleistungen entzieht Menschen alle staatlichen Unterstützungsleistungen inklusive der Unterkunft und der Essensversorgung.”
“Das verpflichtet uns zugleich dazu, politische Maßnahmen vorzuschlagen, die wirklich zu mehr Sicherheit beitragen und nicht Aktionismus sind. Mehr Sicherheit können wir nur schaffen, wenn wir die Hintergründe von Anschlägen wie in Solingen ehrlich benennen und die tatsächlichen Ursachen für solche Taten bekämpfen. Deshalb kann ich unterstützen, dass wir mit den Gesetzentwürfen das Waffenrecht verschärfen, Terrorfinanzierung unterbinden und die Islamismusprävention ausbauen. Als Berichterstatterin für das Waffenrecht begrüße ich insbesondere die Öffnung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und die Verbesserung der Informationslage für die Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung. Das sind wichtige Schritte, um Extremistinnen und Extremisten den legalen Zugang zu einer Waffe zu verweigern oder ihnen vorhandene Waffen zu entziehen.”
“Ich lehne das Sicherheitspaket inhaltlich ab und habe ihm heute bei der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag dennoch zugestimmt. Die Entscheidung zu den Gesetzentwürfen „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ sowie „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ stellt mich vor einen schweren Gewissenskonflikt zwischen meiner Grundüberzeugung als Sozialdemokratin und der Solidarität mit der Fraktion. Es ist verständlich, dass nach so einem grausamen Anschlag wie dem Terroranschlag in Solingen viele Menschen in Deutschland Unsicherheit verspüren und sich politische Maßnahmen wünschen, die mehr Sicherheit schaffen. Diese Verunsicherung müssen wir als Gesetzgeber ernst nehmen.”
“Deswegen darf der digitale Raum kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb werden wir in naher Zukunft hier auch über ein digitales Gewaltschutzgesetz beraten. In diesem Zusammenhang freut es mich ganz besonders, dass wir im Justizhaushalt HateAid mit 600 000 Euro fördern. Es ist wichtig, dass Menschen zu ihrem Recht kommen. Das materielle Recht und die Umstände führen gerade noch nicht dazu, dass das gelingt. Deshalb ist es gut, dass wir auch Finanzmittel im Justizhaushalt dafür verwenden können, Betroffenen besser zu ihrem Recht zu verhelfen, da das materielle Recht, wie gesagt, den Schutz noch nicht ausreichend gewährleisten kann. In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratungen für diesen Haushalt und für die zukünftigen Vorhaben im Bereich der Rechtspolitik. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr.”
“Sie haben eben versucht, es einzuordnen, und haben diese Kernfrage – Sie sprechen nämlich von einer Stigmatisierung – eben gerade nicht beantwortet. Das ist genau die zentrale Frage, die wir gestellt haben: Wie viele Strafverfahren gibt es? Lieber Herr Müller, dazu liegen mir keine Zahlen vor. Deswegen kann ich es nicht sagen. Aber die Frage war ja auch: Warum spreche ich von einer Kriminalisierung? Und dazu kann ich Ihnen schon etwas sagen, weil sich eine Frau erst mal grundsätzlich strafbar macht, außer sie erfüllt gewisse Bedingungen. Und deswegen sprechen wir von einer Kriminalisierung. Jetzt komme ich aber zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ zurück. Wir müssen als Gesetzgeber unserer rechtsstaatlichen Pflicht nachkommen und es auch Betroffenen von digitaler Gewalt ermöglichen, sich effektiv vor Gericht zur Wehr zu setzen.”
“Sie werden auch kurz nach der Trennung zum Umgang mit dem Täter gezwungen, in einer Zeit, in der die Gefahr für Femizide besonders hoch ist und sowohl die Frau als auch die Kinder erst mal zur Ruhe kommen müssen. Diese Praxis muss ein Ende haben. Frau Wegge, es gibt noch eine Nachfrage – von dem Kollegen Müller aus der CDU/CSU-Fraktion. Möchten Sie die zulassen? – Carsten. Okay. Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Wegge, meine Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat eine sehr einfache Frage gestellt, um die Sie sich wortreich herumgedrückt haben. Ich will sie noch mal einfach formulieren: Wie viele Strafverfahren, gestützt auf den Tatvorwurf des § 218, gibt es Ihres Wissens in Deutschland?”
“Es ist unser Ziel, die Gewalt gegen Frauen in diesem Land zu beenden und betroffene Frauen besser zu schützen und zu unterstützen. Denn Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft und eine Bedrohung für die innere Sicherheit. Unser Ziel als SPD-Bundestagsfraktion ist es daher, die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen. Es ist ganz besonders Artikel 31, der noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist, ein Artikel, der vor allem die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft betrifft: Frauen und ihre Kinder in Familien, die Gewalt erfahren haben. Es geht konkret darum, dass wir es bis heute zulassen, dass Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt in sorge- und umgangsrechtlichen Fragen immer wieder retraumatisiert werden.”
“Die Debatte, die sich dahinter eigentlich verbirgt, ist, ob der § 218 Teil eines Schutzkonzepts für das ungeborene Leben ist. Jetzt haben Sie gerade gefragt: Wie viele Abbrüche gibt es denn? Das sind 100 000. Zudem muss man feststellen, dass der § 218 nicht dazu beiträgt, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Was wir aber feststellen können, ist, dass er Frauen stigmatisiert, die sich für einen Abbruch entscheiden. Und vor allem – das ist auch die Rückmeldung aus der Praxis, von den Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – führt er dazu, dass sich viele dafür entscheiden, diesen Eingriff nicht durchführen zu lassen. Deswegen führt der § 218 auf jeden Fall zu einer Unterversorgung in Deutschland. Gerade für Frauen haben wir – neben dem § 218 – in den nächsten Monaten noch viel vor.”
“Wenn sie erfüllt sind, führt das ausdrücklich dazu, dass das Strafrecht nicht zur Anwendung kommt. Von daher wundert mich immer, dass von Kriminalisierung gesprochen wird. Deswegen würde mich jetzt doch noch mal interessieren: Wie viele Fälle gibt es da? Wer entscheidet alleine darüber, ob ein Abbruch durchgeführt wird – Stand heutige Gesetzgebung? Und wie kann man in diesem Kontext dann von Kriminalisierung sprechen? Vielen Dank. Darauf antworte ich natürlich gerne. – Meines Wissens – aber nageln Sie mich jetzt nicht auf die Zahl fest – entscheiden sich in Deutschland knapp 100 000 Frauen pro Jahr dafür, ihre Schwangerschaft zu beenden. Sie haben gerade ganz wunderbar dargelegt, dass unter den Bedingungen des § 218a der § 218 tatbestandslos ist. Das ist etwas, was es im deutschen Strafrecht sonst eigentlich nicht gibt.”
“Sie haben das Wort. Sie sprechen den § 218 an, den Sie aus dem Strafgesetzbuch streichen wollen. Deswegen möchte ich Sie fragen: Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gibt es etwa in Deutschland, und wie viele kriminalisierende Verfahren gibt es? Steht in § 218a nicht ausdrücklich, dass der § 218 nicht gilt, dass also das Strafrecht nicht gilt, wenn, mindestens drei Tage bevor der Abbruch durch einen Arzt oder eine Ärztin vorgenommen wird, eine Beratung stattfindet und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind? Das sind sehr einfache Bedingungen, die anscheinend alle Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder durchführen lassen, auch einhalten können. Ich glaube, das sind drei übersichtliche Voraussetzungen.”
“Wir haben auch dafür gesorgt, dass ungewollt Schwangere in einer der schwersten Situationen ihres Lebens weniger Steine in den Weg gelegt bekommen, indem wir den § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und Gehsteigbelästigungen verboten haben. Und was wir als SPD-Bundestagsfraktion auch noch machen wollen, ist selbstverständlich, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung versteht nicht, warum wir Frauen in diesem Land weiter kriminalisieren. Wir müssen nur einmal in die USA blicken; da ist es ein wahlkampfentscheidendes Thema. Gerade für Frauen haben wir in den nächsten Monaten noch viel vor. Ich wollte Sie gerade in Ihrem Redefluss nicht unterbrechen. Alles gut. Aber es gibt noch eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung. Sehr gerne lasse ich die natürlich zu.”
“Und so sind die Gesetze, die wir im rechtspolitischen Bereich beschlossen haben und noch beschließen werden, ebenfalls ein Bollwerk gegen den Faschismus, da wir das tun, was wir als Gesetzgeber eben machen: Wir gestalten das Recht so, dass es gesellschaftlichen Realitäten entspricht. Die Rechtspolitik sorgt dafür, dass wir fortschrittlich und mutig in die Zukunft blicken können. Ein paar Beispiele: Wir haben im April dieses Jahres das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet und damit eine jahrzehntelange Diskriminierung von Transpersonen durch das menschenunwürdige Transsexuellengesetz beendet. Und, Herr Krings, wir haben Cannabis legalisiert und damit endlich einen fortschrittlichen Weg in der Drogenpolitik eingeschlagen.”
“Häufig fällt sie als Erstes, wenn antidemokratische, autoritär-populistische Kräfte an die Macht kommen. Umso wichtiger ist es, dass wir nun gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen unser Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz absichern wollen. – Das Zweite, das in solchen Situationen fällt, sind übrigens die Frauenrechte. Dies zeigt auch, dass es im Bereich der Rechtspolitik – wir wollen eben zum Beispiel das Verfassungsgericht im Grundgesetz absichern – und im Bereich der Justiz nicht nur um Geld geht. Die Rechtspolitik ist eines der wenigen Felder, in denen es nicht nur um das Materielle, sondern vor allem auch um das Materiell-Rechtliche geht.”
“In Zeiten, in denen die Umfragewerte für Parteien, die es nicht gut mit den Menschen in diesem Land meinen, hoch sind, in Zeiten, in denen Hass und Hetze im Netz häufig folgenlos stehen bleiben, in Zeiten, in denen die AfD Thüringen, die als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, eine Wahl gewinnt, ist der Zugang zum Recht und damit auch die Gewährleistung der Wahrung unserer Grundrechte zentrale Aufgabe der demokratischen Parteien im Bund, aber auch in den Ländern. Frau Wegge, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Abgeordneten Boehringer aus der AfD-Fraktion? Nein. Die Unabhängigkeit der Justiz ist dabei ein fragiles Konstrukt, das auf Vertrauen und einem gemeinsamen Verständnis von Gerechtigkeit und Freiheit aufgebaut ist.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! – Sie schreien da jetzt gerade. Also, für alle, die das jetzt nicht mitbekommen haben: Aus der AfD-Fraktion gab es jetzt sehr viele Zwischenrufe, weil ich nur die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen begrüßt habe. Mit diesen Zwischenrufen machen Sie, glaube ich, für sich selbst klar, dass Sie sich nicht zu den demokratischen Fraktionen zählen. Das ist, glaube ich, das Selbstentlarvendste, was Sie tun konnten. Ich bin überzeugt, dass der Justizhaushalt einer der wichtigsten Einzelpläne in diesem Haushalt ist. Er ist ein Garant dafür, dass die Gewaltenteilung in diesem Land aufrechterhalten bleibt. Er ist ein Bollwerk gegen Demokratiefeindinnen und -feinde.”
“Deswegen, glaube ich, können wir guten Gewissens heute alle diesem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. So. Das haben wir jetzt auch geklärt. – Damit schließe ich die Aussprache.”
“Sehr geehrter Herr Kollege Müller, ich habe Ihnen die Kompetenz, sich dazu zu äußern, nicht abgesprochen. Als ich Ihren Namen nannte, haben Sie aufs Handy geschaut; deswegen haben Sie das vielleicht nicht richtig gehört. Ich wollte Ihre Frage nach der Zuständigkeit einfach konkreter beantworten. Deswegen habe ich mich auf Sie bezogen. Zur Frage, die Sie gestellt haben. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass der Bund hier zuständig ist. Es ist eine Annexkompetenz, eine Kompetenz kraft Sachzusammenhang, weil wir als Bund dafür zuständig sind, den Schwangerschaftskonflikt zu regeln. Die Beratungspflicht ist Teil des Schutzkonzeptes ungeborenen Lebens, also kraft Sachzusammenhang auch in unserer Kompetenz, und daraus speist sich die Zuständigkeit des Bundes. Das ist übrigens Hauptmeinung in der juristischen Literatur.”
“Daher von mir hier noch mal zum Schluss: Heute ist ein guter Tag für Frauen. Während die Union mal wieder die Augen und Ohren verschließt und nichts gesehen und nichts gehört haben will und während die AfD die Frauen am liebsten nur noch als Gebärmaschinen betrachten möchte, stehen wir als SPD, stehen wir als Ampel für Fortschritt in der Frauenpolitik. Wir machen etwas, was selbstverständlich sein sollte: an der Seite von Frauen in diesem Land stehen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte. Vielen Dank. Der Abgeordnete Axel Müller wurde direkt angesprochen und darf deswegen jetzt darauf reagieren.”