Carmen Wegge
SPD · Germany
“Frau Ministerin, Sie haben es auch in Ihrem Eingangsstatement gesagt: Das Land braucht eine starke Justiz. Wir brauchen einen guten Zugang zum Rechtsstaat; Verfahren müssen schnell und effizient verlaufen. Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch ein hohes Vertrauen in den Rechtsstaat haben.”
“Ja, vielen Dank. – Frau Ministerin, Deepfakes, sexualisierte, bildbasierte Gewalt, das sind die hässlichen Seiten des Internets. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir ein sogenanntes Digitales Gewaltschutzgesetz wollen. Der Referentenentwurf liegt vor, zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.”
“Vielen Dank. – Ich habe noch eine Nachfrage. Auch wir im Parlament erwarten natürlich sehnsüchtig diesen Gesetzentwurf, weil wir der Meinung sind, dass wir da wirklich zeitnah für einen besseren Schutz sorgen müssen. Wann können wir denn damit rechnen, dass dieses Gesetz bei uns im Parlament ist?”
“Vielen Dank. – Eine Nachfrage habe ich noch. Es ist, wie gesagt, ein hervorragendes Beispiel dafür, dass die Exekutive gute Sachen hinbekommt. Hier stellt sich aber natürlich die Frage: Was sind denn die nächsten Schritte, die dann vielleicht bei uns im Bundestag anstehen?”
“Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht. Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema.”
“Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns. Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst.”
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“Wir geben als Gesetzgeber Anhaltspunkte vor, bei denen die Gerichte genau hinschauen und prüfen. In diesem Prüfverfahren haben – das war uns besonders wichtig – auch die Gewerkschaften die Möglichkeit, angehört zu werden. So kann der Sachverhalt umfassend aufgeklärt und Missbrauch vorgebeugt werden. Ich sehe also insgesamt keinen Grund, diesem Gesetz die Zustimmung zu verweigern, zumindest inhaltlich nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Wegge. – Nächster Redner ist der Kollege Fabian Jacobi, AfD-Fraktion.”
“Studien zeigen zudem, dass die Regelungen zur Mitbestimmung dazu führen, dass die Leistungsfähigkeit in den Unternehmen steigt – ein Effekt, der gerade in schweren Wirtschaftszeiten wie diesen nicht unterschätzt werden sollte. Wir benötigen die Bindung aller Menschen an ein Unternehmen, um unsere Wirtschaft konkurrenzfähig zu halten. Deswegen war es uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch so wichtig, die „missbräuchliche Umgehung“ durch Umwandlung in eine ausländische Unternehmensform zu verhindern. Das erreichen wir im Gesetz folgendermaßen: Die deutschen Registergerichte müssen eine solche gesellschaftsrechtliche Umwandlung genehmigen. Wird eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung aber nur betrieben, um Mitbestimmungsrechten zu entfliehen, wird diese nicht genehmigt.”
“Für uns ist klar: Nicht nur wir als SPD, sondern auch die Fortschrittskoalition steht felsenfest hinter dem Schutz der Mitbestimmungsrechte. Das deutsche Mitbestimmungsrecht ist ein Leuchtturm der Arbeitnehmer/-innenrechte und auch Inspiration für andere Länder. Dies hat nicht zuletzt der renommierte Ökonom Thomas Piketty in seinem vielbeachteten Buch „Eine kurze Geschichte der Gleichheit“ dargestellt. Wie er zutreffend feststellt, ist das deutsche Mitbestimmungsrecht – neben dem nordischen – ein Eckpfeiler der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf das wir stolz sein können. Es dient dazu, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer langfristig für ihre Arbeit im Unternehmen zu motivieren. Denn nur dort, wo man mitreden und mitentscheiden kann, kann man sich auch wohlfühlen und bleibt man auch.”
“Der derzeitige Entwurf behandelt die Rechte dreier schutzbedürftiger Gruppen: die Rechte der Gläubigerinnen und Gläubiger, die der Minderheitsgesellschafterinnen und Minderheitsgesellschafter und die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Während die ersten beiden Gruppen – und das auch zu Recht – im Kabinettsentwurf bereits mit weitreichenden Schutzvorschriften bedacht wurden, haben wir es im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass die Regelungen für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im jetzigen Entwurf deutlich verbessert wurden. Auch hier sieht man: Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen immer wieder erkämpft werden – in den Betrieben, auf der Straße, aber auch im Parlament.”
“Beide Grundpfeiler sind für viele in Deutschland selbstverständlich, wobei die betriebliche Mitbestimmung nichtsdestotrotz immer wieder erkämpft und geschützt werden muss. – Da klatscht nicht nur die SPD, sondern – das finde ich gut – die ganze Fortschrittskoalition. Mit der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie schaffen wir nun eine bessere und kohärentere Rechtssystematik für Unternehmen, die ihre Gesellschaftsform im europäischen Raum wechseln wollen. Das ist angesichts des stark verflochtenen Wirtschaftsraums der Europäischen Union folgerichtig und entspricht dem Sinn und Zweck des Prinzips der Niederlassungsfreiheit. Zum anderen ist das Wirtschaftssystem aber nicht frei von historisch erkämpften Rechten, insbesondere den Minderheitsrechten.”
“Die Gesetze werden die wirtschaftliche Vernetzung innerhalb der EU fördern und in der Praxis für Rechtssicherheit sorgen. Die Begrifflichkeiten dieser Gesetze – das haben wir ja gerade gehört, und das gebe ich auch gerne zu – sind im ersten Moment etwas sperrig. Aber in diesem Gesetz treffen auf engstem Raum fundamentale Gesellschafts- und Rechtsprinzipien aufeinander und werden miteinander verflochten. Es geht um zwei Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung: Erstens, die Niederlassungsfreiheit: Dabei handelt es sich um eine der Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union. Zweitens, die Unternehmensmitbestimmung: Dabei geht es um den Einfluss der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen, was dem nationalen Recht entspringt.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beschließen wir endlich das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und nehmen damit ein Vorhaben – das haben wir heute schon gehört – von europäischer Reichweite in den Blick. Das Gesetz ist Teil eines größeren Richtlinienumsetzungspaketes; denn erst Ende letzten Jahres hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen beschlossen, kurz: MgFSG. Heute beraten wir nun den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, das sogenannte UmRUG, abschließend im Bundestag.”
“Wir fordern die Bundesregierung, also Nancy Faeser, Lisa Paus und insbesondere Marco Buschmann, daher aus dem Parlament heraus auf: Setzt euch zusammen! Zeigt den anderen EU-Mitgliedstaaten, wie wir in Deutschland Grundrechtsschutz und Kinderschutz zusammendenken können! Denn dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird vielleicht am Ende auch alles gut. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Wegge. – Nächster Redner ist der Kollege Christoph de Vries, CDU/CSU-Fraktion.”
“Für alle, die das nicht wissen: Das sind 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen. Noch mal: Da reicht ein einfaches Nein von Deutschland nicht aus. Unsere Position ist daher sehr klar: Erstens. Die SPD-Fraktion steht für Kinderschutz, der mehr als technische Lösungen in den Blick nimmt. Zweitens. Grundrechte und unser Koalitionsvertrag sind die Richtschnur für die Bewertung dieser Verordnung und die Verhandlungen darüber. Private Kommunikation und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung müssen geschützt bleiben. Client-Side-Scanning lehnen wir ab. Unsere Innenministerin sieht das übrigens ganz genauso. Drittens. Anders als die Opposition wollen und können wir uns konstruktiv in die Verhandlungen auf EU-Ebene einbringen. Für Letzteres muss die Bundesregierung aber nun endlich liefern.”
“Es ist mehr als verständlich, dass die Fraktion Die Linke ihren Antrag so stellt und formuliert, wie sie es getan hat. Als Opposition fordert sie die Bundesregierung auf, die CSA-Verordnung komplett abzulehnen. Realpolitisch macht das zu diesem Zeitpunkt aber nun wirklich keinen Sinn. Wir haben als Regierungsfraktionen andere Mittel zur Verfügung. Wir haben die Macht, mitzubestimmen. Wir müssen nicht etwas von Anfang an ablehnen, sondern wir haben noch die Chance, etwas zustimmungswürdig zu machen. Denn weder die Festlegung auf ein Nein noch auf eine Enthaltung würde den Vorschlag, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, verhindern. Im Rat der EU braucht es lediglich eine qualifizierte Mehrheit, um die Verordnung zu beschließen.”
“Über die Arbeitsgruppen Innen, Recht, Digitales und Familie hinweg werden wir daher schon seit dem Tag der Vorlage durch die EU-Kommission nicht müde, zu betonen: Wir werden sicherstellen, dass der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und die IT‑Sicherheit gewahrt bleiben. Schon im Koalitionsvertrag haben wir allgemeine Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation ausdrücklich ausgeschlossen, verpflichtende Uploadfilter abgelehnt und ein Recht auf Verschlüsselung vereinbart – übrigens nicht nur auf Drängen der FDP; auch in unserem Wahlprogramm standen genau diese Forderungen. Der Koalitionsvertrag muss daher für uns die Maßgabe für die Verhandlungen sein. Genau das ist auch das perfekte Stichwort für den Antrag der Linken, über den wir hier heute debattieren: „Verhandlungen“.”
“Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen aber, dass es bei gesellschaftlichen Missständen mehr braucht als KI-Algorithmen und Meldebuttons auf Internetseiten. Deswegen arbeitet die SPD-Fraktion seit nunmehr genau einem Jahr in einer Begleitgruppe Kinderschutz an diesen Themen. Wir führen Gespräche mit Behörden der Strafverfolgung, Kinderrechtsorganisationen, Plattformen und vielen mehr. Gerade weil wir uns schon so lange mit Lösungen zum Schutz vor Gewalt an Kindern beschäftigen, haben wir uns als Fraktion sehr früh geeint zum Vorschlag der Kommission geäußert.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Monaten ist die netzpolitische Community durch die CSA-Verordnung in Alarmbereitschaft und in Aktion – zu Recht; denn Artikel 7 der CSA-Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für eine anlasslose Überwachung jeglicher elektronischer Kommunikation via Messengerdienste aller EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Der Vorschlag wird der Abwägung zwischen dem Grundrecht, sichere und private Kommunikationskanäle zu haben, und dem Bedürfnis, deren missbräuchliche Nutzung zu bekämpfen, nicht gerecht. Der EU-Vorschlag will vor allem technische Mittel verwenden, um komplexe soziale Probleme zu lösen.”
“Das Vertrauen der Bürger/-innen in die Polizei wird damit gestärkt. Mit Blick in die Zukunft ist die Bundespolizei also gut aufgestellt. Und besonders gut ist, dass wir jetzt die Innenministerin stellen. Vielen Dank. Nächste Rednerin: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Irene Mihalic.”
“Sie sind die Grundvoraussetzung für ein verfassungsfestes Gesetz. Wir wägen genau ab, welche Handlungsbefugnisse für die Bundespolizei notwendig sind und welche eben nicht. Unser Credo ist dabei nicht – wie in Ihrem Antrag – „Mehr ist immer besser“. Diese Haltung würde ich als einen konservativen Reflex bezeichnen, den wir als SPD endlich nicht mehr mittragen müssen. Stattdessen wollen wir die Bundespolizei als bürgernahe Polizei stärken. Dafür ist das Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden ein zentraler Schlüssel. Gerade deswegen werden wir die Kennzeichnungspflicht und einen unabhängigen Polizeibeauftragten einführen. Beide Maßnahmen sind Ausdruck einer modernen, professionell und vor allem rechtsstaatlich arbeitenden Polizei. Sie sind Ausdruck eines offenen und transparent auftretenden Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern.”
“Liebe Union, bei Ihnen habe ich das jetzt noch nicht so häufig gehört. Mit der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit werden die Leistungen der Beamtinnen und Beamten endlich auch finanziell anerkannt – eine gute Nachricht für die Kolleginnen und Kollegen. Fünftens: Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Das stammt in großen Teilen noch aus dem Jahr 1994. Deswegen werden wir selbstverständlich einen Gesetzentwurf vorlegen. Der Versuch einer Modernisierung der Rechtsgrundlagen ist, wie bereits bekannt, im Bundesrat gescheitert. Wir schaffen nun ein neues und zeitgemäßes Gesetz, das für eine moderne und bürgernahe Polizei stehen wird. – Ja, bürgernah. Das ist für Sie vielleicht komisch, Herr Amthor; für uns ist das selbstverständlich. Für dieses Ziel braucht es in unseren Augen klar geregelte Kompetenzen.”
“Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen im maritimen Raum ist dies eine dringend notwendige Weiterentwicklung. Ein weiteres Beispiel: Im Haushalt für 2023 haben wir 21 Millionen Euro zur Beschaffung neuer Kontroll- und Streifenboote für die Bundespolizei See sowie von Mehrzweckbooten für die GSG 9 vereinbart. Drittens: gute Arbeitsbedingungen. Für mehr Sicherheit in Deutschland kommt es auf eine motivierte und gut ausgebildete Bundespolizei an. Genau deshalb stärken wir Supervision sowie Fort- und Weiterbildungen. Nur so kann man eine attraktive Arbeitgeberin bleiben. Viertens: Wertschätzung für Polizistinnen und Polizisten. In dieser Legislaturperiode werden wir endlich die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten können. Das ist uns als SPD seit vielen Jahren ein großes Anliegen.”
“All das schaffen wir, all das schafft unsere Innenministerin Nancy Faeser, all das schafft die Ampel. Ich möchte Ihnen auch konkret erläutern, wie wir in diesen fünf Bereichen jetzt aktiv werden oder bereits aktiv geworden sind: Erstens: mehr Personal. Wir haben durch die Haushaltsberatungen 1 000 neue Stellen bei der Bundespolizei ermöglicht. Diese neuen Beamtinnen und Beamten werden unter anderem zum Schutz von Flug- und Seehäfen und im Grenzschutz eingesetzt. Zweitens: neues Material. Wir investieren ganz gezielt in die Bedarfe der Bundespolizei. Wir schaffen das an, was wegen der verstärkten Herausforderungen gebraucht wird. Die Bundespolizei See hat beispielsweise ein Verfahrenstrainingszentrum mit dem modernsten Schiffsführungssimulator Europas eröffnet – ein absolutes Alleinstellungsmerkmal.”
“Die Bundespolizei unterstützt immer häufiger bei der Abwehr der großen Bedrohung durch Rechtsextremismus. Auch bei dieser bundesweiten Razzia war sie mit Hunderten Beamtinnen und Beamten beteiligt, darunter auch viele Spezialkräfte. Wir haben den Rechtsextremismus als die aktuell größte Gefahr für unsere Demokratie identifiziert, und für den Kampf gegen rechts brauchen wir starke Sicherheitsbehörden. Auf die Bundespolizei können und müssen wir uns an dieser Stelle verlassen. Zur Erfüllung ihres wichtigsten Auftrags benötigt die Bundespolizei nicht, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, drei, sondern aus meiner Sicht sogar fünf Dinge. Eine starke Bundespolizei braucht ausreichend Personal, gutes Material, gute Arbeitsbedingungen, Anerkennung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten und schließlich eine moderne gesetzliche Arbeitsgrundlage.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundespolizei ist aktuell sehr stark und vielfältig gefordert. In diesem Jahr sind es vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges, sei es der Schutz kritischer Infrastruktur – auch zur See – oder die Unterstützung bei der Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine. Hier möchte ich besonders erwähnen, dass die Bundespolizei dankenswerterweise schnell reagiert hat, als nach den ersten Ankünften von ukrainischen Frauen und Kindern Berichte über Menschenhandel und sexualisierte Übergriffe die Runde machten. Die Präsenz wurde verstärkt, und vor Ort wurde sensibilisiert; genau so muss es laufen. Aber auch die Razzia gegen Reichsbürger/-innen in der vergangenen Woche kann man nicht unerwähnt lassen.”
“Ich will abschließend ganz deutlich werden: Wer die Hinweisgeber/-innen als Denunziantinnen und Denunzianten verunglimpft, hat noch nichts verstanden. Whistleblower/-innen leisten einen Dienst an unserer Gesellschaft. Ihnen rufe ich zu: Habt Mut! Der Staat wird euren Mut von heute an schützen. Vielen Dank. Nächste Rednerin: für die CDU/CSU-Fraktion Susanne Hierl.”
“Trotzdem müssen wir diese Abwägung vornehmen und Hinweisgeber/-innen unter festen Schutz stellen. Zweitens. Im Bereich der Verschlusssachen wollen wir prüfen, wie wir zügig eine unabhängige Kontrollinstanz aufbauen, die für Streitfragen hinsichtlich der materiellen Einstufung von Verschlusssachen zuständig ist. Dies wird auch im Hinblick auf das neue Bundestransparenzgesetz wichtig sein. Drittens. Nicht zuletzt werden wir beobachten, ob hinreichend gewährleistet ist, dass hinweisgebende Personen bei der Meldung von Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt sind, genauso wenn sie sonstiges erhebliches Fehlverhalten melden, dessen Aufdecken in besonderem öffentlichen Interesse liegt.”
“Stattdessen stehen die Demokratinnen und Demokraten wieder einmal geschlossen zusammen. Mit der heutigen Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist unsere Arbeit als Gesetzgeber noch nicht abgeschlossen. Unsere Entschließung macht sehr deutlich, an welchen Bereichen in künftigen Gesetzen wir arbeiten wollen, um den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern weiter zu stärken. Auch hier möchte ich drei Punkte nennen: Erstens: Staatsgeheimnisse. Wir wollen den Hinweisgeberschutz in den Bereichen der nationalen Sicherheit, der Nachrichtendienste, der Wehrbeauftragten und im Bereich der Verschlusssachen modernisieren. Gerade hier ist die Abwägung zwischen dem Aufdeckungsinteresse und dem Schutz der nationalen Sicherheit besonders heikel; das stimmt schon.”
“So jedoch wird hinweisgebenden Personen mehr Rechtssicherheit gegeben; mein Kollege Sebastian Fiedler hat das schon ausgeführt. Drittens. Nicht zuletzt haben wir in den Verhandlungen einen neuen Schutzbereich für Beamtinnen und Beamte geschaffen; das wurde hier heute schon häufiger gesagt. Beamtinnen und Beamte sind nun vor dienstrechtlichen Konsequenzen geschützt, wenn sie Hinweise auf Äußerungen von Kolleginnen und Kollegen melden, die an deren Pflicht zur Verfassungstreue zweifeln lassen. Das können insbesondere auch Nachrichten oder Bilder in Chatgruppen sein, in denen Beamtinnen und Beamte Umsturzfantasien und Staatsfeindlichkeit äußern. Leider sind solche Chatgruppen kein Einzelfall. Umso wichtiger ist es, dass wir davon erfahren. Von heute an hat der alte Korpsgeist ausgedient, wenn es um die Treue zur Verfassung geht.”
“Im Gesetzgebungsverfahren haben wir hart gerungen, und wir haben viel Gutes erreicht. Ich möchte drei Erfolge nennen: Erstens. Wir haben ein eigenes Hinweisgeberschutzgesetz. Wir hätten die EU-Richtlinie auch durch Änderungen mehrerer Einzelgesetze umsetzen können. Aber wir wollten Rechtssicherheit für Whistleblower/-innen. Wenn sie noch zögern, einen Missstand öffentlich zu machen, sollen sie in nur ein Gesetz schauen müssen. Dann wissen sie, was für sie gilt. Zweitens. Wir schützen auch Menschen, die Verstöße gegen nationales Recht anzeigen. Laut Richtlinie hätten wir den Schutz der Whistleblower/-innen nur einführen müssen, wenn die Personen Verstöße gegen EU-Recht melden, zum Beispiel Verstöße gegen das Datenschutzrecht. Dieser Schutz hätte viele Lücken gelassen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Dieselskandal im Automobilsektor, die Bilanzmanipulation des Wirecard-Konzerns, diese Wirtschaftsskandale aus der jüngsten Zeit hätten wahrscheinlich verhindert werden können, wenn Staat und Öffentlichkeit rechtzeitig über das notwendige Insiderwissen verfügt hätten – Insiderwissen, das vor allem die Beschäftigten dieser Unternehmen haben. Aber warum haben sie ihr Wissen nicht geteilt? Ganz einfach: Hinweisgeber/-innen werden in ihren Unternehmen drangsaliert, ihnen wird gekündigt und sie müssen um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten. Dem schieben wir nun einen Riegel vor. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz schlagen wir ein neues Kapitel beim Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern auf.”
“Wir stehen an eurer Seite. Frau Wegge, letzter Satz, bitte. Viel Spaß beim Kreuzchenmachen 2024! Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Kollegin Emilia Fester.”
“Zunächst geht es hier aber natürlich um das Europawahlrecht und nicht um das Wahlrecht für den Deutschen Bundestag und schon gar nicht um die Geschäftsfähigkeit. Aber auch damals, als wir das Alter für das Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre abgesenkt haben, dauerte es weitere vier Jahre, bis dies auch für die Geschäftsfähigkeit geschah. Eine Kausalität kann ich hier nicht erkennen. Sie als Union haben die Absenkung damals übrigens mitgetragen mit der Begründung, dass man dem Wandel in der Gesellschaft und der bestehenden Lebenswirklichkeit Rechnung tragen muss. Kommen Sie bitte zum Schluss. Ja. – Dann komme ich tatsächlich zu meinem letzten Satz, und zwar: Liebe 1,4 Millionen neue Wahlberechtigte, herzlich willkommen bei uns! Lasst uns darüber reden, wie wir die EU besser, solidarischer und gerechter gestalten können!”
“Und genauso haben Sie heute Angst, dass wir mit der jetzigen Entscheidung 1,4 Millionen Menschen ein Wahlrecht geben, die Sie nicht wählen werden. Und Überraschung: Das werden sie vielleicht auch nicht, wenn Sie es nicht schaffen, bei Ihren politischen Inhalten auch Lebensrealitäten und Bedürfnisse von jungen Menschen mitzudenken. Aber genau dafür haben Sie dann ja die Mitglieder ab 16 Jahren bei Ihnen. Ich bin mir sicher: Die Junge Union hilft Ihnen da gerne. Zum Schluss möchte ich Ihnen eine weitere Angst nehmen. In der Debatte nennen Sie auch immer die Kohärenz der Rechtsordnung. Ihre Furcht ist, dass wir dann die Geschäftsfähigkeit in der deutschen Rechtsordnung auf 16 Jahre absenken werden müssen.”
“Wie passt das mit Ihrer Ablehnung zusammen? Ich glaube vielmehr, dass Sie Angst haben, Angst vor „diesen jungen Leuten“. Denn das ist ein Muster, das sich schon durch andere Entscheidungen und Haltungen konservativer Parteien gezogen hat, als es um die Möglichkeit des Wahlrechts ging. Konservative Parteien waren damals gegen das Frauenwahlrecht, weil sie Angst vor selbstbestimmten Frauen hatten. Und Sie, liebe Union, sind gegen das Wahlrecht ab 16 Jahren, weil Sie Angst vor selbstbestimmten jungen Menschen haben. Damals wurde gesagt, dass Frauen doch nur das wählen würden, was man ihnen einflüstert, dass Frauen nicht intelligent und reif genug seien, um zu wählen, oder dass sie alle die SPD wählen würden, weil wir die Partei waren, die sich für ihr Wahlrecht eingesetzt hat.”
“Aber es sind noch viel mehr, die sich in unserer Gesellschaft bereits jetzt politisch engagieren; das wurde schon gesagt. Nach einer Erhebung des BMFSFJ engagieren sich 53,8 Prozent der jungen Menschen zwischen 14 und 17 Jahren ehrenamtlich. Sie sind bei der freiwilligen Feuerwehr, im Jugendrotkreuz, bei der Jugend des Deutschen Alpenvereins, im Kreisjugendring oder gar in politischen Parteien engagiert. Bei uns in der SPD kann man mit 14 Jahren Mitglied werden, inhaltliche Anträge einbringen und sie beschließen, delegiert werden oder unsere Vorsitzenden wählen. Ja, sie konnten sogar darüber entscheiden, ob es in diesem Land eine Große Koalition geben wird oder nicht. Erlauben Sie eine Zwischenfrage? Nein, danke. Auch bei Ihnen, liebe Union, kann man mit 16 Jahren Mitglied werden und Ihre Politik wesentlich mitgestalten.”
“Das sind junge Menschen, die sich Gedanken darüber machen, in welcher Welt sie leben wollen, wie die Zukunft gestaltet werden soll, und sich andere Wege suchen, damit sie von Politikerinnen und Politikern und der Gesellschaft gehört werden. Und ihr Erfolg gibt ihnen recht. Aber es sind nicht nur sie, über die ich hier sprechen möchte. Im Jahr 2021 lag die Anzahl der Auszubildenden in Deutschland bei 1,26 Millionen Menschen. Der Großteil von ihnen ist zwischen 15 und 19 Jahre alt. Sie sind aktiver Teil unseres Arbeitsmarktes und damit auch unserer gesellschaftlichen Solidarsysteme, in die sie einzahlen. In der EU, aber auch in Deutschland treffen wir tagtäglich Entscheidungen, die ihr Leben maßgeblich beeinflussen, ohne dass sie darauf selbst einen aktiven Einfluss durch ihre Stimme bei einer Wahl nehmen können.”
“Ich muss mich manchmal schon über die Argumente wundern, die ich aus der konservativen Ecke gegen das Wahlalter ab 16 Jahren höre. Mal plakativ zusammengefasst, wird dort gesagt: Junge Menschen hängen nur auf TikTok rum, trinken Alkohol und interessieren sich gar nicht für Politik. Sie sind nicht reif genug. Abgesehen davon, dass es auch Menschen über 18 gibt, die auf TikTok rumhängen, Alkohol trinken und sich nicht für Politik interessieren, ist das eine verzerrte Wahrnehmung. Der verzweifelte Ausruf „Diese jungen Leute!“ bedeutet heute schon längst etwas anderes. Alle gesellschaftlichen Protestbewegungen der letzten Jahre sind maßgeblich von jungen Menschen initiiert und auf die Straße gebracht worden, seien es Fridays for Future, der Kampf gegen rechtswidrige Polizeigesetze in den Bundesländern oder aktuell „Genug ist genug“.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Sehr geehrte Damen und Herren! Früher hat die SPD plakatiert: „Mehr Demokratie wagen“, und es geschafft, dass wir das Alter für das Wahlrecht in Deutschland von 21 auf 18 Jahre absenken konnten. Heute, 52 Jahre später, geht es um das Wahlrecht ab 16 für die Europawahl. Und hier ist das sicher kein Wagnis mehr. In 11 von 16 Bundesländern können 16-Jährige bei der Kommunalwahl wählen, in 5 Bundesländern sogar schon länger auch bei der Landtagswahl. Und gestern kam das sechste Bundesland dazu: Gestern hat das Land Mecklenburg-Vorpommern das Wahlalter für die Landtagswahl auf 16 Jahre abgesenkt. Das heißt, wir setzen heute einen Prozess fort, der der notwendigen Ausweitung von politischer Teilhabe von jungen Menschen Rechnung trägt.”
“Wir als Ampelkoalition wollen endlich unser analoges, papiergebundenes Verwaltungsverständnis ad acta legen, mutig nach vorne denken, die Bürger/-innen von Gebühren entlasten und sie auch ganz klar selbst über ihre eigenen Daten entscheiden lassen. Wir als Ampelkoalition werden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes unseren Staat zu einem richtig modernen, digitalen und bürger/-innenfreundlichen Staat machen. Lasst uns anpacken und mutig sein! Auf geht’s!”
“Und ich sage auch gerade als Datenschutzpolitikerin: Unser aller Ziel ist es doch, die Erfassung von nicht unbedingt notwendigen Daten deutlich zu minimieren. 2009 haben wir – SPD und Union – schon einmal gemeinsam das Personenstandsgesetz geändert. 2009 haben wir den Religionseintrag schon zu einem freiwilligen Eintrag gemacht. Also, wozu bedarf es heute dann noch überhaupt eines extra Feldes für die Angabe der Religion, wenn man es schlicht nicht verpflichtend braucht, geschweige denn benötigt? Im Übrigen gibt es kein anderes europäisches Land, bei dem die Religionszugehörigkeit derart erfasst wird.”
“Muss das sein? Nein, das muss es nicht. Wir machen das alles jetzt einfacher, sodass einfach einmal Daten – bei der Geburt – digital erfasst werden und dann einfach digital von allen anderen Standesämtern abgerufen werden können, ohne stundenlang in Staus zu stehen und/oder gestresst am Traualtar zu sitzen. Wir entlasten darüber hinaus mit diesem Gesetz nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern erleichtern auf der anderen Seite auch die Arbeit für alle Beschäftigten in den Standesämtern. Und ja – wir haben es vorhin schon ein paarmal vonseiten der Union vernommen –, die von uns vorgesehene Streichung der Religionsangabe wird mit ziemlichem Argwohn verfolgt. Aber die Streichung der Religionszugehörigkeit im Personenstandsregister ist und bleibt kein Grundrechtseingriff. Sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar.”
“Dabei steht für uns das Once-only-Prinzip klar im Zentrum unserer Entscheidungen. Denn auch wenn das erst mal technischen Aufwand bedeutet, so ist es richtig umgesetzt nur eines: eine große Erleichterung. Für die Lebensrealität der Menschen heißt es dann nämlich: Wir müssen nicht fünf- oder zehnmal irgendetwas vorlegen. Ein Beispiel: Eine einmalige Datenerfassung von Standesämtern im Personenstandswesen erleichtert das Heiraten. Wie kann das sein? Wenn man heiraten möchte, dann braucht man dafür seine Geburtsurkunde. Wenn ich jetzt aber in einer weiter entfernten Stadt geboren bin, dann kann ich heute immer noch vor der Herausforderung stehen, dass ich meine Geburtsurkunde eben nicht digital beantragen kann. Ist das der Fall, dann muss man eine Reise antreten, vor Ort beantragen und die Geburtsurkunde dann persönlich mitnehmen.”
“In den nun anstehenden Verhandlungen dieses Gesetzentwurfs werden wir uns als SPD-Fraktion dafür starkmachen, dass das elektronische Gesetzblatt entsprechend den Prinzipien von Open Data maschinenlesbar wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wir wahren weiterhin die verfassungsrechtlichen Vorgaben und verbessern den Zugang zu amtlichen Verkündungen. Wir sparen Ressourcen. Wir machen den Rechtsstaat digital. Wir tragen einen Teil dazu bei, staatliches Handeln nachvollziehbarer und barrierefreier zu machen. Und wir schaffen mehr Transparenz. Das ist unterstützenswert. Seien Sie dabei!”
“Für eine solche Änderung reicht aber ein einfaches Gesetz nicht aus, sondern wir reden heute eben auch über eine Grundgesetzänderung. Denn Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz sieht in seiner bisherigen Fassung vor, dass Gesetze „im Bundesgesetzblatte“ zu verkünden sind. Das bedeutet eine Festlegung auf ein papiergebundenes Verkündungsorgan. Und für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die von uns vorgeschlagene Grundgesetzänderung ermöglicht es, von traditioneller Papierform zu einer elektronischen Form zu wechseln. Und die Gegenzeichnung durch Minister/‑innen und die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird statt durch Unterschrift auf Papier auch durch eine elektronische Signatur möglich. Der gesamte Gesetzgebungsprozess wird damit medienbruchfrei von Anfang bis Ende.”
“Die Verkündungsplattform wird das ausschließliche Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Den zusätzlichen elektronischen Bundesanzeiger für Rechtsverordnungen brauchen wir dann nicht mehr. Letzteres bedeutet natürlich auch, dass eine wichtige Aufgabe zurück in staatliche Hand gelangt; denn der Bundesanzeiger Verlag wurde in der Vergangenheit privatisiert. Ich halte es aber durchaus für angebracht, dass der Bund selbst für die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen zuständig ist. Einige könnten sich jetzt fragen: Warum ist das nicht schon längst gemacht worden? Transparenter, digitaler, besserer Zugang zu Recht und Informationen – das muss doch eigentlich jeder und jede wollen.”
“Wer bisher einen Blick in die amtliche Fassung des Bundesgesetzblatts werfen möchte, muss diese entweder entgeltlich beziehen oder in eine Bibliothek gehen. Da fragt man sich doch, wie viele das machen. Als Jurastudentin hatte ich auf jeden Fall nicht den Eindruck, dass es einen großen Andrang vor den Regalen gab, in denen die Bundesgesetzblätter standen. Es ist richtig, dass wir den Zugang nun erleichtern und das Bundesgesetzblatt für alle digital und kostenfrei zugänglich machen. Die Einführung einer elektronischen Ausgabe des Bundesgesetzblattes ist längst überfällig. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens machen wir aber nicht nur digital, was zuvor analog war. Wir vereinheitlichen darüber hinaus die Verkündungen des Bundes. Zukünftig gibt es alles auf einen Blick.”
“Herr Kollege de Vries, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für „Sie sind bescheuert“. Dagegen können Sie sich dann wehren. Aber das ist nicht nur unparlamentarisch, sondern eines Ordnungsrufes wert. Nächste Rednerin ist die Kollegin Denise Loop, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ja, dafür brauchen wir die Kommunen, die Länder, liebe Union, die Lehrer/-innen, die Erzieher/-innen, die Sozialarbeiter/-innen im Jugendamt, die Väter, die Mütter – einfach sehr, sehr viele Menschen. Eine Rechtsänderung zur Vorratsdatenspeicherung mag da bequemer erscheinen, ist aber nicht so wirksam wie echte Prävention und gesellschaftliche Debatten über echten Kinderschutz. Und zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union: Wer Kinder schützen will, schützt ihre Rechte. Kinder sind Trägerinnen und Träger von Rechten. Unterstützen Sie uns doch dabei, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben! Verankern Sie doch den Kinderschutz in Artikel 6 Grundgesetz! Das steht dann nämlich weit vor allen anderen Normen. Und das müsste Ihnen dann ja gefallen. Vielen Dank.”
“Die Lösung von komplexen sozialen Problemen wollen wir auf allen Ebenen denken, auch wenn es mühsam wird. Sie sprechen in Ihrem Antrag vor allem über die Bekämpfung von Abbildungen von sexueller Gewalt gegen Kinder, wenig von der Bekämpfung der direkten sexuellen Gewalt gegen Kinder. Wir wissen: Jedes Bild online entsteht offline. Das ist das größere Übel. Hier müssen wir nicht nur technische Lösungen im Werkzeugkoffer haben. Wir müssen über Sensibilisierung im sozialen Umfeld von Kindern, über Medienerziehung in Kitas und Schulen, über kinderfreundliche und niederschwellige Meldestellen off- und online sprechen. Ja, das macht Arbeit, das ist kleinteilig und langwierig.”
“In diesen Fällen stand als einziger Identifizierungsansatz lediglich die IP‑Adresse zur Verfügung, die dann aber nicht mehr bei den Providern gespeichert war. Jeder Fall, der nicht aufgeklärt werden kann, muss uns natürlich besorgen. Aber: Wenn Sie mit einer Zahl kommen, dann setzen Sie diese bitte auch ins Verhältnis. Alles andere beschreibt nur einen Teil der Wahrheit. Die rund 19 000 Fälle waren nämlich innerhalb von fünf Jahren, 2017 bis 2021, und machten bei insgesamt 302 000 Meldungen nur circa 6 Prozent der Fälle aus. Die Innenministerkonferenz prüft aktuell, welche Sicherungsmechanismen und welche Sicherungszeiten von IP‑Adressen für erfolgreiche Ermittlungsarbeit notwendig erscheinen. Wir sind also schon tätig, aber eben unaufgeregt. Drittens: der große und wichtigste Schritt.”
“Die Innenministerkonferenz hält bereits jetzt eine rechtliche Prüfung zum Umgang mit minderschweren Fällen für erforderlich, da diese Ermittlungen so viele Ressourcen binden. Kommen wir zum zweiten Schritt in unserer Debatte. Was bieten Sie als Problemlösung an? Sie wollen eine rein technische Lösung, nämlich eine Pflicht zur sechsmonatigen Speicherung von IP‑Adressen bei den Providern. Wir verschließen uns technischen Möglichkeiten im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht. Aber wir wollen technische Möglichkeiten an ihrer Effektivität messen, inwieweit sie die Ermittler/-innen wirklich unterstützen, Verbrechen zu entdecken und aufzuklären. Die Ermittlungen über IP‑Adressen ist nur ein Ausschnitt davon. Sie nennen in Ihrem Antrag 19 150 Fälle.”
“Sie erfasst die Zahl der Anzeigen und der Verdächtigen und teilt nun also nicht automatisch die Taten und Täter mit und erst recht nicht, wie viele der Ermittlungen am Ende zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben. Sie hilft uns, uns der Wirklichkeit anzunähern, gibt aber nicht die Wirklichkeit exakt wieder. Und drittens. 50 Prozent der Tatverdächtigen in der Kategorie „Verbreitung kinderpornografischen Materials“ sind Minderjährige. Die Kinder und Jugendlichen sind zwischen 12 und 17 Jahre alt. Sie tauschen unter Gleichaltrigen Bilder von sich aus, wobei eine pädokriminelle Absicht eher selten unterstellt werden kann. Sie werden aber durch diesen Straftatbestand kriminalisiert.”
“Anlass Ihres Antrags war der Anstieg der Zahl der Fälle, der sich aus der aktuellen Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik ergibt. Von 2020 auf 2021 haben sich die Anzeigen zum Straftatbestand „Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte“ verdoppelt. Was steckt hinter diesem Anstieg? Ich möchte Ihnen gerne drei Gründe nennen. Erstens. In den letzten Jahren haben BKA und LKAs, aber auch die Staatsanwaltschaften ihre Kapazitäten zur Ermittlung von Onlinekriminalität stark ausgebaut. Wenn mehr Polizistinnen und Polizisten und mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ermitteln, werden sie auch mehr finden – und das ist auch gut so. Zweitens. Was zeigt uns die Polizeiliche Kriminalstatistik genau?”
“Man ruft laut „Kinderschutz vor Datenschutz!“, und ruckzuck hat man eine wunderschöne Diskussion, bei der sich zwei laut brüllende Gruppen auf die Bäume jagen und sich von den Baumkronen aus streiten. Aber dieses Spiel mache ich persönlich nicht mit, ich trage gerne zu etwas Ruhe und Differenziertheit in der Debatte bei. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder müssen wir bekämpfen. Wir brauchen natürlich auch technische Lösungen, aber vor allem eine Stärkung der Prävention. Ich will Ihnen in drei Schritten gerne erläutern, wie wir als SPD-Fraktion diese Debatte führen wollen: Der erste Schritt. Trauen wir uns, genauer hinzuschauen und nicht auf der Empörungswelle zu reiten! Worüber sprechen wir beim Gegenstand Ihres Antrags?”