← LEADERSHIP TERMINAL

DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Jan-Marco Luczak

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Und da muss ich auch tatsächlich sagen: Darüber müssen wir im parlamentarischen Verfahren, Frau Ministerin, noch einmal sprechen. Ich sehe nicht, dass diese Regelung, die ja generell gilt, tatsächlich als Härtefallregelung ausgestaltet ist. Ich persönlich finde: Wann ist es ein Härtefall? Wenn Obdachlosigkeit droht.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich will noch einen letzten Punkt nennen: die Kurzzeitvermietung. Da ist glücklicherweise auf dem Weg vom Referentenentwurf zum Kabinettsentwurf noch einiges passiert. Wir haben jetzt die Regelung: grundsätzlich sechs Monate Befristung, eine Verlängerung um zwei Monate ist möglich.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Diese Diskussion führt dazu, dass sich all diejenigen, die Geld in die Hand nehmen wollen, die bezahlbare Wohnungen in Berlin bauen wollen und damit vielen Menschen, die jetzt in Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen stehen, ein Dach über dem Kopf geben wollen, sich zurückziehen, weil über ihnen das Damoklesschwert der Vergesellschaftu…

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich finde nur, wir müssen sehen, dass die Indexmiete in den vergangenen Jahren ein Instrument war, das sehr transparent und rechtssicher gewesen ist, das den Mieterinnen und Mietern auch Schutz gegeben hat, zum Beispiel vor Modernisierungsmieterhöhungen; eine solche Erhöhung ist mit Indexmieten nämlich nicht möglich.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Hier ist gerade davon gesprochen worden, dass wir Mieterinnen und Mietern eine zweite Chance ermöglichen wollen. Ja, natürlich gibt es immer Fälle, in denen Menschen durch unvorhergesehene wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen. Dafür muss man Regelungen finden.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, zu unserem Gesetzentwurf hier zu sprechen und nicht zu den Dingen, die von der Opposition gefordert werden. Aber mindestens zum Thema Vergesellschaftung, Frau Kollegin Lay, muss ich doch etwas sagen.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 565 lines we hold for Jan-Marco Luczak, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 5 of 12.

  1. Deswegen ist es genau richtig, dass der Wohnungsbau-Turbo, den wir ja schon in der letzten Wahlperiode miteinander diskutiert haben, bald endlich als Gesetz kommt – schnell, wirksam und umfassend. Für uns ist völlig klar: Natürlich respektieren wir die kommunale Planungshoheit. Jede Gemeinde kann am Ende selbst entscheiden, ob sie dieses Instrument nutzt. Aber wir sagen ganz klar: Der Bau-Turbo muss bundesweit gelten, nicht nur für die angespannten Wohnungsmärkte. Und wir wollen auch keine überbordenden Vorgaben, was dort genau gebaut werden soll. Vielmehr brauchen wir jetzt ein Signal des Aufbruchs.

    PLENARPROTOKOLL 21/4 · 2025-05-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Das bedeutet aber gleichzeitig auch: Wenn dieser Motor stottert, dann kommt das gesamte Land nicht voran, dann gehen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand verloren. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt mit der Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Koalition haben, die Verantwortung übernimmt, dass die Fesseln der Ampel endlich abgestreift sind, dass die Grünen nicht mehr in der Regierungsverantwortung sind, meine Damen und Herren. Wir sind gewillt und fest entschlossen, die Bauwirtschaft aus der Krise herauszuführen, und wir müssen das schnell machen. Deswegen ist es jetzt wichtig, dass wir die Zeit in den nächsten Wochen nutzen, um ein Sofortprogramm auf den Weg zu bringen – nicht ankündigen, sondern machen!

    PLENARPROTOKOLL 21/4 · 2025-05-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Denn für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist es extrem wichtig, dass die Menschen ein bezahlbares Zuhause haben. Deswegen wünschen ich und wir Ihnen im Interesse unseres Landes und im Interesse des Zusammenhalts in unserem Land viel Glück, viel Kraft und viel Erfolg für Ihre herausfordernde Aufgabe. Alles Gute für Sie! In der Sache sind die Herausforderungen groß: Die Bauwirtschaft ist in der Krise, und wir müssen sie aus dieser Krise herausführen. Denn wir haben in den Krisen der letzten Jahre gesehen: Eine stabile, florierende Bauwirtschaft ist Stabilitätsanker für unsere Wirtschaft und für unsere Gesellschaft. Wir haben etwa 3,5 Millionen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Die Bruttowertschöpfung in der Bauwirtschaft beträgt über 700 Milliarden Euro. Sie ist ein Motor unserer Volkswirtschaft.

    PLENARPROTOKOLL 21/4 · 2025-05-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Und jetzt haben wir eine Bauministerin, die im Interview in der „Zeit“ das Gleiche formuliert hat, und sie hat das noch mit den schönen Worten garniert – und auch jetzt gerade noch mal –: Die Bagger müssen rollen. Frau Ministerin, eine Bauministerin, die bauen will, ist mir und uns sympathisch. Da haben Sie die Unionsfraktion an Ihrer Seite; so machen wir das gemeinsam. Denn für uns ist klar: Mehr bauen, schneller bauen, kostengünstiger bauen – das ist der richtige Weg, um die angespannten Wohnungsmärkte endlich wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Nur auf diesem Wege – nicht mit mehr Regulierung – werden wir dann auch die steigenden Mietpreise nachhaltig in den Griff bekommen und verhindern, dass Menschen aus ihren angestammten Wohnungen gedrängt werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/4 · 2025-05-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Legislaturperiode beginnt so, wie die alte aufgehört hat: mit einer rückwärtsgewandten, destruktiven, im aggressiven Ton vorgetragenen Rede der Kollegen der AfD, ohne dass hier ein einziger Lösungsvorschlag präsentiert worden ist. Wir wollen das anders machen; so geht es nämlich nicht. „Bauen, bauen, bauen“ – das ist etwas, was schon Horst Seehofer, als er Bauminister gewesen war, intoniert hat. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion, mich selbst eingeschlossen, haben das genau hier, an diesem Rednerpult, auch schon so intoniert. Auch Friedrich Merz hat das gestern in seiner Regierungserklärung so formuliert.

    PLENARPROTOKOLL 21/4 · 2025-05-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. – dass das Mietwohnungsangebot um 50 Prozent zurückgegangen ist. Ich möchte gern von Ihnen hören, ob Sie in Ihre Überlegungen einbezogen haben, – Herr Kollege Luczak. – dass man nicht totregulieren darf, weil sonst die Mieterinnen und Mieter Schaden nehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch mal auf den Themenkreis Regulierung zu sprechen kommen. Wir sind alle miteinander der Auffassung – das kann ich jedenfalls für mich und meine Fraktion sagen –, dass wir natürlich starke soziale Leitplanken in unserem Mietrecht brauchen, weil niemand aus seiner Wohnung verdrängt werden soll, wenn er sich seine Miete nicht mehr leisten kann. Aber ich will auch darauf hinweisen, dass unser Problem nicht ist, dass wir zu wenig Regulierung haben, sondern, dass wir zu wenig Wohnungsbau haben. Die Studien, zuletzt vom IW Köln, haben einen sehr klaren Zusammenhang hergestellt zwischen einer starken Regulierung und einem zurückgehenden Mietwohnungsangebot. Der Mietendeckel hier in Berlin hat dazu geführt, – Herr Kollege, kommen Sie zur Frage, bitte.

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Ich bitte Sie, zu diesen Zahlen eine Stellungnahme abzugeben.

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe mich jetzt schon ein bisschen gewundert. Sie versuchen es ja immer so darzustellen, dass Sie als Bundesregierung eigentlich gar nichts damit zu tun haben, dass wir so einen dramatischen Einbruch bei den Wohnungsbaugenehmigungen zu verzeichnen haben. Ich finde, es ist immer gut, auf die europäischen Nachbarländer zu schauen. Diese haben ja die gleichen Voraussetzungen wie wir und haben auch mit in kurzer Zeit stark angestiegenen Zinsen zu tun. Für Deutschland wird prognostiziert, dass die Anzahl der Fertigstellungen um etwa 40 Prozent bis 2026 einbrechen wird. Im europäischen Schnitt sind es aber nur 17 Prozent, also 23 Prozentpunkte Unterschied. Herr Kollege, die Frage. Das sind hausgemachte Probleme von Ihnen und der Ampel.

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Die aktuelle Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass die Baugenehmigungszahlen gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent und gegenüber dem Jahr davor um 40 Prozent eingebrochen sind. Können Sie vor diesem Hintergrund immer noch sagen, dass die Lage am Bau stabil ist?

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte gerne auf die Situation in der Bauwirtschaft zurückkommen. Sie haben heute Morgen zu der Frage „Wie sieht es in der Bauwirtschaft aus?“ einen Bericht im zuständigen Ausschuss vorgelegt. Darin ist formuliert, dass die Lage am Bau stabil geblieben sei: 2021, 2022 und 2023 etwa 300 000 fertiggestellte Wohnungen. Sie sagten jetzt gerade, es sei eine große Anstrengung der Bundesregierung gewesen, dass das gelungen ist. Dann möchte ich aber schon darauf hinweisen, dass diese Zahlen rein gar nichts aussagen. Das sind alles Projekte, die vor zwei, drei, vier Jahren begonnen worden sind. Das hat mit der aktuellen Politik der Bundesregierung gar nichts zu tun.

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Deswegen möchte ich Sie jetzt noch einmal nach Ihrer Einschätzung fragen: Woran ist es denn gescheitert, dass der Bau-Turbo nicht schon längst – Herr Kollege. – ins Werk gesetzt wurde?

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Vielen herzlichen Dank. – Ich möchte gerne auch noch mal beim Bau-Turbo und der Frage der Durchsetzungskraft von Ihnen, aber auch ganz konkret von Bundeskanzler Olaf Scholz anknüpfen. Der Bau-Turbo ist ja auf dem Baugipfel als eine von 14 Maßnahmen beschlossen worden. Sie haben sich gemeinsam mit Olaf Scholz hingestellt und gesagt: Das müssen wir jetzt machen. – Sie haben dann Ihre Arbeit erledigt. Sie und auch Olaf Scholz konnten sich dann allerdings in Ihren Fraktionen nicht durchsetzen. Sie mussten das dann am Ende in den Kabinettsentwurf reinbringen. Aber die Fraktionen haben sich, insbesondere aufgrund des Widerstands der Grünen, monatelang geweigert, dieses Gesetz voranzubringen, das für unsere Bauwirtschaft wichtig wäre. Herr Kollege.

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Vielen Dank. – Ich möchte zwei Dinge festhalten: Zum einen geht es mir nicht um das Gebäudeenergiegesetz – das gibt es in der Tat schon länger –, sondern mir geht es ganz konkret um die Verschärfungen und Verkomplizierungen, die die Ampel und Sie ganz persönlich in dieses Gesetz hineingebracht haben. Ich nehme des Weiteren zur Kenntnis, dass Sie jetzt ganz offensichtlich daran arbeiten, das alles zurückzudrehen. Wir als Union haben ja eine ganz klare Aussage in unserem Wahlprogramm getroffen: Wir wollen dieses Heizungsgesetz, so wie Sie das gemacht haben, wieder abschaffen. Ich würde Sie dann schon fragen: Kann ich das so verstehen, dass Sie uns auf diesem Weg unterstützen und Sie auch für die Zurücknahme dieser Verschärfungen sind, die Sie ins Gesetz gebracht haben?

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Frau Präsidentin! Ich möchte meine Frage gerne an Frau Ministerin Geywitz richten. – Frau Ministerin, ich möchte zum Heizungsgesetz fragen. Sie waren, was in der Öffentlichkeit gar nicht so breit bekannt ist, ja die Koautorin dieses Gesetzes. Sie waren mitverantwortlich dafür, dass dieses Gesetz viele Hunderttausende Menschen zutiefst verunsichert hat, wirklich in existenzielle Angst gebracht hat; sie haben gesagt, dass sie es sich am Ende nicht leisten können, die notwendigen Investitionen in ihr Haus vorzunehmen. Sie haben dieses Gesetz als Ampel dennoch durchgedrückt, auch Sie ganz persönlich als Ministerin. Kurz danach haben Sie aber schon angekündigt, es bedürfe hier Änderungen. Ich habe dann einige Monate später – das war im Sommer dieses Jahres – noch mal nachgefragt, was denn seitdem passiert ist. Sie haben sich dann rausgeredet.

    PLENARPROTOKOLL 20/206 · 2024-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wir wollen Menschen zu überleben helfen. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. Lassen Sie uns diese Debatte zu einem guten Ende führen! Lassen Sie uns den Menschen neue Hoffnung geben! Lassen Sie uns zu einer Kultur des Beistehens, zu einer Kultur der Mitmenschlichkeit und zu einer Kultur der Verantwortung kommen! Das letzte Wort in dieser Debatte hat der Kollege Dr. Karl Lauterbach.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Wenn es aber auf der anderen Seite um das Recht auf Leben geht, wenn es um die Hoffnung, die Träume, um das nackte Überleben von Menschen und am Ende eben auch um menschliche Würde geht, dann halte ich es für zumutbar, es den Menschen abzuverlangen, sich zu entscheiden. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1999 in einer Kammerentscheidung schon einmal entschieden: Die Notwendigkeit, einen Widerspruch zu erklären, um sicher auszuschließen, dass man Organspender wird, verletzt niemanden in seinen Grundrechten. Daher ist die verfassungsrechtliche Aussage klar: Unsere Verfassung verbietet es uns als Gesetzgeber nicht, die Widerspruchslösung einzuführen. Ich glaube sogar: Im Gegenteil, sie gebietet diese Widerspruchslösung. Deswegen lassen Sie uns diese jahrelange, diese quälende Debatte beenden.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Sie, die Würde, sie ist unantastbarer Fixpunkt und Wertentscheidung für uns als Gesetzgeber und für die Gesellschaft in Gänze. Das Recht auf Leben aber bildet die vitale Basis der Menschenwürde. Ohne menschliche Existenz, ohne Leben fehlt der individuelle körperliche Bezugspunkt menschlicher Würde. Menschliche Würde und das Recht auf Leben sind also auf das Engste miteinander verbunden. Unsere Rechtsordnung ist also nicht indifferent, wenn menschliches Leben und am Ende menschliche Würde dadurch bedroht werden, dass es zu wenig lebensrettende Organe gibt und deswegen Tausende Menschen sterben. Daraus leitet sich eine Verantwortung, vielleicht sogar eine Pflicht zum Handeln ab. Demgegenüber: ein Recht auf Schweigen, ein Recht auf In-Ruhe-gelassen-Werden. Ja, auch das sind zentrale rechtliche Kategorien.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Und diese Entscheidung muss auch nicht begründet werden und schon gar nicht gerechtfertigt sein. Die Motive, Nein zu sagen, sind irrelevant; sie werden nicht hinterfragt, und diese höchstpersönliche Entscheidung in Ausübung des Selbstbestimmungsrechts wird selbstverständlich respektiert. Es dürfen daran keine Nachteile geknüpft werden, nicht gesellschaftlich und schon gar nicht rechtlich. Die einzige Frage, die sich stellt, ist, ob es zumutbar ist, ob es verhältnismäßig ist, dass wir als Gesetzgeber den Menschen abverlangen, sich zu entscheiden, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen. Ich bin der festen Überzeugung: Ja, das ist zumutbar. Unser Grundgesetz stellt die menschliche Würde in den Mittelpunkt unserer Rechtsordnung.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt in der Debatte von vielen Rednern gehört, die Widerspruchslösung sei ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht, sie sei ethisch nicht vertretbar oder das Selbstbestimmungsrecht würde unter Vorbehalt gestellt. Aber ist das wirklich so? Die Entscheidung, ob man Organspender sein möchte oder nicht, ist eine höchstpersönliche Frage. Diese Entscheidung muss frei und selbstbestimmt erfolgen; das ist völlig klar. Aber wie sieht es denn bei der Widerspruchslösung aus? Es bleibt doch dabei: Jeder kann frei entscheiden. Es gibt keine Pflicht zur Organspende, es gibt keine Pflicht zur Solidarität. Niemand wird gezwungen. Jeder kann sich dagegen entscheiden, Organspender zu sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich möchte auf die Frage von Frau Lay zur Bundesratsinitiative zum Mietwucher zurückkommen. Es geht hier ja darum, jemanden mit Bußgeldern zu belegen. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es dafür eines vorwerfbaren Verhaltens bedarf, dass also der Schuldgrundsatz, den wir unserem Recht aus gutem Grund, wie ich finde, zugrunde gelegt haben, beachtet werden muss und die Bundesratsinitiative insofern außerordentlich kritisch zu sehen ist? Zum Zweiten. Wir sehen ja, dass in anderen Städten, zum Beispiel in Frankfurt – mit erheblichem verwaltungstechnischem Aufwand, aber immerhin – die bestehende Regelung durchaus genutzt wird. Über 1 200 Verfahren werden dort fortgeführt. Was muss also aus Ihrer Sicht getan werden, damit, ohne das Gesetz zu ändern, dieses Recht fruchtbar wird?

    PLENARPROTOKOLL 20/196 · 2024-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, die dem Gebäudetyp E zugrunde liegende Idee, einfacher und damit auch kostengünstiger zu bauen, ist ja genau richtig. Ich frage mich allerdings, wieso Sie bei der Umsetzung nicht die Kritik aus der Praxis aufgenommen haben. Ich frage mich, wieso Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht einen Hinweis vorgesehen haben, der klarstellt, dass es eben gerade nicht erforderlich ist, die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten – es wird ja nur von der Rechtsprechung unterstellt, dass die eingehalten werden müssen, damit ein Werk mangelfrei ist –, damit ein Werk mangelfrei ist. Das würde nämlich ermöglichen, dass Bauordnungsrecht und vertragliche Leistungspflicht – Stichwort „Mängelfreiheit“ – parallel laufen. Dann kann man abweichen, ohne Haftungsrisiken einzugehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/196 · 2024-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Und zusätzlich wird den Kommunen noch die Möglichkeit gegeben, neue Klimaschutzauflagen zu erteilen. Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen. Wir brauchen eine Entlastung für die Unternehmen und keine zusätzlichen Belastungen. Kollege. Deswegen sage ich: Die Novelle des Baugesetzbuches, die Sie jetzt vorgelegt haben, ist kein großer Wurf, und weil das so ist, muss im parlamentarischen Verfahren massiv nachgebessert werden. Wir brauchen nicht nur ein Belastungsmoratorium, sondern wir brauchen einen ganz klaren Vorrang für Wohnungsbau. Denken Sie bitte an die Zeit Ihrer Kollegen. Und das muss ins Gesetz. Sonst ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Das Wort hat Markus Kurth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/183 · 2024-09-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Die Erwartungshaltung an die Novelle des Baugesetzbuches – Sie haben sie gerade erwähnt – war ja riesig: bei den Menschen, die auf bezahlbare Wohnungen warten, bei den Unternehmen, bei den Verbänden. Aber was ist am Ende rausgekommen? Das Ergebnis ist kein großer Wurf. Das sagen alle, mit denen man darüber spricht. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir hätten beim Wohnungsbau, wie in anderen Bereichen auch, angesichts der Dramatik der Lage eine wirkliche Zeitenwende benötigt: für mehr, schnelleres und kostengünstigeres Bauen. Nichts davon findet sich in diesem Entwurf.

    PLENARPROTOKOLL 20/183 · 2024-09-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Herr Staatssekretär Bösinger hat gerade gestern noch in einer entwaffnenden Ehrlichkeit gesagt, naja, er wurde jetzt auf den letzten Metern noch ins Baugesetzbuch hineingenommen, damit er überhaupt mal ins parlamentarische Verfahren kommt. Ich kann Ihnen sagen: Sie haben ganz offensichtlich bei Ihrer eigenen Fraktion keine Autorität. Der Bundeskanzler, der sich beim Baugipfel und davor im Wahlkampf als Kanzler für bezahlbares Wohnen inszeniert hat, hat auch keine Autorität. Ebendieser § 246e BauGB war ja Bestandteil dieser 14 Maßnahmen des Baugipfels, die im Kanzleramt beschlossen worden sind. Er kann sich aber nicht durchsetzen. Das ist ein Armutszeugnis, kann ich Ihnen sagen.

    PLENARPROTOKOLL 20/183 · 2024-09-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Sie müssten mal schneller handeln, um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Beim § 246e BauGB gibt es dafür auch eine nachvollziehbare Erklärung: Sie haben ja einen Gesetzentwurf vorgelegt, Frau Ministerin, sogar relativ schnell. Nur die Kolleginnen und Kollegen der Ampel von SPD, FDP und Grünen haben sich dann wie die Kesselflicker darüber gestritten und konnten sich nicht darauf verständigen, diesen Gesetzentwurf, den Sie erarbeitet haben, ins parlamentarische Verfahren zu bringen. Wir haben das im Bauausschuss diskutiert. Da ist eine ganze Latte von Bedenken aufgeführt worden, wieso dieser Bauturbo, auf den so dringend gewartet wird, damit es jetzt endlich mal vorwärtsgeht, nicht gestartet werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/183 · 2024-09-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Das ist ein dramatischer Einbruch. Ich kann Ihnen sagen: Die fehlenden Wohnungsbaugenehmigungen von heute sind die fehlenden Wohnungen von morgen. Sie müssen endlich mal die Realität erkennen, Frau Ministerin. Ihr Ziel war ja, 400 000 Wohnungen pro Jahr zu bauen. Sie haben diese Zahl ja ganz bewusst in den Koalitionsvertrag geschrieben, weil Sie richtigerweise gesagt haben: Es besteht dafür Bedarf. Wir brauchen diese 400 000 Wohnungen, wahrscheinlich sogar mehr. – Dieses Ziel werden Sie krachend verfehlen. Und ich kann Sie nur warnen: Es hat eine enorme gesellschaftliche Sprengkraft, wenn wir beim Thema „bezahlbarer Wohnungsbau“ nicht vorankommen, weil damit nämlich einhergeht, dass die Mieten steigen, dass Eigentumsbildung in unserem Land nicht mehr möglich ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/183 · 2024-09-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Sie haben sich in den letzten Wochen so ein bisschen darin gesonnt, dass die Fertigstellungszahlen, die wir 2023 verzeichnen konnten, gar nicht so schlecht sind; die liegen ja nur wenig unter denen, die es 2022 gab. Sie sind eigentlich relativ stabil. Ich kann Ihnen sagen: Diese Fertigstellungszahlen sagen überhaupt gar nichts aus; denn das, was letztes Jahr fertiggestellt worden ist, geht ja alles auf Projekte zurück, die vor drei, vier Jahren geplant und begonnen worden sind. Und hinterher haben sich die Rahmenbedingungen fundamental geändert. Worauf Sie schauen müssen, sind die Baugenehmigungen. Und da kommen wir zu einem ganz anderen Bild: Im ersten Halbjahr 2024 sind sage und schreibe 107 000 Wohnungen genehmigt worden – 107 000 Wohnungen! 186 000 waren es 2022. Das sind also über 40 Prozent weniger als vor zwei Jahren.

    PLENARPROTOKOLL 20/183 · 2024-09-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich habe Ihnen gerade sehr aufmerksam zugehört. Man hatte ja so ein bisschen den Eindruck: Eigentlich läuft beim Thema Bauen in Deutschland alles wunderbar – wir investieren, Fördermittel werden verlässlich hochgefahren, und alle sind eigentlich zufrieden. Ehrlich gesagt wundere ich mich ein bisschen über diese Zustandsbeschreibung; denn ich weiß ja, dass Sie viel im Land unterwegs sind. Sie sprechen mit vielen Unternehmen. Und ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass die Unternehmen, mit denen Sie sprechen, Ihnen etwas anderes erzählen als mir. Ich komme tatsächlich zu einer ganz anderen Zustandsbeschreibung. Die Lage beim Wohnungsbau in unserem Land ist tatsächlich dramatisch. Sie ist richtig dramatisch.

    PLENARPROTOKOLL 20/183 · 2024-09-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Im Änderungsantrag haben Sie die im Entwurf von § 37 BRAO (neu) vorgesehene Möglichkeit leider wieder gestrichen, dass Kommunikation auch in Textform und damit per E-Mail erfolgen kann – ohne Begründung, nur mit dem nicht substanziierten Hinweis auf Rücksprache mit der Praxis. Das ist nicht überzeugend. Der Deutsche Anwaltverein jedenfalls sieht das ganz anders als Sie. Das ist ein Rückschritt bei der Digitalisierung und macht vieles schwerfälliger und kostenträchtiger. Hier wäre der erste Entwurf besser gewesen. Das Fazit bleibt allerdings positiv. Als Union stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Anwälte sind und bleiben Organe der Rechtspflege; als Gesellschaft und insbesondere als Gesetzgeber sollten wir ihnen mit Vertrauen begegnen. Die Rechtsanwaltskammern sind Organe der Selbstverwaltung eines freien Berufs. Auch wenn sie zum Teil hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, dürfen sie nicht gleichsam in die staatliche Sphäre einverleibt werden, es darf ihnen keine Polizeifunktion mit Blick auf die Bekämpfung von Geldwäsche zugewiesen werden. Es ist deswegen gut, dass Sie die für § 73a BRAO vorgesehene Regelung gestrichen und unsere Kritik ernst genommen haben. Wie wir die Fragen rund um die Geldwäsche auflösen, müssen wir in der zweiten Jahreshälfte gemeinsam miteinander besprechen. Dann werden wir sehen, ob und an welcher Stelle Regelungsbedarf besteht. Einen letzten kritischen Punkt möchte ich aber doch anmerken.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Diese wollten sie ursprünglich in einen neuen § 73a BRAO einführen und den Rechtsanwaltskammern die Pflicht oktroyieren, auch ohne besonderen Anlass die Einhaltung der Pflichten von Rechtsanwälten mit Blick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu kontrollieren. Natürlich muss Geldwäsche effizient bekämpft werden; darin sind wir uns einig. Aber die in Ihrem ursprünglichen Änderungsantrag vorgesehene Pflicht wäre ein Systembruch in der Aufsichtsstruktur über Rechtsanwälte gewesen. Das hätte für die Kammern enormen bürokratischen und personellen Aufwand bedeutet, den sie kaum hätten schultern können. Auch hatte sich darin ein generelles Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft manifestiert, das wir als Union und auch ich ganz persönlich nicht teile.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Das wäre vor dem Hintergrund der Freiberuflichkeit und der damit einhergehenden Autonomie der Kammern auch nicht angemessen. Es kann, soll und muss der Satzungsversammlung überlassen werden, Details festzulegen. Das ist mit der vorgesehenen Regelung sichergestellt. Lediglich Mindeststandards werden gesetzlich festgelegt. Den Kammern wird auf diese Weise hohe Flexibilität eingeräumt, in welcher Rechtsform sie ihre Versammlungen durchführen wollen. Das ist gut. Ich möchte auf einen Punkt zu sprechen kommen, den die Ampel auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens wieder gestrichen hat: die anlasslose Überprüfung von Sammelanderkonten.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Diese sind aber verstummt. Die Regelungen haben sich in dieser Zeit bewährt, wurden von der Praxis gut angenommen. Die Versammlungen verliefen weitgehend reibungslos, technische Probleme gab es kaum und die Mitwirkungsrechte der Kammermitglieder wurden gewahrt. Noch mehr: Virtuelle Versammlungen haben vielen Kammermitgliedern eine niedrigschwellige Teilhabe an der Versammlung erst ermöglicht. Das war also eine gute Regelung. Die pandemiebedingte Sonderregelung war Mitte 2022 ausgelaufen. Mit diesem Gesetz soll sie nun dauerhaft gesetzlich festgeschrieben und virtuelle und hybride Versammlungen auch in der Zukunft ermöglicht werden. Als Union begrüßen wir, dass hier eine schlanke Regelung gewählt wurde und nicht alle Details gesetzlich vorgegeben werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Heute passiert etwa wirklich Seltenes: Ich möchte die Ampel einmal loben. Zumeist gibt es dazu ja wenig Anlass, aber den Gesetzentwurf zur Regelung hybrider und virtueller Kammerversammlungen begrüßen wir. Wir werden ihm zustimmen. Dass ich die Ampel loben kann und wir dem Gesetzentwurf zustimmen, liegt aber vor allem daran, dass sie nur eine Regelung wieder ins Werk setzt, die es schon einmal gab. Denn bereits während der Coronapandemie hatte die Große Koalition unter Führung der CDU/CSU hybride und virtuelle Kammerversammlungen ermöglicht. Das war damals der Not geschuldet, das Infektionsgeschehen einzudämmen und dennoch die Tätigkeit der Kammern aufrechtzuerhalten. Wir haben damals also einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht, wenn auch nicht ganz freiwillig. Es gab damals durchaus auch kritische Stimmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Einen letzten Satz möchte ich noch sagen, der an dieser Stelle wichtig ist. Aber nur, wenn es ein kurzer ist. Sie schaffen eine Regelung, die, wenn man Sie nicht einhält, keine Konsequenzen hat. Herr Kollege, Sie kommen bitte zum Ende. Das führt zur Erosion des Rechtsstaates. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag ab. Aber unter dem Strich ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Her Luczak, das waren jetzt sieben Sätze unter der Vorspiegelung, es handle sich um einen Satz. Vielen Dank. Dr. Zanda Martens hat das Wort für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Sie hat ganz offensichtlich der Mut verlassen. Sie haben eine Übergangsregelung geschaffen, die bedeutet, dass bis 2028 jede Eigentümerversammlung einmal im Jahr in Präsenz tagen muss. Sie muss! Und das kann nur durch einen einstimmigen Beschluss aufgehoben werden. Das heißt, zukünftig kann ein einzelner Eigentümer alle anderen dazu zwingen, sich einmal im Jahr zu versammeln. Im Kern bedeutet das, dass Sie diese Regelung um weitere vier Jahre verschieben. Das ist schlecht für die Partizipation, das ist schlecht für die Mitsprache der Eigentümer, und das ist unter dem Strich auch schlecht für das Klima; denn viele Sanierungsvorhaben, die besprochen werden müssen, werden am Ende verschleppt werden. Deswegen sind wir nicht für den Änderungsantrag; den lehnen wir ab. Herr Kollege, Sie kommen zum Ende, bitte.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Das gilt aber auch genau andersherum. Wenn zum Beispiel sehr viele Eigentümer nicht am Ort der Immobilie wohnen, dann muss auch das berücksichtigt werden. Das spricht dann gerade dafür, eine virtuelle Eigentümerversammlung durchzuführen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Am Ende werden wir, nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs, durch Onlineeigentümerversammlungen mehr Partizipation haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Das ist mit diesem Gesetzentwurf aber auch gewährleistet. Die Durchführung einer Präsenzveranstaltung bleibt auch nach der Neuregelung der Regelfall. Es muss – das ist schon angesprochen worden – eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der Eigentümer dafür stimmen, dass man eine solche Onlineeigentümerversammlung durchführt. Wir haben also ein hohes Quorum, durch das Minderheitenrechte gewahrt bleiben. Selbst wenn das erforderliche Quorum erreicht wird, muss bei dem Beschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung Genüge getan werden. Ein Verwalter muss sich also die Eigentümerstruktur genau anschauen. Wenn darunter sehr viele ältere Menschen sind, die in Einzelfällen vielleicht keine Technikaffinität haben, dann muss er das berücksichtigen. Das heißt, niemand darf unbillig benachteiligt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Willkomm hat ja gerade schon berichtet, worum es geht: Wir gehen einen wichtigen Schritt voran bei den Onlineeigentümerversammlungen. Ich bin, ehrlich gesagt, ganz dankbar, dass wir diesen Schritt gehen können; denn zwischendurch sah es so aus, als ob einzelne Verbandsvertreter, die sehr viel Stimmung dagegen gemacht haben, und zwar damit, dass hier die Rechte von Eigentümern ausgehöhlt würden, möglicherweise Erfolg haben könnten. Das ist ihnen am Ende aber nicht gelungen, und das ich finde sehr gut. Uns als Union war immer sehr wichtig – das musste klar sein –: Selbstverständlich darf kein Eigentümer durch die Durchführung einer Onlineeigentümerversammlung von der Wahrnehmung seiner Eigentümerrechte abgehalten werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich möchte gerne noch mal klarstellen: Niemand in der Union hat gesagt: Wir wollen das Gebäudeenergiegesetz komplett aufheben. Uns geht es darum, das Heizungsgesetz der Ampel, dieses Bürokratiemonstrum, abzuschaffen. Noch mal: Sie haben wenige Tage nach der Verabschiedung Ihres Heizungsgesetzes gesagt: Da muss nachgebessert werden. Deswegen frage ich Sie konkret: Wie wollen Sie denn nachbessern? Gehen Sie unseren Weg mit – über Technologieoffenheit, über einen klaren CO2-Preis, mit einer sozialen Flankierung, einem klaren marktwirtschaftlichen Mechanismus, den die Unternehmen und die Menschen auch mitgehen können? Gehen Sie diesen Weg mit, oder sagen Sie: „Das geht mich alles nichts mehr an“, anders als Sie das im Interview gesagt haben?

    PLENARPROTOKOLL 20/174 · 2024-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Kann sich auch der Kanzler, der auf Wahlplakaten als „Kanzler für bezahlbares Wohnen“ zu sehen war, nicht durchsetzen? Wann kommt endlich dieser Bau-Turbo, auf den die Menschen so dringend warten?

    PLENARPROTOKOLL 20/174 · 2024-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte auch gerne auf den Baugipfel zu sprechen kommen. 14 Maßnahmen sind ja da im Bundeskanzleramt beschlossen worden; Sie haben das gemeinsam mit dem Kanzler gemacht. Das ist jetzt neun Monate her, neun Monate, in denen fast nichts passiert ist. Nichts von Substanz ist da bislang umgesetzt worden. Sie haben den Bau-Turbo angesprochen, § 246e Baugesetzbuch. Sie haben gesagt: Das liegt jetzt bei den Fraktionen. Wir haben darüber im Ausschuss gesprochen; da gab es erheblichen Streit. Die Grünen haben gesagt: Das ist ein Abbau von Umweltschutzauflagen, das wollen wir nicht. Auch von der SPD gab es richtig viele Bedenken. Deswegen frage ich Sie: Können Sie sich in Ihrer eigenen Fraktion nicht durchsetzen?

    PLENARPROTOKOLL 20/174 · 2024-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Sie sagten, dass Sie es noch in dieser Wahlperiode angehen werden, dieses Gesetz zu verbessern, zu verändern. Deswegen noch mal: Schaffen Sie das Heizungsgesetz, dieses Bürokratiemonster, ab, oder was machen Sie damit? Stehen Sie zu Ihren Aussagen?

    PLENARPROTOKOLL 20/174 · 2024-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe nicht vom Gebäudeenergiegesetz gesprochen. Ich habe vom Heizungsgesetz gesprochen, also dem Teil des Gesetzes, den die Ampel hier vorangebracht hat. Dies umfasst vor allem bürokratische Maßnahmen. Ich möchte erst einmal feststellen, dass Sie nicht geantwortet haben. Zum Zweiten hat mich etwas ein bisschen überrascht. Herr Luczak hat jetzt das Wort, um seine Frage stellen zu dürfen. Sie selbst, Frau Ministerin, haben unmittelbar nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes, des Heizungsgesetzes, das Sie verschärft und bürokratisch ausgestattet haben, in einem Interview gesagt, das Gesetz könne einfacher gemacht werden, „mit weniger Detailsteuerung und mehr Orientierung am CO2-Ausstoß“.

    PLENARPROTOKOLL 20/174 · 2024-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sie haben es gemeinsam mit Robert Habeck erarbeitet, Sie haben es gemeinsam eingebracht. Das heißt, Sie sind mitverantwortlich. Deswegen möchte ich Sie fragen: Wie stehen Sie zu dieser Aussage? War das auch für Sie ein Test? Und vor allen Dingen: Was folgt denn daraus, wenn Sie feststellen, dass Sie zu weit gegangen sind? Wird dieses Heizungsgesetz wieder abgeschafft, wie wir es als Union fordern? Das möchte ich gerne von Ihnen wissen.

    PLENARPROTOKOLL 20/174 · 2024-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Frau Präsidentin! Ich möchte meine Frage gerne an die Bauministerin richten. Frau Ministerin, Ihr Kollege im Kabinett, Robert Habeck von den Grünen, hat vor wenigen Wochen gesagt, das Heizungsgesetz sei ein Test gewesen. Man habe ausprobieren wollen, wie weit man beim Klimaschutz gehen könne. Er hat danach eingeräumt, er sei mit diesem Test zu weit gegangen. Ehrlich gesagt, fand ich die Aussage ziemlich empörend, Menschen als Versuchskaninchen für grüne Ideologie zu nehmen, Menschen in Existenzangst zu versetzen und am Ende auch das hart erarbeitete Einfamilienhaus infrage zu stellen. Die Quittung dafür haben die Grünen am Sonntag bekommen. Jetzt kann man fragen, was das alles mit Ihnen zu tun hat. Das will ich Ihnen gerne sagen: Dieses Gesetz, das Heizungsgesetz, trägt Ihre Unterschrift.

    PLENARPROTOKOLL 20/174 · 2024-06-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Schließlich hätte ich es auch für richtig erachtet, dass Änderungen des Geschlechtseintrags an offizielle Stellen wie das Bundeskriminalamt, Migrationsbehörden oder das Finanzamt gemeldet werden. Dies war im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen, wurde aber im parlamentarischen Verfahren von der Ampel wieder gestrichen. Der Missbrauch eines Geschlechtswechsels etwa zur Verschleierung der Identität wird in der Praxis selten vorkommen, aber auch die Möglichkeit dazu sollte nicht eröffnet werden. Ich teile demnach das Ziel des Gesetzentwurfs, halte die Umsetzung aber für nicht gelungen. Ich werde mich daher bei der Abstimmung enthalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Die von der Ampel geplante Regelung, dass Erwachsene quasi voraussetzungslos und auch mehrfach ihren Geschlechtseintrag ändern können, halte ich jedoch für zu weitgehend. Ich hätte eine objektive und verpflichtende, aber ergebnisoffene Beratung mit anschließend ausschließlich selbst verantworteter Entscheidung für Erwachsene für richtig erachtet. Auch die besondere Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen vor übereilten Entscheidungen sehe ich im Gesetz der Ampel nicht ausreichend abgebildet. Kinder und Heranwachsende sind insbesondere durch soziale Medien oftmals zahlreichen Beeinflussungen unterlegen, die viele mit Blick auf die weitreichenden Folgen der Entscheidung zum Wechsel des Geschlechts nicht angemessen einordnen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Das Selbstbestimmungsrecht einer Person ist Ausdruck individueller Freiheit und damit eines der höchsten Güter unserer Verfassung. Ich unterstütze es, zu einem unbefangeneren Umgang mit Transsexualität zu kommen, für die sich niemand erklären oder rechtfertigen muss. Die geplante Abschaffung des Transsexuellengesetzes halte ich daher für richtig. Der Nachweis von zwei Gutachten, die anhand fraglicher Kriterien darüber entscheiden sollen, ob man sich im richtigen Körper befindet und wie ernsthaft ein Mensch sein Geschlecht wechseln möchte, wird oftmals und zu Recht als übergriffig und entwürdigend empfunden. Kein Gutachten kann für einen fremden Menschen dessen geschlechtliche Identität festlegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD