Marco Buschmann
FDP · Germany
“Dass wir ein Strukturdefizit in Deutschland haben, ist ja eine neue Erkenntnis bei Ihnen. Im letzten Jahr, als wir noch Teil der Regierung waren und eine Analyse dazu vorgelegt haben, da wurde es noch als Provokation bezeichnet, diese Tatsache klar auszusprechen und ein Programm zu formulieren, womit diese Strukturschwäche überwunden werd…”
“Es hat nach der Wende 1982 funktioniert. Es hat sogar mit der Agenda 2010, die eine rot-grüne Bundesregierung gemacht hat, funktioniert. Es hat selbst in Griechenland funktioniert nach den Strukturreformen, die dem Land – das muss man sagen – aufgedrängt worden sind. Und es hat auch im Deutschland der 90er-Jahre funktioniert.”
“Ja, zum Klima in unserer Gesellschaft tragen vielleicht auch die sozialen Medien etwas bei, vielleicht auch die Propaganda aus anderen Ländern; aber es trägt auch die Perspektivlosigkeit dazu bei, dass die Menschen sich fragen: Wie kann ich endlich meinen Traum für mich und meine Kinder verwirklichen?”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister für Wirtschaft und Klimaschutz! Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 nicht gewachsen, sondern geschrumpft. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 nicht gewachsen, sondern geschrumpft.”
“Und wenn wir es in den 90er-Jahren geschafft haben, wenn wir es nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft haben, wenn wir es nach 1982 geschafft haben und wenn wir es mit der Agenda 2010 geschafft haben, dann ist klar: Dies ist der Weg, mit dem dieses großartige Land mit seinem Know-how, mit seinen gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbei…”
“Dass sie durch eigene Arbeit, durch eigenen Fleiß ihre eigene Lebenssituation, die Lebenssituation ihrer Familie ein kleines Stückchen besser machen können, dass sie ihren kleinen „German Dream“ verwirklichen können, dass sie sich die Urlaubsreise, von der sie träumen, leisten können, vielleicht eines Tages eine Eigentumswohnung, um „My h…”
The complete record
Every one of 582 lines we hold for Marco Buschmann, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 10 of 12.
“Aber das Schutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts schlägt sich in § 218 nieder. Der wurde 1995 nach einem Gruppenantragsverfahren hier im Deutschen Bundestag neu gefasst. § 219a dagegen geht auf quälende Debatten im Kaiserreich, in der Weimarer Republik zurück und wurde letztlich 1933 im Zuge der ersten nationalsozialistischen Strafrechtsreform eingeführt. Schon diese Unterschiede zeigen, dass man den Schutz des ungeborenen Lebens in § 218 und das Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte streng auseinanderhalten muss, meine Damen und Herren. Es wird auch keine kommerzialisierende und banalisierende Werbung geben. Dem steht das Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte entgegen. Und wir haben den Schwangerschaftsabbruch auch in das Heilmittelwerbegesetz aufgenommen und damit Sorge dafür getragen, dass das nicht passieren kann.”
“Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Es ist höchste Zeit, meine Damen und Herren. Es ist höchste Zeit, weil jede weitere Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten eine Verurteilung zu viel ist. Und die Mehrheit zur Änderung des Rechts war schon längst da. Die Arbeit hätte schon längst im letzten Deutschen Bundestag erledigt werden sollen. Das ging damals nicht aus koalitionspolitischen Gründen. Aber jetzt, wo die Mehrheit der Fortschrittskoalition da ist, ist es unsere Aufgabe, sie auch zu nutzen, um das Recht auf die Höhe der Zeit zu bringen. Ich möchte zwei Sorgen nehmen, die in diesem Zusammenhang immer wieder artikuliert werden. Es wird zum einen immer wieder die Sorge geäußert, dass dadurch der Schutz des ungeborenen Lebens und das Schutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts berührt würden.”
“Das ist niedrigschwelliger, als sich einem anderen Menschen, vielleicht einem völlig Fremden, zu offenbaren. Und im Internet kann jedermann, selbst jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker, alles Mögliche über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten. Aber dass wir hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten, die solche Eingriffe vornehmen, bei Kriminalstrafe verbieten, dort sachliche Informationen bereitzustellen, das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht. Deshalb beenden wir diesen Zustand. Viele haben mir durchaus vorwurfsvoll die Frage gestellt, warum ich entschieden habe, dieses Gesetzgebungsverfahren zu einem der ersten Gesetzgebungsverfahren dieser Bundesregierung und auch zum ersten Gesetzgebungsverfahren meines Hauses zu machen.”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Wir beraten heute abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches, Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Das klingt maximal technisch. Das klingt maximal abstrakt. In Wahrheit geht es hier aber um etwas sehr Bedeutendes, etwas sehr Konkretes und etwas sehr Dringliches, meine Damen und Herren. Wir leben heute in der digitalen Moderne, und das bedeutet: Wenn sich eine junge Frau mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs beschäftigt, dann wird sie sich in aller Regel Informationen im Internet beschaffen. Das ist das niedrigschwelligste Angebot.”
“Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Als Nächstes erhält das Wort für die AfD-Fraktion Stephan Brandner.”
“Chatkontrollen haben im Rechtsstaat nichts verloren. Alle reden über Cybersicherheit, und dann sollen wir hier Sicherheitslücken aufmachen. Einen letzten Gedanken – dann komme ich auch zum Schluss, Frau Präsidentin –: Das eben Gesagte gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung, die Sie heute Morgen wieder erwähnt haben. Seit über zehn Jahren ist die Antwort auf alle Fragen der Union nicht 42, sondern die Vorratsdatenspeicherung. Organisierte Kriminalität: Vorratsdatenspeicherung. Terrorismus: Vorratsdatenspeicherung. Jetzt wieder: Vorratsdatenspeicherung. Sie tun immer so, als würden wir den Ermittlern etwas wegnehmen. Aber spätestens seit 2017 gibt es keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Sie wird nicht angewendet. Wir führen Instrumente ein, die dieses Nichts durch ein Etwas ersetzen: Wir stärken Freiheit und damit auch Sicherheit.”
“In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Dinge sagen; es wundert mich, dass das hier noch nicht gesagt wurde. Heute Morgen wurde in der Debatte über den Innenhaushalt ja so getan, als gäbe es große Probleme und große Zwistigkeiten innerhalb der Koalition, beispielsweise bei der Bekämpfung von Kinderpornografie. Davon habe ich jetzt gar nichts gehört. Also, irgendwie sagt die Union es mal so und mal so. Aber dazu möchte ich Ihnen zwei Dinge sagen. Wer tatsächlich Advokatur für eine Chatkontrolle übernimmt, vergreift sich an der Privatsphäre von Millionen von Menschen. Der Deutsche Kinderschutzbund sagt: Das ist ein unvernünftiges Instrument. – Der Deutsche Kinderverein sagt sogar, das Kindeswohl werde vorgeschoben, um dieses Instrument durchzusetzen. Reihen Sie sich ein in die geschlossene Phalanx der Ampelkoalition!”
“Wir werden darüber hinaus auch die Stiftung Datenschutz im Geschäftsbereich des BMJ willkommen heißen. Datenschutz ist ein wichtiges Element in der modernen digitalen Gesellschaft. Ich betrachte es als ein Stück Stärkung, dass wir auch die finanzielle Grundlage dieser Stiftung gestärkt haben. Das ist ein gutes Signal für den Datenschutz. Ich bedanke mich auch für die Bewilligung der Mittel für eine Überwachungsgesamtrechnung; denn dahinter steckt ja eine Philosophie. Dahinter steckt die Philosophie, dass der Staat, wenn er in die Rechte der Bürger eingreift, begründungspflichtig ist und dafür keine Mutmaßungen reichen. Vielmehr muss das wissenschaftlich fundiert und evidenzbasiert erfolgen, meine Damen und Herren. Auch das ist ein gutes Signal für den Geschäftsbereich des BMJ.”
“Deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir diesen Standort stärken können. Ich bin auch der Stadt Jena und ihrem Oberbürgermeister Thomas Nitzsche dankbar, dass wir dort eine gute Heimat für den zweiten Standort gefunden haben. Wir bekommen mit diesem Haushalt nicht nur die Zuständigkeit für den Normenkontrollrat. Ich möchte das hier einmal sagen: Ich bedanke mich bei allen ernannten Mitgliedern für ihre wichtige Arbeit. Wenn hier so getan wird, als sei diese Arbeit dadurch weniger wichtig, dass jetzt wir uns anstelle des Bundeskanzleramtes um sie kümmern, möchte ich mich ein Stück weit dafür entschuldigen und den Mitgliedern des Normenkontrollrates sagen: Ihre Arbeit ist wichtig, sie bleibt wichtig, sie ist unverzichtbar. Wir wertschätzen sie.”
“Wir stärken nicht nur den Generalbundesanwalt, wir stärken auch andere Institutionen, beispielsweise das Bundesamt für Justiz, weil es viele zusätzliche Aufgaben in den letzten Jahren bekommen hat. Wir sorgen dafür, dass sich der Standort konsolidieren kann und die Behörde nicht mehr über das gesamte Stadtgebiet von Bonn verstreut ist. Wir stärken natürlich auch das Deutsche Patent- und Markenamt. Wir tun das in struktureller Weise, wir tun das mit zusätzlichen Stellen. Wir stärken im Übrigen auch den Standort Jena – das ist übrigens, weil immer wieder so getan wird, kein Liebesdienst –, weil wir es dort schaffen, das hochqualifizierte Personal, das wir brauchen, leichter zu finden. München ist zwar ein fantastischer Standort, aber er ist hochgradig umkämpft, gerade bei technischen Berufen.”
“Denn das ist eine Aufgabe, die uns auf Dauer beschäftigen wird, weil es viele Jahre in Anspruch nehmen wird, Hunderttausende von Hinweisen auszuwerten. Ich bin stolz darauf, dass wir es möglich gemacht haben, den Generalbundesanwalt in dieser Weise zu stärken, meine Damen und Herren. Wir hören damit nicht auf, sondern werden uns auch international weiter koordinieren. Ich werde in Kürze in die USA reisen und dort mit meinem amerikanischen Amtskollegen Merrick Garland darüber sprechen, wie wir noch besser, noch koordinierter gemeinsam als internationale Gemeinschaft gegen Kriegsverbrechen vorgehen können. Denn eines sind wir unserer Verantwortung aus der Geschichte schuldig: Nirgendwo dürfen sich Kriegsverbrecher sicher fühlen, erst recht nicht hier in Deutschland, meine Damen und Herren.”
“Ich engagiere mich mit meinem Haus und sicherlich auch mit der Rückendeckung dieses ganzen Hauses sehr intensiv dafür. Der Internationale Gerichtshof und der Internationale Strafgerichtshof ermitteln bereits. Wir koordinieren uns international. Wir arbeiten an Änderungen für die Rechtsgrundlagen von Eurojust, um uns in Europa noch besser zu koordinieren. Wir haben mit dem Generalbundesanwalt eine der Anklagebehörden, die mit zu den ersten gehören, die ein Strukturermittlungsverfahren eingeleitet haben. Und im Gegensatz zu dem Eindruck, der hier versucht wird zu vermitteln, stärken wir mit dem Haushalt 2022 den Generalbundesanwalt. Wir richten zwei neue Referate ein, die den Schwerpunkt haben, in diesem Strukturermittlungsverfahren zu unterstützen.”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nach über drei Monaten hat der schreckliche Angriffskrieg Wladimir Putins gegen die Ukraine nichts von seinem Schrecken verloren. Wir hören jeden Tag von Toten. Wir lesen jeden Tag über Verwundete. Wir bekommen jeden Tag Berichte über die Bombardierung von Städten und die Vernichtung lebensnotwendiger Infrastruktur. Wir hören das jeden Tag, und obwohl wir es jeden Tag hören, dürfen wir uns daran nicht als etwas Alltägliches gewöhnen, meine Damen und Herren. Mit diesen schrecklichen Nachrichten sind auch Nachrichten über Kriegsverbrechen verbunden. Und – man muss es immer wieder sagen – auch Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist die Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, das Völkerstrafrecht zu verteidigen.”
“Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht; denn das ist immer ein Eingriff in die Gewaltenteilung. Aber es geht hier um wenige Fälle. Es ist, glaube ich, deshalb richtig und wichtig, weil wir die verurteilten Ärztinnen und Ärzte nicht auf den Gnadenweg beim Bundespräsidenten zwingen wollen. Sie sollten nicht um Gnade bitten müssen, sondern wir sollten das Problem aus der Welt schaffen. Wir hätten es schon im letzten Bundestag tun können. Der Gesetzgeber hätte schon handeln können. Die Mehrheit war da. Die Kraft, die die alte Koalition nicht hatte, hat dazu jetzt die Fortschrittskoalition. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Nina Warken, CDU/CSU-Fraktion.”
“Das heißt, die strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes gelten auch hier. Das Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte gebietet ohnehin, nur sachlich zu informieren und keine reißerische Werbung zu betreiben. Und eine dritte Sorge möchte ich nehmen, die auch immer wieder geäußert wird: Geht es darum oder führt es dazu, dass ein Schwangerschaftsabbruch dadurch wahrscheinlicher wird? Aber darum geht es gar nicht. Wir wollen, dass eine Frau, wenn sie es möchte, informierter entscheiden kann, und das sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein, meine Damen und Herren. Einen letzten Gedanken möchte ich äußern, weil wir in unserem Gesetzentwurf für die wenigen, aber schwerwiegenden Fälle, wo es schon zu einer Verurteilung kam, eine Rehabilitierungslösung aufgenommen haben.”
“Aber qualifizierten Ärztinnen und Ärzten als Hütern der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung verbieten wir, sachliche Informationen bereitzustellen. Das ist doch absurd. Das ist ein Anachronismus, das ist eine Ungerechtigkeit, und das ist die Konsequenz aus § 219a. Deshalb schaffen wir ihn ab, meine Damen und Herren. Drei Sorgen möchte ich an dieser Stelle nehmen; denn wir müssen hier ja wirklich eine ernsthafte Debatte führen. Erstens. Diese Rechtsänderung – das möchte ich noch mal sagen – hat keine Auswirkungen auf das Lebensschutzkonzept von § 218 des Strafgesetzbuches. Zweitens. Die Gefahr abstoßender, irreführender Werbung besteht nicht. Denn wir haben in unserem Entwurf das Heilmittelwerbegesetz so erweitert, dass es auch Schwangerschaftsabbrüche, die nicht medizinisch indiziert sind, mit umfasst.”
“Stellen Sie sich dazu bitte eine junge Frau vor, die schwanger ist und die in Erwägung zieht, diese Schwangerschaft zu unterbrechen. Da stellen sich sehr schwierige Fragen, und es gibt im Regelfall ein großes Bedürfnis nach Orientierung, nach Information. In unserer digitalen Wirklichkeit führt dieses Bedürfnis natürlich in sehr vielen Fällen ins Internet, weil dort eine gefühlte Anonymität und Privatheit herrscht. Deshalb ist die Schwelle, dort nach Informationen zu suchen, erst mal niedriger, als sich einem Dritten, vielleicht einem fremden Menschen, anzuvertrauen. Das ist die Lebenswirklichkeit. Die Rechtslage dort sieht heute wie folgt aus: Im Internet erlauben wir jedem Verschwörungstheoretiker, jeder Fake-News-Schleuder jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten.”
“Immer wieder wird falsch behauptet, die Entscheidung über § 219a, die wir heute treffen, sei eine Respektlosigkeit oder gar Unterhöhlung des Lebensschutzkonzeptes von § 218. Dazu möchte ich zwei Dinge sagen. Erstens. Uns muss niemand den Respekt vor diesem historischen Kompromiss lehren. Es waren unsere politischen Vorgänger, die ihn geschmiedet und vorbereitet haben. Zweitens. Es ist eine juristische, eine politische und eine historische Wahrheit, dass § 218 des Strafgesetzbuches und § 219a nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Das ist keine Beeinträchtigung des Lebensschutzkonzeptes. Ich bitte, diese Wahrheit zu akzeptieren. Das, worum es heute eigentlich geht, kann man an der Lebenswirklichkeit erkennen.”
“Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Vor ziemlich genau 30 Jahren, im Frühling 1992, arbeiteten Abgeordnete der SPD-Fraktion und Abgeordnete der FDP-Fraktion an einem Gruppenantrag. Dieser Gruppenantrag hatte die Veränderung des damaligen § 218 des Strafgesetzbuches zum Gegenstand, und er enthielt bereits alle wesentlichen Eckpunkte der noch heute geltenden Beratungslösung. Er setzte sich in einem Verfahren von insgesamt sieben Anträgen durch, und wenige Zeit später ist dieses Papier in einen Gesetzentwurf überführt worden, der dann auch die Mehrheit im Haus fand. Und das ist bis heute das geltende Recht. Warum erwähne ich das hier?”
“Das ist auch im Sinne der Aktionäre, weil dann eine dynamischere und bessere Debatte möglich ist. Das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es gelegentlich Kritik gibt: Aktionäre, das sind keine Bittsteller; das sind die Eigentümer eines Unternehmens. Das sind auch nicht nur irgendwelche reiche Menschen, sondern immer mehr junge Menschen sparen mit Aktien, mit Fondsanteilen, um etwas für ihre Altersvorsorge zu tun. Insofern möchte ich mit dem Gedanken schließen: Wenn ein Fortschritt den Alltag vieler Menschen erleichtert, wenn er es ihnen erleichtert, ihre Rechte wahrzunehmen, dann sollten wir diesen Schritt tun. Deshalb werbe ich für die vorliegende Novelle zum Aktiengesetz. Herzlichen Dank. Zu seiner ersten Rede erteile ich das Wort Dr. Martin Plum, CDU/CSU-Fraktion.”
“Aber zur Wahrheit gehört dazu – nach dem Motto „Not kennt kein Gebot“ –: Es gab bei dem Pandemieprovisorium eine ganze Reihe von Kompromissen – das muss man so ehrlich sagen – zulasten der Aktionärsrechte. Wenn wir vom Provisorium zu einem dauerhaften Fundament kommen wollen, dann müssen die Aktionärsrechte bei der dauerhaften Lösung uneingeschränkt erhalten werden. Deshalb stärkt unser Entwurf die Aktionärsdemokratie gegenüber dem Provisorium. Mehr noch – das möchte ich sagen –: Wir gehen sogar einen weiteren Schritt: Wir stärken die Aktionärsdemokratie; denn im virtuellen Format wird es auch Regeln geben, um die Information und die Auskunft durch den Vorstand, die Meinungsbildung, die Stellungnahmen vorzuverlagern – vor die eigentliche Hauptversammlung.”
“Das bedeutet nämlich, dass zum Beispiel Aktionäre, die in Hamburg wohnen, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen, nicht nach München reisen müssen, wo sonst die Hauptversammlung stattgefunden hätte. Eine solche Reise ist ein relativ großer Aufwand. In der Pandemie gab es dabei quasi als Notnagel eine provisorische Lösung; das ging unter den Umständen auch nicht anders, weil die Hauptversammlung improvisiert war. Aber in der Praxis der Pandemie haben wir gelernt, dass dieses Format sehr gut angenommen worden ist. Die Zahl der Anfragen hat sich sogar erhöht. Das Niveau der Antworten auf die Fragen ist besser geworden; die Teilnehmerzahlen sind gestiegen. Das sind ganz positive Erfahrungen, und deshalb wollen wir dieses Pandemieprovisorium jetzt auch auf ein dauerhaftes Fundament stellen.”
“Um ein anderes Beispiel zu nennen: Wir haben gerade einen Entwurf zur Ausweitung von Onlinebeurkundungsverfahren und Onlinebeglaubigungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorgelegt. Das macht demnächst zum Beispiel Onlinegründungen von Gesellschaften, auch bei Sachgründungen, leichter. Das ist nichts Abstraktes, sondern es führt ganz konkret dazu, dass wir Gründern und Start-ups das Leben leichter machen, und das ist ja eine gute Sache. In diese Reihe gehört auch das, was wir heute beraten, nämlich einen weiteren Schritt zur dauerhaften Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Wir wollen nämlich die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktienrecht verankern. Auch das heißt erst mal etwas ganz Praktisches.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „Digitalisierung des Rechtswesens“, „Digitalisierung des Gesellschaftsrechts“, das klingt alles wahnsinnig abstrakt, das klingt nach lebensfernen Angelegenheiten; aber genau das Gegenteil ist der Fall. Es geht in dieser Legislaturperiode bei diesen Stichworten um den Zugang zum Recht. Es geht darum, den Menschen ihre Rechte einfacher zur Verfügung zu stellen, viele rechtsförmige Verfahren zu verbessern, und zwar – das ist mir ganz wichtig – ohne dass Substanz und Qualität des Rechts darunter leiden. – Vielen Dank. Wenn wir zum Beispiel ein zivilgerichtliches Onlineverfahren für kleine Forderungen einführen, dann sorgt das ganz praktisch dafür, dass man kleine Forderungen eben leichter und schneller durchsetzen kann.”
“Alles Weitere, was die Verwendung von Mitteln angeht und wie sich diese guten Beziehungen im Detail am besten aufbauen lassen, ist eine hervorragende Frage für die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.”
“Zunächst einmal: Ich bin der Bundesjustizminister und nicht der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Trotzdem will ich der Frage nicht ausweichen. Ich finde es nicht gut, dass, wenn wir versuchen, gute Beziehungen mit Indien zu haben, einem der größten Länder der Welt, einem der bevölkerungsreichsten Länder der Welt, einem der immer wichtiger werdenden Länder der Welt, das auch in der Gestaltung der Zukunft unseres Planeten eine große Rolle spielen wird, das ins Lächerliche gezogen wird. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, gute Beziehungen zu Indien zu haben. Das kann ich als Vertreter der Bundesregierung dazu sagen.”
“Wir tun das, was wir tun können, um die Sanktionsbeschlüsse, die wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern getroffen haben, auch durchzusetzen. Da will ich jetzt gar nicht Einzelnes herausgreifen. Es ist das Ziel und die Aufgabe der Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass wir beschlossene Sanktionen effektiv und zügig durchsetzen können. Es gibt eine Nachfrage aus der AfD-Fraktion.”
“So wollen wir die Ermittlung von Vermögensgegenständen, die Festsetzung von Vermögensgegenständen und auch das Einfrieren von Vermögensgegenständen verbessern. Sie haben das Wort zur Nachfrage.”
“Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Die Frage so zu formulieren, heißt, sie implizit beantwortet zu haben. Wir sind als Bundesregierung schon aktiv geworden. Just heute ist im Kabinett ein Entwurf des Finanzministers durchgegangen, der die Durchsetzung der Sanktionen gegen Personen, die auf der Sanktionsliste stehen, verbessern soll, beispielsweise indem man eine Auskunftspflicht etabliert. Das ist ein bisschen wie bei der Steuererklärung. Da sagen wir als Staat: Du als Steuerbürger sagst uns, was du für Einkünfte hast. Wir ermitteln nicht gegen dich, sondern du sagst uns erst einmal, was du hast. – Dieses Prinzip überträgt der Finanzminister – das liegt nahe für einen Finanzminister – auf den Bereich der Durchsetzung von Sanktionen, damit wir überhaupt wissen, wem was gehört, wer etwas nutzen kann.”
“Wenn ich in Hamburg lebe und Aktionär eines Unternehmens mit Sitz in München bin, das dort seine Hauptversammlung abhält, dann muss ich mich eben nicht acht Stunden in den Zug setzen und zwei Tage freinehmen, um meine Rechte wahrzunehmen, sondern kann mich virtuell aufschalten. Das ist ein weiterer Schritt der Digitalisierung. Digitalisierung ist nie l’art pour l’art, sondern dient immer dazu, das Leben der Menschen ein Stück weit leichter zu machen, es leichter zu machen, die eigenen Rechte wahrzunehmen. Und das machen wir auch bei der digitalen Hauptversammlung. Sie haben keine Nachfrage. – Damit haben wir die Chance, die Frage der Kollegin Andrea Lindholz aufzurufen.”
“Ganz herzlichen Dank. – Wir werden in dieser Woche noch Gelegenheit haben, darüber zu debattieren; der Gesetzentwurf kommt ja in erster Lesung in dieses Haus. Wir haben Folgendes gesehen: Die virtuelle Hauptversammlung war eigentlich eine Art Notnagel in der Pandemie. Man hat vorher immer wieder darüber nachgedacht, hat sich aber nicht getraut. Dann musste man es machen, weil es nicht anders ging, und – siehe da – man hat festgestellt: So schlimm war das gar nicht; es hat sogar gut funktioniert. Die Zahl der Fragen der Aktionäre ist gestiegen, die Qualität der Antworten ist gestiegen, und es hat auch technisch funktioniert. Deshalb haben wir im Hause gesagt: Dann machen wir daraus jetzt eine Dauerlösung. Es ist natürlich so: Wir erleichtern Menschen das Leben.”
“Zur Erläuterung: Ich habe die Regierungsbefragung schon verlängert und auch das Ziel erklärt, nämlich dass wir mindestens einmal durchkommen wollen und alle Fraktionen mindestens einmal eine Frage oder einen Komplex hier einbringen können. Deshalb lasse ich jetzt keine Nachfrage zu, sondern rufe als sechste Fragestellerin Katrin Helling-Plahr auf.”
“Diese Dinge sind natürlich Ergebnis einer – ich darf es so offen sagen – jahrzehntelang verfehlten Drogenpolitik, die im Bereich der weichen Drogen auf Prohibition und Repression gesetzt hat. Diese Überzeugung gab es über viele Jahrzehnte auch in Mehrheiten, und es gab sie in vielen Staaten. Deshalb schlagen sich solche Ansichten natürlich auch in internationalen Übereinkünften nieder. Wir wollen das verändern. Wir sehen doch beispielsweise bei unserem Nachbarn, den Niederlanden – eine wirklich vorbildliche demokratische Nation; parlamentarisch, noch bevor es Großbritannien geworden ist –, dass sie es geschafft haben, einen guten Weg hinzubekommen. Wenn ich es ganz offen sagen darf: Die demokratische und rechtsstaatliche Tradition Kanadas ist älter als unsere. Und wenn diese Staaten es hinbekommen, dann bekommen wir das auch hin.”
“Zu der Möglichkeit, die immer wieder diskutiert wird, es gebe im Justizministerium einen Knopf, den ich nur drücken müsste, und dann würde keine Strafverfolgung mehr stattfinden, obwohl Straftatbestände vorliegen, die geltendes Recht sind, muss ich Ihnen sagen: Diesen Knopf gibt es nicht. Wenn es die Illusion geben sollte, dass es ihn irgendwo gebe, muss ich sagen: Ich habe ihn nicht gefunden. Ich habe alle meine 851 Beamten gefragt, aber keiner kennt diesen Knopf, und ich kenne ihn auch nicht. Der Abgeordnete Peterka hat das Wort zu einer Nachfrage.”
“Erstens. Es wird immer wieder so getan, als ob im liberalen Verfassungsstaat der Justizminister sagen könnte, dass Gesetze nicht mehr gelten. Das ist aber nicht so. Die Rechtslage kann ich nicht par ordre du Bundesjustizminister verändern. Ich möchte als überzeugter Demokrat sagen: Es ist auch gut so, dass die Regierung sich nicht aussuchen kann, an welche Gesetze sie sich hält. Das gilt in Deutschland, also auch in Bayern. Zum Zweiten. Wir haben natürlich durchgeprüft, was man tun kann. Aber die Strafverfolgung und die Praxis der Staatsanwaltschaften werden in den Ländern festgelegt. Jetzt kann man Kritik am Föderalismus üben, aber es ist so, wie es ist.”
“Vielleicht hat dazu, dass wir da jetzt hoffentlich schnell vorankommen, auch beigetragen, dass wir darüber in Meseberg zu dritt noch einmal sehr intensiv gesprochen haben. Darüber, dass der Gesundheitsminister jetzt diesen Aufschlag gemacht hat, freue ich mich sehr. Es wird so sein: Wenn man einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, braucht dieser ja schon ein paar Monate, um durch das Parlament zu kommen. Mein persönliches Ziel ist, dass wir im nächsten Jahr so weit sind, dass vielleicht der erste legale Joint verkauft werden kann. Sie haben das Wort zur Nachfrage.”
“Herzlichen Dank. – Dass Parteien an der Stelle etwas tun wollten, war schon der Fall, als die Partei Die Linke diesen Namen noch gar nicht trug. Insofern brauchten wir da sicherlich keine Nachhilfe, wenn ich das als Erstes so vorwegschicken darf. Zweitens. Wir wollen ja hier ein Gesamtkonzept verfolgen. Wir wollen dafür sorgen, dass wir – ich darf es mal so flapsig sagen – den Dealer arbeitslos machen. Wir wollen dafür sorgen, dass sich die Konsumenten auf vernünftige Produktqualität verlassen können, und wir wollen dafür sorgen, dass Missbrauch dadurch vermieden wird, dass wir qualifizierte Verkaufsstellen haben. Das ist ein Gesamtkonzept. Und in diesem Gesamtkonzept wirkt der Gesundheitsminister natürlich federführend, aber da wirkt auch Cem Özdemir mit, und da wirke ich mit.”
“Das ist da nicht so bedeutsam. Wir sollten uns nicht – das ist meine persönliche Auffassung – an Nebenkriegsschauplätzen festbeißen. Ich bin daran interessiert, dass wir keine Konflikte aufbauen bzw. keinen Kulturkampf um dieses Instrument führen, sondern mit allen einen pragmatischen und vernünftigen Dialog führen. Sie kommen mir im Moment sehr entgegen; denn die Nachfrage ist gestrichen. Damit haben wir, wenn ich von meinem Recht Gebrauch mache, die Regierungsbefragung um maximal 15 Minuten zu verlängern, die Chance, mit zwei Fraktionen, deren jeweilige Ausgangsfrage noch gar nicht aufgerufen wurde, weitermachen zu können. Der Kollege Ates Gürpinar hat eine Frage.”
“Es gibt dazu Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode, es gibt auch Ausführungen im Koalitionsvertrag. All das wollen wir jetzt in ein Eckpunktepapier zusammenführen, um mit allen, die guten Willens sind, über die Sache konstruktiv zu sprechen, auch gerne in einen kritischen Dialog eintreten. Denn egal wie gut ein Vorschlag ist, man kann ihn immer noch besser machen. Das wollen wir in Kürze vorlegen, und dann werden wir mit allen beteiligten Kreisen darüber sprechen. Ich will mich gar nicht zu sehr bei bestimmten Themen festbeißen. Es wird sehr intensiv über die Frage gestritten, welche steuerliche Bedeutung das hat. Ich glaube, im Alltag vieler Menschen ist die Frage gar nicht so bedeutsam, weil die älteren Menschen im Regelfall nicht so hohe Einkommen haben wie zu der Zeit, als sie noch berufstätig waren.”
“Herzlichen Dank. – Die Verantwortungsgemeinschaft ist letztendlich eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen. Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Menschen glücklicherweise älter werden. Das heißt aber, dass es auch immer mehr ältere Menschen auch ohne Partner gibt, die vielleicht nicht ins Pflegeheim wollen und sich mit anderen zusammentun, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten, die WGs bilden. Dann stellen sich möglicherweise mietrechtliche Fragen, Fragen der Auskunftsansprüche im Krankenhaus usw. usf. Darauf wollen wir eine Antwort geben. Es gibt auch mehr Alleinerziehende in unserer Gesellschaft. Wenn man berufstätig ist und ein Kind erziehen will, dann ist das eine große Belastung.”
“Frau Kollegin Lindholz, Sie waren jetzt Nutznießerin des Präsidiumswechsels. Eigentlich hatten Sie eine Nachfrage zu der Frage, die aufgerufen war, und jetzt haben Sie schon eine weitere gestellt. Die nächste Frage zu diesem Komplex stellt die Kollegin Helling-Plahr, und dann machen wir erst mal in der Reihenfolge weiter.”
“Diese Lösung will ich gar nicht ausschließen; denn wenn drei erwachsene Menschen, die durch das Kind miteinander verbunden sind, sich einig sind, wie sie gemeinsam zum Besten des Kindes miteinander für die Erziehung sorgen wollen, dann ist das das Wunderbarste, was man sich vorstellen kann, weil es dann keinen Streit gibt, weil es keinen Konflikt gibt, der auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Das Zweite, was ich sagen muss: Der oberste Maßstab für uns ist immer das Kindeswohl. Wir sind hier ja nicht im Bereich des Sachenrechts, wo man um ein Auto oder ein Haus streitet. Es geht um ein Kind mit eigener Persönlichkeit, das selber Grundrechtsträger ist – Rechtssubjekt, wie Juristen es technisch sagen –; es geht um ein Kind, um einen Menschen, und deshalb ist das Kindeswohl der oberste Maßstab bei allem, was wir hier vorbereiten.”
“Das wird wahrscheinlich auch noch etwas dauern, weil es eben kompliziert ist und weil es natürlich sehr viele Menschen gibt, die sich Sorgen machen und nicht beispielsweise aus der Erziehung des Kindes herausgedrängt werden wollen. Diese Sorgen will ich den Betroffenen nehmen. Wir werden eine Lösung finden, die für einen vernünftigen Ausgleich in diesem Dreiecksverhältnis sorgen wird.”
“Also, es gibt ja Gründe, warum ich gesagt habe: Es gibt einen ersten Schritt, der relativ einfach ist, und einen zweiten Schritt, der komplexer ist. – Ich glaube, dass wir das auch nicht salopp formulieren können. Wir brauchen da einen ganz engen Austausch; denn – ich will es noch einmal sagen; das ist eine rechtliche Selbstverständlichkeit – natürlich haben auch Väter Rechte. Und in einem solchen Dreiecksverhältnis müssen wir auch für die Rechte der Väter sorgen. Für ein solches Dreiecksverhältnis – zwei Frauen sind miteinander verheiratet, und es gibt einen biologischen Vater, der nicht anonymer Samenspender ist – müssen wir eine angemessene Lösung finden, damit alle drei zu ihrem Recht gelangen. Dafür – das will ich Ihnen klar sagen – habe ich noch keine perfekte Blaupause; wir arbeiten daran.”
“Die nächste Fragestellerin zu diesem Komplex: aus der CDU/CSU-Fraktion Andrea Lindholz.”
“Liebe Frau von Storch, selbst wenn es so wäre: Wo ist denn der Schaden für das Kind? Ich glaube, in Adelskreisen ist es üblich, dass Kinder mehr als zwei Paten haben; manchmal haben sie zehn Paten, weil man offenbar gesagt hat: Je mehr Menschen sich beteiligen wollen, desto besser. Das gilt für Eltern natürlich nicht; das will ich ausdrücklich dazusagen. Aber es wird immer wieder der Versuch unternommen, das rhetorisch ins Absurde zu ziehen. Wo ist denn das Problem, wenn sich zwei Menschen gleichen Geschlechts rührend und fürsorglich um ein Kind kümmern? Da sind wir in der Gesellschaft vielleicht weiter, als einige meinen mögen. Jedenfalls bekomme ich sehr viele Zuschriften von homosexuellen, aber auch von heterosexuellen Paaren, die das verstehen. Das ist alles, was ich Ihnen dazu sagen kann, liebe Frau von Storch.”
“Frau von Storch, Sie haben es zwar so nicht ausgedrückt, aber möglicherweise wollen Sie jetzt den Widerspruch konstruieren: Kann die Ehefrau einer Frau, die das Kind geboren hat, Mutter sein, ohne das Kind selber geboren zu haben? Ich halte das offen gestanden für Sophismus; denn entscheidend ist, dass es zwei Elternteile gibt, die das Kind lieben und sich in der Erziehung engagieren. Wenn sie das gut machen, ist das gut für das Kind. Wenn der Partner der leiblichen Mutter eine Frau ist, habe ich kein Problem damit, wenn man sie auch als Mutter bezeichnet. Mutter oder zweites Elternteil – ich will mich nicht um Worte streiten –, das ist Technik. Materiell ist entscheidend, dass es zwei Menschen gibt, die sich rührend und liebend um das Wohlergehen eines Kindes kümmern. Möchten Sie eine Nachfrage stellen?”
“Man kann es in einem Wort zusammenfassen: Die stehen wie Fremde voreinander und werden vom Recht wie Fremde behandelt. Das steht in völligem Widerspruch zu dem, was sich die verstorbene Mutter für die Beziehung zwischen ihrem leiblichen Kind und ihrer Partnerin eigentlich gewünscht hat. Das halte ich für falsch. Das führt im Ergebnis dazu, dass diese Beziehung möglicherweise im Konflikt getrennt wird. Daran zeigt sich auch die Ungleichbehandlung: Wäre der Partner der angeheiratete Mann, ist er, wie selbstverständlich, der rechtliche Vater mit allen Rechten, die dazugehören. Das ist, wie gesagt, eine Ungleichbehandlung. Ich will noch ein Zweites sagen zum Argument: Regt euch doch nicht so auf. Es gibt doch noch einen komplizierteren, schwereren anderen Weg, aber es gibt einen.”
“Dessen Rechte müssen natürlich auch Berücksichtigung finden. Deshalb sind diese Fälle etwas komplizierter. Da werden wir das Abstammungsrecht in einem zweiten Schritt anpassen. Aber ein Gesetzentwurf für diesen ersten Schritt wird in Kürze – sehr schnell – das Parlament erreichen. Sie dürfen noch eine Nachfrage stellen.”
“Deshalb ist es meiner Meinung nach eine Ungerechtigkeit, dass ein Mann – unabhängig von der Frage, ob er biologischer Vater ist –, wenn er mit der Mutter verheiratet ist, automatisch der rechtliche Vater ist und dass wir hier die Ehe zwischen zwei Frauen anders behandeln. Um das zu ändern, gehen wir jetzt schrittweise vor. Der erste Schritt, um möglichst schnell möglichst viel Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist, dass wir bei den etwas unproblematischeren Fällen jetzt sehr schnell das Abstammungsrecht anpassen, beispielsweise bei der anonymen Samenspende, wo der biologische Vater selber klargemacht hat, dass er sich nicht an der Kindererziehung beteiligen möchte. Etwas schwieriger ist es in den berühmten Dreiecksverhältnissen. Wir haben ja in diesen Fällen einen biologischen Vater, der sich an der Erziehung beteiligen möchte.”