Marco Buschmann
FDP · Germany
“Dass wir ein Strukturdefizit in Deutschland haben, ist ja eine neue Erkenntnis bei Ihnen. Im letzten Jahr, als wir noch Teil der Regierung waren und eine Analyse dazu vorgelegt haben, da wurde es noch als Provokation bezeichnet, diese Tatsache klar auszusprechen und ein Programm zu formulieren, womit diese Strukturschwäche überwunden werd…”
“Es hat nach der Wende 1982 funktioniert. Es hat sogar mit der Agenda 2010, die eine rot-grüne Bundesregierung gemacht hat, funktioniert. Es hat selbst in Griechenland funktioniert nach den Strukturreformen, die dem Land – das muss man sagen – aufgedrängt worden sind. Und es hat auch im Deutschland der 90er-Jahre funktioniert.”
“Ja, zum Klima in unserer Gesellschaft tragen vielleicht auch die sozialen Medien etwas bei, vielleicht auch die Propaganda aus anderen Ländern; aber es trägt auch die Perspektivlosigkeit dazu bei, dass die Menschen sich fragen: Wie kann ich endlich meinen Traum für mich und meine Kinder verwirklichen?”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister für Wirtschaft und Klimaschutz! Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 nicht gewachsen, sondern geschrumpft. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 nicht gewachsen, sondern geschrumpft.”
“Und wenn wir es in den 90er-Jahren geschafft haben, wenn wir es nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft haben, wenn wir es nach 1982 geschafft haben und wenn wir es mit der Agenda 2010 geschafft haben, dann ist klar: Dies ist der Weg, mit dem dieses großartige Land mit seinem Know-how, mit seinen gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbei…”
“Dass sie durch eigene Arbeit, durch eigenen Fleiß ihre eigene Lebenssituation, die Lebenssituation ihrer Familie ein kleines Stückchen besser machen können, dass sie ihren kleinen „German Dream“ verwirklichen können, dass sie sich die Urlaubsreise, von der sie träumen, leisten können, vielleicht eines Tages eine Eigentumswohnung, um „My h…”
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“Herr Abgeordneter, auch diesen sachkundigen Ausführungen kann ich nur Dinge hinzufügen; denn es ist alles korrekt, was Sie sagen. Ich will Folgendes hinzufügen: Bei der IP-Adressen-Speicherung haben wir es mit dem Problem zu tun, dass wir ungezielt Unmengen an Daten speichern und deshalb möglicherweise gar nicht in der Lage sind, diese vernünftig zu nutzen; auf diese Gefahr hat auch der EuGH hingewiesen. Bei Quick Freeze hingegen haben wir ganz gezielte, ausgewählte Daten zu einem konkreten Anlass. Das macht die Auswertung natürlich viel leichter.”
“Deshalb, lieber Herr Hoppenstedt: Wenn etwas in den Bereich der Märchen gehört, dann die Behauptung, dass hier exakt abgezirkelt worden sei, unter welchen Voraussetzungen das rechtssicher wäre. Darin unterscheidet sich Quick Freeze. Da ist es klar, bei der IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung nicht. Noch zwei Nachfragen zu diesem Thema, dann gehe ich weiter. – Die nächste Nachfrage kommt aus der FDP-Fraktion. Herr Thomae.”
“Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Kollege Hoppenstedt, ich kann nicht nachvollziehen, woher Ihre Erregung kommt. Denn offen gestanden: Wenn wir hier über Märchen reden, dann gehört dazu sicherlich die Behauptung, dass der Europäische Gerichtshof exakt abgezirkelt hätte, unter welchen Voraussetzungen möglicherweise eine IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung europarechtskonform sein könnte. Er spricht nämlich von einem höchst unbestimmten Rechtsbegriff: von dem unbedingt notwendigen Zeitraum. Sie wissen, dass der unbedingt notwendige Zeitraum gar nicht ohne Weiteres im Vorhinein bestimmbar ist. Der unbedingt notwendige Zeitraum für die Ermittlungsdauer in einem Kripofall unterscheidet sich beispielsweise erheblich von der Dauer in einer Terrorermittlung.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, ich kann Ihren sachkundigen Ausführungen gar nicht viel hinzufügen. Ich kann bestätigen, dass das exakt die Rechtslage ist. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig und europarechtswidrig. Deshalb können sie nicht angewandt werden. Den Ermittlern sind dort also vollständig die Hände gebunden. Und es gibt auch Einigkeit, dass mit dem Quick-Freeze-Verfahren zusätzliche Ermittlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, aus Sicht der Ermittlerinnen und Ermittler kann man sich zwar gerne immer noch mehr wünschen, aber natürlich ist die Situation für Ermittlerinnen und Ermittler, wenn dieses Gesetz kommt, besser, als sie derzeit ist. Deshalb verstehe ich nicht, warum so sehr dagegen gekämpft wird. Die nächste Nachfrage stellt aus der CDU/CSU-Fraktion Dr.”
“Beispielsweise könnte man bei den Mobilfunkprovidern sagen: Wir möchten bitte, dass alle Daten über Geräte, die sich in der entsprechenden Funkwabe befunden haben, erst mal gesichert werden, damit sie dann, wenn sie im Rahmen der späteren Ermittlung von Belang sind, genutzt werden können. Und das ist eben das rechtsstaatliche Vorgehen: Wenn es einen Verdacht gibt, wenn es einen konkreten Anlass gibt, wenn es Tatsachen gibt, die konkret rechtfertigen, dass wir Daten nutzen, dann sichern wir sie; und dann stehen sie auch den Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Das ist, glaube ich, sowohl aus der Sicht von Sicherheit als auch aus der Sicht von Freiheit eine gute Lösung. Die nächste Nachfrage stellt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg.”
“Ich bedanke mich für die Frage, weil ich dadurch Gelegenheit habe, noch mal mit einem Missverständnis aufzuräumen. Frau Kollegin, bleiben Sie stehen. Oh, Entschuldigung. Ich war abgelenkt. Die Sekunden bekommen Sie von mir zurück, Herr Minister. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Es wird ja immer behauptet, Quick Freeze sei ein Kühlschrank, der immer leer sei. Das ist natürlich eine Fehlvorstellung. Nehmen wir zum Beispiel einen Fall von Totschlag, Mord. Wir haben bei uns im Haus immer den Fall gebildet, vor unserem Ministerium würde jemand erschossen. Dann hätten die Behörden natürlich mit diesem neuen Instrument die Möglichkeit, die Daten, die ja vorhanden sind – die meisten Anbieter speichern solche Daten etwa sechs, sieben Tage –, anlassbezogen einzufrieren.”
“Deshalb will ich zweitens sagen – das ist auch der Grund dafür, warum wir im Koalitionsvertrag ausdrücklich geregelt haben, dass wir nicht anlasslos speichern –: Es darf im Rechtsstaat nicht der Grundsatz gelten: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. – Wenn es keinen guten Grund gibt, in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, dann sollte der Staat sie in Ruhe lassen. Es gibt jetzt noch fünf Nachfragen zu diesem Thema. Ich würde auch alle nacheinander noch zulassen. Die nächste Frage stellt jetzt aus der FDP-Fraktion Frau Helling-Plahr.”
“Das ist eine komplexe Abwägungsfrage, trotzdem versuche ich, mich kurzzufassen. – Frau Winkelmeier-Becker, im Rechtsstaat ist es ja nicht so, dass diejenigen, die etwas tun wollen, was in Grundrechte eingreift, in der Begründungslast sind, sondern die Begründungslast liegt beim Staat. Dazu ist erstens zu sagen: Wir haben extrem hohe Aufklärungsquoten. Wir sind bei Aufklärungsquoten von etwa 90 Prozent bei den Verfahren, die etwa auf Grundlage der NCMEC-Daten durchgeführt werden. Das zeigt im Übrigen auch, dass die Behauptung, dass man mit der Nutzung ohnehin vorhandener Daten nicht weiterkäme, nicht stimmt. Die Aufklärungsraten sind heute fast doppelt so hoch wie zu Zeiten einer umfassenden Vorratsdatenspeicherung.”
“Eine nächste Nachfrage zu diesem Thema kommt auch aus der CDU/CSU-Fraktion, Frau Winkelmeier-Becker.”
“Aus der Sicht eines Bundesjustizministers ist die rechtssichere Lösung die bessere Lösung und nicht die schlechtere. Das ist das Erste, was ich dazu sagen möchte. Das Zweite, was ich dazu sagen möchte, ist: Ich glaube, die inneren Willensbildungsprozesse der Bundesregierung hier bewerten zu wollen, ist für Sie natürlich schwierig; Sie waren ja nicht dabei. Aber ich glaube nicht, dass Frau Faeser der Meinung ist, dass sie irgendwie von ihrem Bundeskanzler genötigt werde. Das Gesetz durchläuft das reguläre Verfahren. Wir sind in der Ressortabstimmung; jedes Ministerium kann sich einbringen. Und dann wird das Gesetz ganz regulär auf den Weg gebracht. Sie werden das im Parlament sicherlich kritisieren. Und dann führen wir hier die Debatte. Deshalb glaube ich: Es ist gut, dass wir ein rechtsicheres Gesetz auf den Weg bringen.”
“Man kann ja immer der Meinung sein, dass man noch mehr will; aber dass das, was wir vorschlagen, sinnvoll und eine Verbesserung der Situation der Ermittler ist, ist in Wahrheit unstrittig.”
“Also, zum Thema, dass Politik manchmal ein Raufen nach Regeln ist, will ich mich hier nicht äußern. Und ob die Innenminister, die sich so eingelassen haben, sich einen Gefallen getan haben, müssen sie selber beurteilen; sie sind ja erwachsene Menschen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir im Bereich des Umgangs mit NCMEC-Daten in unserem Gesetzentwurf erhebliche Beschleunigungsmöglichkeiten und auch Vereinfachungen für die Ermittler vorsehen. Deshalb hat sich die Bundesregierung ja darauf geeinigt, dass der Gesetzentwurf, den ich vorgelegt habe, in jedem Fall ein Fortschritt ist, und das gilt insbesondere auch für die Arbeit des Bundeskriminalamts. Ich habe selber mit Herrn Münch darüber gesprochen, ihm das auch erläutert.”
“Das zeigt, dass wir durch gute Organisation, durch gute Ermittlerarbeit sehr hohe Aufklärungsquoten in den relevanten Bereichen erzielen können. Deshalb sehe ich diesen Gegensatz, den Sie hier aufzeigen wollen, in der Sache nicht. Sie dürfen eine Nachfrage stellen. – Und ich bitte noch mal, Herr Buschmann, auf die Zeit zu achten.”
“Das ist eine Debatte, die wir in Deutschland seit etwa 20 Jahren führen, eine Debatte, die bislang nur zu Umsetzungsvorschlägen geführt hat, die alle, wenn sie im Bundesgesetzblatt gelandet sind, vor Gerichten gescheitert sind. Dass sich der Bundesjustizminister um eine Umsetzung bemüht, die vor Gerichten auch mal standhält, die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Strafverfolgungsbehörden schafft, wird man ihm nicht vorhalten können. Ansonsten verweise ich auf die zahllosen Debatten und Auseinandersetzungen hier im Haus, die es schon gegeben hat. Zu einem Zeitpunkt, als es die umfassende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gab – nicht nur die IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung, sondern eine viel umfassendere –, waren die Ermittlungsquoten schlechter, als sie heute durch gute Organisation sind.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gibt überhaupt keine Distanz zwischen mir und den Strafverfolgern. Ich selber bin Dienstherr von Strafverfolgern, und in meinem Eingangsstatement habe ich Ihnen ja berichtet, wie stolz ich auf meine Strafverfolger beispielsweise beim Generalbundesanwalt bin. Die zuständige Abteilungsleiterin für dieses Thema ist sogar eine ehemalige Abteilungsleiterin des Generalbundesanwalts. Also, man soll jetzt da keine Distanz hineingeheimnissen, wo es doch ein tägliches Näheverhältnis gibt. In der Sache selber, Herr Abgeordneter, sprechen Sie das Thema Vorratsdatenspeicherung an.”
“Und offen gestanden: Mir kann man nun nicht vorwerfen, dass ich einer Debatte im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses aus dem Weg gehen würde, wenn ich der Meinung wäre, dort würde zu viel Bürokratie entstehen. Erst heute haben wir uns im Kabinett darauf geeinigt, dass wir beispielsweise bei der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, – Die Zeit, bitte. – bei der der Erfüllungsaufwand sehr schwer überschaubar ist, als Bundesregierung hart intervenieren werden und uns natürlich konstruktiv darum bemühen wollen, eine Umsetzung nur bürokratiearm möglich zu machen. Vielen Dank. – Wir kommen nun zu Fragen zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen, zu weiteren Geschäftsbereichen sowie zu allgemeinen Fragen. Es beginnt mit der ersten Frage aus der CDU/CSU-Fraktion Carsten Müller.”
“Herr Abgeordneter, Sie schildern einen Eindruck, der auch mir häufig widergespiegelt wird. Die Leute sagen: Wir sehen, dass die Bundesregierung viele Maßnahmen auf den Weg bringt. Aber wenn wir uns die Situation vor Ort anschauen, dann sehen wir: Es kommt in Summe saldiert gefühlt noch nicht so richtig an. – Das hat etwas damit zu tun, dass etwa 57 Prozent des Erfüllungsaufwandes in Deutschland – das ist die Währung, in der Bürokratieexperten die Belastungen messen – aus der Umsetzung von EU-Richtlinien resultieren. Wir haben deshalb mit unseren französischen Freunden die Vereinbarung geschlossen, dass wir uns auf europäischer Ebene stärker dafür einsetzen wollen, dort bürokratiehemmend zu agieren, also dass wieder was abgebaut wird.”
“Denken Sie an diesen – ich erwähnte ihn vorhin schon – berühmten Hotelmeldezettel, den man, wenn man sich irgendwo einquartiert, ausfüllen muss – wo man gar nicht so richtig weiß, wofür man den braucht –, der dann datenschutzkonform aufbewahrt und hinterher vernichtet werden muss, wenn die Aufbewahrungsfrist endet usw. Das ist ein Beispiel. Oder denken Sie daran – dafür haben wir sehr viele positive Rückmeldungen bekommen –, dass im Bereich der Arbeitsverträge Dinge jetzt auch digital vereinbart werden können, was sich auch viele Arbeitnehmer/-innen wünschten. Wie gesagt: Diesen harten Gegensatz – das eine nützt „nur“ der Wirtschaft und das andere den Bürgern – sehe ich nicht. Aber wir haben eben auch außerhalb der Erwerbstätigkeit und außerhalb der wirtschaftlichen Tätigkeit eine Reihe von Vereinfachungen und Verbesserungen vorgenommen.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Lieb, vielen Dank für die Frage. Zunächst einmal gibt es ja keinen harten Gegensatz. Von Dingen, von denen Unternehmen profitieren, profitieren ja auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; deshalb sehe ich den harten Gegensatz nicht. Aber ich will einige Maßnahmen nennen, von denen Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb ihrer Erwerbstätigkeit profitieren. Schauen Sie, wir haben in vielen Bereichen die Textform zugelassen. Das bedeutet beispielsweise, dass Kommunikation mit Behörden digital ablaufen kann, dass keine Formulare ausgedruckt, unterschrieben und mit Briefmarke ans Amt geschickt werden müssen.”
“Dieser Appell richtet sich insbesondere auch an den Bundesrat, in dem das ja im Moment kritisch diskutiert wird. Damit möchte ich meine einleitenden Worte beenden. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Das Wort für den zweiten einleitenden Bericht hat nun der Bundesminister für Gesundheit, Herr Dr. Karl Lauterbach.”
“Ich habe gehört, dass im Bundesrat jetzt wieder intensiv darüber gesprochen wird, ob wir vielleicht die Hotelmeldezettel auf Papier nicht doch beibehalten sollten, und über viele andere Dinge. Ich möchte daher hier noch mal meinen Appell starten: Wir alle gemeinsam wollen Bürokratieabbau. Deshalb sollten wir alle gemeinsam daran arbeiten, dass die Initiativen, die doch eigentlich Konsens sein sollten, dann auch erfolgreich sind. Deshalb möchte ich von hier noch mal einen Appell richten an alle Beteiligten: Wenn Ihnen das Volumen des Bürokratieabbaus zu klein erscheint, dann sollten bei den Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, alle an einem Strang ziehen, um wenigstens diese möglich zu machen. Ich stehe gerne für mehr bereit. Aber weniger Bürokratieabbau wäre das falsche Ergebnis.”
“Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir eine effektive wehrhafte Demokratie sind und auch bleiben wollen. Wir stellen uns den Feinden der Demokratie, egal woher sie kommen, konsequent entgegen. Eine zweite kurze Anmerkung möchte ich machen. Wir haben uns heute auch über den Stand des Bürokratieabbaus ausgetauscht. Sie wissen, die Bundesregierung hat hier einen Schwerpunkt gesetzt. Mit dem Meseberger Bürokratieentlastungspaket haben wir ja schon Maßnahmen auf den Weg gebracht, die im Volumen 3 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand jährlich einsparen. Der Bürokratiekostenindex wird auf ein Allzeittief sinken. Ich möchte trotzdem an dieser Stelle noch einen Appell starten. Wir alle wollen Bürokratieabbau im Abstrakten, aber immer, wenn es konkret wird, verheddern wir uns.”
“Ich will noch mal betonen: Nachdem wir in islamistischen, linksextremistischen und rechtsextremistischen Bereichen Ermittlungserfolge hatten, kommen wir jetzt auch in einen Bereich, wo es um den Kern der Demokratie geht. Wenn Parlamente ausspioniert werden, dann gefährdet das die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Denn hier im Parlament und auch im Europäischen Parlament müssen vertrauliche Informationen durch Parlamentarier kontrolliert werden können, und Spionagetätigkeit in diesem Bereich ist natürlich ein direkter Angriff auf die Funktionsfähigkeit von Parlamentarismus und Demokratie. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken bei unseren Sicherheitsbehörden, beim Generalbundesanwalt, bei den Polizeibehörden, auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Gelegenheit, hier kurz einleitende Worte zu sprechen. Ich möchte insbesondere auf zwei Dinge zu sprechen kommen, die heute unter anderem Gegenstand der Kabinettsberatung waren. Zum einen muss man sagen, dass wir nach der Zeitenwende – der Bundeskanzler hat diesen treffenden Begriff hier geprägt – nicht nur Fragen der konventionellen Rüstung und der Geopolitik berücksichtigen müssen, sondern dass wir es auch – das merken wir – im Inneren mit Feinden der Demokratie zu tun haben, auch mit Angriffen autoritärer Staaten. Wir sehen das an den Ermittlungserfolgen des Generalbundesanwalts und der Sicherheitsbehörden.”
“Das beschleunigt die Prozesse, beispielsweise bei der Akteneinsicht. Haben Sie einen physischen Papieraktenträger, kann der immer nur zu einem Zeitpunkt bei einem Verfahrensbeteiligten sein. Das heißt: Die Dinge ziehen sich in die Länge. In eine digitale Akte können alle Verfahrensbeteiligten im Zweifelsfall parallel Einsicht erhalten. Das wird einen Tempovorteil bringen und ist deshalb auch eine gute Nachricht für die Digitalisierung der Justiz in Deutschland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf stärkt also die Anlegerkultur in Deutschland. Er sorgt für einen attraktiven Anlagestandort, weil er das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt stärkt, Verfahren beschleunigt. Er beschleunigt auch Gerichtsverfahren und trägt damit zur Rechtssicherheit bei. Das ist gut für den Wirtschaftsstandort Deutschland.”
“Ich finde, das müssen wir dringend ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir ermöglichen es außerdem, die häufig sehr hohe Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren zu reduzieren. Künftig sollen nicht mehr automatisch alle Einzelklagen, die den Gegenstand des Musterverfahrens betreffen, in dieses hineingedrängt werden. Wollen Parteien nicht am Musterverfahren teilnehmen, sollen sie ihren Rechtsstreit künftig auch unabhängig als Individualverfahren führen können. Wir setzen mit der Reform auch da an, wo wir in Deutschland leider noch viel zu häufig hinterherhinken, nämlich bei der Digitalisierung. Stand jetzt haben die Gerichte bis 2026 Zeit, um die Gerichtsakten elektronisch zu führen. Wir wollen, dass sie zumindest im Musterverfahren schon vor Ablauf der Frist auf vollständig digitalisierte Akten umsteigen.”
“Was werden wir jetzt konkret tun, um diese Ziele zu erreichen? Wir verkürzen den Zeitraum von der Einzelklage vor dem Landgericht bis zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht. Dafür passen wir gesetzliche Fristen an, konzentrieren Zuständigkeiten und verschlanken das Verfahren bis zum Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts. Wir stärken auch die Stellung des Oberlandesgerichts. Es soll selbst die Feststellungsziele für das Musterverfahren formulieren, die sich aus den Einzelklagen ergeben. Denn momentan ist es so: Ein Oberlandesgericht darf den oft sehr kleinteiligen Streitstoff aus all den Ausgangsverfahren nicht auf das Wichtigste reduzieren. Ein solches Verbot der Reduktion auf das Wesentliche erschwert die Verfahren und zieht sie häufig in die Länge.”
“Anleger brauchen wirksame Instrumente zur zügigen Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Auch Gerichte stehen in solchen Massenverfahren vor enormen Herausforderungen. Und solche Verfahren sind letztlich auch gut für den Kapitalmarkt, für den Kapitalstandort in Deutschland; denn der ist ja auf das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger angewiesen. Und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger stärkt man eben dann, wenn diejenigen, die aufgrund von Regelbrüchen zu Schaden kommen, diesen Schaden schnell ersetzt bekommen. Wir wollen deshalb die bestehenden Instrumente verstetigen und verbessern. Anleger sollen schneller zu ihrem Recht kommen, und die Verfahren sollen für die Gerichte leichter handhabbar werden. Das stärkt das Vertrauen in die Justiz, und das schafft auch auf dem Kapitalmarkt größere Rechtssicherheit.”
“Kurz danach schmierte der Kurs dramatisch ab, viele Menschen verloren viel Geld. Sie fühlten sich über den Tisch gezogen, und das auch zu Recht; denn die Angaben im Börsenprospekt waren schlicht falsch. Ungefähr 16 000 Kleinanleger verklagten das Unternehmen daraufhin in einem Musterverfahren auf Schadensersatz. Der Prozess zog sich hin, und geschlagene 20 Jahre – 20 Jahre! – dauerte es, bis sie ein Vergleichsangebot erhielten, 20 Jahre, bis sie ein Stück Genugtuung erfuhren und ihr Schaden ausgeglichen wurde. 20 Jahre – das muss man sich vergegenwärtigen – bedeuten, dass einige der Geschädigten dieses Ereignis gar nicht mehr erlebt haben. So etwas, meine Damen und Herren, darf sich nicht wiederholen. Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen. Wir sorgen mit diesem Gesetzentwurf für schnellere und effizientere Verfahren.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer! Die Bundesregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vor. Was für ein Wort: „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“. Das klingt technisch, das klingt kompliziert, und es klingt in den Ohren einiger vielleicht sogar so, als hätte es keine große Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber das ist mitnichten so, und das will ich Ihnen anhand eines ganz bekannten Beispiels kurz erläutern. Im Jahr 2000 gab ein großes Unternehmen der Telekommunikationsbranche zum dritten Mal Aktien aus. Viele Kleinanleger kauften diese Aktie und verließen sich damals auf die Angaben, die das Unternehmen im Börsenprospekt gemacht hatte.”
“Wenn ich einen Wunsch äußern dürfte: Ich glaube, es wäre der Sache und auch den Opfern angemessen, dass wir uns alle gemeinsam bemühen, dieses schwierige Thema hier in einem möglichst sachlichen Ton zu diskutieren. Ich hoffe auf die wohlwollende Aufnahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Axel Müller das Wort.”
“Wir wollen am unteren Strafrahmen des § 184b – nur dort – eine Korrektur vornehmen, die es den Staatsanwaltschaften wieder ermöglicht, in solchen Fällen geringer Schuld beispielsweise mit einer Einstellung gegen Auflagen und Weisungen zu reagieren. So kommen wir, glaube ich, wieder zu schuldangemessenen Rechtsfolgen, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird wieder besser eingehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eine Bitte habe ich zum Schluss. Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass viele Beteiligte – seien es die Landesjustizministerinnen und -justizminister, die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker in diesem Haus oder auch die vielen Teilnehmer an der medialen Debatte – es geschafft haben, dieses schwierige und emotionale Thema in einem sehr sachlichen Ton zu diskutieren.”
“Die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr führt aber heutzutage in solchen Fällen dazu, dass die Staatsanwaltschaften öffentliche Klage erheben müssen, dass sie auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe plädieren müssen und dass die Gerichte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aussprechen müssen. Hier ist die Reform eindeutig über das Ziel hinausgeschossen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern auch die von Strafverfolgern, Staatsanwälten und Richtern, quasi von allen, die beruflich mit der Verfolgung dieses Unrechts zu tun haben, und es ist auch der Wunsch eines einstimmigen Beschlusses der Justizministerkonferenz, dass wir dies korrigieren. Deshalb legt Ihnen die Bundesregierung genau für dieses Problem einen Korrekturentwurf vor.”
“Stellen Sie sich vor: Eine Mutter entdeckt auf dem Handy ihres Sohnes solches Material, macht ein Foto davon, schickt es anderen Eltern und schreibt: Guckt mal, ob das nicht vielleicht auch auf den Handys euerer Kinder zu finden ist. Ihr müsst eingreifen. – Dann macht sie sich strafbar im Sinne dieses Gesetzes. Es ist natürlich nicht in Ordnung, solches Material weiterzuleiten, weil es eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist. In der Vergangenheit haben Staatsanwälte und Staatsanwaltschaften in solchen Fällen aber häufig mit einer Einstellung gegen Auflagen und Weisungen reagiert, weil sie der Auffassung waren: Es ist nicht in Ordnung, aber die Schuld ist hier so gering, dass wir auch mit einer einfacheren Form der Wiedergutmachung zurechtkommen können.”
“Das klingt intuitiv auch erst mal plausibel, wenn wir an die typischen Fälle denken, in denen sich Menschen Lust am Leid anderer Menschen verschaffen. Aber diese neue Regel in § 184b hat in der Strafverfolgungspraxis in den letzten Jahren zu schwerwiegenden Problemen geführt, und die will ich kurz erläutern. Dazu muss man wissen, dass die Beschreibung des Unrechts bei der Verbreitung kinderpornografischer Schriften, wie der Tatbestand heißt, eben so gut wie jede Verbreitung und so gut wie jedes Sich-Verschaffen erfasst. Das soll auch so sein, um die Persönlichkeitsrechte der Opfer gut zu schützen und um Umgehungstaktiken der Täter vorzubeugen. Das führt aber dazu, dass beispielsweise auch sogenannte Warnfälle erfasst werden. Was verbirgt sich dahinter?”
“Das Leid der Opfer wird vergrößert, wenn von diesen Missbräuchen Darstellungen – seien es Foto- oder Videoaufnahmen – hergestellt und verbreitet werden; denn das Bewusstsein, dass sich andere an der Darstellung des eigenen Leides Lust verschaffen, ist wahrscheinlich die schlimmste Persönlichkeitsrechtsverletzung, die man sich vorstellen kann. Deshalb kennt auch dafür unser Strafgesetzbuch harte Strafen. Bis ins Jahr 2021 hinein mussten Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Diesen oberen Strafrahmen hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 auf zehn Jahre verdoppelt. Auch daran soll und wird sich nichts ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Gesetzgeber hat aber im Jahr 2021 dem § 184b Strafgesetzbuch, über den wir hier diskutieren, etwas Neues hinzugefügt: die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist wahrscheinlich eines der schlimmsten Verbrechen, das wir uns vorstellen können. Die Opfer leiden häufig ein Leben lang unter den körperlichen und seelischen Verletzungen, die sie erleiden, und deshalb sieht unser Strafgesetzbuch zu Recht harte Strafen vor. Die Täter müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen. Das darf sich nicht ändern, das soll sich nicht ändern, und das wird sich nicht ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Gewalt hat keinen Platz in der politischen Auseinandersetzung, egal gegen wen und egal von wem; das ist klar. Aber es ist unanständig, die Hundertausenden von Menschen, die für Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaat auf die Straße gehen, pauschal in Haftung zu nehmen dafür, dass es einige gibt, die nicht verstanden haben, was Rechtsstaat bedeutet. Mehr will ich dazu nicht sagen.”
“Und ich will sagen: Jeder Euro in diesem Einzelplan ist eine Investition in Einigkeit und Recht und Freiheit. Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten der AfD Bochmann.”
“Es ist dreimal so viel wie das bislang größte Entbürokratisierungspaket, das es in der Geschichte der Bundesrepublik gab. Wenn der erste Schritt mehr als dreimal so groß ist wie der bislang größte, dann kann man das auch mal anerkennen. Natürlich hören wir nicht auf. Und ich würde mir mehr Unterstützung von Frau von der Leyen wünschen, weil fast 60 Prozent des bürokratischen Erfüllungsaufwands in Deutschland aus Europa kommen. Es wird dort viel von „One in, one out“ gesprochen. Die Wahrheit ist „One out, five in“: Das ist die Bilanz der Kommission unter Frau von der Leyen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb will ich zum Schluss sagen: Wir sind weiterhin das Haus, das am wenigsten Geld ausgibt. Wir sind weiterhin das Haus, das in Relation dazu am meisten Geld wieder einnimmt.”
“Wir haben gesagt: Die Initiative zur Digitalisierung der Justiz – die übrigens durchweg von allen Bundesländern gelobt wird – darf dem Rotstift nicht zum Opfer fallen. Der Rechtsstaat muss digital sein, um effizient zu sein und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Und das leistet dieser Haushalt. Dafür bin ich sehr dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Müller und Herr Espendiller, zum Thema Bürokratieabbau will ich gerne etwas sagen. Manchmal ist es das kleinkarierte Judospiel der Opposition, alles, was man tut, kleinzureden. Aber mit den Meseberger Beschlüssen zum Bürokratieabbau, mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, dem BEG IV und den dort ausgekoppelten Erleichterungen beim Bilanzrecht bauen wir 3 Milliarden Euro Erfüllungsaufwand ab. Ist das viel oder wenig?”
“Wir haben das Namensrecht auf den Weg gebracht, wir haben präzise Vorstellungen zum Unterhaltsrecht vorgestellt, ebenso für das Abstammungsrecht, für das Kindschaftsrecht und dieser Tage auch für die Verantwortungsgemeinschaft. Ich freue mich darauf, das mit diesem Parlament zu beraten. Es wird die dringend notwendige größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Einige Rednerinnen und Redner haben es gesagt: Auch wir mussten unseren Einsparungsbeitrag erbringen. Er ist, weil mein Etat klein ist, nicht so groß wie der anderer Häuser, aber 30 Millionen Euro mussten wir auch einsparen. Und wir haben es mit klarer Prioritätensetzung getan.”
“Das hat die Deportationskonferenz von Potsdam gezeigt. Dagegen wehren sich die Menschen in Deutschland. Und dafür haben sie unseren Respekt, den Respekt von Konservativen, Liberalen, Grünen, Sozialdemokraten und auch von Menschen, die einfach nur anständig sind und sich nicht parteipolitisch verorten. Ich will ein paar Worte zu Schwerpunkten sagen, die hier in diesem Hause erwähnt worden sind. Ich habe es eingangs gesagt: Die Bedeutung der Rechtspolitik lässt sich nicht allein in Geld messen. Deshalb freue ich mich sehr darauf, dass wir jetzt sehen werden, wie in diesem Jahr die größte Reform der Familienpolitik, des Familienrechts seit vielen Jahrzehnten auf den Weg gebracht wird.”
“Die Regeln dieses Hauses haben mir gestern verboten, mich von dort aus dazu zu äußern. Hier am Rednerpult darf ich das, und ich will es tun: Das ist obszön! Die Wahrheit ist nämlich: Man muss nicht rechts sein, um gegen Linksextremismus zu demonstrieren. Die Wahrheit ist aber auch genauso: Man muss nicht links sein, um gegen Rechtsextremismus zu demonstrieren, sehr geehrte Damen und Herren. Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der AfD-Fraktion? Es ist keinerlei Erkenntnis von dieser Seite des Hauses zu erwarten. Ich lehne ab. Mir muss niemand etwas über die Gefahren von Linksextremismus und auch von politischem Extremismus erzählen; ich bin die Dienstaufsicht des Generalbundesanwaltes. Aber die größte Gefahr für die liberale Demokratie geht derzeit von rechten Staatsdelegitimierern und dem Rechtsextremismus aus.”
“Aber ich finde, eines sollten wir Deutsche aus diesem Beispiel lernen: Es ist besser, sich frühzeitig gegen die mutwillige Beschädigung unseres Rechtsstaates zur Wehr zu setzen, als hinterher mühsam zu reparieren, was an Schaden entstanden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist auch der Wunsch der ganz breiten Mehrheit der Deutschen. Die ganz breite Mehrheit der Deutschen versammelt sich – buchstäblich – zu Hunderttausenden hinter Menschenwürde, hinter Demokratie, hinter Grundrechten und Rechtsstaat. Warum erwähne ich das hier? Als ich gestern auf der Regierungsbank saß, musste ich mit anhören, wie Redner und Zwischenrufer in diesem Haus diese Menschen pauschal als „linke Marionetten“ bezeichnet haben und diese Demonstrationen sogar mit den gelenkten Demonstrationen des SED-Regimes verglichen hatten.”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer! Die Bedeutung des Rechtsstaates kann man mit Geld gar nicht ermessen. Das habe ich letzte Woche gemerkt, als ich Polen besucht habe. In Polen habe ich meinen Kollegen getroffen, den neuen Justizminister Adam Bodnar. Er und seine Regierung haben jetzt die Aufgabe, auf rechtsstaatlichem Wege rechtsstaatliche Strukturen wiederherzustellen, die man über Jahre mutwillig zu zerstören versucht hatte. Ich glaube, ich darf im Namen des gesamten Hauses sagen: Dafür hat er unseren großen Respekt und jede Unterstützung, die wir ihm dafür bieten können. Ich glaube, die Situation in Polen zeigt auch eins. Die liberale Demokratie hat einen langen Atem. Sie hat auch die Kraft, sich von Rückschlägen zu erholen.”
“Und wir ziehen einmal mehr die richtigen Schlüsse aus unserer eigenen Vergangenheit von Gewalt, Rechtsbruch und Angriffskrieg. Daher bitte ich um wohlwollende Aufnahme dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Herzlichen Dank. Für die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion hat jetzt Ingmar Jung das Wort.”
“Wir sorgen drittens für einen Gleichlauf des deutschen Rechts mit den Normen des Römischen Statuts und der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs. Entsprechende Strafbarkeitslücken im Völkerstrafgesetzbuch wollen wir schließen. Das betrifft zum einen den Tatbestand der sexuellen Sklaverei, den wir neu aufnehmen. Und wir nehmen auch Änderungen beim Tatbestand des Verschwindenlassens vor. Hier wollen wir auf das sogenannte Nachfrageerfordernis künftig verzichten, weil es eine Zumutung für viele Angehörige der Opfer war, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich denke, wir ziehen mit alldem die richtigen Schlüsse aus der gegenwärtigen Wiederkehr schlimmster Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen auf unserem Kontinent.”
“Am heutigen Tag spricht das Oberlandesgericht Celle sein Urteil in einem Prozess gegen einen Mann aus Gambia wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die gambische Bevölkerung nimmt das mit großen Hoffnungen wahr. Aber die Tochter eines Mannes, der bei diesen Staatsverbrechen ums Leben kam, der ermordet wurde, ließ sich vor Kurzem so zitieren, dass ihr Volk wegen der sprachlichen Hürden diesem Prozess nicht folgen kann. Sie hat gesagt – ich zitiere wörtlich –: „Ich glaube, die deutschen Behörden verstehen nicht, dass dieses Verfahren Teil eines Heilungsprozesses für uns ist, für die Opfer und für eine ganze Nation.“ Zitat Ende. – Doch, das verstehen wir. Deshalb werden wir das jetzt möglich machen.”
“Das betrifft auch den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung; denn die meisten Menschen, die Opfer eines Kriegsverbrechens wurden, haben Furchtbarstes erlebt. Sie sind im Regelfall traumatisiert. Deshalb brauchen sie nicht nur juristische, sondern auch psychosoziale Unterstützung. Wir wollen zweitens die Verbreitung wegweisender deutscher Völkerstrafrechtsprozesse fördern. Dafür müssen Medienvertreter über solche Prozesse informiert berichten können. Wie soll sonst die Botschaft des Rechts bis in alle Welt vordringen? Deshalb stellen wir künftig Folgendes sicher: Medienvertreter, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, können künftig auf eine Verdolmetschung zurückgreifen. Das ist Fortschritt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist übrigens mehr als Technik.”