Marco Buschmann
FDP · Germany
“Dass wir ein Strukturdefizit in Deutschland haben, ist ja eine neue Erkenntnis bei Ihnen. Im letzten Jahr, als wir noch Teil der Regierung waren und eine Analyse dazu vorgelegt haben, da wurde es noch als Provokation bezeichnet, diese Tatsache klar auszusprechen und ein Programm zu formulieren, womit diese Strukturschwäche überwunden werd…”
“Es hat nach der Wende 1982 funktioniert. Es hat sogar mit der Agenda 2010, die eine rot-grüne Bundesregierung gemacht hat, funktioniert. Es hat selbst in Griechenland funktioniert nach den Strukturreformen, die dem Land – das muss man sagen – aufgedrängt worden sind. Und es hat auch im Deutschland der 90er-Jahre funktioniert.”
“Ja, zum Klima in unserer Gesellschaft tragen vielleicht auch die sozialen Medien etwas bei, vielleicht auch die Propaganda aus anderen Ländern; aber es trägt auch die Perspektivlosigkeit dazu bei, dass die Menschen sich fragen: Wie kann ich endlich meinen Traum für mich und meine Kinder verwirklichen?”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister für Wirtschaft und Klimaschutz! Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 nicht gewachsen, sondern geschrumpft. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 nicht gewachsen, sondern geschrumpft.”
“Und wenn wir es in den 90er-Jahren geschafft haben, wenn wir es nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft haben, wenn wir es nach 1982 geschafft haben und wenn wir es mit der Agenda 2010 geschafft haben, dann ist klar: Dies ist der Weg, mit dem dieses großartige Land mit seinem Know-how, mit seinen gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbei…”
“Dass sie durch eigene Arbeit, durch eigenen Fleiß ihre eigene Lebenssituation, die Lebenssituation ihrer Familie ein kleines Stückchen besser machen können, dass sie ihren kleinen „German Dream“ verwirklichen können, dass sie sich die Urlaubsreise, von der sie träumen, leisten können, vielleicht eines Tages eine Eigentumswohnung, um „My h…”
The complete record
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“Unser Land sieht es daher als seine Pflicht an, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Wir haben weltweit den ersten Prozess gegen Angehörige des Assad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Diese Vorreiterrolle der deutschen Justiz wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf festigen. Was schlagen wir vor? Wir wollen erstens die Rechte der Opfer von Völkerstraftaten stärken. Dafür werden wir die Strafprozessordnung in einigen wesentlichen Punkten ergänzen. Das betrifft die Möglichkeit der Opfer, als Nebenkläger eine aktive Rolle im Prozess zu übernehmen. Wir müssen die Opfer in eine aktive Rolle bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Wir haben uns unter vielen gutwilligen Völkern der Welt darauf geeinigt, dass Kriege heute grundsätzlich nur noch diejenigen führen dürfen, die sich selbst verteidigen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass Angriffskriege und barbarische Überfälle auf fremdes Staatsgebiet völkerrechtswidrig sind. Wir haben uns darauf geeinigt, dass die internationale Gemeinschaft Kriegsverbrecher und Aggressoren vor Gericht stellt. Das ist echter Fortschritt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auf den Trümmern des Zweiten Weltkriegs wurde das Völkerstrafrecht geboren. Sein Gedanke lautet: Nirgendwo dürfen sich Kriegsverbrecher sicher fühlen. Und ich möchte angesichts der Geschichte unseres Landes hinzufügen: Nirgendwo dürfen sich Kriegsverbrecher sicher fühlen, erst recht nicht in Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Der 24. Februar 2022 und der 7. Oktober 2023, das sind zwei Tage, die sich in unser kollektives Gedächtnis eingebrannt haben. Es herrscht wieder Krieg in Europa, und es herrscht ein weiterer Krieg vor den Toren Europas. Wir haben gehofft, dass wir als Menschheit weiter wären. Wir haben uns getäuscht. Wir denken an die Betroffenen, und wir leiden und trauern mit den Opfern. Aber wir sind nicht machtlos. Wir setzen der barbarischen Gewalt etwas entgegen, das uns von Tyrannen und Terroristen unterscheidet: Wir setzen der Gewalt das Recht entgegen. Wir haben aus der Geschichte des vergangenen Jahrhunderts gelernt. Gerade unser Land, schuldbeladen, hatte allen Grund dazu.”
“Der Gesetzentwurf stärkt, was das Beste an der Identität unseres Landes ist, nämlich die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das ist, was wir sein wollen: liberale Demokratie, nicht Blut-und-Boden-Gemeinschaft. Der Entwurf hat aber auch die Kraft, sich von alten Illusionen zu trennen und nüchtern die Interessen unseres Landes zu definieren. Wir wollen als Einwanderungsland attraktiver für Menschen sein, die bei uns von ihrer eigenen Arbeit leben und unsere Gesetze und Werte achten. Genau daran arbeiten wir mit dieser Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts. Für die Fraktion Die Linke hat nun das Wort Gökay Akbulut.”
“Damit das auch künftig nicht passieren kann, werden die Einwanderungsbehörden und die Justizbehörden in Zukunft besser kooperieren. Das bedeutet ganz konkret: Früher war ein Eintrag im Bundeszentralregister praktisch unschädlich, insbesondere bei den Bagatellstraftaten. Nach künftiger Gesetzeslage muss die Einbürgerungsbehörde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen, was denn die Motive sind. Wenn sie antisemitisch oder menschenfeindlich waren, dann darf nicht eingebürgert werden. Die Botschaft ist eindeutig: Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist wehrhaft, und Antisemiten und Menschenfeinde werden nicht eingebürgert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der zwei Dinge leistet.”
“Sie lautet, dass alle, die zu uns kommen, die Werte unserer offenen Gesellschaft und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu schätzen lernen. Für die ganz große Mehrheit ist das sicher der Fall, aber doch nicht für alle. Auch hier sind die Fakten leider eindeutig; denn mit unseren Werten ist es nicht vereinbar, wenn der größte Massenmord an jüdischen Menschen nach dem Holocaust auf unseren Straßen gefeiert oder dort für das Kalifat als Staatsform geworben wird. Schlimm genug, dass solche Menschen in der Vergangenheit eingebürgert worden sind. Es ist ein Mangel des geltenden Rechts, dass das passieren konnte; denn solche Menschen wollen wir nicht als Staatsbürger. Wir wollen sie nicht als Staatsbürger.”
“Das bedeutet konkret: Wer als Ausländer von Sozialleistungen lebt, wird künftig kein Staatsbürger mehr werden können. Ich kann darin keine Verschleuderung der Staatsangehörigkeit erkennen. Wir steigern die Anforderungen für die Staatsangehörigkeit. Ausnahmen, von denen vorhin gesagt wurde, sie seien löchrig wie ein Schweizer Käse, gelten nur für Menschen, die ein ganzes Leben lang gearbeitet haben, für Gast- und Vertragsarbeiter, die ein ganzes Leben lang hier hart gearbeitet haben, für Menschen, die in Vollzeit tätig sind. Das ist Respekt vor deren harter Arbeit. Die Botschaft unseres Konzepts ist daher klar und eindeutig: Unsere Einladung gilt der Einwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht für ein Leben von Sozialleistungen. Das ist die Sprache des Gesetzentwurfs. Es gibt auch eine dritte Illusion.”
“Die Zahl der Menschen, die zwar in Deutschland, aber nicht im deutschen Arbeitsmarkt angekommen sind, ist zu groß. Zu viele leben von Transfereinkommen. Natürlich müssen wir uns auch darum kümmern, ob es Rechtsgründe für diesen Befund gibt, ob es bürokratische Auflagen gibt, die Arbeitgeber und potenzielle Arbeitskräfte daran hindern, zusammenzukommen, ob es bürokratische Arbeitsverbote gibt oder ob die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessert werden soll. Darum kümmern sich Bund und Länder. Trotzdem wird dieser Effekt ein Problem bleiben. Daher ist es richtig, dass hart arbeitende Menschen schneller Staatsbürger werden können, aber zugleich die Kriterien für die Einbürgerung insgesamt für alle strenger werden. Auch das gehört zu dieser Novelle, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Natürlich müssen wir uns auch um andere Maßnahmen kümmern, um die Arbeitskräftelücke zu schließen. Weniger junge Menschen sollten ohne Abschluss unsere Schulen verlassen. Menschen ohne Arbeit sollten wir rasch wieder in Arbeit bringen. Die Bedingungen für Frauenerwerbstätigkeit sollten wir verbessern. Aber all das wird nicht ausreichen, um die Lücke zu schließen. Um mehr Menschen für den Arbeitsmarkt in Deutschland zu gewinnen, ist es daher richtig, dass wir eines klarmachen: Hart arbeitenden Menschen ohne deutschen Pass wollen wir ein Angebot machen, schneller Staatsbürger zu werden. Und das ist gut so. Es gibt eine zweite Illusion. Die lautet, dass jeder Mensch, der nach Deutschland kommt, willens und in der Lage ist, den Unterhalt für sich und seine Familie durch eigene Arbeit zu bestreiten. Die Fakten sind auch hier eindeutig.”
“Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts trennt sich von allen Illusionen, er modernisiert das Staatsangehörigkeitsrecht im Lichte unserer Interessen. Deshalb ist es ein sehr guter Entwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die erste Illusion, die die deutsche Politik lange blockiert hat, war, zu glauben, dass wir ohne Einwanderung in den Arbeitsmarkt auskommen könnten. Die Fakten sind jedoch eindeutig. Der demografische Wandel reißt eine immer größere Lücke bei den Arbeitskräften, und deshalb brauchen wir Menschen, die nach Deutschland kommen, um hier von ihrer eigenen Arbeit zu leben und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Das ist unser nationales Interesse, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer! Wenn es um das Staatsangehörigkeitsrecht geht, dann sprechen wir nicht über Verfahren oder Vorschriften für einen x-beliebigen Verwaltungsakt. Im Staatsangehörigkeitsrecht kommt zum Ausdruck, wer wir als Land sein wollen. Und in der Art und Weise, wie wir über das Staatsangehörigkeitsrecht beraten, kommt auch zum Ausdruck, ob wir – wie soll ich sagen? – entweder die politische Reife besitzen, in nüchterner Abwägung unsere Interessen zu definieren, oder – das haben wir hier gerade erlebt – ob wir uns gegenseitig Floskeln vortragen, um uns an bequeme Illusionen zu klammern.”
“Außerdem möchte ich mich natürlich bei Stefan Seidler bedanken, der hier quasi schon von Amts wegen die Interessen der dänischen Minderheit wahrnimmt und sich hier ebenfalls engagiert eingebracht hat. Ich glaube, es ist eine gute Nachricht für unsere nationalen Minderheiten, dass sie ihre Namenstradition fortsetzen und ihren entsprechenden Namen auch in den Pass eintragen lassen können. Ich glaube, das macht unser Namensrecht ein Stückchen offener und toleranter. Das ist eine gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich gibt es auch immer Gegenargumente. Ich bekomme auch kritische Zuschriften dazu. Aber das Interessante ist: Die Kritik bezieht sich fast nie auf den Inhalt. Meistens heißt es nur: Ist das eigentlich die wichtigste Frage? Ich will Ihnen mal eins sagen: Natürlich ist das nicht die wichtigste Frage.”
“Warum lassen wir es eigentlich nicht zu, dass die Menschen unserer nationalen Minderheiten ihre Namenstradition beibehalten können, die sie von ihren Vorfahren geerbt haben? Da gibt es überhaupt keinen Gegengrund, und deshalb machen wir das möglich. Das ist eine gute Nachricht für viele, viele Menschen in unserem Land. Ich möchte mich an dieser Stelle bei zwei Kollegen und einer Kollegin bedanken. Die Interessen der Sorben nimmt hier seit vielen Jahren insbesondere unser Kollege Torsten Herbst wahr, der der Erste war – das gestehe ich offen –, der mich auf diese Thematik angesprochen hat und das in Gang gebracht hat. Ich möchte mich auch bei der Kollegin Gyde Jensen bedanken, die als waschechtes Nordlicht natürlich immer für die Friesen streitet, wo sie geht und steht.”
“Es entzweit Mutter und Kind und widerspricht sogar der Abstammungsfunktion des Namensrechts. Deshalb machen wir es in einer solchen Konstellation bei der Rückeinbenennung Kindern leichter, den Namen ihrer Mutter wieder anzunehmen. Das macht das Recht flexibler. Das ist eine gute Nachricht für viele Menschen in unserem Land. Wir werden – drittens – das Namensrecht auch toleranter machen. Wir haben in unserem Land viele Menschen, die eigene Namenstraditionen pflegen. Denken Sie beispielsweise an die Sorben: Eine Frau Kralowa muss sich in Deutschland „Frau Kral“ nennen, obwohl es die eigene Namenstradition wäre, die Endung feminin anzupassen. Wir haben Friesen, wir haben Dänen in Deutschland.”
“Also davor muss niemand Sorge haben. Ich will ein Zweites nennen. Unser Namensrecht ist auch deshalb veraltet, weil darin immer noch nicht berücksichtigt wird, dass Partnerschaften auch scheitern können – und das geht zulasten von Kindern. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Stellen Sie sich eine Frau vor, die in die Partnerschaft ein Kind mitbringt. Die Partnerschaft verläuft gut, man heiratet, das Kind wird einbenannt. Trotzdem kann es passieren, dass diese Ehe irgendwann scheitert; es kommt zur Scheidung. Dann ist das Kind gezwungen – anders als die Mutter, die ihren ursprünglichen Namen wieder annehmen kann –, wenn es volljährig ist, den Namen des Ex-Mannes der Frau, der ja gar nicht der leibliche Vater ist, zu behalten, und das ist geradezu absurd.”
“Es gibt aber Millionen junger Menschen, die ihr Partnerschaftsmodell auf Augenhöhe dadurch zum Ausdruck bringen wollen, dass sie gemeinsam einen echten Doppelnamen tragen, den sie auch an ihre Kinder weitergeben können. Genau das machen wir jetzt möglich. Das ist ein Stückchen mehr Freiheit. Das ist eine gute Nachricht, meine sehr geehrten Damen und Herren. An dieser Stelle kommt immer als Gegenargument – das weiß ich natürlich auch –: Kommt es denn nicht irgendwann zu Namensketten? Also würde der berühmte Herr Müller-Lüdenscheid unserer Kollegin Strack-Zimmermann einen Antrag machen – den würde sie nicht annehmen; das ist klar –, müsste keiner die Sorge haben, dass es zu der Namenskette Müller-Lüdenscheid-Strack-Zimmermann käme. Diese Regelung begrenzt die Kombinationsmöglichkeiten auf zwei Namenselemente.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Die Bundesregierung legt dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des deutschen Namensrechts vor. Das Ziel ist, unser schon ziemlich in die Jahre gekommenes Namensrecht freier, moderner und auch toleranter zu machen. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht für Millionen von Menschen in unserem Land. Auf die Änderung hinsichtlich echter Doppelnamen freuen sich Millionen junger Paare; das weiß ich aus vielen Zuschriften, die ich bekommen habe. Es ist völlig okay, wenn sich einige dafür entscheiden, als Ehenamen einen Namen der beiden Partner zu tragen. Es ist auch okay, wenn sich andere für einen Beinamen entscheiden.”
“Im Zivilprozess entscheiden die Parteien über den Verlauf des Verfahrens, und das ist Ausdruck der Privatautonomie und letztendlich auch bürgerlicher Freiheit im Verfassungsstaat. Diese wollen wir mit unserem Entwurf schützen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir sehen: Das ist ein weiterer Schritt hin zur Entlastung der Gerichte. Es ist nicht der erste – wir haben beispielsweise ja schon das Abhilfeverfahren eingeführt –, und es wird auch nicht der letzte sein; denn wir wollen, dass unsere Gerichte schneller zu Entscheidungen kommen. Wir wollen die Arbeitsüberlastung bekämpfen, und das ist gut für den Rechtsstaat. Das ist gut für die Justiz, und das ist auch gut fürs rechtsuchende Publikum. Ich wünsche mir wohlwollende Beratungen und freue mich auch auf den Diskurs mit Ihnen. Herzlichen Dank.”
“Auch die Gerichte selber können sich an diesen Leitentscheidungen orientieren und wissen schneller, wie sie rechtlich vertretbar und auch gut entscheiden können. Es gibt natürlich noch eine weitere Entlastungsperspektive, nämlich dass die Gerichte, die solche Verfahren führen, für die diese Leitentscheidungen wichtig sind, Verfahren aussetzen können, aber – das ist der Vorschlag, den wir in diesem Entwurf machen – nur mit Zustimmung der Parteien. Ich will es offen ansprechen: Es gab auch einige, die sich gewünscht hätten, dass diese Verfahren auch gegen den Willen der Parteien ausgesetzt werden können. Aber ich möchte betonen, dass wir das aus guten Gründen nicht gemacht haben. Wir wollen es nämlich bei der Dispositionsmaxime belassen. Was bedeutet das?”
“Die Pointe ist, dass der BGH das auch dann tun kann, wenn die Parteien das eigentlich gar nicht mehr wollen. Und warum ist das so wichtig? Weil es häufig so ist, dass ein Fall mit wichtigen Rechtsfragen zwar beim BGH landet, dass sich die Parteien aber anderweitig einigen und die Rechtsfrage dann eben nicht einheitlich vom BGH entschieden wird. So können wir sicherstellen, dass diese Rechtsfragen auch, wenn sich die Parteien anderweitig geeinigt haben, schnell, einheitlich und rechtssicher geklärt werden. Das ist gut für die Rechtssicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das entlastet auch Gerichte. Warum führt das zu einer Entlastung? Das ist natürlich klar: Verbraucherinnen und Verbraucher können schneller einsehen, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat, und aussichtslose Klagen werden dann gar nicht erst erhoben.”
“Die Frage, wie man hier Abhilfe schaffen kann, wie man Gerichte entlasten kann, wie man schneller für Rechtssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen kann, war Gegenstand der Erörterung einer Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern, die unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz und des Landes Nordrhein-Westfalen stattfand. Aus dieser Arbeitsgruppe heraus ist die Idee für das, was wir Ihnen heute vorschlagen wollen, entstanden, nämlich ein Leitentscheidungsverfahren. Das bedeutet einfach Folgendes: dass ein anhängiges Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof von ihm eben zu einem Leitentscheidungsverfahren erklärt werden kann, ein Verfahren, in dem wichtige Rechtsfragen für eine Vielzahl von Entscheidungen geklärt werden können.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Spätestens seit den Dieselklagen wissen wir, dass Massenverfahren eine starke Belastung für unsere Gerichte darstellen: Manchmal gehen Hunderte, Tausende gleichartig gelagerter Fälle mit Hunderten von Seiten langen Schriftsätzen dort ein. Und das ist natürlich nicht nur für die Gerichte ein Problem. Auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher stellen sich die Frage: Warum dauert es in meinem Verfahren so lange, und warum wird über dieselben Fragen, teilweise auch an unterschiedlichen Gerichten überall in der Republik, so lange parallel nachgedacht?”
“Aber ich konnte mich gestern bei meinem Besuch in Karlsruhe davon überzeugen, dass es den Willen und den Wunsch gibt, das bald zu tun. Und deshalb sind die Dinge auch hier abgestimmt. Wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch etwas Drittes angehen, und das ist mir heute, am 9. November, besonders wichtig. Viele Gerichte, viele Ministerien, viele Institutionen unseres Staates haben sich schon ihrer schmerzlichen Vergangenheit gestellt, haben wissenschaftlich erforschen lassen, welche schlimmen Kontinuitäten – personell, aber auch im Denken – es zwischen der Zeit des Nationalsozialismus und der frühen Bundesrepublik gab. Solche Forschungsprojekte sollen jetzt auch für das Bundesverfassungsgericht aufgesetzt werden.”
“Wir wählen den elektronischen Rechtsverkehr, den es schon für die Zivilgerichtsbarkeit und die Fachgerichte gibt. Und wir tun noch etwas Zweites: Wir führen nämlich nicht nur den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht ein, sondern wir legen auch die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der E-Akte. Und für die Einführung der E-Akte, finde ich, gilt all das, was ich vorhin gesagt habe, ebenso. Auch das Bundesverfassungsgericht muss zeigen, dass Richter heute mit modernen digitalen Tools arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch hier gilt: Der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gebietet, dass wir keinen Stichtag vorgeben, sondern die entsprechenden Rechtsgrundlagen schaffen. Das Gericht wird selber entscheiden, wann es damit beginnt.”
“Und letztendlich ist es auch gut für die Beschäftigten dort; denn mit elektronischen Schriftsätzen kann auch besser und einfacher gearbeitet werden. Ich habe mir deshalb vorgenommen, das zu ändern. Das muss man natürlich gut vorbereiten; das gebietet auch der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht. Das ist ja nicht irgendein Gericht; das ist ein Verfassungsorgan. Deshalb habe ich schon vor vielen Monaten das Gespräch mit Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Gerichts, aufgenommen. Wir haben gemeinsam Wege gefunden, wie wir das gut umsetzen können. Deshalb freue ich mich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf jetzt die Vorbereitungen treffen, dass unser Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen wird. Wir wählen dafür bewährte Instrumente; es macht ja auch Sinn, dass wir da keine neuen Standards entwickeln.”
“Und offen gestanden: Es ist doch aus vielerlei Hinsicht ein Ärgernis, dass dies das modernste Kommunikationsmittel mit unserem höchsten Gericht ist. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Jedermann hat das Recht, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Und dann müssen wir auch die modernsten Kommunikationsmittel für dieses Bürgergericht nutzen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir müssen digitaler werden. Ich finde, es ist auch ein falsches Signal, dass dann, wenn Länder und Bund sich bemühen, die Justiz digitaler zu machen, unser höchstes Gericht nach wie vor nicht mal die Rechtsgrundlagen hat, um selbst digital zuzustellen, und dass auch bei ihm digital zugestellt werden kann. Ich finde, es ist ein falsches Signal, dass wir das noch nicht geändert haben.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! 6 Stunden und 19 Minuten, so lange hat es damals gedauert. 6 Stunden und 19 Minuten! Das habe ich mir gemerkt; denn 6 Stunden und 19 Minuten lang haben meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versucht, eine Verfassungsbeschwerde, bei der ich Beschwerdeführer war, dem Bundesverfassungsgericht auf dem damals modernsten Wege der Zustellung, die unser Recht zulässt, zuzustellen. Das war das Fax, und das ist es noch bis heute. Wenn aber aus der ganzen Republik heraus Anwälte und Bürger dem Bundesverfassungsgericht ein Fax schicken wollen, dann brechen die Leitungen auch gerne mal zusammen. Dann bleiben die vielen Seiten auch mal mitten im Fax stecken.”
“Wir wollen, dass die Länder künftig eine solche Erklärung einholen sollen. Und wer erst nach der Ernennung zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter extremistisch auffällt, muss schnell und unbürokratisch abberufen werden können. Es ist unerheblich, wann die betroffene Person Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lässt; auch das stellen wir jetzt gesetzlich klar, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte zusammenfassen: Wir stärken mit alldem die Wehrhaftigkeit der Justiz in unserem freiheitlichen Staat. Jeder, der „im Namen des Volkes“ entscheidet, muss verfassungstreu sein. Deshalb bitte ich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Herzlichen Dank. Ansgar Heveling hat das Wort für die Unionsfraktion.”
“Die Verfassungstreue aller Richterinnen und Richter, auch der ehrenamtlichen, gehört zu den verfassungsgestaltenden Strukturprinzipien unseres Grundgesetzes. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2008 entschieden. Anders als für Berufsrichter steht das aber bislang so nicht im Gesetz. Das wollen wir mit diesem Entwurf ändern. Das Schöffenamt darf nicht zum Einfallstor extremistischer Bestrebungen in Richtung Justiz werden, egal ob von links oder von rechts oder von welcher extremistischen Richtung auch immer. Denn Schöffinnen und Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen. Bei einem Schöffengericht am Amtsgericht können zwei Schöffen sogar den Berufsrichter überstimmen.”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Im Rechtsstaat müssen die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass Richter nur nach Recht und Gesetz und nach nichts anderem entscheiden. Wie könnte es mit diesem Prinzip in Einklang zu bringen sein, wenn in einem deutschen Gericht ein Extremist als ehrenamtlicher Richter auf der Richterbank säße? Die Antwort ist ziemlich einfach: Gar nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kein Angeklagter darf in diesem Land einem extremistischen Richter gegenübersitzen. Jeder hat einen Anspruch darauf, dass seine Richter auf dem Boden der Verfassung stehen. Richterinnen und Richter müssen jederzeit bereit sein, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, und dafür müssen wir sorgen.”
“Wir sichern so zuverlässig die Funktionsfähigkeit des Betreuungswesens in den nächsten zwei Jahren. Ich hoffe deshalb auf wohlwollende Beratung. Herzlichen Dank Das Wort geht an Wilfried Oellers für die CDU/CSU-Fraktion”
“Die Zahlung erfolgt lediglich für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren bis Ende 2025. Und danach kann dann eine echte Reform der Betreuervergütung in Kraft treten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer vergessen wir nicht. Sie sollen nach dem Entwurf als Inflationsausgleich pro Jahr und Fall 24 Euro bekommen. Bevor jetzt gesagt wird: „Das ist ja nur symbolisch“, möchte ich sagen: Es kann nicht sein, dass diese Menschen auf gesteigerten Fahrtkosten oder Sachkosten sitzen bleiben. Ich glaube, es ist auch eine Frage des Respekts und der Anerkennung, die wir diesen Menschen schulden, meine sehr geehrten Damen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Ein pragmatischer Vorschlag liegt auf dem Tisch. Der Betreuerinflationsausgleich ist eine effektive und kostenbewusste Übergangslösung.”
“Die Situation ist die, dass etwa 90 Prozent der Betreuungsvergütung aus den Landesjustizhaushalten gezahlt werden, weil die Betreuten mittellos sind. Das ist uns allen durchaus bewusst, und deshalb wollen wir nicht einfach jetzt schon die Vergütung dauerhaft erhöhen. Deshalb werbe ich für eine ganz pragmatische Lösung, die, wie ich glaube, allen Interessen hier Rechnung trägt, und zwar für einen kurzfristig wirkenden Inflationsausgleich als Sonderzahlung von 7,50 Euro pro Monat und geführter Betreuung. Das ist leistungsgerecht, einfach und transparent, und damit federn wir die Inflation ein Stück weit ab. Antrag und Auszahlung der Gelder wären unbürokratisch. Man würde kein neues, kompliziertes Verfahren dafür brauchen. Die Evaluierung Ende kommenden Jahres wird dadurch nicht vorweggenommen.”
“Das Betreuungssystem steht vor allem im ländlichen Raum vor existenziellen Problemen, wenn diese Vereine wegbrechen würden. Ein Vereinssterben hätte auch deshalb negative Folgen, weil man Dinge, die einmal weggebrochen sind, nicht so ohne Weiteres wiederherstellen kann. Aber auch selbstständige Berufsbetreuerinnen und -betreuer sind betroffen. Wenn sie wegen der Kostensteigerung ihre Tätigkeit aufgeben, verschärft sich der Betreuermangel, den wir ohnehin schon haben. Unterstützungsbedürftige Bürger hätten es dann noch schwerer, die Unterstützung zu erhalten, die ihnen zusteht. Hier möchten wir gegensteuern. Eine Überprüfung der Vergütung für berufliche Betreuer ist erst für Ende 2024 vorgesehen.”
“Nun befinden wir uns aber in einer Situation, in der diejenigen, die helfen, selbst auf Hilfe angewiesen sind. Denn durch inflationsbedingte Kostensteigerungen kommt es aktuell bei den Betreuungsvereinen, aber auch bei Berufsbetreuern zu wirtschaftlichen Notlagen. Zum Teil ist ihre Existenz bedroht. Besonders bedrohlich ist die Lage bei den Betreuungsvereinen. Sie bezahlen ihren Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern überwiegend Tarifgehälter. Das bedeutet, dass sie in den nächsten zwei Jahren eine Gehaltssteigerung von durchschnittlich über 7 Prozent stemmen müssen. Eine solche Kostensteigerung ist für viele Vereine existenzgefährdend. Die Betreuungsvereine leisten Unverzichtbares. Sie gewinnen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, sie beraten sie fachlich, und sie unterstützen sie.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Niemand gibt leichter Hand seine Freiheit auf. Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist für Menschen ein wesentlicher Teil ihrer Identität. Aber ein Unfall oder eine Krankheit können sehr schnell dazu führen, dass wir auf einmal unsere rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Dann brauchen wir die Hilfe anderer. Betreuerinnen und Betreuer und die Betreuungsvereine leisten diese Hilfe, auf die viele Menschen in Deutschland jeden Tag angewiesen sind. Ich möchte an dieser Stelle all jenen danken, die ihren Mitmenschen auf diese Weise zur Seite stehen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Gelingen unseres Gemeinwesens.”
“Ich habe schon als Anwalt immer den Grundsatz vertreten, dass man nichts versprechen soll, was man nicht halten kann. Wir, beide Häuser, haben das nicht in der Hand. Wir können einen gemeinsamen Vorschlag machen. Dieser geht dann in die Ressortabstimmung. Wenn er da schnell durchgeht, ist der Entwurf schnell da. Wenn es ein Haus oder mehrere Häuser gibt, die noch Verbesserungs- und Änderungsbedarf haben, könnte es auch etwas länger dauern, ohne dass dies an mir oder an Frau Paus liegen würde. Deshalb kann ich Ihnen die Kalenderwoche jetzt nicht versprechen. Vielen Dank. – Gibt es eine weitere Nachfrage aus dem Hause dazu? – Das sehe ich nicht. Dann ist der nächste Fragesteller der Kollege Dirk Brandes, AfD-Fraktion.”
“Also: Der Tatbestand muss hinreichend präzise sein, damit die Bürgerinnen und Bürger erkennen können, wo sanktionswürdiges Verhalten beginnt und wo es noch nicht der Fall ist. Wir haben sehr kollegial mit dem Haus von Lisa Paus zusammengearbeitet. Wir haben den Tatbestand etwas präzisiert und sind jetzt dabei, ein, zwei Themen so zu klären, dass es auch für die Gerichte leicht handhabbar ist und nicht erst sehr aufwendige Beweisaufnahmen stattfinden müssen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in Kürze dazu einen Entwurf der Bundesregierung vorlegen können. Sie haben eine Nachfrage, Frau Wegge. Bitte.”
“Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Frage. – Gestatten Sie mir, zunächst zu sagen: Wenn es zu Beleidigungen kommt, ist das nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wie hier in das Plenum hineingerufen wurde, sondern wenn Beleidigungen stattfinden, ist das ein Straftatbestand nach § 185 StGB. Zweitens. Sie haben völlig recht: Wir arbeiten in der Bundesregierung im Moment an einem Ordnungswidrigkeitentatbestand der Gehsteigbelästigungen. Da geht es beispielsweise darum, dass Frauen in unangemessener Form davon abgehalten werden sollen, Beratungsstellen aufzusuchen. Weil es sich um eine Sanktionsnorm handelt – der Ordnungswidrigkeitentatbestand ist ja auch eine Sanktionsnorm –, gilt hier der Satz: Nulla poena sine lege stricta.”
“– Zu meinem großen Leidwesen, Frau Künast, muss ich mich bei Ihnen entschuldigen und darauf hinweisen, dass ich hier belehrt worden bin, dass wir uns im Ältestenrat – wahrscheinlich habe ich zu diesem Zeitpunkt präsidiert – darauf verständigt haben, dass Cross-over-Befragungen erlaubt sind. Ich bitte also vielmals um Nachsicht. Nächster Nachfrager ist der Kollege Reichel, CDU/CSU-Fraktion.”
“Und natürlich ist das Ziel, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem wir Opfern von digitaler Gewalt eine aktive Rolle geben, dass sie sich selber wehren können, dass sie Auskunftsansprüche bekommen, und gemäß dem Rechtsfolge, wenn eben Wiederholungsgefahr besteht, auch eine Accountsperre sein kann. Das ist auch schon in den Eckpunkten so angedacht gewesen. Wir werten jetzt diese Stellungnahmen aus. Ich habe großes Interesse daran, der Bundesregierung und dann letztendlich auch dem Hause hier möglichst zügig einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Vielen Dank, Herr Minister.”
“Da die Kollegin hier steht und nicht anders kann, antworte ich natürlich gerne, auch wenn ich Katholik bin. Also, zunächst einmal zum Digitale-Dienste-Gesetz. Ich kann bestätigen, was Herr Wissing sagt: Unsere beiden Häuser sind einer Meinung, was die Fragestellungen angeht. Und deshalb, glaube ich, werden wir das auch alles gut hinbekommen. Das zweite: das digitale Gewaltschutzgesetz. Dazu haben wir als BMJ schon ein Eckpunktepapier entwickelt. Dazu haben wir jetzt Rückmeldungen bekommen. Bei uns gingen, ich glaube, etwas über 50 Stellungnahmen ein; die werten wir jetzt aus.”
“Also, der Generalbundesanwalt entscheidet in eigener Verantwortung, ob er ein solches Strukturermittlungsverfahren eröffnet. Es ist gute Sitte, dass er das als unabhängige Ermittlungsbehörde tut. Ich kann gerne mit ihm Rücksprache halten, nach welchen Kriterien das geschieht, und Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt diese handlungsleitenden Kriterien erläutern. Vielen Dank. – Gibt es dazu eine weitere Nachfrage? – Das sehe ich nicht. Dann ist als Nächster der Kollege Volker Redder, FDP-Fraktion, dran.”
“Also, die Lage nach dem humanitären Völkerrecht ist völlig klar: Es darf keine gezielten Angriffe auf zivile Einrichtungen geben. Es sind Personen, die nicht Kombattanten sind, also Zivilisten, zu schützen. Und wer gezielt zivile Infrastruktur zerstört, wer gezielt zivile Ziele bombardiert, der verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht. Zu Details einzelner Vorfälle kann ich Ihnen jetzt keine präzise Auskunft geben, weil mir dazu keine detaillierten Berichte vorliegen. Aber die Lage nach dem humanitären Völkerrecht ist klar: Zivilbevölkerung ist zu schützen, zivile Einrichtungen sind zu schützen, und militärische Aktionen, die sich gezielt dagegen richten, verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht. Vielen Dank. – Sie haben eine Nachfrage?”
“Generell ist es das Ziel der Bundesregierung, Diskriminierungsschutz und sozusagen die Handhabbarkeit dieses Schutzes in der Praxis in einen guten Ausgleich zu bringen. Ausschließen kann ich das natürlich nicht; denn wir entscheiden in Europa nicht alleine. Wenn die Frage darauf gezielt haben sollte, ob ich, selbst wenn sich die Bundesregierung einig wäre, garantieren kann, dass keine alternativen Mehrheiten zustande kommen: Das kann ich natürlich nicht. Vielen Dank. – Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Denn ist die nächste Fragestellerin die Kollegin Clara Bünger, Fraktion Die Linke.”
“Offen gestanden ist die Frage so allgemein gehalten, dass Sie vielleicht konkretisieren müssten, welche Fallgestaltung Sie meinen. Und generell bin ich nicht der Pressesprecher der Antidiskriminierungsbeauftragten. Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage aus der CDU/CSU-Fraktion. Bitte.”
“Sehr geehrter Abgeordneter, es würde die Funktion einer Evaluation ein bisschen konterkarieren, wenn ich vor der Evaluation schon das Ergebnis festlegen würde. Wir wollen das vielmehr ergebnisoffen machen. Wenn wir die Fakten zusammengetragen haben, sollten wir, wie ich finde, auf Basis der Fakten Vorschläge erarbeiten und dann die Debatte darüber führen, ob wir diese gut oder schlecht finden. Ich bin sehr sicher, dass wir das in der gebotenen Sachlichkeit, aber auch Leidenschaftlichkeit hier im Plenum tun werden. Eine weitere Nachfrage des Kollegen Reichardt, AfD-Fraktion.”
“Wir werten alle seriösen Erkenntnisquellen aus, die es dazu gibt. Und das fließt auch alles in unsere Beurteilung ein. Vielen Dank. – Eine weitere Nachfrage hat Herr Kollege Dr. Krings, CDU/CSU-Fraktion.”
“Ich kann Ihnen jetzt keine Kalenderwoche nennen; aber wir haben eigentlich vor, bis, sagen wir mal, Ende des Jahres eine Grundlage zu schaffen, auf der man dann gemeinsam darüber beraten kann, was eine Schutzlücke ist und was effektiver gemacht werden sollte. Frau Kollegin, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte.”
“Herzlichen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete. – Es ist, wie Sie sagten, unser gemeinsames Ziel, dass Menschen in Deutschland nicht unter Diskriminierung leiden und dass wir die Einrichtungen, die wir dafür haben, effektiver gestalten. Was eine Schutzlücke ist, ist am Ende natürlich eine normative Beurteilung. Deshalb tragen wir im Moment viele Fakten und Informationen dazu zusammen; denn es besteht ja der Wunsch, auf einer solchen Faktengrundlage beurteilen zu können, was wir anders, besser und effektiver gestalten wollen. Diese Arbeiten laufen, und die sind auch schon vorangeschritten.”