Marco Buschmann
FDP · Germany
“Dass wir ein Strukturdefizit in Deutschland haben, ist ja eine neue Erkenntnis bei Ihnen. Im letzten Jahr, als wir noch Teil der Regierung waren und eine Analyse dazu vorgelegt haben, da wurde es noch als Provokation bezeichnet, diese Tatsache klar auszusprechen und ein Programm zu formulieren, womit diese Strukturschwäche überwunden werd…”
“Es hat nach der Wende 1982 funktioniert. Es hat sogar mit der Agenda 2010, die eine rot-grüne Bundesregierung gemacht hat, funktioniert. Es hat selbst in Griechenland funktioniert nach den Strukturreformen, die dem Land – das muss man sagen – aufgedrängt worden sind. Und es hat auch im Deutschland der 90er-Jahre funktioniert.”
“Ja, zum Klima in unserer Gesellschaft tragen vielleicht auch die sozialen Medien etwas bei, vielleicht auch die Propaganda aus anderen Ländern; aber es trägt auch die Perspektivlosigkeit dazu bei, dass die Menschen sich fragen: Wie kann ich endlich meinen Traum für mich und meine Kinder verwirklichen?”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister für Wirtschaft und Klimaschutz! Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 nicht gewachsen, sondern geschrumpft. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 nicht gewachsen, sondern geschrumpft.”
“Und wenn wir es in den 90er-Jahren geschafft haben, wenn wir es nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft haben, wenn wir es nach 1982 geschafft haben und wenn wir es mit der Agenda 2010 geschafft haben, dann ist klar: Dies ist der Weg, mit dem dieses großartige Land mit seinem Know-how, mit seinen gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbei…”
“Dass sie durch eigene Arbeit, durch eigenen Fleiß ihre eigene Lebenssituation, die Lebenssituation ihrer Familie ein kleines Stückchen besser machen können, dass sie ihren kleinen „German Dream“ verwirklichen können, dass sie sich die Urlaubsreise, von der sie träumen, leisten können, vielleicht eines Tages eine Eigentumswohnung, um „My h…”
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“Deshalb habe ich vorhin gesagt: Ich bin offen dafür, mir die Spruchpraxis jetzt anzuschauen und, wenn es dort Lücken gibt, auch eine sachliche Debatte darüber zu führen. Aber ich bin grundsätzlich der Meinung, dass wir ausreichendes materielles Strafrecht für diese Fallgestaltung haben. Vielen Dank, Herr Minister. – Nächste Fragestellerin ist die Kollegin Tesfaiesus, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Also die Rechtspraxis ist die, dass der isolierte Satz „Befreiung von Palästina“ nicht strafbar ist; das ist auch richtig so. Wenn sich aber durch den Kontext ergibt – das haben wir ja gesehen –, dass damit zum Ausdruck gebracht wird, dass man die Ermordung von 1 300 Israelis billigt, dann ist das eine Billigung von Straftaten, und dann ist das natürlich auch anwendbar, unabhängig davon, ob das in der analogen oder der digitalen Welt geschieht. Ohnehin ist es ja häufig eine Fehlvorstellung, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Entscheidend ist vielmehr, ob dadurch der öffentliche Frieden gestört wird. Ich bin der Meinung, dass dieses Tatbestandsmerkmal kein Problem darstellt. Aber ich bin nicht die Justiz.”
“Wenn Volksverhetzung stattfindet, beispielsweise gegen die jüdische Gemeinde in Deutschland, dann ist das strafbar. Herr Kollege. Deshalb glaube ich, dass wir schon ein gutes Instrumentarium haben. Trotzdem bleibe ich dabei: Das Bessere ist des Guten Feind. Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. Ich bin dafür, dass wir jetzt die Justiz ihre Arbeit machen lassen, und wenn sich dann durch die Spruchpraxis ergeben sollte, dass wir dieses Verhalten nicht ausreichend erfassen können, dann bin ich auch offen dafür, eine Debatte zur Fortentwicklung des materiellen Strafrechts zu führen. Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Nachfrage aus der CDU/CSU-Fraktion. Wir sollten dann aber auch mal wieder andere – –”
“Herzlichen Dank, Herr Kollege, für die Frage. – Also, wir haben einmal den Straftatbestand der Billigung bestimmter Straftaten wie Mord. Dafür ist es völlig egal, ob sie im Inland oder im Ausland stattfinden. Es gab in den letzten Tagen eine Diskussion darüber, ob dieser Straftatbestand nur einschlägig ist, wenn es um einen spezifischen Mord geht. Meine persönliche Rechtsauffassung ist klar: Wenn es strafbar ist, dass man bejubelt und billigt, dass ein Mensch ermordet wurde, ist es erst recht strafbar, wenn man bejubelt und billigt, dass tausend Menschen ermordet worden sind. Deshalb, glaube ich, kann er zur Anwendung kommen. Wenn Flaggen des Staates Israel verbrannt werden, ist das strafbar. Wenn Propaganda für die Hamas gemacht wird, wenn für sie Geld gesammelt wird, dann ist das strafbar.”
“Offen gestanden, Herr Abgeordneter, glaube ich, dass Sie den Bundeskanzler grotesk falsch verstanden haben oder falsch verstehen wollen. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat nicht gesagt, dass der Staat jüdische Institutionen nicht schützen kann oder soll; ganz im Gegenteil, das müssen sie tun. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat zu Wachsamkeit aufgefordert und die Bevölkerung gebeten, dass sie, wenn sie Hinweise darauf hat oder beobachtet, dass so etwas in Vorbereitung ist, die Sicherheitsbehörden sofort informieren soll, damit der Staat hier seiner Schutzpflicht für Sicherheit und Ordnung insbesondere für jüdisches Leben auch nachkommen kann, Herr Abgeordneter. Eine weitere Frage hat der Kollege Kuhle, FDP-Fraktion.”
“Herr Kollege Peterka, ich bedanke mich für die Frage; aber ich kann den Hintergrund nicht verstehen. Ich habe in meinem Eingangsstatement unmissverständlich klargemacht, dass es für Antisemitismus hier keinen Platz gibt. Es ist auch erst mal egal, ob Judenhetze von Deutschen in strafbarer Weise begangen wird oder von Ausländern: Sie müssen beide zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Ausländern kommt dann die ausländerrechtliche Würdigung hinzu. Das kann ein gesteigertes Ausweisungsinteresse begründen. Ich bin sehr dafür, dass jede zuständige Ausländerbehörde das auch sehr sorgfältig prüft. Anweisen und zwingen kann ich sie nicht, weil ich nicht Landesinnenminister bin. Aber ich fordere dazu auf, dass das auch getan wird. Ja, das ist so. Die nächste Nachfrage hat der Kollege Dr. Rainer Kraft, AfD-Fraktion.”
“Herr Kollege Peterka, so unterschiedlich sind die Wahrnehmungen: Die Bürgerinnen und Bürger, die sich bei mir melden, haben die eigentliche Botschaft dieses Videos schon verstanden. Sie wissen ja, dass ich als Bundesminister der Justiz für die Bundesgerichte und für den Generalbundesanwalt zuständig bin. Aber ich bin nicht Landesinnenminister, ich bin auch nicht zuständig für die Landesjustizbehörden. Was ich an dieser Stelle getan habe, war, die zuständigen Behörden – die kann ich nicht anweisen; das wissen Sie auch; das sieht unsere Rechtsordnung nicht vor – darum zu bitten, alle Identitäten von Tätern, natürlich übrigens von ausländischen und inländischen, festzustellen, damit das zur Anklage gebracht werden kann; das ist nicht Ausdruck von Hilflosigkeit, das ist der Rechtsstaat. Sie haben eine Nachfrage, Kollege Peterka. Bitte.”
“Also, wir haben einen Aufruf dazu gestartet, dass sich Zeugen und Opfer von Kriegsverbrechen, wenn sie sich in Deutschland befinden, bei uns melden sollen, sodass wir dem nachgehen können. Ansonsten will ich eines an dieser Stelle sagen, was sich ein bisschen auf meine allgemeinen Ausführungen bezieht: Wenn hier der Eindruck erweckt werden sollte, dass die Ukraine in gleicher Weise verbrecherisch vorgehen sollte wie Russland, dann kann ich Ihnen schon als Zwischenergebnis mitteilen, dass das in keiner Weise der Fall ist. Und wenn man hier den Versuch unternimmt, den Eindruck zu erwecken, das wäre der Fall, dann muss ich das in aller Form zurückweisen. Gibt es aus den anderen Fraktionen dazu noch eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich weiter. Die nächste Frage stellt aus der SPD-Fraktion Mathias Stein.”
“Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Frage. – In der Tat ist es richtig, dass wir in unserem Strukturermittlungsverfahren die Lage in der Ukraine aufklären und systematisch Informationen sammeln. Das Strukturermittlungsverfahren dient in der Tat der Aufklärung von Kriegsverbrechen, die in der Ukraine stattfinden, und zwar erst mal unabhängig davon, wer sie begeht. Wir haben die Phase des Strukturermittlungsverfahrens, in der es um individuelle Vorwürfe bzw. um ganz konkrete Geschehnisse geht, erst in einem Fall erreicht, bei dem es ein ganz konkretes Ermittlungsverfahren jenseits der allgemeinen Strukturermittlungen gibt. Das von Ihnen beschriebene Geschehen gehört nicht dazu. Sie dürfen eine Nachfrage stellen.”
“Da haben wir ja schon eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, sowohl für den zivilrechtlichen Bereich, aber auch beispielsweise im Bereich der Justiz. Das ist, glaube ich, ein guter Beitrag, um Digitalisierung in diesen Bereichen praktisch handhabbarer und damit auch erfolgreicher zu machen. Vielen Dank. – Wir kommen nun zum zweiten Teil, zu Fragen zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen, zu weiteren Geschäftsbereichen sowie zu allgemeinen Fragen. Die erste Frage stellt aus der CDU/CSU-Fraktion Martina Englhardt-Kopf.”
“Vielen Dank für die Frage. – Die Digitalisierung ist ja ein Querschnittsthema, und es wäre sicherlich eine Überforderung, wenn das BMJ die Digitalisierung alleine umsetzen müsste. Aber bei einem Punkt können wir schon einen erheblichen Beitrag leisten, und zwar: Ich kriege immer wieder berichtet, dass es schlimm sei – sowohl in Behörden, aber auch in Betrieben –, dass digital organisierte Workflows immer wieder unterbrochen werden, weil es zu Medienbrüchen kommt, beispielsweise weil mitten im Prozess plötzlich die Schriftform erforderlich ist und dann plötzlich etwas ausgedruckt und unterschrieben werden muss und das dann wieder eingescannt wird; das ist sehr aufwendig. Deshalb bemühen wir uns darum, möglichst viele Schriftformerfordernisse zu prüfen und durch elektronische Textformen zu ersetzen.”
“Mir ist nur eins wichtig: Mit dem BEG IV haben wir nur angefangen. Das ist dann nicht abgehakt, und der Deckel wird zugemacht, sondern innerhalb der Bundesregierung arbeiten wir weiter daran, bürokratische Lasten abzubauen. Ich bin im Gespräch mit dem BMWK, was das Vergaberecht angeht, was die weitere Senkung von Informationspflichten angeht. Wir haben eine europäische Initiative mit unseren Freunden in Frankreich begonnen, um auch auf europäischer Ebene Bürokratie abzubauen. Das heißt, das ist ein erster Schritt, und weitere müssen folgen. Sie dürfen eine Nachfrage stellen.”
“Herzlichen Dank, Frau Kollegin, für diese Frage. – In der Tat ist es so – ich benutze ja die Metapher vom „Bürokratie-Burn-out“ –, dass viele Betriebe berichten, dass sie durch die vielen bürokratischen Pflichten so sehr von ihrem Kerngeschäft abgelenkt werden, dass sie dem gar nicht mehr ordentlich nachkommen können. Also, das BEG IV ist ja eine Gemeinschaftsleistung der gesamten Bundesregierung. Und ich bin sehr froh, dass viele Häuser zugeliefert haben. Es gibt ja eine ganze Reihe von Maßnahmen. Sehr prominent ist die Reduzierung der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege. Da kann sehr viel Papier sehr viel früher beseitigt werden. Das schafft Entlastungen. Im Hotelgewerbe werden beispielsweise die Meldepflichten auf Papier, die Zettel, die Sie kennen, für Inländer abgeschafft. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen.”
“Also zunächst einmal: Ich werde als Bundesminister der Justiz kein vom Parlament beschlossenes Gesetz als unsinnig bezeichnen, sondern das ist geltende Rechtslage. Und die geltende Rechtslage ist eben die, dass, bevor man die Rechtsfolge dieser Sanktionsnummer herbeiführen kann, der Tatbestand eben insofern anspruchsvoller ist, als dass mehr hinzukommen muss als einfach nur, dass bei einem knappen Angebot die Preise steigen, was eben per se noch kein sozialschädliches Verhalten ist, sondern den Regeln der Marktwirtschaft entspricht. Es muss etwas Zusätzliches als Kriterium hinzukommen, das ein sozialschädliches Verhalten indiziert. Das ist sozusagen die Haltung, die wir im Rechtsstaat als BMJ einnehmen. Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt aus der AfD Fraktion Dr. Dirk Spaniel.”
“Das ist im Übrigen auch keine neue Auffassung, sondern diese Haltung hat mein Haus auch schon unter der Leitung meiner Vorgängerin eingenommen; jedenfalls kann ich das der Aktenlage so entnehmen. Sie dürfen eine Nachfrage stellen.”
“Frau Kollegin, herzlichen Dank für diese Frage. – Ich kann es nicht genau sagen, ob es an dieser Stelle war, aber ich meine, ich habe das hier im Plenum schon erörtert. Das Problem bei dem Vorschlag des Bundesrates ist, dass er darauf hinausläuft, dass wir möglicherweise einen Vorgang sanktionieren, der wie folgt lautet: Wenn das Angebot knapp wird, steigen die Preise. – Das ist aber ein Vorgang, der sozusagen noch nicht ausreichend indiziert, ob ein Handlungs- und Erfolgsunwert in entsprechender Weise vorliegt. Deshalb ist mein Haus der Meinung, dass die Idee des Bundesrates nicht sauber genug sozialschädliches Verhalten von sozial adäquatem Verhalten abgrenzt. Und da müsste man schon ein sauberes Abgrenzungskriterium finden.”
“Wir sind offen für alle Vorschläge, die es darstellbar machen. Es darf nur eines nicht passieren: Es darf nicht passieren, dass in meinem kleinen Haushalt dann das Ergebnis ist, dass ich sozusagen nicht mehr arbeitsfähig bin. Den Beitrag wollen wir leisten; wir sind da offen. Diese Debatten werden jetzt sicherlich auch gleich im Haushaltsausschuss geführt und im Rahmen der Etatberatungen auch hier im Parlament. Das ist das, was ich zum jetzigen Verfahrensstand dazu sagen kann. Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt aus der SPD-Fraktion Zanda Martens.”
“Sehr geehrter Herr Kollege Müller, also, Sie wissen ja, dass uns die Aufstellung des Entwurfs für meinen Einzelplan sehr schwergefallen ist – wie allen Häusern –, weil wir erhebliche Einsparungen vornehmen mussten. Sie wissen, dass es in meinem Einzelplan sehr wenig Möglichkeiten gibt, etwas umzuschichten, weil wir sehr personallastig sind und ein übergroßer Teil der Mittel bei uns einfach in Personal und Mieten gebunden sind. Deshalb waren wir sehr froh, dass wir die institutionelle Förderung für alle Förderungsnehmer überhaupt aufrechterhalten können. Wir führen aber natürlich auch Gespräche mit dem Haushaltsausschuss. Am Ende ist es ja nicht meine Entscheidung; es verbietet sich für mich, dass ich jetzt hier den Entscheidungen des Haushaltsausschusses und letztendlich auch des Plenums vorgreife.”
“Aber ich bin offen dafür, das, wenn sich jetzt nach dem ersten Durchgang der Verfahren und auch Verurteilungen dort Lücken auftun, sachlich zu prüfen. Darauf würde ich mich jetzt aber gerne noch nicht festlegen, sondern die Rechtsprechung hier erst ihre Arbeit machen lassen. Sie dürfen eine Nachfrage stellen.”
“Sehr geehrter Herr Kollege Müller, vielen Dank für die Frage. – Ich habe diesen Punkt telefonisch beispielsweise mit Herrn Staatsminister Eisenreich erörtert. Es gibt eine ganze Reihe von anderen Vorschlägen dazu: Sie kennen die Vorschläge von Herrn Klein, die er öffentlich geäußert hat; sie kennen die Vorschläge von Frau Hoven; und wir werden uns diese Vorschläge jetzt genauer anschauen und im Lichte auch der Spruchpraxis der Gerichte das natürlich auswerten. Prinzipiell glaube ich, dass wir auf der Ebene des materiellen Rechts eigentlich schon ein sehr gutes Instrumentarium haben. Es kommt jetzt darauf an, dass zum Beispiel in den Einsatzkonzepten der Polizei nicht Deeskalation stärker gewichtet wird als Identitätsfeststellung von Verdächtigen und Beweismittelsicherung, damit wir diese Dinge zur Anklage bringen können.”
“Es kann nicht sein, dass auf den Straßen des Landes, von dem die Shoah ausging, der Tod von Jüdinnen und Juden gefeiert wird. Das kann nicht sein. Wozu dieses Klima führt, haben wir in der letzten Nacht gesehen. Es gab einen Anschlag hier in Berlin auf ein jüdisches Gotteshaus. Es ist eine Schande, dass in Deutschland wieder ein jüdisches Gotteshaus brennen sollte. Das ist eine Schande. Auch hier erwarte ich, dass alle beteiligten Behörden alles dafür tun, die Täter zu ermitteln und das zur Anklage zu bringen. Jüdisches Leben gehört zu Deutschland. Wer das nicht ertragen kann, gehört dann eben nicht zu Deutschland. Ich danke Ihnen. Vielen Dank. – Das Wort für den zweiten einleitenden Bericht hat nun der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing.”
“Es ist auch – das möchte ich ausdrücklich sagen – völlig in Ordnung, dass Menschen auf die Straße gehen, weil sie zu Krieg und Frieden demonstrieren und eine Meinung haben, weil sie sich für die Zweistaatenlösung einsetzen. Was aber nicht geht, ist, dass das Strafrecht verletzt wird. Wer gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland hetzt, macht sich der Volksverhetzung strafbar. Wer die Flagge Israels verbrennt, macht sich strafbar. Wer für die Hamas Propaganda betreibt, macht sich strafbar. Und wer den Mord an Menschen in Israel bejubelt, macht sich der Billigung von Straftaten strafbar. Ich erwarte von allen beteiligten Behörden, dass sie Verdächtige identifizieren, Beweismittel sammeln und dass diese Taten dann auch zur Anklage gebracht werden, meine Damen und Herren.”
“Ich will noch eins sagen, weil es gelegentlich unter die Räder gerät: Israel ist die einzige parlamentarische Demokratie im Nahen Osten. Israel ist unser Wertepartner. Wenn die Hamas den Staat Israel vernichten will, dann will sie einen jüdischen Staat vernichten, sie will aber auch eine parlamentarische Demokratie und damit die Werte, die Israel mit uns teilt, vernichten. Deshalb kann es nicht sein, dass die Hamas und Israel auf die gleiche Stufe gestellt werden. Das wäre eine perfide Verkehrung der Rollen von Täter und Opfer, meine sehr geehrten Damen und Herren. In Deutschland treiben diese Ereignisse viele Menschen um.”
“Es ist auch nicht falsch, sondern im Gegenteil richtig, um jedes unschuldige Opfer zu trauern, auch auf beiden Seiten. Aber was nicht geht, ist, dass einige versuchen, Israel und die Hamas auf die gleiche Stufe zu stellen. Deshalb möchte ich ganz klar sagen: Israel hat das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta. Es ist keinem Staat der Welt zumutbar, dass er angesichts einer solchen Bedrohung und der Möglichkeit, dass sich diese schrecklichen Taten wiederholen, tatenlos zusieht. Das ist das Recht des Staates Israel. Zweitens. Israel unternimmt ganz konkrete Anstrengungen, um auch die Vorgaben des humanitären Völkerrechts einzuhalten. Israel hat beispielsweise einen humanitären Korridor auf der Salah-al-Din-Straße eingerichtet und hat auch seine Angriffe angekündigt.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Am 7. Oktober hat die islamistische Hamas den Staat Israel und seine Bürgerinnen und Bürger mit Terror überzogen. 1 300 Menschen, 1 300 Israelis, sind zu Tode gekommen. Das ist der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust. Unzählige weitere Menschen sind verwundet, vergewaltigt und verschleppt worden. Der einzige Platz, den Deutschland angesichts dieser monströsen Verbrechen einnehmen kann – und das ist die Haltung der Bundesregierung –, ist an der Seite von Israel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Israel geht nun militärisch gegen die Hamas vor. Und militärisches Vorgehen ist mit Leid verbunden. Es sterben Menschen, auch unschuldige Menschen, auch auf beiden Seiten.”
“Die Verfahren sollen also nicht vor sich hinplätschern, sondern von Anfang an soll mit allen Beteiligten darüber gesprochen werden: „Wie viele Termine braucht man? Wann finden sie statt? Welche Sachverständigen braucht man?“, damit das ganze Verfahren gestrafft stattfinden kann. Einen weiteren Vorteil wollen wir einführen, nämlich indem wir Geschäftsgeheimnisse in diesen Verfahren noch besser schützen, damit die Streitparteien nicht vor dem Dilemma stehen, entweder zum staatlichen Gericht zu gehen oder sich für einen starken Geschäftsgeheimnisschutz entscheiden zu müssen. Wir machen beides möglich. Das ist, glaube ich, ein gutes Paket. Es stärkt die staatlichen Gerichte, es stärkt den Justizstandort Deutschland und ist auch gut für den sozialen Rechtsstaat. Ich danke Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der nächste Redner ist Dr.”
“Wer zu einem Commercial Court an einem Oberlandesgericht als erster Instanz geht, ruft dort eine abschließende Tatsacheninstanz an. Es bleibt nicht beim dreizügigen Rechtsweg, sondern es ist nur noch ein Rechtsmittel möglich, nämlich die Revision beim BGH. Auch dort kann in englischer Sprache verhandelt werden. Das führt dazu, dass wir schneller zu abschließenden Entscheidungen kommen. Auch das ist ein Bedürfnis der Parteien, die wir in dem Gesetzentwurf in den Blick nehmen: dass sie schneller Rechtsklarheit und abschließende Entscheidungen bekommen. Auch das ist ein großer Fortschritt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir treffen außerdem organisatorische Maßnahmen, die diese Verfahren attraktiver machen. Eine ist der verpflichtende Organisationstermin.”
“Der Vorteil dieser neuen Spruchkörper liegt darin, dass sie nicht nur fachlich hoch spezialisiert sind – das sind die Gerichte heute auch –, sondern dass Sie die Verfahren auch in der Verhandlungssprache Englisch führen können. Denn diese Rechtsstreitigkeiten basieren auf Fällen und Lebenssachverhalten, in denen auf Englisch korrespondiert wird oder englischsprachige Verträge abgeschlossen wurden. Wenn man all das erst übersetzen müsste, dann kostet das Zeit und Geld. Ich finde, es ist längst überfällig, dass wir in Deutschland für solche Fallkonstellationen die Gerichtssprache Englisch einführen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das alles geschieht natürlich freiwillig, also nur, wenn die Parteien das wollen. Ein Zweites ermöglichen wir mit den neuen Spruchkörpern der Commercial Courts.”
“Wenn man beteiligte Unternehmen fragt, warum sie Vereinbarungen treffen, um diese Streitigkeiten nicht vor deutschen staatlichen Gerichten beizulegen, dann bekommt man entsprechende Antworten, die wir jetzt in Maßnahmen übersetzt haben, die in diesem Gesetzentwurf vorhanden sind. Die erste ist, dass wir den Ländern die Möglichkeit geben wollen, sogenannte Commercial Courts bei den Oberlandesgerichten für Streitigkeiten mit einem Streitwert von 1 Million Euro oder mehr sowie Commercial Chambers bei den Landgerichten einzuführen. Das machen wir übrigens im Einvernehmen mit den Ländern; die freuen sich darauf. Die wollen das, weil sie natürlich auch ein Interesse an den Gebühreneinnahmen haben.”
“Natürlich haben wir auch ein Interesse an den Gebühreneinnahmen aus den häufig sehr hohen Streitwerten, und zwar ganz einfach deshalb, weil im sozialen Rechtsstaat die hohen Streitwerte auch dazu beitragen, dass bei niedrigen Streitwerten entsprechende Verfahren nicht nur zu prohibitiven Kosten geführt werden können. Wir stellen allerdings einen Trend fest, der schon seit vielen Jahren anhält: dass solche Streitigkeiten vermehrt eben nicht vor deutschen staatlichen Gerichten geführt werden und dass Gerichtsstandsvereinbarungen für ausländische Gerichte oder Schiedsgerichtsorganisationen getroffen werden. Diesen Trend wollen wir mit diesem Gesetzentwurf umkehren.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer, falls anwesend! Die Bundesregierung legt Ihnen heute ein Justizstandort-Stärkungsgesetz im Entwurf vor. Was es damit auf sich hat, ist schnell erklärt: Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land, Deutschland ist ein globalisiertes Land. Deshalb gibt es nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Rechtsbeziehungen, die grenzüberschreitend sind. Daraus entstehen auch Rechtsstreitigkeiten, und wir haben ein Interesse daran, dass diese Rechtsstreitigkeiten möglichst vor deutschen staatlichen Gerichten beigelegt werden. Dieses Interesse ist schnell erklärt: Zunächst einmal findet dadurch bessere Rechtsfortbildung statt. Sie ist transparenter und kann durch die Wissenschaft auch besser begleitet werden.”
“Auch dort wollen wir die Nutzung der Videokonferenztechnik möglich machen. Wenn ich einen Summenstrich unter das alles ziehe: Es ist, glaube ich, eine pragmatische Lernerfahrung aus der Pandemie, dass digitale Technik, wie die Videokonferenztechnik, eine ganze Menge Vorteile hat. Die sollten wir in der Verwaltung nutzen, die sollten wir bei Gericht nutzen. Dadurch werden Verfahren für die Parteien komfortabler, sie werden schneller, und sie finden auch nachhaltiger statt. Ich denke, das ist eine gute Sache, und bitte um wohlwollende Beratung hier im Parlament. Herzlichen Dank. Das Wort hat Dr. Martin Plum für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Wenn es also einen sachlichen guten Grund gibt, eine Präsenzverhandlung durchzuführen, dann ist das natürlich weiterhin möglich. Aber der Grundsatz ist: Wenn die Parteien eine Videokonferenzverhandlung wollen, dann soll das auch so stattfinden. Umgekehrt ist es übrigens so, dass das Gericht eine Videokonferenzverhandlung anordnen kann, wenn es der Meinung ist, dass es dem Verfahren dienlich ist. Das ist, glaube ich, eine kluge und ausgewogene Regelung für den Einsatz der Videokonferenztechnik, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir nutzen die Videokonferenztechnik übrigens auch für die virtuelle Rechtsantragstelle. Wir wollen also auch sehr standardisierte Verfahren, wie etwa die Beantragung von Prozesskosten- oder Beratungskostenhilfe, digitalisieren, modernisieren.”
“Im Übrigen ist es auch nachhaltiger, weil man bei Reisen CO 2 verbraucht; das spart man dann auch. Drittens trägt es zur Beschleunigung bei. Das kann ich aus eigener anwaltlicher Praxis sagen. Manchmal hat es Wochen und Monate gedauert, bis man sich einig war, wann alle Beteiligten zum Termin kommen. Das lag häufig auch am hohen Reiseaufwand, und deshalb trägt die Videokonferenztechnik im Ergebnis auch zu einer Beschleunigung der Verfahren bei. Deswegen ist das eine gute Sache, die wir Ihnen heute hier vorlegen. Im Kern sind die Ideen eigentlich ganz einfach: Wenn die Parteien übereinstimmend möchten, dass die Verhandlungen per Videokonferenztechnik stattfinden, dann lautet der Grundsatz: Dann soll das auch so sein; es sei denn, die Richter haben einen guten Grund, zu sagen, sie möchten beispielsweise Zeugen persönlich sehen.”
“2021 haben 50 000 Videogerichtsverhandlungen in Deutschland stattgefunden. Das war eine großartige Leistung. Das zeigt: Die Technik funktioniert, die Leute beherrschen sie, und wir können damit arbeiten. In vielen Rechtsgebieten mussten wir teilweise notgedrungen auf die Videokonferenztechnik ausweichen. Aber wir haben gelernt, wie praktisch das ist, und das gilt natürlich auch für Videoverhandlungen bei Gericht: Erstens. Videoverhandlungen sind komfortabel für die Beteiligten. Wir wissen, häufig stehen lange Reisezeiten an, wenn man zum Gericht reist. Manchmal dauern die Verhandlungen selbst gar nicht so lange, eine Viertelstunde, 20 Minuten, und dafür reist man dann mitunter stundenlang an. Da ist es natürlich eine wesentliche Erleichterung, wenn das per Videokonferenz stattfinden kann. Das ist also komfortabler. Zweitens.”
“Sehr geehrte Frau Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Wir machen weiter mit der Modernisierung des deutschen Prozessrechts. Gerade eben haben wir den Strafprozess modernisiert, und jetzt machen wir weiter mit dem Zivilprozess und dem Prozessrecht anderer Fachgerichtsbarkeiten. Videokonferenztechnik ist heute aus dem Alltag der Menschen gar nicht mehr wegzudenken. Viele, für die das vorher so ein bisschen ungewöhnlich war, haben in der Coronapandemie gelernt, damit umzugehen. Das ist ja das einzig Gute, was diese Pandemie mit sich gebracht hat: dass es einen Digitalisierungsschub gab. Auch die Gerichte haben in dieser Zeit bewiesen, dass sie mit dieser Technik gut umgehen können, und ich will hier mal ausdrücklich loben, was unsere Richterinnen und Richter dort hinbekommen haben.”
“Und es gab die Sorge, dass die Länder von dem Aufwand überfordert werden. Wir haben deshalb lange Übergangsfristen im Gesetz eingeräumt und dafür gesorgt, dass der Aufwand überschaubar bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin von einem überzeugt: In 20 Jahren wird eine neue Generation von Strafjuristinnen und Strafjuristen das für eine solche Selbstverständlichkeit halten, dass sie gar nicht verstehen können, wie streitig wir darüber teilweise heute diskutieren. Ich danke Ihnen. Das Wort hat Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Denn wir haben den Gedanken, den ich vorhin genannt habe, schon heute in der Strafprozessordnung: In § 258 ist das Recht des Angeklagten auf das letzte Wort verbürgt. Und was ist die Rationalität hinter dieser Regelung? Die Rationalität ist natürlich, dass der Angeklagte vor einer Verurteilung noch alles sagen kann, was ihm einfällt. Aber vor allen Dingen soll diese Regelung auch dafür sorgen, dass das, was wir aus der Wissenschaft wissen, dass nämlich der letzte Eindruck häufig die anderen Eindrücke dazwischen überlagert, dass eine solche Wahrnehmungsverzerrung nicht zulasten des Angeklagten gehen kann. Solche Wahrnehmungsverzerrungen verhindern wir natürlich durch eine saubere Dokumentation, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gab Sorgen in Bezug auf das Revisionsrecht. Wir haben diese Sorgen durch Gesetzgebungsarbeit beseitigt.”
“Wir alle kennen die Experimente, wo man Besucher von Disney World fragt, ob ihnen der Bugs Bunny am Eingang gefallen hat, den es dort gar nicht geben kann. Aber die Menschen bejahen das trotzdem, weil das menschliche Gedächtnis jedem Menschen einen Streich spielen kann. Deshalb kann es nicht sein, dass die wesentlichen Speichermedien in einem zum Teil monatelangen Strafprozess das Gedächtnis der Richterinnen und Richter und ihre punktuellen Aufzeichnungen sind. Das wird dem Anspruch eines aufgeklärten Strafrechts in der heutigen Zeit nicht gerecht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich weiß, es gab auch Kritik an der Idee, und wir haben uns dem gestellt. Einer will ich entgegnen. Es wird behauptet, wir würden Richterinnen und Richtern misstrauen. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.”
“Diese Tonaufzeichnung soll dann mithilfe von Technologie, künstlicher Intelligenz, in ein digitales Transkript überführt werden. Das sorgt dafür, dass alle Verfahrensbeteiligten eine ordentliche Gedächtnisstütze haben. Das beugt auch potenziellen Konflikten vor über die Frage: Wie ist denn die Verhandlung tatsächlich verlaufen? Kurz: Es sorgt für eine bessere Qualität des deutschen Strafprozesses, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir stehen im deutschen Rechtsstaat in der Tradition eines aufgeklärten Strafrechts. Deshalb ist für uns entscheidend, dass wir auf Tatsachen und auch auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse arbeiten. Und die wissenschaftliche Erkenntnis, die Evidenz, ist klar: Das menschliche Gedächtnis ist keine Fotografie. Richter lernen in ihrer Ausbildung, dass der Zeugenbeweis mit Makeln behaftet ist.”
“Es gibt sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die das irritiert, weil sie sich die Frage stellen: Wie kann es eigentlich sein, dass wir in Deutschland in dem Verfahren, wo potenziell so tief in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird wie in keinem anderen, die Tatsachen, die die Grundlage für eine Verurteilung sein können, weniger intensiv dokumentieren als in anderen Rechtsstaaten, wie beispielsweise in den USA. Dieses Verständnis fehlt den Menschen. Dieses Verständnis fehlt auch vielen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Dieses Verständnis fehlt auch vielen Anwältinnen und Anwälten. Dieses Verständnis fehlt der Koalition, mir auch. Und deshalb ändern wir das, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wollen für Strafverfahren in der ersten Instanz eine Tonaufzeichnung verpflichtend einführen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! „Euer Ehren, ich beantrage die Streichung aus dem Protokoll“ – diesen Antrag kennen wir aus amerikanischen Filmen aus dem Kino, aus dem Fernsehen, aus dem Streaming. Und wenn ich den Leuten in Bürgerveranstaltungen sage, dass man in Deutschland diesen Antrag gar nicht stellen kann, dann fragen mich die Leute ganz aufgeregt: Warum denn eigentlich? – Ja, weil es in einem deutschen Strafprozess überhaupt kein Wortlautprotokoll gibt, meine Damen und Herren.”
“Dieses Vorgehen ist in den USA relativ beliebt, scheiterte aber in Deutschland immer wieder an aufsichtsrechtlichen Regelungen. Wir machen das jetzt möglich und bekommen dadurch mehr Tempo bei der Gründung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das sind Beispiele – ich könnte weitere nennen –, die hoffentlich dazu führen, dass wir eines erkennen: Wir sollten unser Land nicht schlechtreden. Wir haben Know-how. Wir haben Kapital. Wir haben großartige Unternehmen. Und wenn die schneller zueinander finden, dann heißt es in Zukunft hoffentlich auch immer häufiger nicht Zukunft made in California – das ist auch okay –, sondern immer häufiger Zukunft made in Germany. Herzlichen Dank. Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Stefan Müller.”
“– Und diesen Wunsch, die Kontrolle über die strategische Vision zu behalten und gleichzeitig auf dem Kapitalmarkt Anleger zu finden, realisieren andere Rechtsordnungen über Mehrstimmrechtsaktien. Das ist ein Element, das sich auch größerer Beliebtheit im Ausland erfreut. Wir machen es jetzt möglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Leute dafür nicht ins Ausland gehen müssen. Ein zweites Thema. Es geht gerade bei technikgetriebenen Gründungen häufig um Tempo. Wir brauchen Geschwindigkeit. Und deshalb übertragen wir, wenn Sie so wollen, eine Idee, die wir im GmbH-Recht schon kennen, nämlich die Vorwärtsgründung, bei der die ganzen Formalitäten, die eine Gesellschaft in Gang bringen, gewissermaßen schon vorab erledigt werden. Diese Möglichkeit übertragen wir jetzt ins Aktienrecht mit den sogenannten Börsenmantelgesellschaften.”
“Wir machen einiges im Bereich der Digitalisierung, etwa die E-Aktie. Wir sorgen für mehr Rechtssicherheit bei Kryptowerten. Ich will aber zwei Beispiele etwas näher beleuchten, an denen man die Philosophie des Gesetzes, glaube ich, erkennen kann. Das erste Beispiel, das ich nennen möchte, ist die Flexibilisierung des Aktienrechts. Wir haben häufig Gründer, die sagen: Mir geht es gar nicht so sehr um mein persönliches Geld. Ich will Einfluss auf mein Geschäftsmodell, auf meine Visionen behalten. – Diese fühlen sich dann häufig abgeschreckt von einem möglichen Kontrollverlust beim Going-public. Andererseits gibt es natürlich Anleger, die sagen: Wir wollen gar nicht strategisch in das Geschäftsmodell eingreifen. Wir sind Finanzanleger. Wir glauben gerade an diese Gründer.”
“Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass seit vielen Jahren auch sehr vielversprechende, gerade technikgetriebene Gründungen, die ihre geistige Wurzel hier in Deutschland haben, ausländische Kapitalmärkte aufsuchen, um an das Geld zu kommen, das sie brauchen, um ihre Visionen zu realisieren. Das ist ein Hinweis darauf, dass möglicherweise der regulatorische Rahmen im Ausland attraktiver ist. Dabei dürfen wir nicht zusehen. Deshalb wollen wir mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz den Kapitalmarkt in Deutschland für Gründer und für Innovationen attraktiver machen. Das ist, glaube ich, eine wichtige Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir als Bundesministerium der Justiz haben eine ganze Reihe von Mosaiksteinen zu diesem Paket beigesteuert; die kann ich gar nicht alle aufzählen.”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte hier der Finanzminister stehen. Er ist aber leider krank. Deshalb wünsche ich ihm zunächst einmal von dieser Stelle in unser aller Namen einen milden Verlauf und gute Besserung. Worum geht es? Deutschland braucht mehr wirtschaftliche Dynamik. Eine Quelle wirtschaftlicher Dynamik sind Innovationen. Damit Gründer Innovationen realisieren können, brauchen sie Kapital. Und damit Innovationen und Kapital schneller, besser und leichter in Deutschland zueinanderfinden, legen wir das Zukunftsfinanzierungsgesetz vor, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Ich grüße Sie zunächst einmal alle ganz herzlich. Wir fahren in der Debatte fort mit Dr. Günter Krings für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Niemand spielt so viel von dem wenigen Geld, das wir ausgeben, auch wieder ein – wir haben eine Eigendeckungsquote von 65 Prozent –, und wir haben es unter den schwierigen Bedingungen der Haushaltskonsolidierung und einer Personalkostenquote von 70 Prozent geschafft, einen Schwerpunkt von 10 Prozent für Ausgaben und Investitionen im Digitalbereich setzen zu können. Das zeigt: Haushaltskonsolidierung und die richtige Schwerpunktsetzung bei Investitionen gelten im Gesamtbundeshaushalt, und das ist auch im Haushalt des Bundesministeriums der Justiz möglich. Dafür danke ich ganz herzlich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Berichterstattern. Ich hoffe deshalb auf faire, vielleicht sogar wohlwollende Beratungen dieses Einzelplans in diesem Haus. Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!”
“Wir hören nicht auf damit; denn das originäre Bundesrecht ist bei der Verbürokratisierung unseres Landes das kleinere Spielfeld. 57 Prozent des Erfüllungsaufwandes stammen aus der Umsetzung europäischen Rechts, 57 Prozent! Die auslaufende Amtsperiode der Kommission war eine Verbürokratisierungsperiode. Gemeinsam mit dem Wirtschafts-, Klimaschutz- und auch Europaministerium wollen wir jetzt mit Frankreich eine Initiative starten, um in Zukunft daraus eine Entbürokratisierung auf europäischer Ebene hinzubekommen. Das tut bitter not, meine sehr geehrten Damen und Herren. Also, Sie sehen es: Jeder Euro, der im Bundesministerium der Justiz angelegt ist, ist ein gut angelegter Euro. Es bleibt dabei: Niemand gibt so wenig Geld aus, wie wir es tun.”