Marco Buschmann
FDP · Germany
“Dass wir ein Strukturdefizit in Deutschland haben, ist ja eine neue Erkenntnis bei Ihnen. Im letzten Jahr, als wir noch Teil der Regierung waren und eine Analyse dazu vorgelegt haben, da wurde es noch als Provokation bezeichnet, diese Tatsache klar auszusprechen und ein Programm zu formulieren, womit diese Strukturschwäche überwunden werd…”
“Es hat nach der Wende 1982 funktioniert. Es hat sogar mit der Agenda 2010, die eine rot-grüne Bundesregierung gemacht hat, funktioniert. Es hat selbst in Griechenland funktioniert nach den Strukturreformen, die dem Land – das muss man sagen – aufgedrängt worden sind. Und es hat auch im Deutschland der 90er-Jahre funktioniert.”
“Ja, zum Klima in unserer Gesellschaft tragen vielleicht auch die sozialen Medien etwas bei, vielleicht auch die Propaganda aus anderen Ländern; aber es trägt auch die Perspektivlosigkeit dazu bei, dass die Menschen sich fragen: Wie kann ich endlich meinen Traum für mich und meine Kinder verwirklichen?”
“Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister für Wirtschaft und Klimaschutz! Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 nicht gewachsen, sondern geschrumpft. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2024 nicht gewachsen, sondern geschrumpft.”
“Und wenn wir es in den 90er-Jahren geschafft haben, wenn wir es nach dem Zweiten Weltkrieg geschafft haben, wenn wir es nach 1982 geschafft haben und wenn wir es mit der Agenda 2010 geschafft haben, dann ist klar: Dies ist der Weg, mit dem dieses großartige Land mit seinem Know-how, mit seinen gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbei…”
“Dass sie durch eigene Arbeit, durch eigenen Fleiß ihre eigene Lebenssituation, die Lebenssituation ihrer Familie ein kleines Stückchen besser machen können, dass sie ihren kleinen „German Dream“ verwirklichen können, dass sie sich die Urlaubsreise, von der sie träumen, leisten können, vielleicht eines Tages eine Eigentumswohnung, um „My h…”
The complete record
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“Wir haben in einem ersten Schritt in Meseberg federführend durch das Bundesministerium der Justiz, aber auch unterstützt von vielen anderen Ministerien, Maßnahmen vorgelegt, durch die der Erfüllungsaufwand – das ist die Währung, in der die bürokratische Belastung unserer Wirtschaft gemessen wird – um 2,3 Milliarden Euro gesenkt wird. Reicht das? Nein. Aber es ist ein erster Schritt, und dieser erste Schritt ist mehr als doppelt so groß wie die Entlastung durch das bislang größte Entbürokratisierungsgesetz, das es gab, nämlich das Bürokratieentlastungsgesetz III mit einem Volumen von etwa 1 Milliarde Euro. Und wenn der erste Schritt mehr als doppelt so groß ist wie der bislang größte, dann ist das doch ein hoffnungsvoller Beginn, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wir machen weiter.”
“Wir reformieren das materielle Recht. Wir reformieren das Prozessrecht. Selbst das Verfassungsprozessrecht reformieren wir. Es kommt die digitale Verfassungsbeschwerde. Und wir haben einen Großkonflikt mit den Ländern beigelegt, indem wir die Digitalisierungsinitiative auf den Weg gebracht haben, die alle Landesjustizminister, auch die der B-Seite, einhellig unterstützen. Da bleibt nichts liegen. Wir digitalisieren das Recht in Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir stellen uns auch, obwohl wir ein eher kleines Haus sind, einer großen Herkulesaufgabe. Sie trägt einen Namen; das ist die überbordende Bürokratie. Die Verbürokratisierung unseres Landes ist der größte Mühlstein, den es um seinen Hals hängen hat, und deshalb gehen wir das jetzt an. Übrigens wird mitunter gesagt, es gehe um PR-Gags.”
“Nun kann diese Frage, die mir eben immer wieder gestellt wird – „Ist das Ihre einzige Sorge, Herr Minister?“ –, natürlich auch etwas anderes bedeuten. Es kann natürlich die Sorge sein, dass bei den vielen Reformprojekten, die wir für die großen und die kleinen Sorgen der Menschen, große und kleine Gruppen, auf den Weg bringen, ganz wichtige große Brocken liegen bleiben. Aber auch da kann ich sagen: Wir stellen uns den großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir kämpfen für die Bürgerrechte im digitalen Raum und gegen eine Chatkontrolle. Wir legen Vorschläge dafür vor, wie wir auch die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung beseitigen können. Erst heute hat das Bundesverwaltungsgericht wieder entschieden, dass die deutsche Rechtslage rechtswidrig ist und dass wir sie korrigieren müssen. Wir gehen insgesamt das Thema Digitalisierung an.”
“Aber eines muss man ja mal festhalten: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Betroffenen, an die wir uns richten, in der Vergangenheit in ihren Grundrechten verletzt worden sind. Deshalb ist Abhilfe nötig, und sie hätte in Wahrheit auch schon in der Vergangenheit geleistet werden sollen. Man kann über die Frage, wie wir hier Abhilfe schaffen, trefflich diskutieren. Das haben wir auch in der Bundesregierung getan; das wird dieses Haus auch tun. Aber ein Satz, ein Prinzip muss in diesem Haus Konsens sein, nämlich: Jeder einzelne Mensch hat es verdient, dass seine Grundrechte respektiert werden, völlig unabhängig davon, ob er einer großen oder einer kleinen Gruppe angehört, meine Damen und Herren.”
“Aber es betrifft Millionen von Menschen, die sich darauf freuen: die Sorben in Sachsen, die Friesen und die Dänen in Norddeutschland, Stiefkinder, Adoptivkinder, die vielen Paare, die das Augenhöheprinzip ihrer Partnerschaft auch in einem gemeinsamen Namen zum Ausdruck bringen wollen. Wenn man Millionen von Menschen ein Stück mehr Freiheit und Souveränität geben kann, ohne jemand anderem dabei etwas wegzunehmen, dann muss es gar nicht meine größte Sorge sein, um zu sagen: Das ist eine gute Sache; und deshalb machen wir das. Die Frage begegnet mir natürlich auch bei Reforminitiativen, die wir in der Bundesregierung anschieben, die sehr kleine Gruppen betrifft, und ich will dieser Debatte gar nicht ausweichen. Natürlich geht es beim Selbstbestimmungsgesetz um eine sehr, sehr kleine Gruppe von Menschen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die Sie uns in der Debatte hier folgen! Das Bundesministerium der Justiz hat eine ganze Reihe rechtlicher Reformen in den letzten Monaten auf den Weg gebracht. Insbesondere in den sozialen Netzwerken begegnet mir im Zusammenhang damit immer wieder eine Frage. Sie lautet: Ist das eigentlich Ihre einzige Sorge, Herr Minister? Ich will das klar beantworten – ich habe das letztens wieder gelesen –, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Namensrecht: Natürlich ist das Namensrecht nicht meine einzige Sorge.”
“Ein solcher Verband, bei dem das vor einigen Jahren der Fall war, ist vorhin genannt worden. Das würde dann natürlich dazu führen, dass ein solcher Verband eine Abhilfeklage, zum Beispiel gegen einen deutschen Autohersteller, gerade nicht mehr führen kann. Das wäre ein Interessenkonflikt, und genau das schließt das Gesetz aus, meine Damen und Herren. Deshalb bleibe ich bei dem, was Herr Plum schon vorweggenommen hat, dass ich es hier sagen werde. Ich sage es jetzt hier auch: Dieser Entwurf hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen. Er ist gut für Unternehmen, weil er Rechtssicherheit herstellt, und er entlastet auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz. Ich freue mich auf gute Beratungen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Fabian Jacobi.”
“Das ist nicht zuletzt auch für die Bemühungen um einen Vergleich sinnvoll; denn wenn man nicht weiß, mit wem man es auf der anderen Seite zu tun hat, dann fallen einem natürlich auch Vergleichsverhandlungen schwer. Deshalb möchte ich am Schluss noch einen Punkt nennen, der ja vorhin schon etwas herausgestellt worden ist. Wir sorgen mit unserem Gesetzentwurf dafür, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Ein Verband ist nur dann klagefähig, wenn er nicht von einem Unternehmen finanziert wird. Sonst besteht nämlich die Gefahr, dass ein Unternehmen den Verband finanziert und motiviert, gewissermaßen gegen eigene Konkurrenten vorzugehen. Jetzt möchte ich mal sehr abstrakt umschreiben, was das bedeutet: Stellen wir uns einen deutschen Verband vor, der beispielsweise von einem japanischen Autohersteller finanziert und gesponsert wird.”
“Und – Stichwort „Dieselklage“ – es gibt jede Menge kleiner Unternehmen, kleiner Handwerksbetriebe, die sich so ein Dieselfahrzeug angeschafft haben und keine Rechtsabteilung haben und die auch nicht viel Geld und Marge haben, um große Kanzleien zu bezahlen. Auch die profitieren davon. Zum anderen sorgt der Entwurf auch für Rechtssicherheit bei den Unternehmen; denn die Unternehmen wissen rechtzeitig, um wie viele Ansprüche es sich handelt. Deshalb haben wir den Zeitraum auch sehr streng gehandhabt, bis zu dem man sich anmelden kann, weil eben die Unternehmen früh wissen sollen, mit wie vielen Anspruchsgegnern sie es zu tun haben.”
“Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zu ihrem Recht kommen wollen, können sie das wesentlich einfacher haben, weil die Verbraucherverbände nämlich in der Abhilfeklage direkt auf Erfüllung der Ansprüche klagen können. – Vielen Dank. – Das Gericht stellt dann eine Gesamtsumme fest, und die Verteilung dieser Gesamtsumme an die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher besorgt dann ein gerichtlich bestellter Sachwalter. Sie müssen also nicht noch mal klagen. Dieser Entwurf hilft also nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern er entlastet auch die Justiz. Und in Wahrheit hilft er auch Unternehmen – das möchte ich nach dem zuvor Gesagten noch mal klarstellen –, nämlich aus zwei Gründen: Zum einen können auch kleine Unternehmen genau wie Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Instrument in Anspruch nehmen.”
“Wenn etwa Betroffene des sogenannten Dieselskandals ihr Recht heute vor Gericht geltend machen, müssen sie entweder selbst klagen – das können sie natürlich auch weiterhin tun –, oder sie melden sich für eine Musterfeststellungsklage an, falls ein Verbraucherverband eine solche erhebt. Hat dann der klagende Verband damit Erfolg, sind wesentliche Voraussetzungen für den Anspruch festgestellt. Wenn sich das Unternehmen dann trotzdem weigert, diese Ansprüche zu befriedigen, muss noch mal geklagt werden. Und dann muss der Verbraucher trotz des Zwischenerfolgs noch mal selber ein zusätzliches Verfahren anstrengen, um an seinen Schadensersatz zu kommen. Das ist eine Belastung für die Justiz, weil dieselben Konflikte mehrfach vor Gericht ausgetragen werden müssen.”
“Kernstück des Entwurfs ist die Einführung einer neuartigen Klageform für Verbandsklagen. Wir nennen sie „Abhilfeklage“. Mit einer Abhilfeklage kann ein Verbraucherverband gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Unternehmen geltend machen. Beispiele dafür wären etwa, wenn ein Autobauer ein fehlerhaftes Bauteil einbaut oder eine Bank zu Unrecht Gebühren erhebt oder – wir haben es vorhin schon gehört – wenn eine Versicherung bestimmte Ansprüche nicht erfüllen möchte. Dabei müssen die Ansprüche von mindestens 50 Verbrauchern betroffen sein. Von der Klage profitieren dann alle betroffenen Verbraucher, die ihre Ansprüche zu Beginn des Verfahrens in einem Register angemeldet haben. Diese Neuregelungen haben eine ganze Menge praktischer Vorteile.”
“Wir bereiten auch die Einrichtung von sogenannten Commercial Courts vor. Für den entsprechenden Gesetzentwurf haben wir gerade die Verbände- und Ressortbeteiligung gestartet. Danach sollen Wirtschaftsgroßverfahren künftig von hochspezialisierten Spruchkörpern bei den Oberlandesgerichten in erster Instanz entschieden werden können. Das wird den Justizstandort Deutschland stärken, zugleich die Qualität und Effizienz dieser Verfahren steigern. In diese Richtung zielt auch der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie, den wir hier beraten. Wir sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher zu ihrem Recht kommen, und wir machen die Justiz effizienter. Dazu stehe ich, auch nach dem vorhin Gehörten, meine sehr geehrten Damen und Herren.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Erst mal meinen großen Respekt vor der hohen Tagungsdynamik. Das Parlament zeigt, wie dynamisch und temporeich es ist. Und die Regierung muss sich anstrengen, bei diesem Tempo hinterherzukommen. Insofern bitte ich, meine leicht verspätete Anwesenheit zu entschuldigen. Ein starker Rechtsstaat braucht eine funktionierende Justiz. Dafür tun wir als Bund eine ganze Menge. Auf dem Bund-Länder-Digitalisierungsgipfel haben wir uns auf eine Digitalisierungsinitiative für die Justiz geeinigt. Dafür stellt der Bund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Wir werden damit beispielsweise Digitalisierungsprojekte im Bereich der künstlichen Intelligenz voranbringen. Das wird echte Arbeitserleichterungen bringen.”
“Das kann ich jetzt nur wiederholen. – Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Gibt es weitere Nachfragen zu diesem Thema? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum nächsten Hauptfragesteller. Das ist für die Fraktion Die Linke Ralph Lenkert.”
“Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Also Überlegungen gibt es selbstverständlich dazu. Wir arbeiten daran, wir sind auch im Austausch miteinander. Generell achten wir bei der Konkretisierung von Begriffen des EU-Rechts sehr darauf, dass die Interpretation zum Ergebnis hat, dass die Sachen vernünftig funktionieren, dass aber auch Marktteilnehmer nicht überfordert werden. Wir haben hier zu Recht gesagt, dass es gut für den Ressourcenschutz und auch für den Verbraucherschutz ist. Am Ende dürfen wir aber auch kleine und mittelständische Unternehmen nicht überlasten. Deshalb müssen wir hier eine bürokratiearme und belastungsarme Umsetzung hinbekommen, die auch den Konsens in der Bundesregierung nach sich zieht. Ich hatte schon etwas gesagt, was die Umsetzung angeht, – Kommen Sie bitte zum Schluss. – wann wir die Punkte dazu vorlegen werden.”
“– Dann kommen wir zu weiteren Nachfragen zum Thema „Recht auf Reparatur“ aus den Fraktionen. Ich habe eine Nachfrage von Volker Mayer-Lay aus der Unionsfraktion.”
“Auch da bedanke ich mich für das übermenschliche Zutrauen in die Leistungsfähigkeit meiner Beamten. Natürlich müssen wir das auswerten, wir müssen uns das anschauen. Ich glaube, dass das relativ parallel läuft zu den Eckpunkten, die ich angesprochen habe. Dann ist es am Ende auch eine Frage der Absprache zwischen den Ressorts. Deshalb wäre es jetzt unanständig von mir, wenn ich eine bestimmte Kalenderwoche vorgeben würde. Das muss natürlich auch in der Bundesregierung besprochen werden. Daran sind auch nicht nur unsere beiden Häuser beteiligt. Wenn es im Kabinett beschlossen werden soll, bedarf es einer Ressortabstimmung. Ich kann jetzt hier nicht für die gesamte Bundesregierung sprechen. Deshalb kann ich Ihnen natürlich auch keine exakte Kalenderwoche nennen. Vielen Dank.”
“Das ist, glaube ich, kein Bruch des Beratungsgeheimnisses, wenn ich das hier sage. Wir haben bezüglich unserer Zeitplanung vor, Mitte des Jahres Eckpunkte vorzulegen. Ich kann mich auch nur wiederholen: Ich weiß, dass das Parlament mir zutraut, dass ich das auf vier Jahre angelegte Programm im ersten Jahr erledige, neben der weltweiten Krisenbewältigung. Aber das geht nicht. Wir müssen eins nach dem anderen abarbeiten. Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen.”
“Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Wir haben uns darauf im Koalitionsvertrag verständigt. Wir gehen das an. Wir haben gesagt, dass es vom Zeitplan her Sinn macht, zuerst einmal zu wissen, was die EU-Kommission vorhat, die sich auch mit der Frage beschäftigt hat. Wenn ich es richtig erinnere, sind im März die Vorschläge auf den Tisch gelegt worden. Es ist jedem klar, dass es keinen Sinn machen würde, wenn wir möglicherweise widersprechende oder gegeneinander arbeitende Regelungssysteme auf europäischer und auf nationaler Ebene hätten. Ich glaube, es war sinnvoll, das abzuwarten. Wir haben jetzt im April erste Vorschläge gesammelt. Dazu gibt es auch Austausch mit dem Haus meiner Kollegin Steffi Lemke, der das auch ein sehr großes Anliegen ist. Wir reden regelmäßig darüber.”
“Aber ich werde schon die gesamte Legislaturperiode brauchen, um all die Dinge, die im Koalitionsvertrag stehen, umzusetzen. Übermenschliches können wir im Ministerium auch nicht leisten. Die Nachfragerunde zu diesem Themenkomplex schließe ich ab. Die nächste Frage stellt aus der SPD-Fraktion Helmut Kleebank.”
“Wir haben im Koalitionsvertrag das wichtige, aber komplexe Thema, dass auch mehrere Personen miteinander vereinbaren können sollen, sich um Kinder zu kümmern. Denken Sie beispielsweise an das schwule und das lesbische Paar, die miteinander vereinbaren, dass sie Kinder großziehen und alle vier sich selber einbringen wollen. Dafür wollen wir Regelungen finden. Das muss handwerklich gut gemacht sein. Deshalb geht das nicht über Nacht. Aber es ist der feste Wille, das möglichst zügig hinzubekommen. Ich will noch eines sagen. Das wird jetzt knapp. Wenn ich einen Gedanken noch sagen darf: Der Koalitionsvertrag ist so angelegt, dass man ihn in vier Jahren umsetzt. Dass mir alle zutrauen, dass ich alle Projekte innerhalb eines Jahres umsetzen kann, das ehrt mich; ich freue mich über das große Vertrauen in meine Fähigkeiten.”
“Vielen Dank. – Frau Abgeordnete, Sie geben mir Gelegenheit, noch mal klarzumachen: Wir in der Koalition – da sind sich alle drei Koalitionspartner einig – wollen der gesellschaftlichen Vielfalt auch die Gleichbehandlung im Recht verschaffen, die sie verdient. Wenn zwei Frauen gemeinsam ein Kind oder Kinder liebevoll erziehen, dann sollen sie nicht anders behandelt werden, als das bei verschiedengeschlechtlichen Partnern der Fall ist. Es gibt nur unterschiedliche Wege in diese Konstellation. Ich hatte es vorhin schon gesagt: Rechtlich sehr einfach zu regeln ist der Fall der anonymen Samenspende. Das hätten wir schon im letzten Jahr sehr schnell mit einer sehr schlanken Regelung tun können. Andere Regelungen gibt es beispielsweise bei der privaten Samenspende oder der Elternschaftsvereinbarung.”
“Ich glaube, auch das ist ein bisschen überspitzt und etwas übersteigert dargestellt worden. Aber, wie gesagt, der Kollege kann am besten für sich selbst sprechen. Aber heute in der Fragestunde nicht, sondern jetzt ist die Kollegin Schauws dran. Letzte Frage zum Namensrecht, und dann gehe ich in der Fragestellerliste weiter.”
“Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank auch für diese fachliche Nachfrage. – Sie werden derselben Presseberichterstattung vermutlich entnommen haben, wie die Haltung unseres Hauses ist. Ich wiederhole sie auch gerne. Wir haben jedenfalls diesen Vorschlag nicht in unseren Gesetzentwurf übernommen. Ich möchte hier aber bitte – das ist nicht meine Aufgabe; ich möchte es trotzdem mal tun – den Kollegen Limburg, der für sich selber sprechen kann, auch ein bisschen in Schutz nehmen. Er hat eine lange Liste an Vorschlägen für mögliche Modernisierungsimpulse zusammengestellt. Ich halte das für sehr verdienstvoll, weil man sich mit solchen Long Lists auch einmal ein Gefühl dafür verschaffen kann, was man alles machen kann. Da ist dann ein Vorschlag isoliert herausgezogen und quasi zum Kernanliegen der grünen Bundestagsfraktion erklärt worden.”
“Aber erst ist der Kollege der CDU/CSU dran.”
“Und da muss man natürlich sehr sauber regeln, wie dann die Rechtsverhältnisse der biologischen Väter sind. Die Vereinbarungslösung, die wir dazu vorhaben, muss sehr sauber geregelt werden, weil es immerhin um die eigenen Kinder geht; das ist etwas sehr Konfliktträchtiges. Deshalb werden wir in diesem Jahr dazu Vorschläge machen. Ob das noch vor der Sommerpause gelingt, kann ich nicht versprechen. Aber wir werden in diesem Jahr in jedem Fall dazu Vorschläge machen. Das ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss. Weil ich gerade gehört habe, dass da noch etwas kommt, lasse ich jetzt zum Thema Namensrecht noch zwei Nachfragen zu. Das ist einmal ein Kollege aus der CDU/CSU-Fraktion, und eine Wortmeldung hatte ich noch aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesehen.”
“Für diese Frage bin ich sehr dankbar. Sie hat zwar nur bedingt mit dem Namensrecht etwas zu tun, aber ähnliche Lebensrealitäten spielen da eine Rolle. Wir haben im Koalitionsvertrag insgesamt vier Projekte hinterlegt, wie wir das Abstammungsrecht reformieren wollen. Wir hatten im letzten Jahr überlegt: Machen wir das abgeschichtet? Dann hätten wir im letzten Jahr beispielsweise für die Fallgruppe der anonymen Samenspende sehr schnell auch das Abstammungsrecht ändern können. Wir haben uns aber in der Koalition gemeinsam entschieden, auch weil die Verbände sich das von uns gewünscht haben und damit nicht der Eindruck entsteht, es gebe Fallgruppen erster, zweiter oder dritter Klasse, sozusagen ein großes Reformprojekt zu machen. Das betrifft zum Beispiel Themen der privaten Samenspende.”
“Ja, der Meinung bin ich, weil es auch eine Debatte entschärft. Wir werden häufig gefragt: „Warum soll die Sache erst zum 1. Januar 2025 wirksam werden?“ Daneben gibt es viele Leute, die jetzt deshalb ihren Termin der Eheschließung nicht verschieben wollen usw. Umgekehrt müssen wir natürlich dafür sorgen, dass sich die Standesämter vorbereiten können, dass sie die neue Rechtslage auch analysieren und anwenden können. Ich glaube, wenn wir einfach eine rückwirkende Änderung möglich machen, dann entspannt das die Debattenlage ungemein, weil die Leute dann nicht wegen des Zeitpunkts des Inkrafttretens überlegen müssen, ihren Termin auf dem Standesamt zu ändern. Ich glaube, das ist eine sehr pragmatische, sinnvolle Idee, und sie wollen wir deshalb auch realisieren. Gab es zum Namensrecht noch eine Nachfrage? – Frau Hennig-Wellsow.”
“Es kann dann dazu kommen, dass, wenn beispielsweise Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung in eine neue Beziehung mitgebracht und dort adoptiert werden und dann diese Beziehung zerbricht, die absurde Situation entsteht, dass am Ende sozusagen die Kinder beispielsweise bei der leiblichen Mutter leben, sie aber den Familiennamen des Stiefvaters tragen müssen und eine sogenannte Rückbenennung verhindert wird. Das ist absurd, das ist eine große Belastung für viele Menschen, und ich habe nie verstanden, warum wir diese Rechtslage nicht schon längst geändert haben. Wir machen es jetzt. Das, finde ich, ist ein Riesenfortschritt für moderne Lebensrealität. Gibt es weitere Nachfragen zum Namensrecht? – Frau Kollegin Helling-Plahr.”
“Kurz und kompakt: Zwei Dinge werden den modernen Lebensrealitäten gerecht. Erstens. Es gibt Menschen, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe führen wollen, und es gibt Menschen, für die gehört zur Partnerschaft auf Augenhöhe – das muss nicht der Fall sein; aber es gibt Menschen, die sich das wünschen – ein gemeinsamer echter Doppelname, den sie gemeinsam tragen und auch an ihre Kinder weitergeben können, um den Zusammenhalt als Familie auch nach außen zu demonstrieren. Das war bislang in Deutschland nicht möglich. Wir machen es jetzt möglich. Zweitens. Es gibt Partnerschaften, die lange halten, ein Leben lang – das wünschen wir uns alle –; es gibt aber auch Partnerschaften, die zerbrechen.”
“– Dann habe ich aber zu diesem Thema eine Nachfrage aus der SPD: Jan Plobner.”
“Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bedanke mich sehr für Ihre Frage, weil sie auf ein Reformprojekt hinweist, auf das wir stolz sind. Wir wollen nämlich endlich das starre, überalterte deutsche Namensrecht modernisieren und überwinden. Ein Element ist in der Tat diese Respektsbekundung vor unseren nationalen Minderheiten. Wir hatten Debatten innerhalb der Bundesregierung, weil es natürlich auch die Perspektive gibt: Was ist dann auch für die entsprechenden Namensbehörden operationalisierbar, für die Standesämter? Das ist jetzt der Weg, auf dem wir im Kabinett gemeinsam schnell nach vorne gehen können. Ich kann nur für mein Haus sagen: Wenn das Parlament die Anregung hat, an der Stelle noch großzügiger zu sein, wird es an unserem Widerstand nicht scheitern. Herr Seidler, keine Nachfrage?”
“Im Rahmen von 30 Sekunden ist das natürlich schwierig, weil wir sehr intensiv über dieses wichtige Gesetz diskutiert haben und dort auch eine ganze Reihe von Verbesserungen insbesondere für Menschen, die im Eigentum wohnen, erreicht haben. Man kann sagen: 30 Sekunden reichen gar nicht aus, um all das hier schildern zu können. Da es keine weiteren Nachfragen gibt, geht die nächste Fragestellungsmöglichkeit an den Kollegen Seidler.”
“– Doch, da ist eine Meldung. Zu diesem Thema? – Herr Kruse, bitte. 30 Sekunden.”
“Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt muss ich hier zwei Anmerkungen machen. Erstens. Die Bundesregierung arbeitet arbeitsteilig, und es ist nicht die Aufgabe des Bundesjustizministers, innerhalb der Bundesregierung eine energie- und klimafachliche Frage zu bewerten. Das macht das zuständige Haus. Das ist in der Bundesregierung immer so, und das wird sich auch nicht ändern. Zweiter Punkt. In Wahrheit fragen Sie mich jetzt als Mitglied der Bundesregierung nach einer Meinung der Fraktion. Es wäre übergriffig von mir, das hier zu beantworten; denn wir haben exzellente Fachpolitiker für diesen Bereich, die sich da auch betätigen. Es ist nicht die Aufgabe eines Mitglieds der Bundesregierung, den Fraktionen irgendwelche Empfehlungen in amtlicher Eigenschaft zu geben. Habe ich eine Nachfrage zu diesem Thema übersehen? – Das ist nicht der Fall.”
“Ich weiß nicht, ob das das Ziel Ihrer Frage ist, aber Sie haben jedenfalls nach der Gesetzesfolgenabschätzung gefragt, und das ist, wie gesagt, eine Aufgabe, die jedes Bundesministerium für den eigenen Geschäftsbereich erst mal selber hat. Eine weitere Nachfrage zum Thema von Frau König.”
“Ich bedanke mich für die Frage, weil ich da Aufklärungsarbeit leisten kann. – Es ist also so: Die Bundesministerien machen die Gesetzesfolgenabschätzung jeweils selbst. Und dann gibt es eine Überprüfung, ob zum Beispiel der Erfüllungsaufwand korrekt und methodisch sauber ermittelt worden ist. Das macht aber nicht das Bundesministerium der Justiz, sondern das macht der Nationale Normenkontrollrat. Der sitzt zwar jetzt beim Bundesministerium der Justiz, ist aber ein unabhängiges Organ. Ich werde einem unabhängigen Organ keine Vorschriften machen können, was die Frage der Ermittlung des Erfüllungsaufwandes angeht.”
“Das klären wir, spätestens morgen in der Ältestenratssitzung. – Allerspätestens. Jetzt aber: Zu dem von Herrn Jung angesprochenen Thema eröffne ich die Runde der Nachfragen von verschiedenen Abgeordneten. Ich habe eine Nachfrage von Herrn Lenkert und anschließend von Anne König. 30 Sekunden. Herr Lenkert.”
“Also, grundsätzlich bedarf es immer des Augenmaßes, wenn wir in Freiheit und Eigentum eingreifen. Bei den Menschen, die Wohneigentum haben – das sind ja nicht immer große Immobilienkonzerne, sondern das sind zum übergroßen Teil Menschen, die ihr ganzes Leben lang darauf gespart haben –, müssen wir mit großer Sensibilität Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes, der ja das Eigentum schützt, berücksichtigen, auch in der kumulativen Wirkung, also in der Gesamtsumme sämtlicher Belastungen. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Ich bin mir sehr sicher, dass darüber in den parlamentarischen Beratungen noch sehr intensiv gesprochen werden wird, weil wir Menschen, die sich ihr Eigentum erarbeitet und lange darauf gespart haben, nicht überlasten dürfen. Herr Hoppenstedt, wir klären das noch.”
“Eine solche Differenzierung ist sicherlich möglich, und es gibt auch sehr gute Gründe dafür. Ich glaube, dass man darüber noch mal reden kann. Das Parlament wird damit im Zuge der Beratungen sehr sorgfältig umgehen und wird – egal für welche Regelung man sich dann entscheidet – in den Beratungen sehr substanziiert vortragen, warum eine solche differenzierende Lösung auch den Maßstäben von Artikel 3 Grundgesetz gerecht wird. Daran haben wir alle ein Interesse; denn niemand will verfassungswidrige Gesetze. Sie sind jetzt zum wiederholten Male weit mehr als eine Minute über der Zeit. Ich bitte wirklich darum, die Zeit zu beachten, damit so viele Abgeordnete wie möglich auch ihre Fragen stellen können. Die Fragen sind so interessant. Der Herr Jung darf jetzt innerhalb von 30 Sekunden eine Nachfrage stellen.”
“Das ist eine tiefe Respektbekundung vor der Qualität der gesetzlichen Beratungen hier im Deutschen Bundestag. Das ist das Erste, was ich dazu sagen möchte. Zweitens. Sie haben mir die Frage gestellt, was rechtlich zu tun ist. Wir haben dort in hoher Intensität an den Dingen gearbeitet. Meine Aufgabe besteht darin, Rechtsförmlichkeitsprüfungen durchzuführen, was im Rahmen dieser sehr schnellen Abläufe nur bedingt der Fall war. Wenn man in einem Gesetz – das wissen Sie ja auch – eine Privilegierungsregelung einräumt, dann ist das formal erst mal eine Ungleichbehandlung. In dem Moment sind wir im Bereich von Artikel 3 Grundgesetz, und dann bedarf es einer sachlichen Begründung. Da bestehen Spielräume, aber warum es jetzt 80 Jahre sind und warum nicht 70, dazu müsste man sich meiner Meinung nach noch einmal vertieft Gedanken machen.”
“Herr Kollege Jung, ganz herzlichen Dank. – Zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Protokollerklärung und auch die Beschlüsse eines Bundesparteitages Motivation dafür sind, von einer Sache Gebrauch zu machen, die die größte Selbstverständlichkeit im Parlamentarismus ist, die man kennt, nämlich die Anwendung des Struckʼschen Gesetzes. Wir haben hier ein selbstbewusstes Parlament, und dieses selbstbewusste Parlament nimmt die Vorschläge der Bundesregierung entgegen, modifiziert sie aber in der übergroßen Zahl der Fälle dann doch und – dies zu sagen, gebietet der Respekt vor dem Parlament – verbessert sie dadurch natürlich. Sowohl dieser Vorschlag wie auch diese Protokollerklärung sind eine Motivation und eine Bestärkung für das Parlament, vom Struck’schen Gesetz Gebrauch zu machen.”
“Aber ich würde mir wünschen, dass wir als Bundesregierung eine europäische Bürokratieentlastungsinitiative starten, gerne auch mit anderen Staaten zusammen; ich habe auch die Kommissionspräsidentin bei unserer letzten Kabinettsklausur in Meseberg darauf angesprochen. Wie das Leben so spielt: Abstrakt gesehen, finden Bürokratieabbau immer alle gut. Man muss sich dann die konkreten Ergebnisse anschauen. Aber es wäre mein Wunsch, dass wir nicht nur rein nationales Recht durchsehen und entbürokratisieren, sondern dass wir auch mit unseren europäischen Partnern, mit der Kommission Wege finden, um die Bürokratielasten effektiv zu reduzieren.”
“Also, offen gestanden: Ich will jetzt gar nicht über die Vergangenheit sprechen. Ich schaue nach vorne und möchte möglichst viel bewegen. Aber es ist so: Wir wollen eben nicht so vorgehen, dass die Vorschlagsliste jetzt durch die Ministerien kursiert und dann jeder, der mal an einer Regelung gearbeitet hat, beliebig Dinge streichen kann. Wir wollen zu einem echten, substanziellen Dialog kommen, um möglichst viel Bürokratie abzubauen. Das ist sozusagen der eine Weg, und wir wollen da auch mit viel Transparenz vorgehen. Ich glaube, dass durch eine öffentliche Debatte auch die Motivation entsteht, möglichst viel zu bewegen. – Das ist das eine. Das Zweite ist – das gehört zur Wahrheit dazu –: Viele Regelungen basieren auf europäischem Recht. Wir stehen zum europäischen Rechtsstaat, deshalb müssen wir sie auch respektieren.”
“Wenn es nach mir geht, werden wir noch dieses Jahr – sicherlich erst zum Herbst hin, alles andere wäre unrealistisch – auch einen Referentenentwurf auf den Weg bringen, um uns von möglichst vielen Regelungen zu verabschieden, die wir nicht mehr brauchen oder deren Nutzen wir kleiner bewerten als, sagen wir mal, die Hemmschuheffekte, die daraus resultieren. Sie dürfen eine Nachfrage stellen.”
“Wir haben etwa 440 konkrete Vorschläge aus der Welt der Verbände und der Unternehmen bekommen. Die haben wir jetzt aufgearbeitet. Der Bericht des Statistischen Bundesamtes zur Aufarbeitung, den ich hier habe, ist so dick, dass man ihn gar nicht lochen und abheften kann. Die nächsten konkreten Schritte sind jetzt wie folgt – sie koordiniert mein Staatssekretär Herr Strasser –: Wir werden Anfang Mai mit allen Häusern der Bundesregierung möglichst schnell darüber sprechen, welche Teile davon wir für gute Vorschläge halten. Ich werbe dafür, möglichst großzügig damit umzugehen. Wir als Haus würden dann sehr gerne vor der Sommerpause ein Eckpunktepapier im Kabinett beschließen. Ob das gelingt, kann ich nicht versprechen; das wird sicherlich auch an den Detaildebatten liegen.”
“Ganz herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. – Also, es ist ja ein allgemeiner Befund, dass wir in Deutschland bei einem in der Tat immer Weltmeister sind, und das ist die Regelungsdichte. Auf der anderen Seite gibt es für jede einzelne Regelung immer eine gute Begründung. Deshalb ist es schwierig, einen einmal erreichten Acquis auch wieder zu reduzieren. Wir haben uns deshalb für ein sehr offenes und transparentes Verfahren entschieden: Wir haben eine digitale Verbändeabfrage gemacht. Warum haben wir das digital gemacht? Wenn man so einen Aufruf macht, kriegt man normalerweise ganz viel Papier zugesandt. Dann müssen Armeen von Beamten diese langen schriftlichen Ausführungen nach ihrem konkreten, substanziellen Gehalt durchsuchen. Wir haben das diesmal mit einer strukturierten Maske gemacht, und ich muss sagen: Das hat sehr gut funktioniert.”
“Und wo wir der Täter habhaft werden, fordere ich die Staatsanwaltschaften auf, ihrer Arbeit nachzugehen. Aber mehr als auffordern kann ich nicht, weil wir in der Tat – Sie haben es gesagt – in Deutschland Zuständigkeiten und Gewaltenteilung haben. Anders als der amerikanische Justizminister bin ich als Bundesjustizminister keine Ermittlungsbehörde. Ich kann aber eine politische Meinung haben, und die Meinung des Justizministers ist: Recht und Gesetz müssen in Deutschland durchgesetzt werden. Die nächste Frage stellt aus der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr.”
“Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bin auch für diese Nachfrage dankbar, weil ich noch mal etwas geraderücken kann. Erstens. In meinem Interview habe ich die deutschen Gerichte verteidigt. Ich wurde gefragt, ob es richtig sei, dass jetzt Freiheitsstrafen verhängt wurden, und ich habe Folgendes gesagt: Wir haben in Deutschland Gewaltenteilung, und die Gerichte machen ihre Arbeit ordentlich. Ich habe diese Arbeit verteidigt. Mir daraus eine Übergriffigkeit in Bezug auf die Gewaltenteilung zu unterstellen, ist wirklich schon mehr als Zuspitzung. Ich würde sagen: Das ist eine Verdrehung der Wahrheit, Frau Abgeordnete. Zweitens. Ich möchte ganz klar sagen: Hass und Hetze, Mordaufrufe haben von niemandem und gegen niemanden in Deutschland Raum. Wer zu Straftaten aufruft, macht sich selber zum Straftäter.”