Clara Bünger
DIE LINKE · Germany
“Sie wollen jetzt biometrische Echtzeitüberwachung: KI-Kameras, die live Gesichter scannen. Flächendeckende Überwachung wird so für Millionen zum Normalzustand. Dafür bekommt der Innenminister fast 1 Milliarde Euro mehr als im Vorjahr. Fast 1 Milliarde für Überwachung!”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt spricht von der Modernisierung der Bundespolizei. In Wahrheit geht es um etwas anderes: Sie wollen staatliche Macht ausbauen und Grundrechte aushöhlen. Das ist autoritärer Staatsumbau in Reinform!”
“Millionen Menschen sind davon schon heute jeden Tag betroffen. Aber für deren Sicherheit interessiert sich die Bundesregierung keinen Deut, und das ist ein Riesenskandal.”
“Denn Freiheit und Sicherheit sind keine Gegensätze, Herr Dobrindt. Wer Grundrechte abbaut, schafft keine Sicherheit – er schafft einen Staat, vor dem die Menschen sich fürchten müssen. Diesen Weg werden wir als Linke niemals mitgehen.”
“Wir fordern ein striktes gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für den Staat und für Unternehmen. Aber jetzt kommt der größte Skandal. Letzte Woche hat der Koalitionsausschuss beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abzuschaffen – das Gesetz, das ans Licht bringt, was Sie lieber verbergen.”
“Eine automatisierte Datenanalyse führt grenzenlos zusammen, was die Polizei über uns gespeichert hat: wo wir uns aufhalten, was wir in Vernehmungen gesagt haben. Daraus entstehen tiefgreifende Persönlichkeitsprofile. Und das Unfassbare ist: Da landen nicht nur Beschuldigte drin.”
The complete record
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“Das Paradoxe ist: Wer schon nicht genug Geld hat für ein Ticket, hat erst recht nicht genug Geld, um die erhöhte Entgeltzahlung für das Unternehmen zu leisten. Was ist die Konsequenz für diese Menschen? Für diese Menschen hat das Fahren ohne Fahrschein die Konsequenz: die Ersatzfreiheitsstrafe. Also: Als Ersatz für das Zahlen der Geldstrafe gehen Menschen ins Gefängnis. Damit bestraft man Arme doppelt. Viele machen sich gar nicht bewusst, was das konkret für die Betroffenen bedeutet. Ihnen droht der Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes. Das haben Sie, Herr Buschmann, in Ihrem Referentenentwurf zum Sanktionsrecht übrigens sogar selbst erkannt.”
“Das Ergebnis ist eindeutig: Bevor es das 9‑Euro-Ticket gab, sind über 214 000 Personen ohne Ticket angetroffen worden. Im gleichen Zeitraum dieses Jahres waren es nur gut 120 000. Die Zahl der Menschen, die ohne Ticket gefahren sind, hat sich in der Zeit des 9‑Euro-Tickets also fast halbiert. Und es ist falsch, was Sie von der Union sagen: Das lag nicht daran, dass es in diesem Jahr weniger Kontrollen gegeben hat. Laut Informationen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen wurden die Kontrollen nämlich nicht heruntergefahren während der Zeit des 9‑Euro-Tickets. – Sie können ja selber nachfragen. Was passiert mit Menschen, die sich kein Ticket leisten können und dann kontrolliert werden? Sie müssen nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt an das Verkehrsunternehmen zahlen, sondern ihnen droht auch noch eine Haft- oder Geldstrafe.”
“Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das 9‑Euro-Ticket ist jetzt seit acht Tagen Geschichte. Es ist wirklich bedauerlich, dass Sie dieses erfolgreiche Projekt so schnell wieder begraben haben. Stattdessen soll es jetzt ein 49-Euro- oder ein 69-Euro-Ticket geben. Das als „Nachfolgetickets“ zu verkaufen, verkennt die prekäre Situation, in der sich viele Menschen in diesem Land befinden. Millionen Menschen werden ab jetzt wieder vom Recht auf Mobilität ausgeschlossen sein. Wir müssen aber nicht nur über die Frage der Mobilität sprechen, sondern auch über die Bestrafung von Armut in diesem Kontext. Ich habe bei der Deutschen Bahn nachgefragt, wie viele Menschen bei Kontrollen ohne Ticket angetroffen wurden.”
“Denn anders als bei der Gründung einer GmbH sind die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge bei der Gründung von einer AG oder KGaA deutlich komplexer. Deshalb können wir derzeit eine Ausdehnung der Onlineverfahren auf weitere gesellschaftsrechtliche Vorgänge nicht befürworten. Insgesamt hat die Bundesregierung mit den ergänzenden Regelungen zum DiRUG sinnvolle Nachbesserungen vorgenommen, und das ist daher zu begrüßen.”
“Diese Begrenzung halten wir für sachgerecht, da gerade Vorgänge wie die Grundstückübereignung häufig sehr komplex und mit einer Vielzahl von weiteren Dokumenten neben der eigentlichen Übertragungsurkunde verbunden sind. Onlinebeurkundungen stellen demnach nicht in allen Bereichen ein Äquivalent zu der weiterhin grundsätzlich geltenden Präsenzbeurkundung dar. Insbesondere im Falle einer Grundstückübereignung bestünde bei einer Onlinebeurkundung die Gefahr, dass die Schutzfunktion der notariellen Beratung und Belehrung nicht ihre volle Wirkung entfalten könnte. Der weitergehenden Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V., die Gründung einer Aktiengesellschaft im Onlineverfahren ebenfalls zu ermöglichen, stehen wir dagegen skeptisch gegenüber.”
“Besonders hervorzuheben ist, dass künftig Onlinebeglaubigungen von Handelsregisteranmeldungen für sämtliche Rechtsträger und nicht nur für bestimmte Rechtsträger zulässig sein sollen. Aus unserer Sicht ist diese Neuregelung sinnvoll, denn ein sachlicher Grund für eine strengere Regulierung von Personenhandelsgesellschaften im Vergleich zu Einzelkaufleuten ist nicht ersichtlich. Auch der Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens der Onlinebeurkundung unter anderem auf GmbH-Sachgründungen – bislang erfasst waren nur Bargründungen – ist erweitert worden. Ausgenommen werden lediglich Sachgründungen unter Einbringung von Gegenständen, deren Übertragung ihrerseits beurkundungspflichtig ist.”
“Darüber hinaus bleibt das Problem, dass andere Mitgliedstaaten auch die Löschung von Onlineinhalten anordnen können, die unter deutscher Jurisdiktion veröffentlicht wurden. Wir wissen alle, dass es letztlich eine politische Entscheidung ist, was als terroristisch gilt und was nicht. Gerade von Staaten der EU, bei denen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit bestehen, gehen damit Gefahren für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz aus, wenn sie in die Jurisdiktion anderer EU-Mitglieder hineinregieren können. Eigentlich wäre das ein guter Grund gewesen, dieser Verordnung schon im EU-Gesetzgebungsverfahren nicht zuzustimmen. Es ist aber erst recht ein Grund für uns, diesem Gesetz, so wie es derzeit ausgestaltet ist, nicht zuzustimmen.”
“Darauf hat ein großer Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, Journalisten und Journalistinnen sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen um die europäische NGO European Digital Rights hingewiesen. Es fehlt an ausreichendem Rechtsschutz, bevor Löschanordnungen im Netz erlassen werden. Die Koalition hätte die Möglichkeit gehabt, diesen rechtsstaatlichen Mangel der Verordnung zu beheben. Diese regelt zwar detailliert das Verfahren nach der Löschanordnung und vergibt die Befugnis dazu allein an eine zuständige nationale Behörde – in Deutschland an das Bundeskriminalamt. Sie verbietet den Mitgliedstaaten aber aus unserer Sicht keineswegs, vor die Löschanordnung eine richterliche Prüfung zu setzen. Diese Chance hat die selbsternannte Fortschritts- und Freiheitskoalition nun vertan. Da hätten wir mehr erwartet.”
“Die Verordnung war in der Europäischen Union hoch umstritten, vor allem im Europäischen Parlament. Wir haben es den Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion im EP, aber auch anderer Fraktionen zu verdanken, dass es nicht so schlimm gekommen ist, wie ursprünglich von der EU-Kommission geplant. Diese wollte eigentlich erreichen, dass Diensteanbieter einen sogenannten Upload-Filter einbauen, also im Netz zukünftig alles, was ihre Nutzerinnen und Nutzer hochladen, nach terroristischen Inhalten durchscannen. Das konnte abgewendet werden, aber eine Achillesferse ist geblieben: eine vollkommen ungenügende justizielle Kontrolle dessen, was Polizei und Diensteanbieter da zukünftig treiben.”
“Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Till Steffen.”
“Außerdem kann es nicht sein, dass die Betroffenen auf der Polizeiwache ein zweites Mal – – – Ja, Sie fühlen sich angesprochen, und das ist richtig so. Sie sind der Grund, dass wir häufig Taten auch in der realen Welt erleben. Viele Täter rechter, rassistischer, antisemitischer und sexistischer Beleidigungen im Internet sind viel zu lange verschont geblieben. Daran muss sich dringend etwas ändern. – Gut, dass Sie sich angesprochen fühlen! – Ihr Verhalten darf nicht länger straflos sein, und dafür braucht es effektiveren Schutz und mehr Mittel auch im Bundeshaushalt. Vielen Dank. Herr Kollege, wenn ich das richtig gehört habe aus Richtung der AfD, dann unterstellen Sie der Kollegin Clara Bünger gewalttätige Handlungen, die ich nicht wiederholen will. – Nein, Sie nicht; jemand anders. – Dafür erteile ich Ihnen hiermit einen Ordnungsruf.”
“Es müssen dringend mehr Mittel für Schulungen zur Verfügung gestellt werden, um den Hass und die Straftaten im Internet effektiv zu bekämpfen, so wie es auch die Kollegin von der SPD gerade angedeutet hat. Die Möglichkeiten für Onlineanzeigen müssen ausgebaut und besser zugänglich gemacht werden. Es muss möglich sein, auch anonym Anzeige zu erstatten. Opferberatungsstellen fordern das alles übrigens schon sehr lange. Hasskommentare im Internet müssen von der Polizei und der Justiz genauso als reale Bedrohungen wahrgenommen werden wie Beleidigungen und Bedrohungen in der realen Welt. Darüber hinaus müssen die Opfer von Hassrede viel besser geschützt werden. Es braucht eine bessere finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt.”
“Es kann nicht sein, dass Täter in einem Bundesland mit einer Straftat davonkommen und in einem anderen für dieselbe Straftat verurteilt werden. Es bedarf hier einer bundesweiten Antwort. Das wurde durch die Sendung des „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann vergangene Woche auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Dass jetzt auch noch gegen Polizisten wegen Strafvereitelung ermittelt wird, macht die ganze Misere noch mal deutlich und zeigt: Hier muss viel mehr passieren. Das Internet ist eben kein Neuland mehr, und das sollte auch für die Justiz und für die Polizeibehörden langsam klar sein. Hasskommentare dürfen weder verharmlost noch länger hingenommen werden, geschweige denn als Kavaliersdelikt abgetan werden.”
“Es beginnt damit, dass Gewalt im digitalen Raum vielfach nicht ernst genommen wird und Ermittlungen gegen Straftaten im Netz gar nicht erst aufgenommen werden – oder unendlich verschleppt werden. Die Täter können oft unerkannt und ohne jegliche Konsequenzen ihren Hass verbreiten. Sie sehen das Internet als rechtsfreien Raum an, in dem sie sich – vermeintlich – ungestraft austoben. Zwar ist das Internet kein rechtsfreier Raum, aber leider viel zu oft ein rechtsdurchsetzungsfreier Raum. Das bedeutet, dass solche Straftaten nicht ausreichend verfolgt werden. Straftaten, die sich im Internet abspielen, sind nicht an ein Bundesland gebunden. Der Tatort ist das Internet selbst, was in jedem Bundesland das gleiche Internet ist.”
“Natascha Strobl und Jasmina Kuhnke sind Beispiele für einflussreiche Frauen, die sich aus dem Internet zeitweilig zurückziehen mussten oder sogar ihren Wohnort ändern mussten, weil sie und ihre Familien bedroht wurden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen, die so wichtige Arbeit leisten, angegriffen werden und so versucht wird, sie aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen. Was sollte sich also ändern? Es ist nicht zeitgemäß, dass auf Hassreden immer noch keine ausreichenden Konsequenzen folgen. Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität bzw. die Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist nahezu wirkungslos, wenn die Umsetzung nicht funktioniert.”
“Hass im Internet ist gefährlich und kann zu tödlicher Gewalt in der realen Welt führen. Tagtäglich werden Menschen in den sozialen Medien mit menschenverachtenden Aussagen konfrontiert. Einer Umfrage zufolge erlebten mehr als drei Viertel der in Deutschland lebenden Menschen schon einmal Hass im Netz. Sie werden beschimpft, beleidigt, verächtlich gemacht und sogar mit dem Tode bedroht. Sehr häufig richtet sich Hassrede gegen marginalisierte Gruppen mit dem Ziel, diese herabzuwürdigen und einzuschüchtern. Besonders betroffen sind – wenig überraschend – Frauen, die zusätzlich noch vermehrt sexistischen Beleidigungen ausgesetzt sind. Wie häufig musste ich unter Tweets Kommentare mit Aufrufen zur Vergewaltigung lesen!”
“Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Gäste auf den Tribünen! „Dieses verdammte Drecksgesindel“, „Baseballkeule raus und so lange draufhauen, bis sich nichts, aber gar nichts mehr rührt“, „Man sollte dich vergewaltigen“, „Ich werde mir eine Knarre anschaffen“, „Einfach abknallen“ – das sind alles Zitate aus dem Internet, wie wir sie tagtäglich finden können. Wissen Sie, was genau vor drei Jahren passiert ist? Walter Lübcke wurde von einem Neonazi mit einem Kopfschuss ermordet. Ein Video, in dem er sich für einen solidarischen Umgang mit Geflüchteten ausgesprochen hatte, ging viral und führte über Jahre zu zahlreichen Todesdrohungen im Internet. Am 2. Juni 2019, also heute vor genau drei Jahren, wurde er dann ermordet.”
“Das bedeutet, dass Zeugen, Parteien oder Sachverständige, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, per Video vernommen werden könnten. Dies verstößt gegen das (aus guten Gründen) in der Strafprozessordnung verankerte Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsprinzip. Gerade die Körpersprache, die in einem Prozess eine große Rolle spielt, wird durch die Videoübertragung nicht umfassend gewährleistet. Zumindest ist der Eindruck, den sich ein Richter oder eine Richterin von einer physisch anwesenden Verfahrensbeteiligten im Prozess verschaffen kann, von größerer Qualität.”
“Inhaltlich geht es in den EU-Verordnungen darum, die Effizienz und Schnelligkeit von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren zu verbessern. Durch die zunehmende Digitalisierung des Justizwesens und die Ausstattung moderner Technologien soll den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Justiz und damit zu einem fairen Verfahren vereinfacht werden. Das begrüßen wir als Linke, denn gerade die Pandemiejahre haben uns gelehrt, dass Digitalisierung zwar ein unverzichtbarer Bestandteil des Berufs- wie auch des Alltagslebens ist, in vielen Bereichen aber noch Verbesserungsbedarf besteht – so auch in der Justiz. Für bedenklich halten wir jedoch die Regelung des Artikels 20 EuBVO, wonach bei der Beweisaufnahme der Einsatz von Videokonferenzen oder anderen Fernkommunikationstechnologien ermöglicht werden soll.”
“Vielen Dank. Der Kollege Helge Lindh hat das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Das hätte für die Betroffenen zur Folge, dass sie in Aufnahmelager verteilt und einem Arbeitsverbot unterliegen würden – Zukunft: ungewiss. Das ist doch kein Schutzangebot. Das ist eine bürokratische Verhinderung einer klaren Lösung. Wir machen den Vorschlag, dass Sie auf der Innenministerkonferenz im Juni eine Aufenthaltsregelung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz schaffen, um dieser Gruppe Schutz in Deutschland zu bieten. Weiterhin problematisch ist auch die Lage von Aktivistinnen und Aktivisten, die bislang nicht aus Russland ausreisen konnten oder sich in Drittstaaten aufhalten und dringend einen sicheren Fluchtweg in die EU benötigen. Auch hierzu wird seit Wochen um mögliche Aufnahmeregelungen gerungen; aber nichts passiert. Ich fordere Sie auf: Lassen Sie den Ankündigungen endlich Taten folgen! Handeln Sie hier endlich!”
“In der Regierungsbefragung vor zwei Monaten hatte Frau Faeser erklärt, sie sei hierzu auf EU-Ebene in Gesprächen, man wolle handeln. Ich habe davon aber nichts mehr gehört. Es fehlen auch klare Signale zur Unterstützung von Oppositionellen aus Russland. Der „Spiegel“ berichtete von etwa 70 Personen, darunter Kultur- und Medienschaffende und ihre Familien, die sich mit einem in wenigen Wochen ablaufenden Touristenvisum in Deutschland aufhalten. Offenbar streiten das Auswärtige Amt und das BMI seit Wochen ergebnislos darüber, wie ihnen der weitere Aufenthalt ermöglicht werden soll. Das kann doch nicht sein. Das BMI verweist dazu – auch heute Morgen wieder im Innenausschuss – auf die Möglichkeit eines Asylantrags.”
“Sie hat mir berichtet, dass sie nicht versteht, warum sie jetzt nicht, wie andere Geflüchtete aus der Ukraine, einfach weiter studieren kann. Und ich verstehe das, ehrlich gesagt, auch nicht. Es macht keinen Sinn, hier eine Unterscheidung zu machen. Dass sich jetzt einige Bundesländer selbst spezifische Lösungen überlegen, hätte vermieden werden können, wenn Sie die internationalen Studierenden einfach in den Schutz nach § 24 AufenthG einbezogen hätten, so wie es Frau Faeser ursprünglich versprochen hatte. Was es braucht, ist eine bundeseinheitliche Lösung. Ein anderes Thema, bei dem die Bundesregierung hinter ihren Ankündigungen zurückbleibt, ist der Umgang mit russischen Deserteuren bzw. Kriegsdienstverweigerern.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind sehr froh über alle gesetzlichen Erleichterungen, die für Geflüchtete aus der Ukraine auf den Weg gebracht werden. Es bleibt aber die Frage: Warum gelten sie nicht für alle Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen müssen? Es ist nämlich nicht ganz so, wie Frau Staatsministerin Alabali-Radovan gerade gesagt hat. Es werden nicht alle gleich behandelt. Die Bundesregierung schafft ein System von Geflüchteten erster und zweiter Klasse. Für viele Drittstaatler/-innen hat das zur Folge, dass sie momentan nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen. Sie wollen einfach nur studieren oder arbeiten. Warum wird ihnen das so schwer gemacht? Darin Abdelaziz kommt aus Marokko und hat Medizin in der Ukraine studiert.”
“Profitinteressen großer Konzerne dürfen nicht über die Anliegen der Menschen und den Schutz der Umwelt gestellt werden. Deshalb werden wir die Arbeit des Normenkontrollrats genau beobachten. Gegen die Zuständigkeitsverlagerung ins Justizministerium haben wir aber keine Einwände. Wir stimmen dem Gesetzentwurf daher zu.”
“Zuvor war er Präsident des neoliberalen Verbandes der Familienunternehmer, der das Ziel verfolgt, der Öffentlichkeit ein positives Unternehmerbild zu vermitteln und für die Maxime „Mehr Markt, weniger Staat“ zu werben. In einem Interview im „Handelsblatt“ von Ende April lobte Goebel die schnelle Errichtung der Tesla-Fabrik in Grünheide. Das sei möglich gewesen, weil alle an einem Strang gezogen hätten. Das so zu machen, ist fatal. Denn die Fabrik schadet der Umwelt und ist ein Klimakiller. Schon jetzt fehlt es an Grundwasser in der Region, und durch die Tesla-Fabrik verschlimmert sich die Situation. Trotzdem kritisiert Goebel sogar noch, dass zu viele Umweltverbände in das Verfahren einbezogen worden seien. Das ist absurd.”
“Als Linke unterstützen wir das Anliegen, Verwaltungsprozesse effizient und transparent zu gestalten. Die Gesetzgebung mit Blick auf diese Fragen von einem unabhängigen Gremium überwachen zu lassen, ist aus unserer Sicht sinnvoll. Allerdings darf es nicht dazu kommen, dass unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die Regulierung großer Unternehmen und Konzerne erschwert oder gar verunmöglicht wird. Um dies zu verhindern, muss die Verwaltung handlungsfähig sein. Maßstab der Gesetzgebung darf nicht allein die sogenannte Belastung der Wirtschaft sein, sondern es muss ein gutes Funktionieren des Rechtssystems gewährleistet werden. Besorgniserregend finde ich in diesem Zusammenhang aktuelle Äußerungen von Lutz Goebel, dem neuen Chef des Normenkontrollrats.”
“Gibt es neben den hehren Versprechungen auch konkrete Ziele, dieses in der StPO aufzunehmen? – Vielen Dank.”
“Ich würde jetzt trotzdem gerne an das anschließen, was der Bundesminister gesagt hat. Ich lasse das jetzt noch zu. Aber ich will nur die, die danach kommen, noch mal darauf hinweisen, dass wir eigentlich bei einem anderen Thema waren. Sie haben ja auch gesagt, der Opferschutzschutz ist Ihnen wichtig und steht an oberster Stelle. Ich hoffe, dass Sie in dem Bereich aufstocken, sodass andere Bereiche wie die Ermittlungen zu Syrien nicht darunter leiden. Wenn man von Opferschutz spricht, dann muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass in der StPO Völkerstraftaten nicht im Katalog der nebenklagefähigen Taten aufgeführt werden, wie man § 395 StPO entnehmen kann. Wie sollen Ihrer Meinung nach Betroffene an Verfahren sinnvoll teilnehmen können und ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie nicht ausdrücklich in der StPO verankert sind?”
“Wenn Sie jetzt weitreichende Strukturermittlungen zum Ukrainekrieg führen wollen, wie wollen Sie dann mit dem gekürzten Etat die Erledigung der Arbeit gewährleisten, ohne – ich betone: ohne – dass Ermittlungen in anderen Bereichen, wie zum Beispiel Syrien, aber auch Belarus, darunter leiden müssen?”
“Vielen Dank. – Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, ich finde die Errungenschaften des Weltrechtsprinzips und des Völkerstrafrechts ebenfalls sehr wichtig; denn Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dürfen niemals straflos bleiben. Da stehe ich auch an der Seite der zahlreichen NGOs wie dem European Center for Constitutional and Human Rights, die schon seit Jahren im Bereich Völkerstrafrecht arbeiten. Ich denke, der Opferschutz sollte hier an erster Stelle stehen. Ich stelle mir allerdings die Frage, wie Sie die Arbeit stärken wollen, wie Sie es gesagt haben, wenn Sie die Mittel im Bereich des Völkerstrafrechts, also beim GBA, in diesem Bundeshaushaltsjahr sogar kürzen.”
“Das ist nicht nur unmenschlich, sondern eines Rechtsstaats nicht würdig. Ein besonderer Skandal in der Sache ist der sprunghafte Anstieg der Zahl an Abschiebungen in die Türkei. Über 360 Menschen wurden letztes Jahr in das Land abgeschoben. Darunter sind viele linke und kurdische Oppositionelle, denen in der Türkei massive Verfolgung droht. Das ist besonders perfide vor dem Hintergrund, dass Erdogan gerade wieder einen völkerrechtswidrigen Krieg in Kurdistan führt. Zuletzt sage ich auch noch eine Sache, die sich an Sie richtet, liebe Koalition: Wir brauchen aus meiner Sicht keine Rückführungsoffensive, sondern eine Bleiberechtsoffensive. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Stephan Thomae für die FDP-Fraktion.”
“Diese Menschen werden durch die Abschiebung aus ihrem Leben gerissen. Immer wieder werden auch Familienangehörige voneinander getrennt. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: Ende Januar ist die Polizei in Celle mitten in der Nacht in die Wohnung einer Familie mit vier kleinen Kindern eingebrochen, um sie nach Georgien abzuschieben. Der Vater ist psychisch schwer krank; er hat mehrere Suizidversuche hinter sich. Die Mutter war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger, und die Behörden wussten, dass sie aufgrund einer Risikoschwangerschaft nicht abgeschoben werden durfte. Trotzdem versuchten sie zunächst, die gesamte Familie abzuschieben. Nur weil die Frau protestierte, durfte sie zunächst bleiben, wurde aber angewiesen, freiwillig auszureisen. Nachtabschiebungen, Fesselungen, Polizeigewalt – all das kommt systematisch vor.”
“Dafür sollten Sie sich schämen. Wenn die AfD fordert, die Ausreise von abgelehnten Asylsuchenden – Zitat – „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu forcieren“, klingt das wie eine Aufforderung zu mehr Brutalität und Polizeigewalt. Dabei wird doch längst gnadenlos abgeschoben, und das seit Jahren. Meine letzte Anfrage an die Bundesregierung hat ergeben, dass im Schnitt jeden Tag 34 Menschen außer Landes geschafft werden. Sie werden zurück an Orte gezwungen, wo ihnen existenzielle Notlagen, Folter, Haft oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Ich sage Ihnen ganz klar: Jede einzelne dieser Abschiebungen ist eine zu viel. Viele der betroffenen Menschen hatten seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland. Sie haben hier gearbeitet, ihre Kinder gingen hier zur Schule.”
“Eine Reform des AZR, wie es Frau Polat vorgeschlagen hat, ist deshalb dringend notwendig. Überwiegend leben diese Menschen mittlerweile völlig legal in Deutschland, aber eben mit einem anderen Aufenthaltszweck. Darunter können zum Beispiel Polinnen und Polen sein, deren Anträge in den 90er-Jahren eine Ablehnung im Asylverfahren erfahren hatten, aber jetzt selbstverständlich als Unionsbürger/-innen hier in Deutschland leben, oder Menschen, die geheiratet haben und sich deshalb vollkommen rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Kurz gesagt: Wenn jemand in der Vergangenheit mal im Asylverfahren abgelehnt wurde, sagt das über den aktuellen Aufenthaltsstatus überhaupt nichts aus. Entweder ist die AfD nicht in der Lage, das zu verstehen, oder sie weiß das sehr genau, aber verwendet diese irreführenden Zahlen für ihre demagogischen Zwecke.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ihr Antrag und Ihre Rede, Herr Baumann, machen wieder deutlich, dass Sie von Rechtsstaatlichkeit keine Ahnung haben. Was Sie eigentlich wollen, ist die Errichtung eines Unrechtsstaats, in dem Sie Ihre rassistischen Vorstellungen umsetzen können. Ich sage Ihnen dazu eines: Wir werden das verhindern. Ihr Rassismus muss endlich raus aus diesem Bundestag! Außerdem verbreitet die AfD Mythen und Unwahrheiten, wie es meine Kollegin Filiz Polat bereits erwähnt hat. Es ist völlig irreführend, zu beklagen, dass 800 000 abgelehnte Asylsuchende noch im Land seien, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren. Im Ausländerzentralregister, aus dem Sie Ihre Zahlen nehmen, wird diese Eintragung nämlich ein Leben lang nicht gelöscht.”
“Meine Frage an Sie: Werden Sie diesen 80 Personen – das ist ja eine begrenzte Personenzahl – ein Angebot zur Unterstützung machen? – Vielen Dank.”
“Ja. – Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben ja schon an vielen Stellen betont, dass Ihnen das Schicksal dieser Menschen am Herzen liegt. Aber es wäre doch besser, wenn Ihre Beteuerungen auch in Taten umgesetzt und Sie substanziell helfen würden. Es ist zum Beispiel so, dass einige Familien in Afghanistan ihre Häuser noch vor Abzug der westlichen Truppen als Safe Houses zum Schutz der Ortskräfte und anderer Menschen zur Verfügung gestellt haben. Diese Menschen sind jetzt in konkreter Gefahr. Es handelt sich dabei um 80 Personen; eine entsprechende Anfrage liegt auch Ihrem Ministerium vor. Bisher gibt es von Ihrem Ministerium keine Unterstützung. Diese Menschen befinden sich aber in akuter Lebensgefahr. Da müsste aus meiner Sicht auch aus Ihrem Ministerium ein Entgegenkommen stattfinden.”
“Es ist doch eine schier unerträgliche Vorstellung, dass Menschen, die eigentlich Schutz in Deutschland bekommen hätten, in Afghanistan von den Taliban ermordet wurden. Wie erklären Sie sich das, und warum stockt die Aufnahme für Menschen, die eine Aufnahmezusage haben, immer noch? Ist das nicht auch ein Versagen Ihres Ministeriums?”
“Vielen Dank. – Frau Ministerin, es wird hier jetzt viel über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gesprochen. Sie haben viel von Abwägung und von Schutz von Menschenleben gesprochen. Das ist sehr wichtig und sehr richtig. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass auch in Afghanistan nach wie vor viele Menschen in extremer Gefahr sind. Acht Monate nach der Machtübernahme der Taliban sind nicht mal die Hälfte der Menschen, die eine Schutzzusage durch Deutschland hatten, nach Deutschland in Sicherheit gebracht worden. Und: Aus einer Antwort aus Ihrem Ministerium auf eine Kleine Anfrage von mir geht hervor, dass Menschen, die bereits eine Aufnahmezusage durch Deutschland hatten, gestorben sind.”
“Darauf weisen auch der Bundes Roma Verband sowie Pro Asyl und der Berliner Flüchtlingsrat hin. Es reicht nicht aus, den offenen, den offensichtlichen Rassismus der AfD zu verurteilen. Wir müssen auch über den strukturellen Rassismus in den gesellschaftlichen Institutionen sprechen, der dort verankert ist. Und wir müssen vor allem wirksame Regelungen zum Schutz von Romnja treffen, damit die hehren Bekenntnisse nicht nur bloße Worthülsen bleiben. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Bünger. – Nächster Redner ist der Kollege Stephan Thomae, FDP-Fraktion.”
“Er diffamierte sie als „schamlose Trittbrettfahrer“, die in den deutschen Sozialstaat einwandern wollen, und fordert die Rückführung aller Migranten. Solche Hetztiraden befördern geradezu antiziganistische Pogrome, die in Deutschland nie, wirklich nie wieder vorkommen dürfen. Zur Wahrheit gehört auch, dass die AfD mit ihrem Rassismus gegen Romnja nicht alleine dasteht. Antiziganistische Ressentiments sind sowohl in Deutschland als auch in den meisten anderen europäischen Ländern weit verbreitet und tief verwurzelt. Romnja aus der Ukraine erleben derzeit auf der Flucht schwerwiegende Diskriminierung. Weil viele von ihnen aufgrund von staatlicher Diskriminierung keine Ausweisdokumente haben, besteht zudem die Gefahr, dass sie keinen Schutz bekommen, obwohl auch sie vor demselben Krieg in der Ukraine geflohen sind.”
“Helge Lindh hat es gesagt: Es ist ein Katalog des Rechtsbruchs, den Sie hier vorschlagen. Aber, liebe Ampelkoalition, das sollte auch Ihnen zu denken geben: Die Forderung nach einer Rückführungsoffensive und einem Rückführungsbeauftragten hat die AfD direkt aus Ihrem Koalitionsvertrag übernommen. Heute ist der Internationale Tag der Romnja. Ich muss deshalb darauf zu sprechen kommen, was mich besonders bedrückt. Rechte Politiker und manche Medien betreiben derzeit wieder gezielt Hetze gegen Romnja, und das ist brandgefährlich. Der bayerische AfD-Politiker Christoph Maier etwa, der sich „remigrationspolitischer Sprecher“ nennt, zog vor drei Tagen in einer Pressemitteilung über Sintize und Romnja her.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist einfach unfassbar, was die AfD hier für rassistische Stereotype bedient: echte Geflüchtete versus unechte Geflüchtete. Es ist einfach widerlich, wie Sie Menschen, die vor einem furchtbaren Krieg fliehen, gegeneinander ausspielen und daraus auch noch politisch Profit schlagen wollen. Die AfD will jetzt andere Schutzsuchende, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, massenhaft abschieben. Menschen, die so wie Herr Wirth argumentieren, wollen den Ukrainerinnen und Ukrainern lediglich ein vorübergehendes Gnadenrecht einräumen; mehr ist das nicht. Es ist nicht nur zutiefst unmenschlich und rassistisch, was Sie hier wieder fordern; es zeigt einmal mehr, dass Sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit noch nie betreten haben.”
“Sie mussten fliehen, weil sie sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt oder gegen den Krieg protestiert haben. Jetzt sitzen sie in Drittstaaten fest. Am 16. März hat die Innenministerin hier in der Regierungsbefragung noch erklärt, dass auf europäischer Ebene Gespräche über Schutzangebote für russische Deserteure stattfinden. Das sind nette Worte; aber es müssen jetzt schnell konkrete Taten folgen. Vor allem braucht es humanitäre Visa, damit die Menschen sicher nach Deutschland gelangen können, und von diesem Schutz müssen auch Menschenrechtsaktivistinnen und ‑aktivisten profitieren, die mit ihrem Engagement gegen den Krieg ebenfalls hohe persönliche Risiken eingehen. Vielen Dank. Es folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Helge Lindh.”
“Diesen Menschen dürfen wir ihre Zukunft nicht nehmen; wir müssen sie ihnen ermöglichen. Deshalb müssen wir diese Schutzlücken schließen. In aller Kürze möchte ich auf zwei weitere Punkte eingehen. Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz soll beschlossen werden, dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten sollen und nicht nach dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz. Das begrüßen wir ausdrücklich, und es wäre ein Riesenskandal, wenn das jetzt nicht klappen würde. Diese Verbesserung muss aber für alle Geflüchteten gelten. Es ist höchste Zeit, dass das verfassungswidrige Asylbewerberleistungsgesetz in Gänze abgeschafft wird. Letzter Punkt. Mich haben in den letzten Tagen mehrere Hilferufe von Oppositionellen aus Russland erreicht.”
“Esther und Emmanuel wollen ihr Medizinstudium beenden, und Gottfried möchte an der Technischen Universität in München weiterstudieren. Sie sind hochmotiviert, aber die deutsche Bürokratie legt ihnen bislang Steine in den Weg. Deshalb ist es ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Bundesregierung die Übergangsverordnung für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 31. August verlängern möchte. Dadurch haben die Studierenden etwas mehr Zeit, sich auf Studienplätze zu bewerben und sich zu orientieren. Sie brauchen aber mehr als das; sie brauchen Rechtssicherheit. Viel besser wäre es daher, ihnen ebenfalls Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu gewähren. Für die deutsche Gesellschaft würde das kaum einen Unterschied machen; aber für die drei und für viele andere würde das die Zukunft bedeuten.”
“Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen hatte ich ein Treffen mit dem Rabbiner Jeremy Borovitz. Er ist Überlebender des Anschlags in Halle und Vorsitzender einer jüdischen Studierendenorganisation in Berlin. Seine Mitstreiter/-innen und er haben nach dem Ausbruch des Angriffskrieges Studierende aus der Ukraine aufgenommen. Darunter sind auch Personen aus Nigeria, die als Drittstaatler/-innen, anders als ukrainische Staatsangehörige, in Deutschland bisher keinen Anspruch auf einen Schutzstatus haben, obwohl sie vor demselben Krieg fliehen mussten und obwohl auch ihre Pläne und Existenzen durch den Krieg zunichtegemacht wurden. Ich habe mit drei wunderbaren Menschen gesprochen, die gerne ihr Studium in Deutschland fortsetzen möchten.”
“– So weit vielleicht mein Hinweis an Sie an dieser Stelle. Frau Schön, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten.”
“Vielen Dank. – Frau Schön, Sie hatten gerade die Situation in Berlin angesprochen. Berlin hat in den letzten Wochen jeden Tag 10 000 Menschen aufgenommen. Das ist eine ganz andere Anstrengung, die hier aufgebracht werden muss, als in anderen Bundesländern, in anderen Städten. – Das ist das eine. Das andere ist: Wir haben mittlerweile ein Ankunftszentrum in Tegel, und das ist nicht der Hauptbahnhof. Ich glaube, Sie selber waren bisher noch nicht vor Ort. Sie müssten sich diese Einrichtung einmal anschauen. Ich habe es vorhin schon gesagt: Das ist die erste Einrichtung in Berlin, in der unter einem Dach alle Hilfsorganisationen zusammenarbeiten. Die Koordination funktioniert sehr gut. Ich denke, Sie sollten sich dort einmal hinbegeben und sich das anschauen. Dieses Ankunftszentrum sollte auch für andere Länder ein Vorbild sein.”