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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Nina Scheer

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Wir können es uns weder im Hinblick auf die Verbraucherinnen und Verbraucher noch im Hinblick auf die Industrie leisten, auch nur für eine Sekunde keine Energie verfügbar zu haben.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

An dieser Stelle haben wir im parlamentarischen Verfahren Änderungen erreicht. Vermutete Diskriminierungen zulasten von Batteriespeichern, zulasten von Bioenergie konnten minimiert werden.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat haben wir heute ein Gesetzesvorhaben auf dem Tisch, über das wir schon viele Jahre diskutiert haben. In der letzten Koalition war auch hart darum gerungen worden; letztendlich kam es nicht mehr zu einer Verständigung darüber.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das Pooling von Kleinanlagen sei noch kurz erwähnt. Das haben wir jetzt mit untergebracht. Mein Kollege Martin Kröber wird gleich noch auf die veränderten Rahmenbedingungen zum Südbonus eingehen. Auch das ist eine Veränderung im parlamentarischen Verfahren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

PLENARPROTOKOLL 21/89 · 2026-07-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Vor der Verpflichtung tätig zu werden, ist für manche Kommunen dadurch unattraktiv geworden, obwohl wir eigentlich das Gegenteil erreichen wollten. Man muss ehrlicherweise sagen: Auch solche Dinge gehören zum heutigen gesetzlichen Rahmen. Sie rechtfertigen nicht, die groben Linien zu ändern.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Und diese verrückte Situation, dass genau diese Akteure jetzt mittelbar die Auslöser dieses Hochlaufs sind, ist wirklich kurios, aber sie zeigt natürlich, wie verwundbar Gesellschaften sind, wenn sie abhängig von fossilen Energien sind.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 775 lines we hold for Nina Scheer, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 8 of 16.

  1. Sie erzählen Millionen Menschen im Land, dass fossile Energien nicht mehr zu bezahlen seien, während Ihr eigenes Ministerium in einer Bundestagsdrucksache sogar Gaspreise für 2035 angibt, die niedriger sind als heute. Hören Sie auf mit der Panikmache! Machen Sie Gesetze auf Basis von Fakten! Herr Spahn, wenn Sie Prognosen einfordern, dann muss sich ein Ministerium so verhalten, dass es diese Prognosen wissenschaftsbasiert erstellt, auf Basis der Daten, die zurzeit zur Verfügung stehen. Aber das Gefährliche an solchen Prognosen ist – das haben wir im letzten Winter gesehen –, dass sie eben keine Märchen sind. Menschen konnten die Energie nicht mehr bezahlen; denn es gab eine Entwicklung. Es gab einen Krieg, der sich jenseits des Prognostizierbaren ereignete.

    PLENARPROTOKOLL 20/120 · 2023-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Frau Kollegin, Sie haben jetzt etwas wiederholt, was mehrere Redner der Koalition, gerade auch Frau Verlinden, gesagt haben. Deswegen möchte ich gerne aus der Drucksache 20/7923, einer Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft an uns, zitieren, die besagt: Erdgas mit CO 2 -Preis pro Kilowattstunde in 2023: 16 Cent, in 2035: 14,40 Cent; Strom im Wärmepumpentarif 2023: 33,5 Cent, 2035: 31,5 Cent. Wenn man also die Prognosen Ihres Ministeriums zugrunde legt – mit allem, was man einberechnet: CO 2 -Preise, Netzentgelte, sonstige Abgaben –, stellt man fest: Sie versuchen wie immer, Politik mit Horrormärchen zu machen. – Bleiben Sie mal ganz ruhig! Wir wollen klimaneutral werden; wie, haben wir gerade beschrieben. Das Thema ist ein anderes.

    PLENARPROTOKOLL 20/120 · 2023-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Schauspiel, das hier von der Opposition, von der CDU/CSU, aufgeführt wird. Das ist dieser Debatte wirklich nicht würdig, der Aufgabe, die wir haben, der Aufgabe, der wir uns in der Großen Koalition mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz ja gemeinsam mit Ihnen gestellt haben. Wir haben die gesellschaftliche Aufgabe, Wärme bezahlbar zu machen. Auf fossilen Energien basierende Wärme ist nicht bezahlbar; das wissen Sie auch. Wir haben uns der Aufgabe verschrieben, den Umstieg auf erneuerbare Energien mit dem Wärmeplanungsgesetz bzw. jetzt mit dem Gebäudeenergiegesetz umzusetzen. Frau Kollegin, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Spahn? Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 20/120 · 2023-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Bei der Atomenergie muss ergänzend zu den Argumenten noch einmal erwähnt werden: Es gibt weltweit kein einziges Land, das ohne eine staatliche Versicherungshöchstgrenze auskommt. Es ist also reine staatliche Nebelhuddelei, die hier betrieben wird, wenn es um die ökonomische Fähigkeit dieser Energiegewinnung geht, es ist immer wieder ein Trugschluss. Es ist eine Fehlannahme, die ständig in den Raum gestellt wird, dass Atomenergie ökonomisch sei. Nein, das Gegenteil ist richtig: In den Erneuerbaren liegt die Kraft. Kommen Sie bitte zum Schluss. Deswegen haben wir diese Finanzierungsmöglichkeiten auch vorgesehen und setzen auf diese Förderung. Vielen Dank. Hansjörg Durz ist der nächste Redner für die Unionsfraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Es muss Ihnen doch ein Warnsignal sein, dass wir immer noch fast täglich die Nachfolgewirkungen aus diesen Jahren verspüren, dass wir gar nicht so schnell hinterherkommen, diese ganzen Hemmnisse abzubauen, die aufgebaut wurden. Es muss Ihnen doch ein Warnsignal sein, dass wir immer noch diese Folgewirkungen spüren. Es muss doch die Konsequenz aus diesen Folgewirkungen sein, dass wir die ganze Kraft auf die erneuerbaren Energien, auf diesen Transformationsprozess lenken und nicht, Herr Jung, wie Sie sagen, jetzt auf Bepreisungsmodalitäten setzen, die immer erst sehr pauschal und spät wirken und erst einmal die Kraft aus dieser Innovationskraft herausnehmen, die wir jetzt brauchen. Es ist ein Kraftsenkungspotenzial, was Sie vorschlagen und kein Kraftstärkungspotenzial; ein solches brauchen wir aber.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Deswegen bitte ich Sie dringend zu einer Kehrtwende dieser rückwärtsgewandten Politik, die sich natürlich leider auch an Einzelvorschlägen festmachen lässt, die allesamt untauglich sind, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Ich kann hier nahtlos an meinen Vorredner aus der Fraktion, Dr. Matthias Miersch, anknüpfen. Wenn Sie allen Ernstes im Jahr 2023 die Atomenergie wiederbeleben möchten, dann ignorieren Sie das Weltgeschehen, und Sie ignorieren auch die Rolle Deutschlands, die wir in den Industrialisierungszeiten immer eingenommen haben, nämlich Innovationsmotor zu sein und neue Technologien zu entwickeln. Es muss Ihnen doch ein Warnsignal sein, was damals unter Schwarz-Gelb passiert ist, dass uns der Solarindustriestandort verloren gegangen war.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Haushalt sprechen und wenn wir uns vergegenwärtigen, was auch schon gestern beim Auftakt dieser Haushaltswoche wie auch heute im Mittelpunkt des Wettstreits zwischen den Fraktionen steht, möchte ich zusammenfassen, dass die Koalition ganz klar für die Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland steht und die Opposition ganz klar für das Schlechtreden dieses Standortes steht. Das ist ein Signal in die Welt. Jedes Land auf dieser Erde ist gerade in Zeiten des Klimawandels immer als ein Element eines Ganzen zu sehen. Dieses Zeichen, das die Opposition gerade aussendet, ist höchst bedauerlich und schädlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/119 · 2023-09-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Dieser Benefit des Energieeinsparens ist zugleich eine Hilfe zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und wächst, je mehr Unternehmen in diesen Kreis aufgenommen werden. Weitere Änderungen, die ich noch kurz erwähnen möchte, sind: Wir haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgenommen. Wir haben bei der Zumutbarkeitsregelung eine Definition gefunden. Wir haben bei der Verpflichtung zur Abwärmenutzung eine Konkretisierung gefunden. Ich möchte aber die Redezeit nicht überschreiten. Deswegen kann ich nur einen Teil der Änderungen nennen. Ich möchte diesmal eine Punktlandung hinlegen. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Punktlandungen werden immer honoriert; das ist eine großartige Sache. – Wir kommen jetzt zum letzten Redner in dieser Debatte: Dr. Thomas Gebhart für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Wir haben diese Differenzierung nun im Gesetzentwurf gewagt. Damit haben wir uns länger befasst, aber wir wollen auf keinen Fall, dass es hier zu Unklarheiten kommt. Wir haben meines Erachtens eine handhabbare Definition gefunden. Zudem haben wir auch eine Veränderung vorgenommen, was die Verpflichtung – in der Tat: Verpflichtung! – von Unternehmen zum Einrichten von Energie- oder Umweltmanagementsystemen angeht. Hier hatte der Gesetzentwurf ja einen Schwellenwert von 15 GWh des jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs vorgesehen. Den haben wir auf 7,5 GWh reduziert. Ein Energie-und-Umwelt-Managementsystem einzuführen, ist an sich eine recht niedrigschwellige Maßnahme. Es hilft, im Unternehmen Energieverbräuche zu identifizieren, die man einsparen kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. In der Tat – es ist auch schon durch die weiteren Beiträge zu dieser Debatte klar geworden –: Es geht sowohl um Primärenergieeinsparung als auch um Endenergieeinsparung. Im Fokus stehen die Länder und der Bund. Und es ist uns natürlich auch von SPD-Seite, wenn ich das hervorheben darf, ein Anliegen gewesen, dass, auch wenn es die staatlichen Stellen zu adressieren gilt, dann eben auch all die privaten Akteure mithilfe von staatlichen Mitteln mit zu adressieren sind, um da kein Ungleichgewicht zu riskieren. Insofern ist auch hier eine gesetzliche Änderung vorgenommen worden. Eine weitere gesetzliche Änderung ist bei der Frage der Konkretisierung der Definition der Rechenzentren vorgenommen worden. Die EU gibt uns hier keine unmittelbare Auskunft darüber, ob es eine Möglichkeit der Differenzierung zwischen Rechenzentren und Netzknoten gibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Aber ich möchte trotzdem zurückweisen, dass all das, was sich im Gesetzentwurf, aber nicht eins zu eins in der Richtlinie finden lässt, ein Überschreiten der Richtlinie ist. Denn die Richtlinie ist so ausgestaltet, dass es fixe Vorgaben, die umzusetzen sind, aber eben auch variable Ziele gibt, die nicht eins zu eins irgendwo abzulesen sind, sondern die man zusätzlich zu erreichen hat, um insgesamt auch die vonseiten der EU gesetzten Ziele zu erfüllen. Insofern schlägt es dann eben fehl, wenn man einfach nur den Eins-zu-eins-Maßstab nimmt und sagt, alles, was darüber hinausgeht, sei eine Übererfüllung und gehe „deutlich“ – so wie Sie es formuliert haben – über die EU-Richtlinie hinaus. Das ist also insofern nicht richtig und an der Stelle zurückzuweisen. Zurück zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Gesetzes.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Aber wenn Sie jetzt auch die Verbindung mit dem Industriestrompreis vorschlagen – Sie wissen, dass der Industriestrompreis in der Diskussion ist; Sie wissen auch, dass das wahrscheinlich nur bestimmte Unternehmen treffen wird, weil das sonst überhaupt nicht finanzierbar wäre –: Auch da höre ich heraus, dass man eigentlich eher auf ein Ausweichen als auf eine wirksame Maßnahme hinauskäme, wenn man das verknüpfen würde. Insofern auch hier: Nein, der Vorzug gilt klar einer gesetzlichen Regelung. Auch auf den Punkt, den Herr Lenz vorhin erwähnte – dass hier weit über die EU-Richtlinie hinausgegangen würde –, möchte ich kurz eingehen. Das ist intensiv diskutiert worden. Sie sehen ja auch, dass wir an dem Gesetzentwurf viele Änderungen vorgenommen haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich mal damit anfangen, was gerade mit Ihrem Redebeitrag, Frau Dr. Sinemus, noch von Bundesratsseite zu uns gedrungen ist. Zu Ihrem Vorschlag, den Dialog anzufangen: Klar, Dialog ist immer gut. Aber man muss auch wissen: Wenn man einen Dialogprozess startet, dann heißt das in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren, dass man erst mal nicht weiterkommt. Und wir wollen gerne schon jetzt mit einem Gesetz einen Rahmen schaffen, der Verlässlichkeit bietet und der tatsächlich auch Vorgaben macht. Das schließt nicht aus, Dialoge zu führen, aber man sollte es auch nicht als Ausschließlichkeit ansehen. Zu den Anreizen. Natürlich sind Anreize immer gut. Anreize werden auch schon gegeben. Wir haben durch verschiedenste Regelungen auch schon Preisanreize gesetzt.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Meine Redezeit ist trotzdem weitergelaufen. Ich habe hier letztendlich eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass wir im Änderungsantrag intensive Änderungen vorgenommen haben: zugunsten des Mieterschutzes, zugunsten einer kommunalen Wärmeplanung. Das war uns als SPD-Fraktion immer wichtig. Wir haben die erweiterte Erneuerbare-Energien-Option und viele weitere wichtige Änderungen einbezogen. Frau Kollegin, ich war wirklich sehr gnädig. In diesem Sinne ist es sachlich gesehen – Herr Präsident – Frau Kollegin, ich war sehr großzügig. Jetzt haben Sie noch einen Satz. – eine Sternstunde des Parlaments. Vielen Dank. Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Marc Bernhard, AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wenn Sie Äußerungen aufschnappen – auch in dem Schriftsatz von Herrn Heilmann wurden ja diverse Äußerungen, Zitate aus dem Parlament herausgegriffen –, dann ist klar: Die sind sehr verkürzt. Es gibt im parlamentarischen Raum auch politische Äußerungen, wie zum Beispiel den Verweis der Kollegin Konrad auf die Formulierungshilfen, die aus den Ministerien kommen. Das war offenkundig als Verweis auf Formulierungshilfen gemeint. Also das war so intendiert; das konnte man eindeutig dem Zusammenhang entnehmen. Aber Sie haben daraus gemacht, dass die Bundesregierung angeblich Herr des Verfahrens der Änderungsanträge war. Das ist einfach falsch. Das ist falsch interpretiert. Sie als Parlamentarier wissen auch, dass die Kollegin Konrad das so nicht gemeint hat. Insofern war das eigentlich alles noch eine erweiterte Antwort auf Herrn Lenz.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Ich glaube auch nicht, dass es in Ihrem Interesse oder im Interesse von Herrn Heilmann wäre oder die Diktion seines Antrags es nahelegt, zu unterstellen, dass die Tiefe eines Änderungsantrages von einer dritten Instanz, nämlich einem Gericht, zu entscheiden wäre; denn dann hätten wir den Bruch der Gewaltenteilung. Es kann doch nicht darauf hinauslaufen, dass ein Gericht darüber entscheidet: Der Änderungsantrag darf fünf Seiten umfassen, dann ist es noch ein Änderungsantrag; aber wenn er zehn Seiten umfasst, dann ist es ein neues Gesetz. Das kann es in der Sache nicht sein. Deswegen betone ich noch mal: Dieser Änderungsantrag ist ein Änderungsantrag, und es ist kein neuer Gesetzentwurf.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Es ist wichtig, dass wir Verfahrensregeln einhalten, und es ist natürlich wichtig, dass wir die Rechte der einzelnen Abgeordneten wahren. Das ist eine Frage der Selbstverpflichtung als Verfassungsorgan, das wir als Gesetzgeber ja auch sind. Natürlich müssen wir auch die Rechte der Abgeordneten wahren. Ich habe ja gerade erläutern wollen, dass das Verfahren, das wir gewählt haben, nach unserer Überzeugung keinen Eingriff darstellt, weil es eben kein neues Gesetz war, das wir vorgelegt haben, sondern ein Änderungsantrag. Es ist zwar ein sehr umfangreicher, aber es steht alleine dem Parlament frei – ich wiederhole: es steht alleine dem Parlament frei –, darüber zu entscheiden, was in einem Änderungsantrag steht.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion? Ja. Herr Heilmann, Sie reden ja noch. Aber der Kollege hinter Ihnen darf jetzt fragen. Bitte. Ich habe bei Ihren Ausführungen ganz intensiv zugehört. Das hoffe ich doch. Zum einen hat die Koalition ja selbst gesagt, es handelt sich um ein neues Gesetz, nachdem die Leitplanken vorlagen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt. Man könnte meinen, Sie haben bei dem Gesetzgebungsverfahren alles richtig gemacht. Also meine Frage: Haben Sie bei diesem Gesetzgebungsverfahren wirklich alles richtig gemacht, auch in Anbetracht des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts? Herr Lenz, ich weiß nicht, warum Sie als Parlamentarier sich selbst so kleinmachen. Was heißt hier „richtig oder falsch gemacht“?

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Aber ich will gar nicht in Abrede stellen, dass wir uns immer bemühen sollten, sie möglichst früh vorzulegen, um die Beteiligung breit zu halten. Aber auch Herr Heilmann hat ja zugestanden, dass das in anderen Legislaturperioden auch nicht anders war. Insofern: Der Änderungsantrag, den wir am 30. Juni vorgelegt haben, enthielt sehr umfangreiche Änderungen, aber es war trotzdem ein Änderungsantrag. Sie versuchen hier die ganze Zeit – nein, nein, nein –, den fälschlichen Anschein zu erwecken – auch in Richtung Bundesverfassungsgericht ist es noch mal wichtig, das festzustellen –, als ob dieser Änderungsantrag, den wir am 30. Juni versendet haben, ein neuer Gesetzentwurf gewesen sei, als ob wir den alten durch einen neuen ersetzt hätten. Das ist falsch. Es ist ein Änderungsantrag.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Es gibt keine weitere Instanz, und auch das Verfassungsgericht könnte uns nicht die Tiefe der Änderungen vorschreiben. Das ist die Hoheit des Parlaments. Deswegen ist es auch wichtig – ganz unabhängig davon, wie umfangreich dieser Änderungsantrag ist –, festzuhalten: Wir haben ihn am 30. Juni versendet, und damit früher als manche andere Änderungsanträge. Wir alle wollen die Anträge gerne immer möglichst früh vorliegen haben. Aber auch Herr Heilmann hat es schon gesagt: Das ist keine Besonderheit in dieser Koalition und in dieser Legislaturperiode. – Es ist leider so – das ist sehr häufig; das war auch in den vorangegangenen Legislaturperioden so –, dass Änderungsanträge manchmal erst sehr kurzfristig vor der Ausschusssitzung kommen. Das war in früheren Legislaturperioden nicht anders.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Im Grunde genommen hatten wir aufgrund dieser Situation, die wir uns alle so nicht ausgedacht hatten – sie war außergewöhnlich –, parlamentarisch betrachtet – und mir als Parlamentarierin ist wichtig, das zu betonen – sogar einen Mehrwert. Denn anhand der Leitplanken konnten wir den Sachverständigen schon vorab zeigen, was im Mittelpunkt unserer parlamentarischen Beratungen stehen wird. Das war ein Mehrwert, und es ist wichtig, das auch mal zu sagen. Die Veränderungen, die wir im parlamentarischen Prozess vorgenommen haben, waren sehr wohl weitreichend. Aber niemand anders als das Parlament – auch wenn hier schon wieder komische Bemerkungen kommen – hat das Recht, Gesetzesänderungen vorzunehmen und das Gesetz zu beschließen.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Denn wir hatten uns in der Koalition aufgrund der gerade erwähnten Verständigungsschwierigkeiten, die wir zu Beginn hatten, auf eine Einbringung inklusive Leitplanken geeinigt. Es gab also die Einbringung des Gesetzentwurfes plus Leitplanken. Das heißt, wir haben uns auf bestimmte Änderungen, die wir im parlamentarischen Verfahren vornehmen würden, schon vorweg geeinigt. Das wäre für das parlamentarische Verfahren nicht notwendig gewesen; aber wir haben es koalitionsintern schon getan. Da wir das getan und diese Leitplanken, also die Verständigung über die Änderungen, öffentlich gemacht haben, hatten die Sachverständigen auch schon die Möglichkeit, darauf Bezug zu nehmen. Insofern waren diese Änderungen auch schon Gegenstand der ersten Anhörung und somit einer intensiven parlamentarischen Befassung.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Wir sind Mitte Juni in ein Verfahren eingetreten, das für sich genommen immer noch ausreichend Beratungszeit vorsah. Ich möchte hier noch mal feststellen, dass ausreichend Beratungszeit gegeben war; denn die Einbringung war, wie gesagt, Mitte Juni. Wir hatten schon am 21. Juni eine erste Anhörung. Wir haben uns dann, weil es umfangreiche Änderungen geben sollte und weil es der Wunsch der Opposition war – wir wollten dem Wunsch nichts entgegensetzen –, auf eine zweite Anhörung verständigt. Wir haben es aber verfahrenstechnisch nicht für erforderlich gehalten, eine zweite Anhörung durchzuführen. – Nein, das haben wir nicht. Ich kann Ihnen auch sachlich darlegen, warum es dieser zweiten Anhörung nicht bedurft hätte.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Was hier gerade stattfindet, ist eine Unterstellung, dass der Vortrag des Kollegen Heilmann in der Sache begründet sei. Das ist nicht der Fall. Das dürfen wir auch nicht einfach unterstellen, da es das Verfahren, die parlamentarische Befassung mit dem Gebäudeenergiegesetz, in ein völlig falsches Licht rückt. Insofern: Im richtigen Licht betrachtet, so wie es auch tatsächlich im parlamentarischen Verfahren stattgefunden hat, ist es so, dass die Einbringung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung Mitte Juni dieses Jahres erfolgte. In der Tat – das ist kein Geheimnis; deswegen möchte ich das durchaus noch mal erwähnen – hatten sich sowohl die SPD-Bundestagsfraktion als auch die Grünenfraktion eine frühere Einbringung gewünscht. Über den Zeitpunkt der Einbringung hatten wir einen Dissens in der Koalition, den wir dann geheilt haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch mal eine Einordnung vornehmen – die Darstellungen gehen da leider teilweise sehr durcheinander –, wann denn eigentlich was hier beraten wurde. Natürlich haben wir alle Respekt – und das gehört sich auch so – vor einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wie auch schon ausgeführt wurde, ist dieser Beschluss eine formelle Beschlussfassung und keine Äußerung zur Sache. Die Sachentscheidung folgt noch. Es ist jetzt eine formale Entscheidung, mit der keine Rechtsverwirkung eintritt; vom Bundesverfassungsgericht wurde festgehalten, dass keine offenkundige Unzulässigkeit und keine offenkundige Unbegründetheit vorliegen. Aber damit ist offen, ob es denn in der Sache zulässig und begründet ist. Das muss noch geprüft werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/116 · 2023-07-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Wir wissen, dass Wasserstoff sektorübergreifend eine große Rolle spielen wird, dass er eine Schlüsselrolle in verschiedenen Sektoren einnehmen wird. Dafür muss ein entsprechendes Netz bereitgestellt werden. Wir müssen über die Infrastruktur reden, welche wir für Wasserstoff zur Verfügung stellen wollen. In diesem Sinne schenke ich meine letzten 30 Sekunden meinem Nachredner. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Karsten Hilse.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Das soll zu einer Verbesserung der Digitalisierung, einer Verbesserung der Verfahren bei vorzuziehendem Baubeginn und zu einer höheren Auslastung schon bestehender Übertragungsnetze führen. Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, um mit dem Bestand an Netzen mehr Output zu erreichen. Ein weiterer Punkt: Auch der schnellere Seilaustausch ist eine Maßnahme, die in dieser Rubrik vorgesehen ist. Als dritter Punkt ist der zweite Masterplan zur Ladeinfrastruktur zu nennen. Wir wollen die Meldepflichten ändern, um den Zugang zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zu verbessern. Das Vetorecht der Betreiber ist nicht mehr vorgesehen. Als Letztes möchte ich noch das Wasserstoffkernnetz bzw. den Umgang mit Wasserstoff erwähnen; darauf wird mein Kollege Andreas Rimkus noch im Detail eingehen. Das ist ein ganz großer und wichtiger Bereich.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Beinhaltet ist darin auch, Verordnungsermächtigungen in den Bereichen Stromnetzentgeltverordnung, Gasnetzentgeltverordnung, Stromnetzzugangsverordnung, Gasnetzzugangsverordnung und auch die Anreizregulierungsverordnung in den Blick zu nehmen. Diese werden durch eine Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur ersetzt. Es ist also schon eine sehr umfangreiche Angelegenheit, mit der wir uns befassen. Zudem werden auch die Beteiligungsrechte der Länder neu geordnet, und das alles fällt in den Bereich der nationalen Regulierungsbehörden. Als zweiten großen Block von den vier Blöcken, die in der EnWG-Novelle angelegt sind, ist die Beschleunigung des Netzausbaus zu fokussieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der ersten Lesung der Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz haben wir in der Tat – das hat Frau Nestle eingangs schon erwähnt – eine Umsetzung zu vollziehen, die uns der Europäische Gerichtshof aufgegeben hat. Es geht darum, dass die Entscheidungen der BNetzA im Netzbereich unbeeinflusst von regulativen Vorgaben zu erfolgen haben und dass da in Zukunft keine Vorstrukturierung stattzufinden hat. Wir werden natürlich den Rechtsrahmen – wie jetzt mit der Einbringung der Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz – dafür setzen, insofern natürlich die letztendliche Hoheit über den Regelungsbereich nicht abgeben. Das ist ja der Inhalt dieser Novelle.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Nächster Redner: Stephan Pilsinger für die Gruppe „Dr. Castellucci und andere“.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Wenn aber das Strafrecht eine Stigmatisierungswirkung entfaltet – und das wird es tun –, dann werden die Ärzte nicht verfügbar sein, dann werden die Beratungsstellen, deren Angebote von uns niedrigschwellig angelegt sind, nicht verfügbar sein. Wenn diese nicht da sind, dann kann auch nicht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verwirklicht werden, dann kann auch nicht demjenigen gesellschaftlich begegnet werden, der möglicherweise doch keinen festen Willen hatte, sondern der wieder zurück ins Leben finden möchte. Auch der wird dann nicht erfasst. Insofern ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass mit der Wiederverfestigung eines Straftatbestandes Leben geschützt wird. Daher bitte ich, den anderen Gesetzentwurf abzulehnen; denn nur so können wir das Recht auf selbstbestimmtes Sterben wirklich erfassen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Wenn das der Grundsatz ist, dann halte ich es für sehr naheliegend, dass die Menschen, die sich mit dem Gedanken umgeben oder bei denen er schon sehr weit ausgereift ist, weil sie in einer existenziellen Leidenssituation stecken, etwa aufgrund von Vorerkrankungen, sich nicht an die Gesellschaft wenden, sondern dass sie – in der Stigmatisierung verhaftet, alleingelassen – einen bestimmt nicht würdevollen Weg wählen, weil sie allein gelassen sind. Genau an der Stelle setzt unser Schutzauftrag ein. Wir müssen sagen: Hier haben wir den Schutzauftrag, diesen Menschen zu helfen, ihrem Recht auf selbstbestimmtes Sterben Geltung zu verleihen und diese Hilfe wirklich zu gewähren.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Ich möchte zurückkommen auf die Frage, wie wir dann mit der Feststellung dieses freien, selbstbestimmten, autonom gefassten und dauerhaften Willens umgehen, die das Verfassungsgericht als Kriterium aufgestellt hat. Das ist genau die Frage: Wie stellen wir den Willen fest, wenn wir uns auf den Weg des Strafrechts begeben, wenn wir im Grundsatz erklären: „Die Herangehensweise im Umgang mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist unter Strafe gestellt. Die Hilfeleistung dazu ist unter Strafe gestellt“?

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Wir müssen einen niedrigschwelligen Anknüpfungspunkt schaffen, ein Beratungsstellennetz, wie wir es in unserem Gesetzentwurf vorsehen. Das muss natürlich unentgeltlich sein, und das darf natürlich nicht kommerziell betrieben werden, wie das von Vertretern der anderen Gruppe unterstellt wird. Das Beratungsangebot muss so niedrigschwellig sein, dass sich tatsächlich jeder angesprochen fühlt, übrigens auch unter 18-Jährige, auch wenn – das eint beide Gesetzentwürfe – der Anwendungsbereich der Gesetzentwürfe selbstverständlich nur Volljährige umfasst. Es ist ganz wichtig, das noch mal hier festzuhalten. Es muss sich jeder angesprochen fühlen; denn nur so können wir gewährleisten, dass Leben gerettet wird. Alles andere, denke ich, führt uns hier nicht weiter und verfälscht die Sachlage.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Deswegen möchte ich hier auf ein paar Dinge eingehen, die von denen fälschlich dargestellt wurden, die den Eindruck erwecken wollen, man könnte mit Stigmatisierung und Ausblenden dieses Bereichs, des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, Leben retten. Ich erkläre eindeutig, dass dies nicht der Fall ist, dass das eine Irreführung ist, dass uns das nicht weiterbringt und dass das auch die Menschen fernhalten wird vom Hilfesuchen, von den Möglichkeiten, sich beraten zu lassen. Denn häufig sind es ja Menschen, die aus einer Verzweiflung heraus auf diese Gedanken kommen, und daraus erwächst ein Suizidwunsch. Wie sollen wir diesen Menschen begegnen? Wir haben einen Schutzauftrag. Wir müssen ihnen natürlich irgendwie einen gesellschaftlichen Anknüpfungspunkt bieten, den sie bis dahin verloren haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Gesellschaft die Herausforderung, zwei Dinge zusammenzubringen, und zwar sowohl den Schutzauftrag, der in Bezug auf das Leben besteht, als auch all das, was das Leben ausmacht, zu respektieren. Dazu gehört eben auch – das hat das Verfassungsgericht klargestellt – das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, und dieses Recht umfasst auch, sich Hilfe von Dritten dazuzuholen. Das gehört mit zu diesem verfassungsgerichtlich bestätigten Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, und damit gehört es zum Leben, zu unserer Gesellschaft dazu. Diese beiden Dinge müssen wir zusammenbringen.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Deswegen ist es viel wert, dass wir das jetzt noch mal um genau den gleichen Zeitraum verlängern. Für die Unternehmen, die in der Ahrtal-Flutkatastrophe und auch durch Corona – auch das ist schon erwähnt worden – gelitten haben, haben wir die Minderverbrauchsgrenze von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt. Dadurch wird ein größerer Unternehmenskreis entlastet. Ich muss zum Ende kommen. Kollegin Scheer, Sie reden jetzt auf Kosten Ihres Kollegen. Das geht nicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Das Wort hat der Abgeordnete Steffen Kotré für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Für die Bioenergie soll künftig statt der 150-Tage-Frist die TA Luft gelten. Man kann sich bei der Vorratshaltung von Biomasse jetzt auf die TA Luft verlassen; man braucht kein weiteres Erfordernis zu erbringen. Das Ganze ist begrenzt bis April 2024. Wir haben ebenfalls die Möglichkeit einer verminderten Nachtabsenkung von Windkraftanlagen verlängert. Das hat übrigens im letzten Jahr einen Mehrertrag von 2,38 Prozent für Windkraftanlagen gebracht. Regional ist das ein bisschen unterschiedlich, aber bundesweit gemittelt waren es 2,38 Prozent – und das, obwohl diese Möglichkeit vielen gar nicht bekannt war, weil das alles so kurzfristig war. Daher haben viele davon gar keinen Gebrauch gemacht. Aber allein diese kleine Maßnahme hat schon dazu geführt, dass so viel mehr an Ertrag rausgeholt werden konnte.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Wir haben zudem auch den Statements eine klare Absage erteilt, die ausführten, man könnte alleine durch das stetige Wechseln von Stromtarifen die Lösung bieten. Auch das ist keine Lösung. Natürlich gibt es Möglichkeiten für jeden Einzelnen, in dieser Richtung noch etwas rauszuholen. Aber den Anschein zu erwecken, dass das eine Lösung sein könnte, ist eben auch falsch. Wir müssen vielmehr schauen, dass wir insgesamt die Bezahlbarkeit hinbekommen mit den Maßnahmen, die ich gerade schon erwähnt habe, nämlich den Umstieg auf erneuerbare Energien. Also, es ist auch nicht eine Verpflichtung in diese Richtung gekommen; das hat ja teilweise im Raum gestanden. Wir haben es zudem geschafft, dass wir Verlängerungen – meine Kollegin Ingrid Nestle hat das schon erwähnt – aus den ersten Paketen mit aufgenommen haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Wir haben jetzt mit der Änderungsnovelle an den Preisbremsen Korrekturen vorgenommen, deren Notwendigkeit in den letzten Monaten aufgetaucht ist. Das basierte zum Teil einfach auf der Kurzfristigkeit, mit der wir es damals zu tun hatten, sodass einiges nicht in Gänze abschließend behandelt werden konnte. Ich möchte beispielhaft herausgreifen, dass wir jetzt zum Glück noch eine Lösung für die Nachtspeicherheizung gefunden haben. Die sind leider vorher unter der Preisbremse quasi durchgesegelt, weil die Nachtstromtarife nun mal so niedrig sind, dass sie von der allgemeinen Preisbremse nicht erfasst werden. Da haben wir jetzt nachgesteuert, sodass die Nachtstromtarife mit abgebildet sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Zum anderen steuern wir bei der Endlichkeit von fossilen Ressourcen, bei steigender Weltbevölkerung und gleichzeitig zunehmender Verknappung in eine absolut unbewältigbare Situation, wenn wir es nicht schaffen, uns schnellstmöglich – weltweit, aber auch jeder Staat für sich – loszulösen von den fossilen Energien. Das ist der richtige Ort, um das noch mal zu erwähnen. Wir haben also richtig gehandelt, indem wir in der Notsituation Preisbremsen geschaffen haben. Sie mussten aber so ausgestaltet sein, dass wir damit nicht den Eindruck erwecken, als seien fossile Energien nach wie vor bezahlbar. Sie sind nicht bezahlbar. Es ist ein Akt der Rettung gewesen, die Menschen vor Überforderung zu schützen, und insofern haben wir diese Preisbremsen auf den Weg gebracht.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Das können Staaten nur in absoluten Sonderfällen einmalig machen, und sie müssen daraus dann auch die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Das haben wir parallel die ganze Zeit über schon getan haben, indem wir den forcierten und beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien organsiert haben. Das muss im Mittelpunkt stehen, und das gehört auch in den Mittelpunkt dieser Debatte. Wir organisieren und beschleunigen den Umstieg auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Gründen: zum einen, da uns der Klimawandel überhaupt keine andere Chance lässt; zum anderen aber – und das ist genau der Bezugspunkt zu dieser Debatte –, weil die Preissteigerungen bei den fossilen Energien uns gezeigt haben, dass wir uns zum einen bei Importabhängigkeiten erpressbar machen.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal anführen, in welchem Kontext wir uns mit der Änderungsnovelle befinden. Zunächst möchte ich festhalten, dass wir im letzten Jahr eine enorme Anstrengung unternommen haben, nicht nur in Deutschland, aber auf Deutschland bezogen mit 200 Milliarden Euro, die wir alleine zur Bewältigung der Preisentwicklung aufgewendet haben. Vorher waren es schon über 100 Milliarden Euro, und jetzt noch mal speziell für die Preisbremsen 200 Milliarden Euro. Das ist ein enormer Kraftakt, und ich möchte das insofern noch mal erwähnen, als uns allen klar sein muss, dass das eine absolute Sondersituation ist. Man kann auf Preisentwicklungen nicht kontinuierlich und dauerhaft mit solchen Instrumenten reagieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Aber es ist wirklich schwierig und völlig inakzeptabel, – Frau Kollegin. – wenn hier keine Distanzierung von den verheerenden Aussagen von Herrn Aiwanger in Erding von Ihren Seiten kommt. Frau Kollegin. Sie können nicht Bezug auf dieses Ereignis nehmen, ohne sich zu distanzieren. Frau Kollegin! Das funktioniert nicht. Vielen Dank. Damit schließe ich die Aussprache für heute, auch wenn ich davon ausgehe, dass die Debatten weitergehen werden, aber jedenfalls nicht mehr in dieser Tagesordnung.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Und genau diese Verzahnung wird natürlich auch bei dem Wärmeplanungsgesetz berücksichtigt. Auch das wurde festgehalten, damit es keine Widersprüchlichkeiten gibt. Es ist ebenfalls festgehalten, dass keiner im Stich gelassen wird. Natürlich wird in der Ausgestaltung darauf Wert gelegt und auch umgesetzt, dass die Mieterinnen und Mieter nicht überfordert werden. Auch darüber gibt es eine Einigung. Insofern ist es falsch, wenn unterstellt wird, dass hier etwas vergessen worden wäre. Was natürlich wichtig ist: Wir müssen, wenn wir die Ermöglichung wollen, auch die finanziellen Grundlagen dafür schaffen. Das wird noch ein weiterer großer Bereich, auf den wir uns verständigen müssen. Und über den Sie jetzt nicht mehr sprechen können. Den allerletzten Punkt kann ich nun leider nicht mehr erwähnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Und dann sagen Sie, dass ginge gegen den Parlamentarismus? Das ist doch genau das Gegenteil. Wir haben jetzt die Chance in den Anhörungen. Die Experten wissen das natürlich, sie reflektieren die öffentliche Debatte und gehen genau darauf ein. Wir setzen in den Mittelpunkt des parlamentarischen Verfahrens die Ermöglichung der Wärmewende. Die Ermöglichung wird in den Mittelpunkt gestellt, und die Ermöglichung verlangt natürlich, dass wir die Reihenfolge ändern, nämlich dass die kommunale Wärmewende realisiert wird und im Zuge der Anpassung an die kommunale Wärmewende alles Weitere passiert. Alles andere wäre nicht effektiv, alles andere würde Zeit verschwenden, mit allem anderen würde man auch Gelder verschenken. Genau diese Reihenfolge haben wir jetzt implementiert durch das parlamentarische Wirken.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Denn diesmal ist, noch bevor eine Anhörung stattgefunden hat, allen Expertinnen und Experten, die eingeladen sind, klar, welche Prämissen wir in diesem Verfahren gesetzt haben. Das ist häufig nicht der Fall. Häufig haben wir sehr kurze Verfahren, weil die Eilbedürftigkeit das von uns verlangt; das haben wir auf parlamentarischer Ebene auch häufig schon kritisiert. Manchmal gibt es Eilbedürftigkeiten, die wir nicht beeinflussen können. Das ist natürlich immer der missliche Punkt, dass es nach Anhörungen noch große Änderungen gibt, und dann werden diese Änderungen relativ kurzfristig – das haben Sie immer wieder kritisiert – vor der zweiten, dritten Lesung vorgelegt. Jetzt haben wir große Änderungsverständigungen schon vor der Anhörung thematisiert. Es steht schwarz auf weiß, in welche Richtungen die Änderungen gehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Sagen Sie mir doch mal: Wenn weltweit kein einziges Atomkraftwerk unsubventioniert läuft, wie soll denn das funktionieren, wenn Sie doch angeblich nur die marktwirtschaftlichen Lösungen wollen? Das passt hinten und vorne nicht zusammen. Sie lassen auch vermissen, zu erklären, wo denn bitte schön die Wärmewende, also der Umstieg auf erneuerbare Energien, dann bleibt. Wo bleibt das denn? Der einzige konstruktive Vorschlag, der heute aus Ihren Reihen gebracht wurde, war, dass wir dieses Gesetz doch bitte vertagen sollen. Das ist das Einzige, was Sie zur Wärmewende zu sagen haben. Das ist erbärmlich und spricht für sich. Wir haben mit dem Verfahren, das jetzt aufgesetzt wurde, mit den Leitplanken, auf die man sich verständigt hat, sehr wohl – anders als Sie unterstellen – stark auf das parlamentarische Verfahren gesetzt.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Luczak, es ist immer wieder erschütternd, was für Ablenkungsmanöver Sie hier zelebrieren. Es hat nichts mit Wärmewende zu tun, was von Ihrer Fraktion zu vernehmen ist, rein gar nichts. In der ganzen Debatte hat allein Andreas Jung ein Element von Energiepolitik in den Mund genommen, dabei aber vermissen lassen, zu erklären, wie das alles sozial gerecht ausgestaltet werden soll, wie das funktionieren soll. Sie setzen auf marktwirtschaftliche Lösungen, wissen aber ganz genau, dass der Markt alleine massive Ungleichheiten erzeugt. Das ist vielfach belegt. Dann hört man immer wieder durch, es sollte auch um Laufzeitverlängerungen bei manchen Kraftwerken gehen. Man hört zunehmend durch, dass es Ihnen doch wieder um den Einstieg in die Atomenergie geht.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Da waren wir alle beisammen, trotz Meinungsverschiedenheiten, die es hier und da auch in der Ampel gibt; das gehört zu einer Koalition dazu. Aber da waren wir ganz geschlossen: Diese 300 Milliarden Euro brauchen wir. – Und wer hat dagegengestimmt? Sie haben dagegengestimmt! Das gibt einen Vorgeschmack darauf, wie Sie die soziale Abfederung beim CO2-Preis ausgestalten würden. Ich denke, sie wird sehr gering ausfallen. Ich bleibe dabei: Ein Programm des Frierens – das ist es, was die Union verfolgt. Nicht mit uns!

    PLENARPROTOKOLL 20/105 · 2023-05-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD